Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.01.2014
Es muss halt die Frage gestellt sein, wie sinnvoll das ist.
Wenn ein Führerschein dazu führt, dass ein Job angenommen werden kann der geeignet ist jemanden dauerhaft in Beschäftigung zu bringen, dann geht das, zumindest von meiner Warte aus auch in Ordnung.
Im Großen und ganzen rechnet sich das dann ja am Ende.
Davon mal abgesehen: Wieviele Heranwachsende zahlen denn bitte heute noch ihren Schein selbst? Ich bin jetzt zwar in einem etwas ärmeren Milieu aufgewachsen und musste das, wie meine Freunde, selbst zahlen.
Aber wir sind da, meiner Erfahrung nach eher Ausnahmen. Oft gibt es zum 18. Geburtstag ja gleich noch den ersten Kleinwagen oben drauf...
Wenn ein Führerschein dazu führt, dass ein Job angenommen werden kann der geeignet ist jemanden dauerhaft in Beschäftigung zu bringen, dann geht das, zumindest von meiner Warte aus auch in Ordnung.
Im Großen und ganzen rechnet sich das dann ja am Ende.
Davon mal abgesehen: Wieviele Heranwachsende zahlen denn bitte heute noch ihren Schein selbst? Ich bin jetzt zwar in einem etwas ärmeren Milieu aufgewachsen und musste das, wie meine Freunde, selbst zahlen.
Aber wir sind da, meiner Erfahrung nach eher Ausnahmen. Oft gibt es zum 18. Geburtstag ja gleich noch den ersten Kleinwagen oben drauf...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.01.2014
Hartz IV wurde im Jahr 2005 eingeführt. Das privilegierte Einkommen darf in der Verbescheidung nicht angerechnet werden. Näheres hierzu findest du z. B. im § 11, SGB II. Dazu zählt z. B. die Witwen- und Waisenrente nach dem BVG. Vor 2005 gab es Leistungen nach dem BSHG und dem ALH bzw. ALG, wenn ich das kurz anmerken darf. Ja Illy, frag hier mal die Frau Mama...;-)
Der anerkannte Bedarf für Studis an der FH beträgt 373 € (§ 13, BAFÖG). Hinzu kommen 184 € Kindergeld, welches an die Eltern ausbezahlt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei zu beachten.
Studis haben deutlich mehr Geld als wie Einpersonenhaushalte nach dem SGB II zur Verfügung, wenn sie in der elterlichen Wohnung leben. Anders ist es bei Fachoberschülern. Denn die erhalten kein BAFÖG, obwohl sie auch die Schulbank den ganzen Tag drücken... :-)
Die Arbeitsagentur stellt wichtige Informationen und Anträge für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmer in ihrem Internetauftritt zur Verfügung, die man kostenlos herunter laden, ausfüllen und ausdrucken kann:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26672/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Buerger-Nav.html
Die entsprechenden Anträge bitte immer mit Einschreiben verschicken, da mir Beschwerden bekannt geworden sind, das Anträge nicht angekommen seien oder auch mehrere Monate lang nicht bearbeitet worden sind.
Ein(e) Arbeitnehmer(in) ist ein wertvolles Gut. Verliert jemand seinen Job, so kommt es zu einem minimalen Einkommensverlust, so die These...
Beispielrechnung einer Fachkraft:
Brutto: 39600 €
Netto: 24686 €
ALGI: 14500 €
Minus: 10186 €
Der jährliche Einkommensverlust einer Fachkraft beträgt über 10000 €, die z. B. durch die Abbezahlung einer Eigentumswohnung in eine finanzielle Not kommen kann. Die Person muss sich sehr rasch an die Situation anpassen und bisherige Lebensgewohnheiten einschränken.
Beim Bezug vom ALG II ist die Einpersonenbeispielrechnung pro Monat:
Warmmiete: 300 €
Regelsatz: 391 €
Gesamt: 691 €
Pro Jahr: 8292 €
Beim Abrutschen ins ALG II beträgt der Einkommensverlust über 16000 € im Jahr.
Vielen Fachkräften steht das Wasser durch Arbeitslosigkeit bis zum Hals, da sie nichts mehr finden !
Herr Herrmann (CSU) sprach heute die Vollbeschäftigung in der BRD an, die ich vor kurzem hier erwähnte. Deshalb gehen freie Jobs erst mal an die, die sich beruflich verändern wollen. Die anderen kämpfen um die anderen Jobs, für die sich viele nicht eignen. Denn was will ein Professor der Mathematik in einem Callcenter ? Der Unternehmer denkt sich, dass der einfach abspringt, wenn er was geeignetes gefunden hat. Und dies ist auch meine Meinung, so dass der Herr Professor halt 15 Jahre arbeitslos bleibt und mal eine kleinere Maßnahme erhält, die ihm aber beruflich nicht wirklich was bringt.
Und da kann sich der gute Mann so viel bewerben wie er will. Denn wenn er lauter Absagen erhält, kann er nirgendwo wieder in Lohn und Brot kommen.
Bei Kranken und Behinderten ist die Arbeitsmarktsituation noch krasser, da die mögliche Arbeit den gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechen muss.
Denn wenn jemand an Epilepsie leidet, darf man dies nicht verschweigen. Selbiges gilt beim GdS ab 30 für eine Gesundheitsstörung. Und mit diesen ehrlichen Angaben, spätestens im Vorstellungsgespräch, fällt man aus dem Bewerberkreis für eine Neueinstellung heraus.
Übrigens hat sich die Deutsche Bank mal von ihrer Stammbelegschaft ein wenig "befreit" und im gleichen Atemzug neue Beschäftigte gesucht, um die Personalkosten abzusenken. Oops, ich zog meine Bewerbung sofort zurück, da ich diese Vorgehensweise vollkommen absurd fand :-)
Der anerkannte Bedarf für Studis an der FH beträgt 373 € (§ 13, BAFÖG). Hinzu kommen 184 € Kindergeld, welches an die Eltern ausbezahlt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei zu beachten.
Studis haben deutlich mehr Geld als wie Einpersonenhaushalte nach dem SGB II zur Verfügung, wenn sie in der elterlichen Wohnung leben. Anders ist es bei Fachoberschülern. Denn die erhalten kein BAFÖG, obwohl sie auch die Schulbank den ganzen Tag drücken... :-)
Die Arbeitsagentur stellt wichtige Informationen und Anträge für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmer in ihrem Internetauftritt zur Verfügung, die man kostenlos herunter laden, ausfüllen und ausdrucken kann:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26672/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Buerger-Nav.html
Die entsprechenden Anträge bitte immer mit Einschreiben verschicken, da mir Beschwerden bekannt geworden sind, das Anträge nicht angekommen seien oder auch mehrere Monate lang nicht bearbeitet worden sind.
Ein(e) Arbeitnehmer(in) ist ein wertvolles Gut. Verliert jemand seinen Job, so kommt es zu einem minimalen Einkommensverlust, so die These...
Beispielrechnung einer Fachkraft:
Brutto: 39600 €
Netto: 24686 €
ALGI: 14500 €
Minus: 10186 €
Der jährliche Einkommensverlust einer Fachkraft beträgt über 10000 €, die z. B. durch die Abbezahlung einer Eigentumswohnung in eine finanzielle Not kommen kann. Die Person muss sich sehr rasch an die Situation anpassen und bisherige Lebensgewohnheiten einschränken.
Beim Bezug vom ALG II ist die Einpersonenbeispielrechnung pro Monat:
Warmmiete: 300 €
Regelsatz: 391 €
Gesamt: 691 €
Pro Jahr: 8292 €
Beim Abrutschen ins ALG II beträgt der Einkommensverlust über 16000 € im Jahr.
Vielen Fachkräften steht das Wasser durch Arbeitslosigkeit bis zum Hals, da sie nichts mehr finden !
Herr Herrmann (CSU) sprach heute die Vollbeschäftigung in der BRD an, die ich vor kurzem hier erwähnte. Deshalb gehen freie Jobs erst mal an die, die sich beruflich verändern wollen. Die anderen kämpfen um die anderen Jobs, für die sich viele nicht eignen. Denn was will ein Professor der Mathematik in einem Callcenter ? Der Unternehmer denkt sich, dass der einfach abspringt, wenn er was geeignetes gefunden hat. Und dies ist auch meine Meinung, so dass der Herr Professor halt 15 Jahre arbeitslos bleibt und mal eine kleinere Maßnahme erhält, die ihm aber beruflich nicht wirklich was bringt.
Und da kann sich der gute Mann so viel bewerben wie er will. Denn wenn er lauter Absagen erhält, kann er nirgendwo wieder in Lohn und Brot kommen.
Bei Kranken und Behinderten ist die Arbeitsmarktsituation noch krasser, da die mögliche Arbeit den gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechen muss.
Denn wenn jemand an Epilepsie leidet, darf man dies nicht verschweigen. Selbiges gilt beim GdS ab 30 für eine Gesundheitsstörung. Und mit diesen ehrlichen Angaben, spätestens im Vorstellungsgespräch, fällt man aus dem Bewerberkreis für eine Neueinstellung heraus.
Übrigens hat sich die Deutsche Bank mal von ihrer Stammbelegschaft ein wenig "befreit" und im gleichen Atemzug neue Beschäftigte gesucht, um die Personalkosten abzusenken. Oops, ich zog meine Bewerbung sofort zurück, da ich diese Vorgehensweise vollkommen absurd fand :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
@illy
Das ist ja alles sehr zu bewundern, wie Du und Deine Familie das so schafft bzw. geschafft habt!
Doch die Alternative "Umzug" kostet halt auch Geld - sehe jetzt da nicht DEN Unterschied.
Das ist ja alles sehr zu bewundern, wie Du und Deine Familie das so schafft bzw. geschafft habt!
Doch die Alternative "Umzug" kostet halt auch Geld - sehe jetzt da nicht DEN Unterschied.
Falls man keine/kaum Möglichkeit hat, als Arbeitsloser zu der künftigen Stelle zu kommen, kann man einen Wohnortwechsel beantragen. Die Umzugskosten werden sogar gestellt und die Kaution kann auch, wenn nötig, durch ein Darlehen abgestottert werden. Der Umzug ist sogar möglich, wenn man einfach den Bewerbungsradius erweitern möchte. (ich gebe zu, dass dies nicht in jeder Situation möglich ist. Schon gar nicht, wenn man eine Familie hat)
Somit kann ich nicht verstehen, wie mann überhaupt auf die Idee kommt, bei der Arbeitsagentur um nen Führerschein zu betteln. Ehrlich gesagt - und ich habe bereits vom Arbeitslosengeld II bereits gelebt - finde ich, dass der Satz für Alleinstehende und Kinderlose trotzdem noch zu hoch ist. Davon kann man, sofern man haushalten kann, mind. 50 euro monatlich zurücklegen und somit etwas ansparen. Als Studentin, mit einer mind. 40 Stunden Woche + ca 30 Stunden Lernen und Bearbeitungszeit habe ich deutlich weniger in einem Monat aber dafür deutlich mehr Ausgaben. (Eine Unterstützung von Eltern ist auch nicht bei jedem gegeben)
Im Übrigen hatte meine Mutter das Unglück von Hartz IV zu leben während sie uns groß ziehen musste. Meine Schwester und ich haben beide einen Führerschein. Dank meiner Mutter, die sich das Geld vom Satz zusammengesparrt hat.
Und ich hatte eine sehr schöne Kindheit und mir hat nie etwas gefehlt.
Somit kann ich nicht verstehen, wie mann überhaupt auf die Idee kommt, bei der Arbeitsagentur um nen Führerschein zu betteln. Ehrlich gesagt - und ich habe bereits vom Arbeitslosengeld II bereits gelebt - finde ich, dass der Satz für Alleinstehende und Kinderlose trotzdem noch zu hoch ist. Davon kann man, sofern man haushalten kann, mind. 50 euro monatlich zurücklegen und somit etwas ansparen. Als Studentin, mit einer mind. 40 Stunden Woche + ca 30 Stunden Lernen und Bearbeitungszeit habe ich deutlich weniger in einem Monat aber dafür deutlich mehr Ausgaben. (Eine Unterstützung von Eltern ist auch nicht bei jedem gegeben)
Im Übrigen hatte meine Mutter das Unglück von Hartz IV zu leben während sie uns groß ziehen musste. Meine Schwester und ich haben beide einen Führerschein. Dank meiner Mutter, die sich das Geld vom Satz zusammengesparrt hat.
Und ich hatte eine sehr schöne Kindheit und mir hat nie etwas gefehlt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
....was für eine ausführliche und umfangreiche diskussion aus der einen gestellten frage wurde ist bemerkenswert...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
Und jetzt zur wirtschaftlichen Realität: Das nennt man Marktwirtschaft was wir hier haben - und das ist gut so. Der Staat lässt die einzelnen Marktteilnehmer in ihrem Gewinnstreben gewähren. Auch Unternehmer und Investoren wollen Gewinne erwirtschaften - die Löhne ihrer Arbeitnehmer sind für sie Kosten - werden demnach von ihnen gemieden. Maschinen kosten/wollen keinen Lohn. Deshalb werden Menschen durch Maschinen ersetzt. Arbeit für alle? Klar gibts die! In der sozialistischen Planwirtschaft - da hat der Staat auch mal auf Rationalisierung verzichtet um seine Schäfchen in Lohn und Brot zu halten. Nur wo ist die "tolle" DDR geblieben?
Ansonsten verweise ich mal auf Jesse James Beitrag.
Ansonsten verweise ich mal auf Jesse James Beitrag.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
@alphamännchen
Wenn alles seinen "normalen" Gang gegangen wäre, hätte ich es sicher nicht als Beispiel von mangelnder Kooperation und Behördenwillkür gepostet.
Die normale Durchlaufzeit ist bei "unserer" Behördenstruktur max. 3-4 Wochen. Du gehst hin, bekommst max. nach 1 Woche einen Termin. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kannst Du den Antrag abgeben und nach max. 2 Wochen kommt die Bewilligung. Wenn Du zum Zeitpunkt der Antragstellung schon arbeitslos bist und einen Anspruch hast, kommt gleichzeitig Geld, was max. 4 Wochen dauert, denn Auszahlungen kommen ja dann zum nächsten Monatsende.
8 Wochen hingegen dauert es, wenn Du 3 Termine bekommst, weil der Sachbearbeiter grad schlechte Laune hat und Deine Unterlagen nicht lesen will. Auf meine Frage hin, ob er nicht bei der KK anrufen könnte, um sich die Richtigkeit bestätigen zu lassen, fragte er mich "wo er denn hinkäme, wenn er jetzt auch noch während seiner Arbeitszeit für uns rumtelefonieren sollte" (O-Ton!)
Und nachdem ich den Antrag dann in seinen Augen "vollständig" hatte, wie gesagt, 3. Termin! - da ging er 3 Wochen in Urlaub und ließ den Antrag erstmal liegen. Erst eine Beschwerde brachte mich weiter.
Nun, die Beschäftigten dieser "Behörde" werden auch von unserem Geld finanziert und leben davon, dass wir gelegentlich ihre Hilfe brauchen. Da habe ich einfach einen anderen Anspruch an Dienstleistung!
Wenn alles seinen "normalen" Gang gegangen wäre, hätte ich es sicher nicht als Beispiel von mangelnder Kooperation und Behördenwillkür gepostet.
Die normale Durchlaufzeit ist bei "unserer" Behördenstruktur max. 3-4 Wochen. Du gehst hin, bekommst max. nach 1 Woche einen Termin. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kannst Du den Antrag abgeben und nach max. 2 Wochen kommt die Bewilligung. Wenn Du zum Zeitpunkt der Antragstellung schon arbeitslos bist und einen Anspruch hast, kommt gleichzeitig Geld, was max. 4 Wochen dauert, denn Auszahlungen kommen ja dann zum nächsten Monatsende.
8 Wochen hingegen dauert es, wenn Du 3 Termine bekommst, weil der Sachbearbeiter grad schlechte Laune hat und Deine Unterlagen nicht lesen will. Auf meine Frage hin, ob er nicht bei der KK anrufen könnte, um sich die Richtigkeit bestätigen zu lassen, fragte er mich "wo er denn hinkäme, wenn er jetzt auch noch während seiner Arbeitszeit für uns rumtelefonieren sollte" (O-Ton!)
Und nachdem ich den Antrag dann in seinen Augen "vollständig" hatte, wie gesagt, 3. Termin! - da ging er 3 Wochen in Urlaub und ließ den Antrag erstmal liegen. Erst eine Beschwerde brachte mich weiter.
Nun, die Beschäftigten dieser "Behörde" werden auch von unserem Geld finanziert und leben davon, dass wir gelegentlich ihre Hilfe brauchen. Da habe ich einfach einen anderen Anspruch an Dienstleistung!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
Hallo Herrenlose Katze,
die Versichertennummer steht bereits auf der KV-Karte oben, die also nur in den Antrag zu übertragen war. Ferner gabs ne KV-Mitgliedsbescheinigung...
Die Bearbeitungsdauer eines Antrages hängt von der Behördenstruktur ab, so dass es 6-8 Wochen dauern kann, gerade bei Erstanträgen. Daher wird bereits bei einer Unternehmensankündigung von Entlassungen ein Antrag von den Betroffenen auf ALG I bzw. ALG II gestellt, damit es nicht zu einer unnötigen Wartezeit kommt.
Veränderungen gab es in Bezug der Eingliederungsvereinbarungen, da es hier keine vorgefertigten Textmakros mehr geben darf. Sie ist individuell zu gestalten. Es werden erreichbare Ziele vereinbart.
Du müsstest beispielsweise unter der Woche erreichbar sein.
Eine Erreichbarkeit ist gegeben, wenn du in Ulm einen Tagesausflug machst und am gleichen Tag an deinen Wohnort zurückkehren kannst, falls hierzu ein Bedarf besteht.
Du hast im übrigen berechtigte Wünsche benannt, was die Arbeitsberatung anbetrifft. Denn ich sehe die Arbeitsvermittlung auch im Vordergrund. Laut BMAS ist eine individuelle Einzelfallprüfung erforderlich, wenn es um das Fördern eines Führerscheins (§ 16, SGB II) zwecks Arbeitsaufnahme geht. Gegebenenfalls reicht ein Darlehen aus.
Denn wenn Anton aus Tirol plötzlich 3000 € Brutto im Monat verdient, kann er das gewährte Darlehen mit monatlichen Raten zurück bezahlen. Und so steht einer Förderung des Führerscheins nicht entgegen, wenn ein bisher schwer vermittelbarer junger Mann eine erste Arbeitsstelle antritt, die noch dazu unbefristet ist.
Finanztipp:
http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/steuern/2682852-1657471-fuehrerscheinkosten-von-der-steuer-abset.html
Ich kenne keine jungen Erwachsenen, die Langzeitarbeitslos sind und einen Gratisführerschein zwingend benötigen. Die Lösung ist einfach. Man nimmt an einem Kreuzworträtsel teil, gewinnt einen Audi, verkauft diesen und vom Rest, den das JC nicht krallt, bekommt er seinen Führerschein "geschenkt"!
die Versichertennummer steht bereits auf der KV-Karte oben, die also nur in den Antrag zu übertragen war. Ferner gabs ne KV-Mitgliedsbescheinigung...
Die Bearbeitungsdauer eines Antrages hängt von der Behördenstruktur ab, so dass es 6-8 Wochen dauern kann, gerade bei Erstanträgen. Daher wird bereits bei einer Unternehmensankündigung von Entlassungen ein Antrag von den Betroffenen auf ALG I bzw. ALG II gestellt, damit es nicht zu einer unnötigen Wartezeit kommt.
Veränderungen gab es in Bezug der Eingliederungsvereinbarungen, da es hier keine vorgefertigten Textmakros mehr geben darf. Sie ist individuell zu gestalten. Es werden erreichbare Ziele vereinbart.
Du müsstest beispielsweise unter der Woche erreichbar sein.
Eine Erreichbarkeit ist gegeben, wenn du in Ulm einen Tagesausflug machst und am gleichen Tag an deinen Wohnort zurückkehren kannst, falls hierzu ein Bedarf besteht.
Du hast im übrigen berechtigte Wünsche benannt, was die Arbeitsberatung anbetrifft. Denn ich sehe die Arbeitsvermittlung auch im Vordergrund. Laut BMAS ist eine individuelle Einzelfallprüfung erforderlich, wenn es um das Fördern eines Führerscheins (§ 16, SGB II) zwecks Arbeitsaufnahme geht. Gegebenenfalls reicht ein Darlehen aus.
Denn wenn Anton aus Tirol plötzlich 3000 € Brutto im Monat verdient, kann er das gewährte Darlehen mit monatlichen Raten zurück bezahlen. Und so steht einer Förderung des Führerscheins nicht entgegen, wenn ein bisher schwer vermittelbarer junger Mann eine erste Arbeitsstelle antritt, die noch dazu unbefristet ist.
Finanztipp:
http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/steuern/2682852-1657471-fuehrerscheinkosten-von-der-steuer-abset.html
Ich kenne keine jungen Erwachsenen, die Langzeitarbeitslos sind und einen Gratisführerschein zwingend benötigen. Die Lösung ist einfach. Man nimmt an einem Kreuzworträtsel teil, gewinnt einen Audi, verkauft diesen und vom Rest, den das JC nicht krallt, bekommt er seinen Führerschein "geschenkt"!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.01.2014
Jesse James : Signed !!!!!!!! Bedingungsloses grundeinkommen ist die einzige und beste Lösung ! Recht hat er!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Gähn, ich glaube hier streiten 2 gesellschaftliche Gruppen, die, die betroffen sind und die, die unbedingt Recht haben wollen, nehmen wirs doch einfach wie es ist, oder ändern wir was dran !
Altogether Marktwirtschaft, Eine/r leidet für alle und der Rest regt sich auf !
Altogether Marktwirtschaft, Eine/r leidet für alle und der Rest regt sich auf !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
die lösung heisst *bedingungsloses Grundeinkommen* und diesen diskussion wäre geschichte
aber leider hat weder die politik noch die wirtschaftliche elite daran interesse....
weil schon die alten römer wussten *Divide et impera* ........ teile und herrsche ..
denk mal drüber nach :-)
aber leider hat weder die politik noch die wirtschaftliche elite daran interesse....
weil schon die alten römer wussten *Divide et impera* ........ teile und herrsche ..
denk mal drüber nach :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
"Oft müssen die Sachbearbeiter beim Ausfüllen helfen, die im Übrigen eine Beratungspflicht haben, da der Antrag für viele nicht verständlich ist."
Hm, die Beratungspflicht meines Sachbearbeiters war, mich zweimal wegzuschicken, weil die Mitgliedsnummer der Krankenversicherung erst gar nicht in der Mitgliedsbescheinigung und dann nicht im Text des Schreibens der KV, sondern bei "Unser Zeichen" stand. Ansonsten stand auf dem offiziellen Brief der KV mein Name, meine Anschrift, mein Geburtsdatum, die Tatsache, dass ich krankenversichert war und eine Telefonnummer, bei der man hätte anrufen können.
Die Antragstellung hat dann 2 von den 3 Monaten gedauert, die ich arbeitslos war. Und obwohl ich bis dahin keinen Cent gesehen hatte, musste ich für die Agentur "erreichbar" sein, durfte also meinen Wohnort nicht verlassen, war verpflichtet mich wöchentlich bei mindestens 4 Firmen zu bewerben und stand sozusagen unter Kontrolle der Arbeitsagentur.
Ich wollte selbst da raus, mich zu bewerben war selbstverständlich, allerdings empfand ich den Druck, der dahinterstand auch nicht besonders motivierend, zumal sich wirklich niemand sonst um mich gekümmert hat - keine Angebote zur Weiterbildung, keine Gespräche über berufliche Möglichkeiten, im Prinzip keinerlei Interesse daran, wie ich da rauskomme, sondern nur Androhung von Strafen, wenn ich nicht so "spure" wie es von mir erwartet wird.
Und @Frau Venusdelta, da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich intelligent genug bin und das Abi geschafft, studiert und keine Drogenkarriere hinter mir habe - ich hatte trotzdem keinen Job, weil grad der Bankencrash war und es einfach keine Jobs gab.
Nun hatte ich das Glück, ganz alleine über mich entscheiden zu können und konnte daher recht spontan einen Job in einer anderen Stadt annehmen. Und weil ich ein paar gute Freunde habe, hatte ich auch gleich eine Wohnmöglichkeit. Sonst hätte ich nicht nach 3 Monaten den Absprung geschafft. Und dass ich da kein Einzelfall bin, höre und sehe ich oft genug!
Hm, die Beratungspflicht meines Sachbearbeiters war, mich zweimal wegzuschicken, weil die Mitgliedsnummer der Krankenversicherung erst gar nicht in der Mitgliedsbescheinigung und dann nicht im Text des Schreibens der KV, sondern bei "Unser Zeichen" stand. Ansonsten stand auf dem offiziellen Brief der KV mein Name, meine Anschrift, mein Geburtsdatum, die Tatsache, dass ich krankenversichert war und eine Telefonnummer, bei der man hätte anrufen können.
Die Antragstellung hat dann 2 von den 3 Monaten gedauert, die ich arbeitslos war. Und obwohl ich bis dahin keinen Cent gesehen hatte, musste ich für die Agentur "erreichbar" sein, durfte also meinen Wohnort nicht verlassen, war verpflichtet mich wöchentlich bei mindestens 4 Firmen zu bewerben und stand sozusagen unter Kontrolle der Arbeitsagentur.
Ich wollte selbst da raus, mich zu bewerben war selbstverständlich, allerdings empfand ich den Druck, der dahinterstand auch nicht besonders motivierend, zumal sich wirklich niemand sonst um mich gekümmert hat - keine Angebote zur Weiterbildung, keine Gespräche über berufliche Möglichkeiten, im Prinzip keinerlei Interesse daran, wie ich da rauskomme, sondern nur Androhung von Strafen, wenn ich nicht so "spure" wie es von mir erwartet wird.
Und @Frau Venusdelta, da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich intelligent genug bin und das Abi geschafft, studiert und keine Drogenkarriere hinter mir habe - ich hatte trotzdem keinen Job, weil grad der Bankencrash war und es einfach keine Jobs gab.
Nun hatte ich das Glück, ganz alleine über mich entscheiden zu können und konnte daher recht spontan einen Job in einer anderen Stadt annehmen. Und weil ich ein paar gute Freunde habe, hatte ich auch gleich eine Wohnmöglichkeit. Sonst hätte ich nicht nach 3 Monaten den Absprung geschafft. Und dass ich da kein Einzelfall bin, höre und sehe ich oft genug!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Hubs, dieses hat hier nur gar nichts mehr mit dem zu tun, mit dem ich anfing:
Mit einer Diskussion unter ALGII-Empfängern. Wobei die Einen der Ansicht waren, daß man für einen Führerschein nebenbei jobben könnte und die anderen beharrten darauf, daß der Jobcenter bezahlen müsse.
Mit einer Diskussion unter ALGII-Empfängern. Wobei die Einen der Ansicht waren, daß man für einen Führerschein nebenbei jobben könnte und die anderen beharrten darauf, daß der Jobcenter bezahlen müsse.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Hmmh,
in vielen Haushalten leben Kinder, dessen Eltern Hartz IV beziehen. Dass die Jobcenter wollen, dass die Kinder gleich nach der Schule in die Arbeit gehen, damit sich der Regelsatz vermindert, ist jedermann klar...
Denn was will der Balg mit nem Abi oder Ausbildung, wenn sich dadurch keine Einsparung für die JC erzielen lässt ?
Ich sehe eine gute Schul- und Berufsausbildung als Grundlage dafür an, dass man ein erfolgreiches Erwerbsleben ansteuern kann. Denn wenn wir den erfolgreichen Start behindern, kommt das Kind nicht in die Gänge, so dass eine makabre Biographie entsteht. Und hierauf achten viele Firmen, dass sich keine größeren Unterbrechungszeiten beim Bewerber ergeben haben, die nämlich auf die Schwächen des Bewerbers hindeuten, selbst wenn da Eltern bzw. Behörden ihre Finger mit im Spiel hatten.
Alles sollte linear erfolgen. Schul- und Ausbildung. Ein fester Arbeitgeber für längere Zeit. Der Personenrückschluss ist Beständigkeit und Zielstrebigkeit, so dass man die Bewerberin als Personaler längerfristig wo einplanen kann.
.
in vielen Haushalten leben Kinder, dessen Eltern Hartz IV beziehen. Dass die Jobcenter wollen, dass die Kinder gleich nach der Schule in die Arbeit gehen, damit sich der Regelsatz vermindert, ist jedermann klar...
Denn was will der Balg mit nem Abi oder Ausbildung, wenn sich dadurch keine Einsparung für die JC erzielen lässt ?
Ich sehe eine gute Schul- und Berufsausbildung als Grundlage dafür an, dass man ein erfolgreiches Erwerbsleben ansteuern kann. Denn wenn wir den erfolgreichen Start behindern, kommt das Kind nicht in die Gänge, so dass eine makabre Biographie entsteht. Und hierauf achten viele Firmen, dass sich keine größeren Unterbrechungszeiten beim Bewerber ergeben haben, die nämlich auf die Schwächen des Bewerbers hindeuten, selbst wenn da Eltern bzw. Behörden ihre Finger mit im Spiel hatten.
Alles sollte linear erfolgen. Schul- und Ausbildung. Ein fester Arbeitgeber für längere Zeit. Der Personenrückschluss ist Beständigkeit und Zielstrebigkeit, so dass man die Bewerberin als Personaler längerfristig wo einplanen kann.
.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
venusdelta:
kann ich dir zig beispiele sagen...
kann ich dir zig beispiele sagen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
jenseits der 50 stimmts auf keinen fall. den rest unterschreibe ich.
Zitat venusdelta:
Nur ganz ehrlich, wenn ich so intelligent bin, dass ich ein gutes Abi schreibe oder eine gute (Schul)Ausbildung mache, keine längere Krankheit, kein Drogenkonsum oder ähnliches mich aus der Bahn wirft, wenn ich nicht Kinder oder andere Familienmitglieder pflegen/versorgen muss - dann werde ich auch nie ALGII beantragen, denn dann hab ich nen Job!
Wenn das mal nicht der größte Irrglaube ist....diese "Regelannahme" stimmt ja wohl schon lange nicht mehr...
Nur ganz ehrlich, wenn ich so intelligent bin, dass ich ein gutes Abi schreibe oder eine gute (Schul)Ausbildung mache, keine längere Krankheit, kein Drogenkonsum oder ähnliches mich aus der Bahn wirft, wenn ich nicht Kinder oder andere Familienmitglieder pflegen/versorgen muss - dann werde ich auch nie ALGII beantragen, denn dann hab ich nen Job!
Wenn das mal nicht der größte Irrglaube ist....diese "Regelannahme" stimmt ja wohl schon lange nicht mehr...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Nun ja, eine dreimonatige Arbeitslosigkeit heißt nicht, dass automatisch vorher ein ALGI Anspruch erworben wurde... frühere Selbständigkeit oder fehlende Beschäftigungszeiten können durchaus ausreichen, um auf ALGII angewiesen zu sein.
Im Übrigen solltest Du bei Deiner Ausführung erwähnen, dass Erwerbs-EK nicht 1:1 angerechnet wird, es durchaus Freibeträge gibt.
Es gibt vieles, das angerechnet wird; einiges wird nicht angerechnet (Landeserziehungsgeld u.ä).
Aber das erfährt man im JC - zudem gibt es die kleinen Heftchen, die zu lesen wirklich von Vorteil sind, sollte man auf ALGII angewiesen sein.
Grundsätzlich ist wohl keiner davor gewahrt, irgendwann Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Grundfrage ist, ob man muss - oder will. Denn es gibt leider zu viele, die den rechtlichen Anspruch als Gottgegeben annehmen und deshalb nicht der Ansicht sind, dass sie zum Sozialstaat beitragen müssen. Da gibt es unendlich viele Beispiele.
Aber ja, es gibt auch genügend Menschen, die aus gesundheitlichen oder privaten Gründen ALGII in Anspruch nehmen müssen - bloß bleiben diese meist nicht dabei, sie bemühen sich, aus dem Leitungsempfang wieder rauszufallen. Sehr oft sind es tatsächlich Mütter, die aufgrund Kindererziehung nicht arbeiten können und das ist auch legitim. Aber warum muss eine alleinerziehende 20jährige, die bereits mit 2 Kindern heillos überfordert ist, nochmal schwanger werden? Weil wir ja unbedingt Fachkräfte in Deutschland brauchen? Was wird denn aus diesen Kindern?
Ja, ich bin für Mindestlohn und auch dafür, dass diese unsäglichen Zeitarbeitsfirmen massiv reduziert werden müssen - aber ich bin nicht dafür, dass eine Grundleistung ausbezahlt wird - z.B. wie die Linken sie propagieren: 1000,00 € für jeden - denn das ist dann definitiv nicht mehr zu finanzieren und mal ehrlich - wer würde da noch VZ die ganze Woche schuften und sich ärgern ... dann würd ich mich wohl auch zurücklehnen und sagen - macht mal, mir stehts doch zu.
Und nochmals, ein Führerschein wird durchaus bezahlt - aber es muss eben auch im Interesse der Allgemeinheit sein. Und da werden z.B. Entscheidungen getroffen, dass Drogen- oder Alkoholabhängige nicht sofort nach der Entziehung eine Bewilligung hierfür erhalten. Denn das ist oft sinnfrei. Es gibt keine Bewilligung, nur weil jemand einen 400 Euro Job im Getränkemarkt von 10 - 14.00 Uhr hat - denn während dieser Zeiten fährt nun mal der Bus. Zudem er nur aufgrund des Führerscheines nicht aus dem Leistungsbezug fallen würde.
Es müssen hier immer die Interessen der Allgemeinheit abgewägt werden - weil es sich eben um Steuergelder der Allgemeinheit handelt. Und wenn eine Sanktion verhängt wird, weil wieder mal der Bettzipfel schöner war, als der Bus morgens um 07.00 Uhr in JC zum Termin, dann wird das auch in unserem Interesse getan. Und ja, mich interessiert das - weil mein Bettzipfel auch schöner wäre, als um 06.00 Uhr aufstehn und in die Arbeit gehen.
Die Argumentation, dass eine Umschulung / Ausbildung besser wäre, ist wunderbar. Nur ganz ehrlich, wenn ich so intelligent bin, dass ich ein gutes Abi schreibe oder eine gute (Schul)Ausbildung mache, keine längere Krankheit, kein Drogenkonsum oder ähnliches mich aus der Bahn wirft, wenn ich nicht Kinder oder andere Familienmitglieder pflegen/versorgen muss - dann werde ich auch nie ALGII beantragen, denn dann hab ich nen Job!
Im Übrigen solltest Du bei Deiner Ausführung erwähnen, dass Erwerbs-EK nicht 1:1 angerechnet wird, es durchaus Freibeträge gibt.
Es gibt vieles, das angerechnet wird; einiges wird nicht angerechnet (Landeserziehungsgeld u.ä).
Aber das erfährt man im JC - zudem gibt es die kleinen Heftchen, die zu lesen wirklich von Vorteil sind, sollte man auf ALGII angewiesen sein.
Grundsätzlich ist wohl keiner davor gewahrt, irgendwann Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Grundfrage ist, ob man muss - oder will. Denn es gibt leider zu viele, die den rechtlichen Anspruch als Gottgegeben annehmen und deshalb nicht der Ansicht sind, dass sie zum Sozialstaat beitragen müssen. Da gibt es unendlich viele Beispiele.
Aber ja, es gibt auch genügend Menschen, die aus gesundheitlichen oder privaten Gründen ALGII in Anspruch nehmen müssen - bloß bleiben diese meist nicht dabei, sie bemühen sich, aus dem Leitungsempfang wieder rauszufallen. Sehr oft sind es tatsächlich Mütter, die aufgrund Kindererziehung nicht arbeiten können und das ist auch legitim. Aber warum muss eine alleinerziehende 20jährige, die bereits mit 2 Kindern heillos überfordert ist, nochmal schwanger werden? Weil wir ja unbedingt Fachkräfte in Deutschland brauchen? Was wird denn aus diesen Kindern?
Ja, ich bin für Mindestlohn und auch dafür, dass diese unsäglichen Zeitarbeitsfirmen massiv reduziert werden müssen - aber ich bin nicht dafür, dass eine Grundleistung ausbezahlt wird - z.B. wie die Linken sie propagieren: 1000,00 € für jeden - denn das ist dann definitiv nicht mehr zu finanzieren und mal ehrlich - wer würde da noch VZ die ganze Woche schuften und sich ärgern ... dann würd ich mich wohl auch zurücklehnen und sagen - macht mal, mir stehts doch zu.
Und nochmals, ein Führerschein wird durchaus bezahlt - aber es muss eben auch im Interesse der Allgemeinheit sein. Und da werden z.B. Entscheidungen getroffen, dass Drogen- oder Alkoholabhängige nicht sofort nach der Entziehung eine Bewilligung hierfür erhalten. Denn das ist oft sinnfrei. Es gibt keine Bewilligung, nur weil jemand einen 400 Euro Job im Getränkemarkt von 10 - 14.00 Uhr hat - denn während dieser Zeiten fährt nun mal der Bus. Zudem er nur aufgrund des Führerscheines nicht aus dem Leistungsbezug fallen würde.
Es müssen hier immer die Interessen der Allgemeinheit abgewägt werden - weil es sich eben um Steuergelder der Allgemeinheit handelt. Und wenn eine Sanktion verhängt wird, weil wieder mal der Bettzipfel schöner war, als der Bus morgens um 07.00 Uhr in JC zum Termin, dann wird das auch in unserem Interesse getan. Und ja, mich interessiert das - weil mein Bettzipfel auch schöner wäre, als um 06.00 Uhr aufstehn und in die Arbeit gehen.
Die Argumentation, dass eine Umschulung / Ausbildung besser wäre, ist wunderbar. Nur ganz ehrlich, wenn ich so intelligent bin, dass ich ein gutes Abi schreibe oder eine gute (Schul)Ausbildung mache, keine längere Krankheit, kein Drogenkonsum oder ähnliches mich aus der Bahn wirft, wenn ich nicht Kinder oder andere Familienmitglieder pflegen/versorgen muss - dann werde ich auch nie ALGII beantragen, denn dann hab ich nen Job!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Hallo Icebaer,
wenn ein Ehepaar zusammen lebt und eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, so beziehen sie pro Nase ab 01.01.2014 einen Regelsatz von 353 €, was insgesamt 706 € ergibt. Es kommen noch 494 € Miete dazu, wenn wir auf 1200 € kommen wollen und in den 1200 € keine MB etc. pp. enthalten ist.
Bei Aberakadabera war es so, dass sie einen umfangreichen Erstantrag mit weiteren Anlagebögen ausfüllen musste. Sie musste ihre Kontoauszüge der Behörde vorlegen und weitere Nachweise erbringen.
Oft müssen die Sachbearbeiter beim Ausfüllen helfen, die im Übrigen eine Beratungspflicht haben, da der Antrag für viele nicht verständlich ist. Denn das Problem der Reichen ist, dass sie teure Gemälde haben und Juwelen besitzen, die sie als Kleinkram bezeichnen und nicht veräußern wollen. Die rechnen sich also "arm". Die anderen verstehen diese Fragen nach Besitz nicht, weil sie nie auf die Idee kommen würden, mit Vermögen von 500000 € einen Antrag auf Hartz IV zu stellen.
Als Erstes wird hier überprüft, ob man überhaupt ein Leistungsberechtigter ist, was bei einem Sparvermögen von 500000 € nicht der Fall sein kann. Es wird überprüft, ob man Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhält, was also damit zusammen hängt, ob man mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann oder eben nicht.
Es gibt beispielsweise Frauen, bei denen der Mann davon gelaufen ist, da die Frau ein schwerstbehindertes Kind auf die Welt brachte. Der Mann will nichts bezahlen, da es ihm doch nichts angeht, was aus seinem Kind sowie der Frau wird. Das Kind benötigt 24-Stunden-Betreuung, welches die Frau übernimmt und somit steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Und beim SGB XII (ehemalige Sozialhilfe) gibt es Unterschiede zum SGB II (ehemalige Arbeitslosenhilfe), die sich aus den Gesetzen heraus ergeben.
Ich kenne Aberakadabera nicht, die scheinbar mal Alleinerziehend war...
Daher erwähne ich, dass dieser Kreis in der Regel Eigeneinkünfte hat, welche die Leistungen nach dem SGB II reduzieren...
Als erstes nenne ich den möglichen Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie das Kindergeld, welches tatsächlich Eigeneinkommen darstellt. Und diese Tatsache bedeutet, dass das Eigeneinkommen mit der Leistung verrechnet wird.
Auch Millionäre erhalten Kindergeld ! Im Gegensatz zu Leistungsbeziehern nach dem SGB II wird dieses Geld nicht "verrechnet".
Der Personenkreis der Alleinerziehenden erhält also den Regelbedarf für sich und die im Haushalt lebenden Kinder inklusive Mehrbedarfe (z. B. wegen Krankheit bzw. Alleinerziehend), insoweit eine BG vorliegt. Ferner werden die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung übernommen.
Hiervon wird noch das erzielte Eigeneinkommen (KG etc.) abgezogen, so dass also die Behauptung unzutreffend ist, dass man komplett von Hartz IV lebt...
Denn schließlich benötigt man nur den Differenzbetrag für sich und die Kinder, um am Leben in der Gemeinschaft weiter teilhaben zu können.
Unzutreffend ist die Behauptung, dass viele nur vom Hartz IV leben, weil bei den meisten eben nur zum menschenwürdigen Existenzminimum aufgestockt wird.
Manchen reicht ein Wohngeldantrag aus, um nicht ins Hartz IV zu kommen ! Es gibt Männer, die sich komplett aus ihrer Verantwortung entziehen wollen und keinen Cent Unterhalt leisten. Manche erhalten Unterhaltsvorschuss in diesem Zusammenhang, wobei der vom Gesetzgeber aus begrenzt worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen kann jeder nachlesen.
Es ist unrichtig, dass im Regelsatz alles enthalten sei. Denn hier gab es von Seiten des Gesetzgebers aus rechtswidrige "Bedarfsausblendungen" und "Bedarfskürzungen". Wegen laufender Verfahren vor dem BVerfG erkläre ich deshalb, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt einiges abdeckt.
Und die sparsamste Hausfrau mit Kindern muss gut wirtschaften, dass ihr das Geld für den ganzen Monat ausreicht. Ich stimme Aberakadabera in diesem Sinne zu, dass sie mit einem blauen Auge davon gekommen ist !
Die meisten sind nämlich viel länger arbeitslos, weil sie aus Hartz IV gar nicht mehr heraus kommen. Und hier ist sehr viel Glück erforderlich.
Das geht also soweit, das Kinder nicht zum FC Bayern können, weil eben so ein Verein zu teuer ist. Ein Smartphone bekommen wir fast geschenkt, wenn wir uns ein wenig im Tarifdschungel umsehen...
Und wenn hier jemand eine dreimonatige Arbeitslosigkeit angibt, erlaube ich mir die Frage, wie man dann Leistungsberechtigter nach dem SGB II sein kann ?
Denn immerhin wurde das Arbeitslosengeld I nicht abgeschafft :-)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
Dies nur nebenbei...
wenn ein Ehepaar zusammen lebt und eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, so beziehen sie pro Nase ab 01.01.2014 einen Regelsatz von 353 €, was insgesamt 706 € ergibt. Es kommen noch 494 € Miete dazu, wenn wir auf 1200 € kommen wollen und in den 1200 € keine MB etc. pp. enthalten ist.
Bei Aberakadabera war es so, dass sie einen umfangreichen Erstantrag mit weiteren Anlagebögen ausfüllen musste. Sie musste ihre Kontoauszüge der Behörde vorlegen und weitere Nachweise erbringen.
Oft müssen die Sachbearbeiter beim Ausfüllen helfen, die im Übrigen eine Beratungspflicht haben, da der Antrag für viele nicht verständlich ist. Denn das Problem der Reichen ist, dass sie teure Gemälde haben und Juwelen besitzen, die sie als Kleinkram bezeichnen und nicht veräußern wollen. Die rechnen sich also "arm". Die anderen verstehen diese Fragen nach Besitz nicht, weil sie nie auf die Idee kommen würden, mit Vermögen von 500000 € einen Antrag auf Hartz IV zu stellen.
Als Erstes wird hier überprüft, ob man überhaupt ein Leistungsberechtigter ist, was bei einem Sparvermögen von 500000 € nicht der Fall sein kann. Es wird überprüft, ob man Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhält, was also damit zusammen hängt, ob man mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann oder eben nicht.
Es gibt beispielsweise Frauen, bei denen der Mann davon gelaufen ist, da die Frau ein schwerstbehindertes Kind auf die Welt brachte. Der Mann will nichts bezahlen, da es ihm doch nichts angeht, was aus seinem Kind sowie der Frau wird. Das Kind benötigt 24-Stunden-Betreuung, welches die Frau übernimmt und somit steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Und beim SGB XII (ehemalige Sozialhilfe) gibt es Unterschiede zum SGB II (ehemalige Arbeitslosenhilfe), die sich aus den Gesetzen heraus ergeben.
Ich kenne Aberakadabera nicht, die scheinbar mal Alleinerziehend war...
Daher erwähne ich, dass dieser Kreis in der Regel Eigeneinkünfte hat, welche die Leistungen nach dem SGB II reduzieren...
Als erstes nenne ich den möglichen Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie das Kindergeld, welches tatsächlich Eigeneinkommen darstellt. Und diese Tatsache bedeutet, dass das Eigeneinkommen mit der Leistung verrechnet wird.
Auch Millionäre erhalten Kindergeld ! Im Gegensatz zu Leistungsbeziehern nach dem SGB II wird dieses Geld nicht "verrechnet".
Der Personenkreis der Alleinerziehenden erhält also den Regelbedarf für sich und die im Haushalt lebenden Kinder inklusive Mehrbedarfe (z. B. wegen Krankheit bzw. Alleinerziehend), insoweit eine BG vorliegt. Ferner werden die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung übernommen.
Hiervon wird noch das erzielte Eigeneinkommen (KG etc.) abgezogen, so dass also die Behauptung unzutreffend ist, dass man komplett von Hartz IV lebt...
Denn schließlich benötigt man nur den Differenzbetrag für sich und die Kinder, um am Leben in der Gemeinschaft weiter teilhaben zu können.
Unzutreffend ist die Behauptung, dass viele nur vom Hartz IV leben, weil bei den meisten eben nur zum menschenwürdigen Existenzminimum aufgestockt wird.
Manchen reicht ein Wohngeldantrag aus, um nicht ins Hartz IV zu kommen ! Es gibt Männer, die sich komplett aus ihrer Verantwortung entziehen wollen und keinen Cent Unterhalt leisten. Manche erhalten Unterhaltsvorschuss in diesem Zusammenhang, wobei der vom Gesetzgeber aus begrenzt worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen kann jeder nachlesen.
Es ist unrichtig, dass im Regelsatz alles enthalten sei. Denn hier gab es von Seiten des Gesetzgebers aus rechtswidrige "Bedarfsausblendungen" und "Bedarfskürzungen". Wegen laufender Verfahren vor dem BVerfG erkläre ich deshalb, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt einiges abdeckt.
Und die sparsamste Hausfrau mit Kindern muss gut wirtschaften, dass ihr das Geld für den ganzen Monat ausreicht. Ich stimme Aberakadabera in diesem Sinne zu, dass sie mit einem blauen Auge davon gekommen ist !
Die meisten sind nämlich viel länger arbeitslos, weil sie aus Hartz IV gar nicht mehr heraus kommen. Und hier ist sehr viel Glück erforderlich.
Das geht also soweit, das Kinder nicht zum FC Bayern können, weil eben so ein Verein zu teuer ist. Ein Smartphone bekommen wir fast geschenkt, wenn wir uns ein wenig im Tarifdschungel umsehen...
Und wenn hier jemand eine dreimonatige Arbeitslosigkeit angibt, erlaube ich mir die Frage, wie man dann Leistungsberechtigter nach dem SGB II sein kann ?
Denn immerhin wurde das Arbeitslosengeld I nicht abgeschafft :-)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
Dies nur nebenbei...
Ich weiß ja nicht, wo du das Beispiel liest? Ich habe folgendes geschrieben:
Schon...aber bei Abi und sonstiger normaler Schulbildung handelt es sich doch durchweg um Kinder/Jugendliche, die bei den Eltern wohnen und von denen, bzw. Kindergeld usw. finanziert werden.
Für meine Begriffe ist Hartz IV schon was anderes...
Offenbar liest du deutsche Sprache anders als ich sie schreibe...
Schon...aber bei Abi und sonstiger normaler Schulbildung handelt es sich doch durchweg um Kinder/Jugendliche, die bei den Eltern wohnen und von denen, bzw. Kindergeld usw. finanziert werden.
Für meine Begriffe ist Hartz IV schon was anderes...
Offenbar liest du deutsche Sprache anders als ich sie schreibe...
Dann Frage ich mich aber "wenn es was anderes ist" wieso du es als Beispiel heran ziehst?
Deine Differenzierung beruht aus meiner Sicht nur durch die Personengruppe was mich fast zu Rückschluss kommen lässt dass manche mehr würdig sind gefördert zu werden als anderen.
Gentleman und Resident evil haben es für mich gut auf den Punkt gebracht as gerade diesen Punkt angeht
Im Beispiel von Katze ging es ja getrennt drum dass der Staat auch andere Aufgaben erledigt für die er Geld flüssig machen muss um deren Ergebnis auch keine Garantie Verlangt wird. (wenn man jetzt weit ausholt könnte man auch einige verplante Bauvorhaben auch heran ziehen, aber dann wäre das Chaos wirklich perfekt)
Ob das JC Geld für ein Abitur frei macht weiß ich nicht, aber für anderen weiterbildende Maßnahmen im Zeitrahmen bis 3 Monaten sicher schon und in wie weit die günstiger und sinniger als ein Führerschein sind steht dabei auf einem noch ganz anderen Blatt.
Deine Differenzierung beruht aus meiner Sicht nur durch die Personengruppe was mich fast zu Rückschluss kommen lässt dass manche mehr würdig sind gefördert zu werden als anderen.
Gentleman und Resident evil haben es für mich gut auf den Punkt gebracht as gerade diesen Punkt angeht
Im Beispiel von Katze ging es ja getrennt drum dass der Staat auch andere Aufgaben erledigt für die er Geld flüssig machen muss um deren Ergebnis auch keine Garantie Verlangt wird. (wenn man jetzt weit ausholt könnte man auch einige verplante Bauvorhaben auch heran ziehen, aber dann wäre das Chaos wirklich perfekt)
Ob das JC Geld für ein Abitur frei macht weiß ich nicht, aber für anderen weiterbildende Maßnahmen im Zeitrahmen bis 3 Monaten sicher schon und in wie weit die günstiger und sinniger als ein Führerschein sind steht dabei auf einem noch ganz anderen Blatt.
Dann lies nochmal nach @Icebär...ich habe es eben nicht verglichen, sondern geschrieben, dass es sich um Kinder/Jugendliche handelt (kein Wort von jungen Erwachsenen) und das für mich was anderes ist...
Ich bin erstaunt, dass man da was anderes rauslesen kann...
Ich bin erstaunt, dass man da was anderes rauslesen kann...
In deiner Aussage, zumindest Frage ich mich noch immer was du mit dem Kindergeldvergleich Aussagen wolltest?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.01.2014
Ja, Gentleman, hast richtig verstanden :)
häää Icebär? Wo liest du das denn?