Kindermörder erhält Schmerzensgeld
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2011
für mich gilt nur eins ....kindermördern die todesstrafe ohne wenn und aber
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04.08.2011
DAS unterschreibe ich, Angie!

Ich wünsche mir ebenfalls den "gefällt-mir-Button" :-)
Dass Häftlinge ihren Aufenthalt nicht als kostenlosen Urlaub im 5 Sterne Hotel propagieren, liegt ja wohl in der Natur der Sache...^^

Unabhängig davon gibt es in deutschen JVA’en genügend Möglichkeiten für die Insassen sich in der Form zu betätigen, wie Amazing es beschrieben hat. Wenn diese Möglichkeiten auch ernsthaft und zielstrebig dahingehend genutzt werden, Vorsorge für ein späteres straffreies Leben zu treffen, z.B. eine Ausbildung zu absolvieren, um nach Entlassung mit dieser unter Umständen den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen zu können, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Aber vielen wird dort weit mehr geboten, als sie in Freiheit je die Möglichkeit gehabt hätten. Und genau diese Insassen lachen sich schlapp über das Rechtssystem und die zum Teil lasche Handhabung bzw. Zuteilwerdung der bereits erwähnten Privilegien.

Bei allem Verständnis für die Resozialisierung der Täter, die Verhältnismäßigkeit bleibt da leider oftmals auf der Strecke.

Jakob von Metzler und all die anderen Opfer hätten mit Sicherheit auch gerne studiert, Sport getrieben, Ferngesehen und sich einfach nur ihres Lebens erfreut....
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04.08.2011
@ Amazing

Nein, du mußt gar nichts, aber dann mußt du damit leben, dass ich Zweifel an deinen Äußerungen übe.

Das ist auch mein gutes Recht...ich werde deine Beiträge übrigens nicht ignorieren...
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04.08.2011
@ Gentleman

Auch Opferschutz hat Grenzen u.a. da wo Folter angedroht wird. Du musst das nicht akzeptieren, aber Realitätsverdrängung hat bislang die wenigsten Menschen weiter geführt...du kannst auch gerne die Urteile deutscher Gerichte ignorieren...aber naja...überzeugend wird das was du schreibst dadurch nicht.
Nochmal, ich betrachte die Angelegenheit nüchtern juristisch. Moralisch kann ich die Bedenken gegen das Urteil verstehen, aber nochmal es geht nicht um Moral sondern um Recht und Gesetz...und das Gesetz wurde auch durch die Polizeibeamten gebrochen, nicht nur durch den Mörder.
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04.08.2011
@Roterriese, über die Gründe mein Wissen hier NICHT preiszugeben, muß ich mich nun wirklich nicht äußern!

Ich entscheide schon selbst, über was ich mich austausche und was ich preisgebe.

An dieser Stelle möchte ich es vermeiden, daß weitere Beiträge zwischen uns, unsachlich und persönlich werden.

Und aus dem Grund werde ich, in diesem Thread hier, künftige Kommentare von Dir überlesen, bzw. ignorieren.
@Roterriese. Es geht hier um Opferschutz. Der kleine Junge ist das Opfer und die Polizei hat sich redlich bemüht, so wie es ihr verfassungsmäßiger Auftrag war, das Leben dieses Kindes zu retten. Die gegenwärtige Bedrohung durch den Täter, der die Tatherrschaft auch noch weiter ausüben wollte, hätte gebrochen werden dürfen. Das ist entschuldigender Notstand, das ist auch rechtlich abgedeckt, also entschuldbar. Das kleinste Mittel ist die Androhung, nicht die Ausführung. Also konnte noch nicht definiert sein, was überhaupt Folter gewesen wäre,. Der Täter hat Jura studiert, war kurz vorm Examen, der wußte genau was er tat und hat versucht unser Rechtssystem auszuhebeln, indem er Täterschutz verlangt, wo er selbst Opferschutz verweigert hat. Schon allein deswegen hätte er viel härter angefaßt werden müssen. Und Schmerzensgeld oder eine Entschädigung hätte er schon deswegen nicht bekommen dürfen, weil er sich selbst in diese Gefahr der Rechtsverfolgung begeben hat. Willentlich und Wissentlich. Vorsätzlich, dolus directus, mehr geht nicht.
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04.08.2011
@ Amazing

Warum zierst du dich denn zu sagen woher du deine Kenntnisse hast, wenn sie angeblich so gut sind?

Gibt doch keinen Grund sich nicht darüber auszutauschen, wenn du dieser Meinung bist und wenn du davon so überzeugt bist.
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04.08.2011
@Roterriese, wo ich mein Wissen über Gefängnisse herhabe, steht hier nicht zur Debatte!!

Aber sei Dir gewiß, daß ICH weiß wovon ich schreibe!

Mehr muß ich zu dem Thema "Gefangenen-Privilegien in Deutschen Gefängnissen" und zu Deinem letzten Beitrag nicht schreiben!
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04.08.2011
@ Gentleman

Ja er war als Täter verdächtig, aber niemand wußte ob der Junge noch lebt oder nicht. Das war keine gegenwärtige Gefahr wie bei einem finallen Rettungsschuss, wo jemand einem anderen einen Revolver an den Kopf hält etc. Es war eine pure Mutmaßung, dass der Junge noch am leben war, und wie sich zeigte irrte sich die Polizei.
Aber selbst wenn man deine Argumente abarbeitet und sieht, dass sie nicht ziehen, dann darf der Staat immer noch nicht Folter androhen. Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung, also kann man auch verlangen, dass sie sich gefälligst daran halten. Wenn ich mich nicht an Gesetze halte werde ich schließlich auch zur Rechenschaft gezogen.

@ Amazing

Für mich zählt nichts höher als ein Menschenleben. Das ist einer der Gründe warum ich gegen die Todesstrafe bin. Auch das Leben eines Mörders hat noch einen Wert. Dabei kannst du dir sicher sein, dass ich Morde nicht bagatelisiere oder mit Tätern mehr Mitleid habe als mit den Opfern. Ganz sicher nicht, aber ich kann differenzieren. Eine Fähigkeit, die man aus deinen Beiträgen leider nicht herauslesen kann. Naja, es ist ja auch einfacher alles über einen Kamm zu scheren.
Wo hast du eigentlich dein Wissen über Gefängnisse her? Warst du schonmal in einem Gefängnis? Ich betreue Menschen die in forensischen Einrichtungen einsitzen...es gab da noch keinen einzigen dem das Gefallen hat...und Betreute von mir die in "regulären" Gefängnissen waren, haben auch noch nie Gefallen an ihren "Aufenthalten" geäußert.
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04.08.2011
Ja... ich weiß... ich wollte nix mehr schreiben... *in-die-Tischkante-beiß*

@Roterriese, Deine Beiträge sind für mich der beste Beweis dafür, daß ein Menschleben in Deutschland nichts zählt!

Mörder die einsitzen dürfen eine Ausbildung machen, studieren, sich sportlich betätigen, Besuch ihrer Lieben empfangen und sich täglich den Medien bedienen... um nur einige Privilegien zu nennen!

*ironie-modus-on*

Da empfiehlt es sich doch nahezu, einem Interessenten die Empfehlung zum morden zu geben, wenn es ihm, aus welchen Gründen auch immer, versagt ist, ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren... Im Gefängnis kann er dies beruhigt, stressfrei und auf Staatskosten tun... ^^

*ironie-modus-off*

@Gentleman, Chapeau
@Roterriese. Nein, das war nicht so, der Täter war schon als Täter identifiziert, die Tat war ihm zuzuordnen. Er hat bloß nicht sagen wollen, wo,an welcher Stelle , er das Opfer versteckt hatte. Das ist eine konkrete und gegenwärtige Bedrohung des Opfers. Daß der Taterfolg schon eingetreten war, konnte der Täter nicht wissen oder hat es verschwiegen. Prüfe mal den subjektiven Tatbestand, das voluntative und kognitive Tatbestandsmerkmal ist eindeutig. Und genau mit dieser Argumentation hätte ich mich auch verantworten können. Das kann man dann auch Notstand nennen.
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04.08.2011
@ Gentleman

Du kannst doch nicht einen finalen Rettungsschuss mit der damaligen Verhörsituation vergleichen.

Im Falle von finalen Rettungsschüssen liegt ja eine konkrete und gegenwärtige Bedrohungssituation vor. In diesem Fall gab es ja bestenfalls Mutmaßungen über eine konkrete Bedrohungssituation, Beweise lagen nicht vor. Wie sich tragischerweise spätere herausstellte, lag de facto keinerlei Bedrohungssituation mehr für das Opfer während dem Verhör vor, da es leider schon ermordet worden war. Wenn man deinen Gedankengang zu Ende denken würde, dann wärst du also dafür, dass die Ploizei bei mutmaßlichen Bedrohungen ohne hinreichende beweiskräftige Belege andere Menschen erschiessen darf...dann mal gute Nacht Deutschland und *Ironie an* dir viel Glück falls du mal im Dunkeln von der Polizei bei einer Autokontrolle angehalten wirst und einer der Beamten in dir eine mutmaßliche Bedrohung sieht. *Ironie aus*
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04.08.2011
Na klasse, da gibt man dem Kind nur einen anderen Namen...

Entschädigungs- oder Schmerzensgeld...!?!
Wen wollen die damit denn beruhigen. Schwachsinn.
Die Grundrechte sind wichtig, unveräußerlich und natürlich auch vom Staat zu achten. Aber der Staat darf diese auch einschränken. Folter etwa ist nicht angebracht und darf nicht angewendet werden, einen vermeintlichen Täter zum Geständnis zu zwingen oder etwa der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Ermittlungsarbeiten zu erleichtern. Das ist wohl auch unstrittig. Nun gibt es aber besondere Situationen, wie etwa die des finalen Rettungsschusses. Hier darf auch zur Rettung eines widerrechtlich als Geisel genommenen und mit einem empfindlichen Übel wie etwa Tötung oder Verletzung bedrohten Opfer der Täter getötet oder schwer verletzt werden. Und genau in diesem Fall sehe ich eine Analogie. Wenn der Täter durch die Nichtpreisgabe des Versteckes das Opfer in die Gefahr des Todes bringt und das Opfer durch die Aussage des Täters gerettet werden könnte, kann m.E. der Täter durch ein sehr empfindliches Übel zu dieser Aussage gezwungen werden, er muß nur Aussagefähigkeit behalten. Erschießen ist nicht angebracht, aber Schläge bis er auspackt, natürlich nur allein zur Rettung des Opfers halte ich für legitim. Die Grundrechte dürfen nämlich durch den Staat aufgrund erlassener Gesetzte verletzt werden, wie etwa das Recht auf Freiheit oder auf körperliche Unversehrtheit bei Blutprobenentnahme nach Trunkenheitsfahrten. Eine Entschädigung allein fürs Androhen solcher Züchtigungsmaßnahmen ist hier völlig fehl am Platze.
Auch wenn man die Tatschwere gegenüberstellt, Mord als qualifizierter Totschlag an einem Kind gegen ein paar Backpfeifen in Rettungsabsicht, kann man nur zu einem anderen Ergebnis kommen.
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04.08.2011
Aber es deutet alles auf seine Schuld hin und wenns so eindeutig ist dann weg damit. Fertig! Wie oft ist es so, dass sobald so Schweine wieder einen Fuß aus dem Knast gesetzt haben sich wieder ein Kind nehmen es töten, vergewaltigen usw....
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04.08.2011
@ Rubenskatja

Na dann wäre ich ja mal gespant was du schreiben würdest nachdem der erste "Justizirrtum" hingerichtet worden wäre...kann man ja leider nicht mehr rückgängig machen...das Argument müßte ja eigentlich schon über jeden Zweifel erhaben sein, aber ich spare mir jeden Kommentar zu solchen Äußerungen...
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04.08.2011
Roterriese, unsere dunkle Vergangenheit haben wir bereits zu Genüge aufgearbeitet und dafür gebüßt. Damit zu argmumentieren in diesem Zusammenhang, finde ich deplaziert. - Ich halte mich für einen zivilisierten Menschen, aber ich habe kein Problem mit der Einführung der Todesstrafe für Monster. Wer anderen das Leben nimmt oder sich an einem Kind vergreift und derart dreist auch noch lügt, der hat jedes Recht auf Freiheit und Weiterleben (!) verspielt. - Würdest Du auch so argmuentieren, wenn es Dein Sohn gewesen wäre, den M.G. umgebracht hat? Es war NUR ein ANDROHUNG, keine Folter. Darf so etwas nicht sein im Extremfall, um schlimmeren Schaden zu verhindern?
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04.08.2011
Für mich hat solch ein Ekel keine Rechte und unsere Vergangenheit ist nicht mehr UNSERE.

Aber unser liebes Deutschland macht es sich selbst im Bezug darauf immer wieder schwer. Macht sich selbst immer wieder verantwortlich dafür.

Davon müssen wir so langsam mal wegkommen!

In meinen Augen haben solche Menschen wie gesagt NULL Rechte!
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04.08.2011
@ SchweineFee

Juristisch gesehen ist man durchaus ein Opfer, wenn einem Polizeibeamte Folter androhen. Wir haben eine zu dunkle Geschichte als das wir ernsthaft darüber sprechen sollten andere Menschen zu foltern oder jemandem Folter anzudrohen.
Unsere Grundrecht gelten für jeden der hier in diesem Land lebt, auch für Mörder, und das ist gut so. Wenn es anders wäre, dann wäre es nur ein ein kurzer Schritt bis zur Wiedereinführung einer Todesstrafe. Das kann doch kein halbwegs zivilisierter Mensch wollen.
Man muss den Kindermord von der Folterandrohung trennen, auch wenn einem das schwer fallen mag. Lebenslang sind übrigens nicht automatisch "nur" 15 Jahre Haft.
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04.08.2011
Es ist schon ein Unding, daß diese Klage ´berhaupt zugelassen wurde.

Für diese Urteil habe ich absolut kein Verständnis.
Ich möchte auch gerne meine Wut rausschreien bzw. hierher schreiben, aber nein auch ich halte mich zurück und geh lieber aufs Klo zum kot...*würg*.
Für dieses Monster werde ich kein Wort mehr fallen lassen,  er ist es genauso wenig wert wie das andere Psycho-Monster.
:-((( - trauriges Deutschland :-(((
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04.08.2011
Moral oder nicht, das Urteil bekräftigt, das wir mehr Täterschutz machen als Opferschutz.

Trauriges Beispiel..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.08.2011
Natürlich geht es hier um die Moral. Und nur darum...