Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.08.2011
Zuviel Emotionen an falscher Stelle....und wir können die Welt auch gleich in die Tonne treten und aufhören unsere Probleme wirklich zu lösen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.08.2011
Die Welt ist kalt genug...noch weniger Emotionen und wir könnten uns gleich einsargen lassen...
Und nun macht das Ding hier zu....
Peace.
Und nun macht das Ding hier zu....
Peace.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.08.2011
Du hast die emotionalen vergessen, die das Grundgesetz und das Menschenrecht über jedwede emotion setzen.
wenn es immer so gefährlich ist Emotional zu denken, dann darf ich auch keine Partnerschaft eingehen, denn da sind Emotionen an der Tagesordnung
dann wäre ich ja nur noch ein kalter Stein, nein danke.
und hier sind ja 3 Gruppen(wie ich mir das so denke)
1. die Emotionalen
2. die Emotionalen, die aber sagen Recht ist Recht,aber dat is Mist
3. die Paragraphenreiter
oder hab ich noch ne Gruppe vergessen ;-)
dann wäre ich ja nur noch ein kalter Stein, nein danke.
und hier sind ja 3 Gruppen(wie ich mir das so denke)
1. die Emotionalen
2. die Emotionalen, die aber sagen Recht ist Recht,aber dat is Mist
3. die Paragraphenreiter
oder hab ich noch ne Gruppe vergessen ;-)
Dann könnt ihr hier aber noch bis zum St.Nimmerleins-Tag diskutieren. Ich hab's vor ein paar Tagen schon mal gesagt, dass bei so einem emotionalen Thema hohe Wellen schlagen.
Ich denke, zwischenzeitlich sind wirklich alle Argumente, Gesetzestexte mehr als einmal gepostet worde. Neue Aspekte für die ein oder andere Seite wird es wohl nicht mehr geben.
Weder die emotional denkenden User noch die Befürworter unseres deutschen Rechtssystems werden von ihrer jeweiligen Meinung abweichen. Meines Erachtens nach dreht man sich hier bereits seit Tagen nur noch im Kreis.
Ich denke, zwischenzeitlich sind wirklich alle Argumente, Gesetzestexte mehr als einmal gepostet worde. Neue Aspekte für die ein oder andere Seite wird es wohl nicht mehr geben.
Weder die emotional denkenden User noch die Befürworter unseres deutschen Rechtssystems werden von ihrer jeweiligen Meinung abweichen. Meines Erachtens nach dreht man sich hier bereits seit Tagen nur noch im Kreis.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
@ Seaangel
Die Frage von dir kann man auch genauso gut zurück geben...
Aber vielleicht sollte man den Thread auch langsam mal closen...
Die Frage von dir kann man auch genauso gut zurück geben...
Aber vielleicht sollte man den Thread auch langsam mal closen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
Seaangel: Nein kann ich nicht, weil es Gefährlich ist so emotional zu denken! Würden wir alle unseren Gefühlen folgen was das hier diskutierte Thema angeht wären wir schnurstracks wieder im Mittelalter oder wir hätten wieder noch schlimmere zustände.
Meine Güte Wolfsschädel...kannst du es nicht auch mal gut sein lassen?
Akzeptiere doch einfach mal, dass jeder eine andere Sichtweise der Dinge hat...
Akzeptiere doch einfach mal, dass jeder eine andere Sichtweise der Dinge hat...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
@ Lulu69
Den Tennisschläger dürfte ich im Rahmen der Notwehr legal benutzen....
Den Tennisschläger dürfte ich im Rahmen der Notwehr legal benutzen....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
Lulu: Ein Glück das du als normaler Mensch nicht über Verhältnismäßig entscheiden musst.... Dieses Urteil ist emotional schwer zu verstehen aber ein wichtiges Zeichen, dass wir ein Rechtsstaat sind.
Es hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun sondern damit das die staatlichen Organe die Verfassung und Menschenrechte zu achten. Ich btauche keine Paragraphenschacht anzufangen. Ich muss exakt 2 Artikel des Grundgesetzes zitieren
Artikel 1 des GG:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Art. 104 des GG:
"(...)Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden."
Die Androhung der Folter ist eine Antastung der Würde und eine seelische Mißhandlung, und daher von staatlicher Seite aus NICHT tolerierbar.
Und da wir in einem Rechtsstaat leben hat nun der Betroffene jedes Recht bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz seine Rechte zu verteidigen. Denn das Grundgesetz garantiert und regelt die minimalen Rechte eines JEDEN Menschen.
LaLunaBln:
Diebstahl: 1 Monat - 5 Jahre
Mißbrauch von Kindern: Bis zu 10 Jahren bzw. bei Todesfolge bis Lebenslänglich. (Das Gesetz dazu habe ich bereits zitiert Lebenslänglich bedeutet ENDE offen und KANN bei mildernen Umständen auf 15 Jahre abgewandelt werden, diese Umwandlungsquote ist aber im Gegensatz zur Rezeption der Öffentlichekit dies betreffend sehr gering)
Vergewaltigung: Nicht unter einem Jahr aber bis zu 15 Jahren (hier kommt die Regel zum Zuge, dass eine Lebenslängliche Bestrafung explizit im Gesetz erwähnt werden muss)
Irgendwie sind die Strafen für die körperlichen Delikte vom Gesetz her weitaus höher angesetz als die für das Eigentumsdelikt Diebstahl...
Es hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun sondern damit das die staatlichen Organe die Verfassung und Menschenrechte zu achten. Ich btauche keine Paragraphenschacht anzufangen. Ich muss exakt 2 Artikel des Grundgesetzes zitieren
Artikel 1 des GG:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Art. 104 des GG:
"(...)Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden."
Die Androhung der Folter ist eine Antastung der Würde und eine seelische Mißhandlung, und daher von staatlicher Seite aus NICHT tolerierbar.
Und da wir in einem Rechtsstaat leben hat nun der Betroffene jedes Recht bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz seine Rechte zu verteidigen. Denn das Grundgesetz garantiert und regelt die minimalen Rechte eines JEDEN Menschen.
LaLunaBln:
Diebstahl: 1 Monat - 5 Jahre
Mißbrauch von Kindern: Bis zu 10 Jahren bzw. bei Todesfolge bis Lebenslänglich. (Das Gesetz dazu habe ich bereits zitiert Lebenslänglich bedeutet ENDE offen und KANN bei mildernen Umständen auf 15 Jahre abgewandelt werden, diese Umwandlungsquote ist aber im Gegensatz zur Rezeption der Öffentlichekit dies betreffend sehr gering)
Vergewaltigung: Nicht unter einem Jahr aber bis zu 15 Jahren (hier kommt die Regel zum Zuge, dass eine Lebenslängliche Bestrafung explizit im Gesetz erwähnt werden muss)
Irgendwie sind die Strafen für die körperlichen Delikte vom Gesetz her weitaus höher angesetz als die für das Eigentumsdelikt Diebstahl...
Auch mir fällt es extrem schwer hier emotionslos zu bleiben.
Lt. Gesetz ist die Androhung von Folter nicht zulässig und musste bzw. wurde hier ja auch bestraft. Ich gebe zu, dass ich diese Tatsache in diesem besonderen Fall nur sehr schwer schlucken kann. Aber grundsätzlich finde ich es richtig und wichtig, dass wir Folter bestrafen.
Warum man diesen rechtskräftig verurteilten Straftäter dann aber noch das Recht einräumt auf Schmerzensgeld/Entschädigung zu klagen ist für mich und ich denke DAS ist auch die Tatsache die viele hier so fürchterlich wütend macht, NICHT nachvollziehbar.
Sollte man hier nicht das Gesetz überdenken?
Hat sich der Straftäter an das Grundgesetz gehalten als er einen Menschen ermordet hat? Hat sich ein Straftäter der rechtskräftig in „Namen des Volkes“ verurteilt worden ist nicht dieses Recht auf Schmerzensgeld/Entschädigung verwirkt?
In diesem speziellen Fall wurde Folter „nur“ ANGEDROHT. Er wurde NICHT körperlich gefoltert!!! Und bitte ihr Juristen bzw. Pseudo-Juristen fangt jetzt nicht noch eine §-Schlacht darüber an, „wo hört Androhung auf bzw. wann beginnt Folter“.
Überhaupt…wenn ich mir so manche Beiträge durchlese, dann wird mir echt kalt ums Herz. Nur weil etwas im Gesetzbuch steht bzw. nicht explizit steht muss es noch lange nicht RECHTENS sein. Sieht so unsere Gesellschaft aus? Wir tun nur etwas, wenn es auch lt. Gesetz abgesichert ist. Das kann es doch nicht sein.
Mich würde folgendes brennend interessieren. Was würdest du „Gesetzestreuer(e)“ machen, wenn du z.B. Zeuge(in) einer Schlägerei wirst. Rein zufällig hast du gerade deinen Tennisschläger dabei weil du vom Sport kommst. Du siehst, wie einer(e) brutal auf jemanden Eintritt der bereits am Boden liegt. Überlegst du ob es verhältnismäßig ist oder gehst du einfach mit d. Tennisschläger als „Waffe“ dazwischen weil du schlimmeres verhindern willst. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln hilfst. So, und jetzt passiert folgendes: Der Angreifer verklagt dich auf Schmerzensgeld weil er selber nicht „bewaffnet“ war und er bekommt „Recht“, weil deine Hilfe nicht verhältnismäßig war.
Sieht SO unser RECHT aus?
Nein, ich kann dieses Urteil nicht verstehen bzw. für „rechtens“ halten. Dieses Urteil geht in eine Richtung, die mir ganz und gar nicht gefällt.
Lt. Gesetz ist die Androhung von Folter nicht zulässig und musste bzw. wurde hier ja auch bestraft. Ich gebe zu, dass ich diese Tatsache in diesem besonderen Fall nur sehr schwer schlucken kann. Aber grundsätzlich finde ich es richtig und wichtig, dass wir Folter bestrafen.
Warum man diesen rechtskräftig verurteilten Straftäter dann aber noch das Recht einräumt auf Schmerzensgeld/Entschädigung zu klagen ist für mich und ich denke DAS ist auch die Tatsache die viele hier so fürchterlich wütend macht, NICHT nachvollziehbar.
Sollte man hier nicht das Gesetz überdenken?
Hat sich der Straftäter an das Grundgesetz gehalten als er einen Menschen ermordet hat? Hat sich ein Straftäter der rechtskräftig in „Namen des Volkes“ verurteilt worden ist nicht dieses Recht auf Schmerzensgeld/Entschädigung verwirkt?
In diesem speziellen Fall wurde Folter „nur“ ANGEDROHT. Er wurde NICHT körperlich gefoltert!!! Und bitte ihr Juristen bzw. Pseudo-Juristen fangt jetzt nicht noch eine §-Schlacht darüber an, „wo hört Androhung auf bzw. wann beginnt Folter“.
Überhaupt…wenn ich mir so manche Beiträge durchlese, dann wird mir echt kalt ums Herz. Nur weil etwas im Gesetzbuch steht bzw. nicht explizit steht muss es noch lange nicht RECHTENS sein. Sieht so unsere Gesellschaft aus? Wir tun nur etwas, wenn es auch lt. Gesetz abgesichert ist. Das kann es doch nicht sein.
Mich würde folgendes brennend interessieren. Was würdest du „Gesetzestreuer(e)“ machen, wenn du z.B. Zeuge(in) einer Schlägerei wirst. Rein zufällig hast du gerade deinen Tennisschläger dabei weil du vom Sport kommst. Du siehst, wie einer(e) brutal auf jemanden Eintritt der bereits am Boden liegt. Überlegst du ob es verhältnismäßig ist oder gehst du einfach mit d. Tennisschläger als „Waffe“ dazwischen weil du schlimmeres verhindern willst. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln hilfst. So, und jetzt passiert folgendes: Der Angreifer verklagt dich auf Schmerzensgeld weil er selber nicht „bewaffnet“ war und er bekommt „Recht“, weil deine Hilfe nicht verhältnismäßig war.
Sieht SO unser RECHT aus?
Nein, ich kann dieses Urteil nicht verstehen bzw. für „rechtens“ halten. Dieses Urteil geht in eine Richtung, die mir ganz und gar nicht gefällt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
Na dann ist es ja super das du von deinem hohen Ross herunterkommst und uns belehrst...gut gemacht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
Nicole24: Es fehlen nicht die Gefühle. Natürlich macht es mich wütend das der Mann das Kind getötet hat. Aber man darf sich nicht durch seine Gefühle allein lenken lassen, dass ist gefährlich.
Zu was sowas führt hat der Fritz Lang in seinem Film: "M - Eine Stadt sucht einen Mörder" eindrucksvoll gezeigt.
Zu was sowas führt hat der Fritz Lang in seinem Film: "M - Eine Stadt sucht einen Mörder" eindrucksvoll gezeigt.
ich glaube Emotionen gehören zu einer Frau
Natürlich hat er ein Recht , aber welches Recht zu studieren auf unsere Kosten , EInzelzelle usw.
ich würde überall dazwischen gehen, wenn es um eine Frau oder ein Kind geht, ich glaube die meißten hier würden erstmal überlegen welchen Paragraphen sie überschreiten und welche Strafe sie bekommen könnten,
das zeigt dann mal wieder, warum viele Leute weg sehen und nicht helfen.
auf der einen Seite beneide jeden, der das so Trennen kann, auf der anderen Seite; fehlen mir bei mir bei demjenigen die Gefühle.
Natürlich hat er ein Recht , aber welches Recht zu studieren auf unsere Kosten , EInzelzelle usw.
ich würde überall dazwischen gehen, wenn es um eine Frau oder ein Kind geht, ich glaube die meißten hier würden erstmal überlegen welchen Paragraphen sie überschreiten und welche Strafe sie bekommen könnten,
das zeigt dann mal wieder, warum viele Leute weg sehen und nicht helfen.
auf der einen Seite beneide jeden, der das so Trennen kann, auf der anderen Seite; fehlen mir bei mir bei demjenigen die Gefühle.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
Wer hat eigentlich diesen blöden Mythos verbreitet, dass Lebenslänglich 15 Jahre bedeutet?!
"Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihre Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB)."
§38 StGB:
"(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat."
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist also von der zeitlichen Begrenzung auf 15 Jahre ausgenommen.
"Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihre Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB)."
§38 StGB:
"(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat."
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist also von der zeitlichen Begrenzung auf 15 Jahre ausgenommen.
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Daneben gibt es den besonders schweren Fall des Diebstahls gem. § 243 StGB, (Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren)
15 Jahre ist die Höchstrafe? Na, da ist dann das ja mit 5 Jahren echt ein super Unterschied.
Daneben gibt es den besonders schweren Fall des Diebstahls gem. § 243 StGB, (Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren)
15 Jahre ist die Höchstrafe? Na, da ist dann das ja mit 5 Jahren echt ein super Unterschied.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
@Luna: Sowas wird auch hin und wieder mal von der Springer-Presse behauptet und vom Stammtisch verbreitet....und leider denken die meisten zu wenig nach und käuen das ungefiltert wieder....allgemein ist es erschreckend wieviele hier Moral und Ethik über Bord schmeißen würden nur weil sie ihre Emotionen nicht im Griff haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
LaLunaBln: Das ist ausgemachter unsinn. Für Diebstahl kann man nicht Lebenslänglich ins Gefängnis wandern... Für Mord schon
@Seaangel: Das hat nichts mit meinem Standpunkt zu tun sondern mit der gängigen Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsrechtlern.
@Roterriese: Danke das es doch jemanden gibt der meinen Gedanken folgen kann und sie versteht.
@Seaangel: Das hat nichts mit meinem Standpunkt zu tun sondern mit der gängigen Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsrechtlern.
@Roterriese: Danke das es doch jemanden gibt der meinen Gedanken folgen kann und sie versteht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.08.2011
@ Wolfsschaedel
Dein Zitat "Die Menschenrechte sind doch Teil der Menschenwürde." trifft es zu 100%. Mit Vollendung der Geburt hat jeder Mensch die gleichen unveränderlichen Menschenrechte. Die Menschenwürde ist teil dieser unveränderlichen Rechte, und das ist völlig zu recht so. (Anm.: Das ist eine rein juristische und keine (!) moralische Betrachtung. Man muss das differenzieren, was manche hier leider nicht tun.) Alles andere rüttelt an den Grundfesten unseres gesamten staatlichen Systems. Wenn man sich so bewußt ausserhalb unserer staatlichen Ordnung stellt, und aufgrund des Unveränderlichkeitsgebotes des Grundgesetzes wird sich an diesen Artikeln ja niemals etwas ändern, dann sollte man sich überlegen ob dieses Land noch das richtige für einen ist. Zumindest dann wenn diese Frage für jemanden von so zentraler persönlicher Bedeutung ist. Wenn das so ist, dann sollte man meiner Meinung nach Konsequent sein und das hinter sich lassen. Diese Rechte scheinen für manche hier ja geradezu unerträglich zu sein.
Bleibt nur anzumerken, dass unser Grundgesetz als Vorlage vieler Osteuropäischer Staaten für ihre eigene Verfassung gedient hat...man muss also damit rechnen weiter weg zu ziehen...
@ Loewin1969
Es gibt sogar eindeutige wissenschaftliche Untersuchungen die beweisen, dass höhere Strafen Straftäter nicht abschrecken. Man kann sogar sagen, dass es eher umgekehrt ist. In Ländern mit höheren Strafen sind die Kriminalitätsraten meistens auch höher.
Auch dein zweiter Absatz ist richtig. Es gibt wahrscheinlich nichts wirksamers als Prävention um Kinder zu schützen. Kinder stark machen ist der richtige Weg.
Hier noch Links zum Thema höhere Strafen, sogar mit Bezug auf Deutschland:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-534186.html
http://www.faz.net/artikel/C30923/jugendkriminalitaet-hoehere-strafen-sind-wirkungslos-30009009.html
Dein Zitat "Die Menschenrechte sind doch Teil der Menschenwürde." trifft es zu 100%. Mit Vollendung der Geburt hat jeder Mensch die gleichen unveränderlichen Menschenrechte. Die Menschenwürde ist teil dieser unveränderlichen Rechte, und das ist völlig zu recht so. (Anm.: Das ist eine rein juristische und keine (!) moralische Betrachtung. Man muss das differenzieren, was manche hier leider nicht tun.) Alles andere rüttelt an den Grundfesten unseres gesamten staatlichen Systems. Wenn man sich so bewußt ausserhalb unserer staatlichen Ordnung stellt, und aufgrund des Unveränderlichkeitsgebotes des Grundgesetzes wird sich an diesen Artikeln ja niemals etwas ändern, dann sollte man sich überlegen ob dieses Land noch das richtige für einen ist. Zumindest dann wenn diese Frage für jemanden von so zentraler persönlicher Bedeutung ist. Wenn das so ist, dann sollte man meiner Meinung nach Konsequent sein und das hinter sich lassen. Diese Rechte scheinen für manche hier ja geradezu unerträglich zu sein.
Bleibt nur anzumerken, dass unser Grundgesetz als Vorlage vieler Osteuropäischer Staaten für ihre eigene Verfassung gedient hat...man muss also damit rechnen weiter weg zu ziehen...
@ Loewin1969
Es gibt sogar eindeutige wissenschaftliche Untersuchungen die beweisen, dass höhere Strafen Straftäter nicht abschrecken. Man kann sogar sagen, dass es eher umgekehrt ist. In Ländern mit höheren Strafen sind die Kriminalitätsraten meistens auch höher.
Auch dein zweiter Absatz ist richtig. Es gibt wahrscheinlich nichts wirksamers als Prävention um Kinder zu schützen. Kinder stark machen ist der richtige Weg.
Hier noch Links zum Thema höhere Strafen, sogar mit Bezug auf Deutschland:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-534186.html
http://www.faz.net/artikel/C30923/jugendkriminalitaet-hoehere-strafen-sind-wirkungslos-30009009.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2011
Ich glaube nicht, dass höhere Strafen potentielle Täter abschrecken würden. In einigen Staaten der USA gibt es die Todesstrafe und in vielen hochjährige Gefängnisstrafen....und schreckt es Mörder davon ab anderen Menschen das Leben zu nehmen? Nein das Gegenteil ist wohl eher der Fall.
Klar ist, das die meisten Täter im Fall von Kindesmißbrauch oder Kindestötungen im nehen sozialen Umfeld der Kinder zu finden sind. Das heisst also: Augen offen halten, Kinder stark machen, nicht wegsehen wenn Kinder in der Nachbarschaft mißhandelt oder vernachlässigt werden.
Klar ist, das die meisten Täter im Fall von Kindesmißbrauch oder Kindestötungen im nehen sozialen Umfeld der Kinder zu finden sind. Das heisst also: Augen offen halten, Kinder stark machen, nicht wegsehen wenn Kinder in der Nachbarschaft mißhandelt oder vernachlässigt werden.
und noch was: Ich glaube schon,das es einige abschrecken würde, wenn unsere Strafen härter wären! Nicht alle,natürlich nicht, aber selbst wenn durch härtere Strafen z.B. nur ein oder zwei Kinder nicht umgebracht oder missbraucht werden- ist das NICHTS?!
Ich habe einen Bericht gesehen,als sie noch ganz anders dachte.....
Und wie der Täter rumgeheult hat...lächerlich,alleine dafür hätte er es verdient!
Und wie der Täter rumgeheult hat...lächerlich,alleine dafür hätte er es verdient!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.08.2011
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,777543,00.html
@cowgirl --- diese frau hat keine angst mehr - wovor auch?
@cowgirl --- diese frau hat keine angst mehr - wovor auch?