
Ach ja, die Sanktionen...
..die erreichten 2012 ein Rekordhoch.
Das "dumme" an Sanktionen ist unter anderem, dass sie nicht "verjähren".
Jemand bekommt eine 10% Sanktion über 3 Monate. Lässt er sich irgendwann nochmal was zu Schulde kommen, beläuft sich die nächste Sanktion nicht auf 10% sondern auf 20%, beim nächsten Mal auf 30% usw. (Und um an so eine Sanktion zu kommen, reicht es schon, einen Gesprächstermin beim Sachbearbeiter zu verpassen)
100% Sanktionen sind möglich, dann wird auch keine Miete mehr übernommen und der Bezieher landet auf der Straße.

Die Sanktionshöhe wird jedoch unterschiedlich gehandhabt. EInmal zwischen U25 und Ü25, und ich kenne Sanktionen nur mit 10%, 30%, 60% und 100%.
Auch hier gibt es 2 Arten von Sanktionen.
Die Sanktion der Regelleistung und die Komplett Sanktion.

wird denn eher sanktioniert oder eher geholfen wieder seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen zu können?

„Mühlheim am Main“ (Pseudonym)
@Gentleman
"...geholfen wieder seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen zu können?"
Wovon träumst Du denn nachts? *lach*
Spass beiseite. Wenn man wirklich auf die Beine kommen will, muss man a) sehr viel Glück haben, einen guten Sachbearbeiter zu erwischen und b) überdurchschnittlich viel selbst machen. Sprich entweder nen Job suchen oder wenn es um Fortbildung/Qualifikation geht, kämpfen, bis das Amt aufgibt, sich vorher sehr gut beraten lassen und gute Argumente haben.
Und das ist eigentlich noch der größte Wahnsinn. Sanktionen, wenn man einen Termin beim JobCenter verpasst. Doch was wird in den Terminen eigentlich erreicht? Aus meiner Sicht und Erfahrung nicht viel. Ich persönlich kenne niemanden, der von ARGE oder Agentur von Arbeit einen Job vermittelt/empfohlen bekam oder auf dem Weg dorthin wirklich nachhaltig und sinnvoll unterstützt wurde.
Und dabei gibt es Pilotprojekte, wo Sachbearbeiter wirklich wöchentlich Firmen abklappern, mit Personalern sprechen, bei Bewerbungen dabei sind etc. und eine ungleich höhere Erfolgsquote vorweisen, als die Schreibtischtäter. Machbar wäre es also, Menschen in Lohn und Brot zu bringen.
Umgekehrt kenne ich genug Arbeitgeber (vorallem kleinere Betriebe, Handwerker, Praxen), die mir bestätigen, dass sie von der Arbeitsagentur entweder gar kein Personal oder nur falsch/schlecht qualifiziertes empfohlen bekommen. Die melden ihre Stellen schon gar nicht mehr.
Irgendwie verfehlt Agentur/ARGE doch da ihren Zweck, oder?

Na ja, herrenlose Katze, wenn ich nicht mehr daran glauben darf, daß der Staat hin und wieder einigermaßen funktionieren könnte, dürfte ich auch keine Steuern und Abgaben mehr zahlen und müßte das Land verlassen, deswegen habe ich einfach mal gefragt. Oder hat niemand mehr die Befürchtung es könnten einige zusehr Genervte mal einen Fadenriß bekommen und richtig aufräumen?

„Mühlheim am Main“ (Pseudonym)
@Gentleman
Es gibt doch bereits Arbeitsagenturen, die mit Sicherheitspersonal arbeiten, oder?
Doch vermutlich meist Du nicht diese Art von Aufräumen ...
Ja, vorstellbar ist es, dass es besser funktioniert. Es gibt auch sicher Potential. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Mir persönlich geht es in diesem Land zu gut, um es verlassen zu wollen. Daher sehe ich es auch als meine Pflicht, für die einzustehen, denen es aus welchen Gründen auch immer und nicht durch niedere Beweggründe, nicht so gut geht. Vorallem, wenn mit - aus meiner Sicht - geringen Mitteln, was dagegen getan werden könnte.

Ich bin der Überzeugung, daß es für alle Beteiligten die bessere Lösung wäre, wenn erst einmal nach dem Warum gefragt werden würde. Warum keine Arbeit, nicht qualifiziert, keine Fahrmöglichkeit, zu wenig Ausbildung und warum eigentlich nicht? Wo kann geholfen werden, wo sind Defizite?

„Fellbach“ (Pseudonym)
Ich erkläre es mal im Fallbeispiel eines verurteilten Serienmörders, der also gemäß Strafvollzugsgesetz eine Vollverpflegung, "Taschengeld" zum Erwerb für Hygienprodukte, Friseur etc sowie Kleidung erhält. Ich führe weiteres an dieser Stelle nicht auf.
Bewohner der Pflege- und Altenheime erhalten die Kosten der Unterkunft, Bedarfsabdeckung in der Pflege (PS I-III), Vollverpflegung sowie Bargeld (früher "Taschengeld") für die persönliche Bedürfnisse, wenngleich hier die Einkünfte wie Rente etc. als Einkommen vom Träger verrechnet werden, mit Ausnahme des Schonvermögens.
Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden.
Ein Gesprächsversäumnis ist ein Sanktionsgrund, wenn sich der Kunde auf Urlaub in der Karibik befindet und anruft, dass er einen anderen Termin aus diesem Grund benötigt oder erklärt, dass er keinen Bock auf Smalltalk hat...
Es gibt einen Erinnerungsdienst, den man bei Vergesslichkeit anwählt, damit man daran erinnert wird, dass man einen Termin hat.
Ich werde am 01.05.2014 von Frau A versetzt. Warum ? Hat sie Angst vorm Gespräch mit mir ? Traut sie sich nicht aus ihrer Wohnung raus ? Kann man sich auf diese Person nicht immer verlassen ?
Aus den Unterlagen ergibt sich eine alleinerziehende Frau mit Kind, so dass das Kind krank sein kann. Auch kann eine Schulpflicht vorliegen, so daß sie zu Haus sein muss, wenn das Kind keinen Wohnungsschlüssel hat. Und hier kann mein Termin nicht eingehalten werden. Was ist zu tun ?
Es gibt Höflichkeitsformen. Also ruft Frau A an und bittet mich rechtzeitig um einen anderen Termin wegen der Verhinderungsgründe. Das darf auch mal bis zum eigentlichen Termin gemacht werden, z. B. bei Krankheit.
In einem Verfahren gings um eine Sanktion, da der werdende Vater die Frau plötzlich ins Krankenhaus fahren musste und daher den Termin versäumte...
Das Amtsgericht lehnte die beantragte Beratungshilfe ab, da der Mann sich selbst vertreten könne bzw. das gleiche Amt beim Widerspruch hilft, die die Sanktion verhängte.
Das BVerfG entschied, dass dem Mann eine Beratungshilfe zu gewähren ist. Wie gesagt, das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem zu, selbst einem Schwerverbrecher ! Und wir sprechen hier von Arbeitslosen, die halt keinen Job mehr finden und keine Schwerstkriminellen sind !

„Hildesheim“ (Pseudonym)
Ich denke da ist ein genereller Systemfehler vorhanden.
Einem Hatzer soll es schlecht gehen, er lebt ja auf Steuerkosten.
Alles was er bekommt ist schon zuviel, wie ich hier den Beiträgen entnehme.
Das sind doch alles Sozialschmarotzer und für die ist sogar Ausbildung zu schade.
Richtige Deutsche schaffen das doch alleine -richtig ?
Nein Leute, völlig falsch !
Deutschland hat seine Konkurrenzfähigkeit zu Lasten der Bevölkerung wiedererlangt.
Die Gewerkschaften sind zersplittert/zerstritten, kein flächenddeckender Mindestlohn und eine Neidgesellschaft sonder gleichen.
Arbeit im unqualifiziertem Bereich lohnt kaum noch, wenn man die vielen Aufstocker sieht.
Das ist staatliche Subvention für Unternehmen, sagen wir wie es ist.
Wer von einer Vollzeitstelle nicht mehr leben kann, der soll Tranferleisungen in Anspruch nehmen. Leute, das ist krank !!!
Genau so krank ist der 1 Euro Job, sowas darf es nicht geben.
Das entwertet die Arbeitskraft und den Menschen der sie ausübt.
Ich verstehe den Anspruch der Gesellschaft durchaus, dass Menschen im sozialen Netz etwas zurückzahlen sollen. Wenn ich ihm 7 Euro gebe und ihm 6 Euro gegenverrechne, zahle ich auch net mehr, aber ich habe die Arbeit nicht entwertet.
Man vergisst leider auch , dass durch diese 1 Euro Jobs echte Jobs substituiert wurden und werden.
Als Ausländer und Unternehmer kann ich mich über solche Zustände nur wundern.
Uns fehlen bald die Arbeitskräfte, können wir es uns leisten so viele Menschen vergammeln zu lassen ?
Es sind echte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, sonst wird es nicht funktionieren.
Das kostet Geld, aber Deutschland ist reich, insofern dürfte es kein finanzielles Problem sein.
Das Problem ist vielmehr in den Köpfen ...... .

„Mühlheim am Main“ (Pseudonym)
"Das Problem ist vielmehr in den Köpfen ...... "
@resident evil
/sign

„Rheingau-Taunus-Kreis“ (Pseudonym)
hallo ihr...
alphamännchen, ein wort zu diesem satz von dir "Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden." (zitat).....woher bitte kommt deine aussage und ansicht,dass inhaftierte besser gestellt werden als hartz4 empfänger?ich finde das doch sehr weit her geholt!!

Ein Verbrecher wird für sein Vergehen sanktioniert indem er Haft verbüßt. Es wird Unterkunft, Wärme und Essen bezahlt.
Ein Arbeitsloser wird für sein Vergehen sanktioniert indem man ihm sein Existenzminimum weiter kürzt...bis hin zu 100% Vollsanktion. Es wird weder für Unterkunft, noch für Wärme oder Essen bezahlt.
Ich glaube, so meinte er das?

Und nun wird auf den Bezieher von Hartz4 geschimpft. Zum einen wurden einfache Arbeiten mit niedrigem Stundenlohn wegrationalisiert, dabei hat der Staat kräftig mitgemacht, man denke allein an die Stückgutverladungen des Güterverkehrs der Bahn oder an den Gepäckservice der Fernzüge. Klar, Kofferschleppen und Kisten buckeln sind nicht klasse, aber für manchen haben sie eine würdige Existenz geschaffen. Dabei wurde dann gerechnet Post und Bahn machen Miese, aber daß die Kameraden dennoch weiterbezahlt werden müssen und ohne Arbeit auch noch ihre Freizeit finanzieren müssen, wurde nicht betrachtet. Der Staat als Finanzierer ist sehr schlecht beraten an einer Ausbildung zu sparen, da ja nicht nur die Kosten des Unterhaltes, der Wohnung und der Verwaltung der Hilfsempfänger zu finanzieren sind, sondern auch die Ausfälle an Sozialbeiträgen und entgangene Steuern. Gleichzeitig wird in die Rente nichts eingezahlt, sodaß mit weiterer höherer Unterstützung durch die Altersarmut zu kalkulieren ist. Prinzipiell müßte der Bedarf am Markt, d.h. an der Nachfrage gemessen werden. Wird Pflegepersonal auch in Zukunft gebraucht, wird darin ausgebildet, werden Fahrer gebraucht, werden Führerscheine gezahlt und nicht mal irgendwas, was gerade mal en vogue ist. Wer diese Angebote dann allerdings nicht annehmen will, weil er meint, Arbeit sei nur etwas für Dumme, der darf dann auch sanktioniert werden.

Gentleman, ein klitzekleines Etwas bitte ich zu bedenken...auch wenn es themenübergreifend ist:
Das Jobcenter bildet keine examinierten Pflegekräfte aus sondern bietet bestenfalls Weiterbildungen bzw. Schulungslehrgänge für Pflegehelfer und Betreuungskräfte nach § 87b.
Hör dich in dem Bereich mal um...die Branche mault weil der Bereich mit diesen Helfern überschwemmt wird, Pflege ist ja allgemein noch mal ein echt dicker Brocken für sich.
Für mich unterm Strich heißt das, dass das Jobcenter da zwar aus der "Marktlücke" schöpft...allerdings doch nur sehr halbherzig. Auf Kosten der zu Pflegenden wenn du mich fragst.

Es war doch von mir nur eine Anregung, daß sich der Staat von wem auch immer vertreten, wie auch immer organisiert, darum bemüht Menschen so auszubilden oder deren Ausbildung zu unterstützen, daß die Menschen wieder Arbeit finden, die andererseits dringend getan werden muß. Führerschein dauert ein paar Wochen, Krankenpfleger oder Altenpfleger ein paar Jahre. Anfangen mußten wir eher gestern als übermorgen.

„Fellbach“ (Pseudonym)
Sweetmolli, du hast deinen Augen beim Lesen des Beitrags nicht getraut, so dass ich dir noch ein paar Schmankerl präsentiere:
https://www.knast.net/article.html?id=644
http://www.planet-wissen.de/politik_geschichte/verbrechen/gefaengnis/index.jsp
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/azubi-hinter-gittern-frauen-machen-im-gefaengnis-ausbildung-zur-koechin-a-870222.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/
Und Aberakadabera hat natürlich recht, dass da was im Argen ist, wenn die Langzeitarbeitslosen kein Staatsexamen zur examinierten Pflegefachkraft abreißen können, um wieder langfristig in Lohn und Brot zu kommen. Vielen wird die berufliche Zukunft vom Gesetzgeber aus verbaut !

Die Wahrheit hinter den Jobcentern ist simpel. - Wer Hilfe will muss in den meisten fällen selber zu sehen woher sie die Hilfe bekommen. Vom Jobcenter oftmals nicht, den diese verweigern jede Hilfe.
Lieber wird wie bei mir ab Heute versucht, einem das Leben schwer zu machen, Strafrechtlich sich haftbar zu machen und gegen geltene Gesetze zu verstoßen.

„Rheingau-Taunus-Kreis“ (Pseudonym)
also ihr lieben....ganz so ist es ja nun auch nicht.ich glaube gern,dass es schlechte bearbeiter gibt-keine frage.oft sitzen da menschen die von nichts eine ahnung haben und als bürger wird man schlecht beraten.
aber es gibt auch andere berater und notfalls muss man halt einen anderen berater einfordern.
viele menschen kennen sich mit internet aus und können sich schon vorinformieren was es für fördermöglichkeiten gibt.und es ist nicht wahr, dass vom jobcenter nur mindere berufe ausgebildet werden und vernünftige verweigert werden.nicht alles ist für jeden machbar-das stimmt,da gibt es nun mal leider richtlinien.aber es gibt so viele fälle in denen qualifizierte umschulungen vollkommen übernommen und finanziert werden zur erzieherin,zum koch,zur bürokauffrau,zum kaufmann für fitnes und gesundheit.man muss nur, wenn man da etwas haben will sich auch selbst sehr bemühen-das ist schon richtig....dies könnte einfacher gemacht werden.
aber ich finde es zu oberflächlich von euch hier jetzt wirklich nur schwarzmalerei zu betreiben.ungerechte fälle gibt es leider immer wieder,das glaube ich.aber es gibt sehr viele menschen die durchs jobcenter oder arbeitsamt wieder auf die beine gekommen sind....diese menschen haben dann auch viel investieren müssen...aber man kann es aus hartz4 schaffen wenn man will, sich mühe gibt und recht gesund ist.und keiner verlangt nun von einem rentner oder krebskranken ne neue ausbildung...wirklich hilfsbedürftige menschen sollten mehr unterstützung bekommen ,das finde ich so wie ihr läuft falsch im systhem.
alle anderen die theoretisch etwas tun könnten, die müssen dann notfalls einen beratungshilfeschein in anspruch nehmen und ihr recht einforden auf bildung und entsprechend möglichkeiten ausschöpfen.nur vom meckern kommt doch keiner weiter.
ich sage nicht, dass dieses systhem perfekt ist.aber seht mal wie es in anderen ländern läuft wie usa, russland oder andere.und immer nur meinen, dass jeder so schlecht denkt über menschen mit hartz4 ist doch auch nicht richtig.nur über die menschen mit hartz4 die ewig nichts tun um ihre situation zu verbessern und die ihr geld für alkohol ausgeben wird schlecht geredet.....aber nicht über normal lebende die mal in ne notsituation gekommen sind und gepflegt sind und möglicher weise nochmal ne weiterbildung machen für 2 jahre...diese menschen werden sogar bewundert für ihren mut und fleiß!!!

ich warte auf eine bestimmte Userin, sie hat sicherlich ein paar Beispiele von der anderen Seite, wenn sie's nicht schon leid ist, zu diesem Thema etwas beizutragen, was ich durchaus verstehen könnte.
Mich würde vor allem mal interessieren, was die Sanktionsgegner machen würden, wenn der geladene Hilfeempfänger nicht zum Termin erscheint, weil der Termin für ihn ungünstig liegt? 3 x, 5x, 10x, 20x
Oder was eure konkrete Alternative zur Sanktion wäre?

Berechtigte!! Sanktionen finde ich in Ordnung. Wenn der Hilfeempfänger sämtliche Mitarbeit verweigert hat das Amt im Grunde wohl keine andere Handhabe.
Ob eine Kürzung berechtigt ist wenn ein einziger Termin verschwitzt wurde? Das ist (leider) auch Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters.
Allerdings finde ich 100% Sanktionen, bei denen Wohnungsverlust droht, kontraproduktiv. Und solche Fälle gibt es! Diese Menschen müssen dann in ein Obdachlosenasyl...vom Amt bezahlt...wo liegt da der Sinn?

„Fellbach“ (Pseudonym)
Hallo Knuddeliger Teddybär,
in Kiel gibt es eine Tafel, von denen du einige Waren bekommen kannst:
http://www.kielertafel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=72&Itemid=61
Der normale Gang ist der, dass du einen Bescheid bekommen hast, gegen den du fristgemäß Widerspruch einlegen kannst. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hatte, erhaltest du einen Widerspruchsbescheid, gegen den du fristgemäß Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen kannst.
Damit dir keine Fehler bei der Klageeinreichung passieren, kannst du zum Sozialgericht gehen und nach der Rechtspflegestelle auf der Tafel suchen, zu der du dann hinspazierst. Dort sitzt ein/e Rechtspfleger/in. Der Person trägst du deinen besonderen Einzelfall vor, die wie ich unparteiisch ist und für dich im Bedarfsfall eine Klage aufnimmt.
Deinen Ordner mit dem kompletten Vorgang bringst du mit. Denn man muß ein paar Dinge in die Klageschrift übertragen und Beweismittel benennen.
Wenn dir ein menschenwürdiges Existenzminimum verwehrt worden ist, aus welchen Gründen auch immer, ist Klage geboten. Die Ausführungsbehörde ist an das Recht und Gesetz gebunden, insbesondere an das GG der BRD.
Du hast hierauf einen Rechtsanspruch !
Die Sanktion ist im SGB II verankert. Bei rechtmäßiger Anwendung des SGB II durch die zuständige Ausführungsbehörde tritt jedoch eine Verletzung vom Grundgesetz ein. Amtsträger sind vereidigt und verpflichtet, z. B. das GG für die BRD zu wahren.
Unter Würdigung der höchstrichterlichen Ausführungen vom BVerfG gemäß Urteil vom 09.02.2010 ist ein menschenwürdiges Existenzminimum immer zu gewähren, so dass der Gesetzgeber lediglich versäumt hat, eine gesetzliche Neuberegelung in Bezug auf die Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, die mit dem GG korreliert.
Bitte frage Angehörige oder Freunde, ob sie dir derweil Geld leihen können und notiere dir jeden Geldzugang der Nothelfer auf.
Wenn das nicht geht, ist eine Einstweilige Anordnung beim SG erforderlich.
Du darfst nicht ohne gültigen Fahrausweis in den ÖPNV steigen oder selbst Rechtsbrecher werden, in dem du einfach was mitgehen lässt. Eventuell ist der Pfarrer der Glaubensgemeinde bereit, dir ein paar Almosen zu geben...

Sorry Alphamännchen, aber wovon zum Teufel redest du bitte?

„Fellbach“ (Pseudonym)
Ich bin auf deinen Beitrag vom 29.01.2013 um 00.31 Uhr eingegangen, weil jeder gegen eine verhängte Sanktion ein Rechtsmittel einlegen kann...

Ich habe aber nichts über Sanktionen erzählt, in dem von dir erwähnten Posting. Dass man es kann ist durchaus bewusst, und ich bin nicht Unerfahren mit den Jobcentern. Es ist eher so dass ich es derzeit beim Sozialgericht verklagen werde aufgrund einer Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft bzw. einer VuE (Vermögen- und Einstehgemeinschaft), rechtswidrigen Kürzungen der Kosten der Unterkunft ohne rechtliche Grundlage und Grund, sowie den Abzug meiner KdU von meinem Regelsatz.
Ist also etwas ganz anderes bei mir als von einer Sanktion zu sprechen ;)
Diese Vorgehensweise die ich Dienstag in meinem Briefkasten vorgefunden habe, ist eine geplante Racheaktion (auf dem 1. Blick) weil ich zur Reha gehe und das Jobcenter sich vermutlich weigern will mir in dieser Zeit meinen Regelsatz zu bezahlen.
Der Hacken an der Sache ist nur, den Bescheid den ich bekommen habe, ist so absurd lächerlich berechnet und voll mit Fehlern, dass man hier von einer reinen Willkür sprechen könne dass dieser bewusst so viele Fehler hat und Rechtlich wahrscheinlich noch nicht einmal haltbar. Das wird heute geklärt beim JC, und ich hoffe für die die geben den Fehler zu. Alternativ wird heute Nachmittag Klage (Klageschrift ist fertig geschrieben) beim Sozialgericht eingereicht.
Und das exakt 1 Woche vor Reha Beginn! Zufall? Wohl kaum...
---

„Fellbach“ (Pseudonym)
Das Bundessozialgericht hat am 23.08.2012 eine Grundsatzentscheidung zu § 7, Abs. 3, SGB II unter Aktenzeichen B 4 AS 34/12 R getroffen:
§ 7 Abs 3 Nr 3c SGB II normiert für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Bei den Kriterien zu 1. und 2. - nämlich der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt - handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die nach der Systematik des § 7 Abs 3 Nr 3 SGB II jeweils zusätzlich zu der subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens gegeben sein müssen. Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine Ausschließlichkeit der Beziehung in dem Sinne gegeben ist, dass sie keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG bestehen. Das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" iS des § 7 Abs 3 Nr 3c SGB II erfordert das Bestehen einer "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft". Die Vorschrift stellt mithin ihrerseits auf zwei Elemente ab, das Zusammenleben einerseits und das "Wirtschaften aus einem Topf" andererseits. Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen.
Für die Jobcenter ist der fachliche Hinweis unter Rz 7.16 vom 20.12.2013 der BA nachlesbar:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf
Wahrscheinlich sind da manche noch nicht auf dem aktuellsten Stand, wenn ich dies mal kurz anmerken darf... :-)