Die eigentliche Frage ist in der Tat schon weit verfehlt, und ich denke auch beantwortet.
Einen Führerschein kann man über dass JC bekommen, kombiniert mit einer Ausbildung und unter gewissen Voraussetzungen. Im Regelfall jedoch nicht.
Einen Führerschein kann man über dass JC bekommen, kombiniert mit einer Ausbildung und unter gewissen Voraussetzungen. Im Regelfall jedoch nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.01.2014
also...mit der eigentlichen frage hat diese diskussion lange nichts mehr zu tun.ich finde es richtig, dass ein thema auch etwas ausführlicher behandelt und beantwortet wird.aber nun nur noch immer wieder vereinzelte negativbeispiele zu bringen die einzelne extreme fälle sind macht wirklich keinen spass mehr mitzulesen alphamännchen.gibt es für sowas nicht ein eigenes thema wie beispielsweise"lästern über hartz4" o.ä.??
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.01.2014
Fallbeispiel:
Alphamännchen lernt Frau Beatrice Merkel kennen, die im Laufe der Zeit zu ihm zieht, damit ein tägliches Kuscheln möglich ist. Es liegt keine BG vor, da beide keine (Ehe-)Partner sind. Sie sind miteinander bekannt, befreundet...
Beide kommen für ihren Lebensunterhalt alleine auf, da Bea eine Millionärin ist. Ein gemeinsames Wirtschaften scheidet von vornherein aus, da jeder für sich selbst verantwortlich ist, ob er nun Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 391 € oder ein Monatsgehalt von 9000 € zur Verfügung hat.
Es liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor, da ein gemeinsames Wirtschaften hierfür eine Voraussetzung wäre.
Ein Antrag auf Erweiterung einer BG entfällt, weil Frau Beatrice Merkel nur meine Freundin ist (keine BG) und für sich selbst wirtschaftet (keine HG) !
Quellverweis für Interessierte:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/SGB-II-Uebersicht/inhalt.html
Es gibt unterschiedliche Regelbedarfe, die aus den Tabellen zu entnehmen sind. Bei einem Ehepaar, welches in einer BG lebt, wird pro Nase ein RS in Höhe 353 € gewährt und die KdU mit Heizung durch zwei Personen geteilt...
Doch nun muss ich noch Beatrice Merkel suchen gehen... :-)
Alphamännchen lernt Frau Beatrice Merkel kennen, die im Laufe der Zeit zu ihm zieht, damit ein tägliches Kuscheln möglich ist. Es liegt keine BG vor, da beide keine (Ehe-)Partner sind. Sie sind miteinander bekannt, befreundet...
Beide kommen für ihren Lebensunterhalt alleine auf, da Bea eine Millionärin ist. Ein gemeinsames Wirtschaften scheidet von vornherein aus, da jeder für sich selbst verantwortlich ist, ob er nun Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 391 € oder ein Monatsgehalt von 9000 € zur Verfügung hat.
Es liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor, da ein gemeinsames Wirtschaften hierfür eine Voraussetzung wäre.
Ein Antrag auf Erweiterung einer BG entfällt, weil Frau Beatrice Merkel nur meine Freundin ist (keine BG) und für sich selbst wirtschaftet (keine HG) !
Quellverweis für Interessierte:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/SGB-II-Uebersicht/inhalt.html
Es gibt unterschiedliche Regelbedarfe, die aus den Tabellen zu entnehmen sind. Bei einem Ehepaar, welches in einer BG lebt, wird pro Nase ein RS in Höhe 353 € gewährt und die KdU mit Heizung durch zwei Personen geteilt...
Doch nun muss ich noch Beatrice Merkel suchen gehen... :-)
wer sagt das ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.01.2014
schluss und aus jetzt bitte, halbwissen ist nichtwissen
Alphamännchen..... ich weiß ja nicht ob du es für die Allgemeinheit schreibst, oder extra für mich, aber das ist mir längst bekannt und ich kenne die Voraussetzungen einer Wohn- und Eingestehungsgemeinschaft.
Heute sind auch ein paar Infos raus gekommen warum man der Annahme war dass man eine BG ist. Wenn auch mit einer Absurden Begründung, aber der Fall scheint at acta zu sein.
Auf Harz.info habe ich den heutigen Fall und Ergebnis geschrieben. Ein wenig Suchen ;)
Heute sind auch ein paar Infos raus gekommen warum man der Annahme war dass man eine BG ist. Wenn auch mit einer Absurden Begründung, aber der Fall scheint at acta zu sein.
Auf Harz.info habe ich den heutigen Fall und Ergebnis geschrieben. Ein wenig Suchen ;)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.01.2014
Das Bundessozialgericht hat am 23.08.2012 eine Grundsatzentscheidung zu § 7, Abs. 3, SGB II unter Aktenzeichen B 4 AS 34/12 R getroffen:
§ 7 Abs 3 Nr 3c SGB II normiert für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Bei den Kriterien zu 1. und 2. - nämlich der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt - handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die nach der Systematik des § 7 Abs 3 Nr 3 SGB II jeweils zusätzlich zu der subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens gegeben sein müssen. Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine Ausschließlichkeit der Beziehung in dem Sinne gegeben ist, dass sie keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG bestehen. Das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" iS des § 7 Abs 3 Nr 3c SGB II erfordert das Bestehen einer "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft". Die Vorschrift stellt mithin ihrerseits auf zwei Elemente ab, das Zusammenleben einerseits und das "Wirtschaften aus einem Topf" andererseits. Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen.
Für die Jobcenter ist der fachliche Hinweis unter Rz 7.16 vom 20.12.2013 der BA nachlesbar:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf
Wahrscheinlich sind da manche noch nicht auf dem aktuellsten Stand, wenn ich dies mal kurz anmerken darf... :-)
§ 7 Abs 3 Nr 3c SGB II normiert für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar 3. so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Bei den Kriterien zu 1. und 2. - nämlich der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt - handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die nach der Systematik des § 7 Abs 3 Nr 3 SGB II jeweils zusätzlich zu der subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens gegeben sein müssen. Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine Ausschließlichkeit der Beziehung in dem Sinne gegeben ist, dass sie keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG bestehen. Das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" iS des § 7 Abs 3 Nr 3c SGB II erfordert das Bestehen einer "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft". Die Vorschrift stellt mithin ihrerseits auf zwei Elemente ab, das Zusammenleben einerseits und das "Wirtschaften aus einem Topf" andererseits. Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen.
Für die Jobcenter ist der fachliche Hinweis unter Rz 7.16 vom 20.12.2013 der BA nachlesbar:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf
Wahrscheinlich sind da manche noch nicht auf dem aktuellsten Stand, wenn ich dies mal kurz anmerken darf... :-)
Ich habe aber nichts über Sanktionen erzählt, in dem von dir erwähnten Posting. Dass man es kann ist durchaus bewusst, und ich bin nicht Unerfahren mit den Jobcentern. Es ist eher so dass ich es derzeit beim Sozialgericht verklagen werde aufgrund einer Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft bzw. einer VuE (Vermögen- und Einstehgemeinschaft), rechtswidrigen Kürzungen der Kosten der Unterkunft ohne rechtliche Grundlage und Grund, sowie den Abzug meiner KdU von meinem Regelsatz.
Ist also etwas ganz anderes bei mir als von einer Sanktion zu sprechen ;)
Diese Vorgehensweise die ich Dienstag in meinem Briefkasten vorgefunden habe, ist eine geplante Racheaktion (auf dem 1. Blick) weil ich zur Reha gehe und das Jobcenter sich vermutlich weigern will mir in dieser Zeit meinen Regelsatz zu bezahlen.
Der Hacken an der Sache ist nur, den Bescheid den ich bekommen habe, ist so absurd lächerlich berechnet und voll mit Fehlern, dass man hier von einer reinen Willkür sprechen könne dass dieser bewusst so viele Fehler hat und Rechtlich wahrscheinlich noch nicht einmal haltbar. Das wird heute geklärt beim JC, und ich hoffe für die die geben den Fehler zu. Alternativ wird heute Nachmittag Klage (Klageschrift ist fertig geschrieben) beim Sozialgericht eingereicht.
Und das exakt 1 Woche vor Reha Beginn! Zufall? Wohl kaum...
---
Ist also etwas ganz anderes bei mir als von einer Sanktion zu sprechen ;)
Diese Vorgehensweise die ich Dienstag in meinem Briefkasten vorgefunden habe, ist eine geplante Racheaktion (auf dem 1. Blick) weil ich zur Reha gehe und das Jobcenter sich vermutlich weigern will mir in dieser Zeit meinen Regelsatz zu bezahlen.
Der Hacken an der Sache ist nur, den Bescheid den ich bekommen habe, ist so absurd lächerlich berechnet und voll mit Fehlern, dass man hier von einer reinen Willkür sprechen könne dass dieser bewusst so viele Fehler hat und Rechtlich wahrscheinlich noch nicht einmal haltbar. Das wird heute geklärt beim JC, und ich hoffe für die die geben den Fehler zu. Alternativ wird heute Nachmittag Klage (Klageschrift ist fertig geschrieben) beim Sozialgericht eingereicht.
Und das exakt 1 Woche vor Reha Beginn! Zufall? Wohl kaum...
---
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.01.2014
Ich bin auf deinen Beitrag vom 29.01.2013 um 00.31 Uhr eingegangen, weil jeder gegen eine verhängte Sanktion ein Rechtsmittel einlegen kann...
Sorry Alphamännchen, aber wovon zum Teufel redest du bitte?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2014
Hallo Knuddeliger Teddybär,
in Kiel gibt es eine Tafel, von denen du einige Waren bekommen kannst:
http://www.kielertafel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=72&Itemid=61
Der normale Gang ist der, dass du einen Bescheid bekommen hast, gegen den du fristgemäß Widerspruch einlegen kannst. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hatte, erhaltest du einen Widerspruchsbescheid, gegen den du fristgemäß Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen kannst.
Damit dir keine Fehler bei der Klageeinreichung passieren, kannst du zum Sozialgericht gehen und nach der Rechtspflegestelle auf der Tafel suchen, zu der du dann hinspazierst. Dort sitzt ein/e Rechtspfleger/in. Der Person trägst du deinen besonderen Einzelfall vor, die wie ich unparteiisch ist und für dich im Bedarfsfall eine Klage aufnimmt.
Deinen Ordner mit dem kompletten Vorgang bringst du mit. Denn man muß ein paar Dinge in die Klageschrift übertragen und Beweismittel benennen.
Wenn dir ein menschenwürdiges Existenzminimum verwehrt worden ist, aus welchen Gründen auch immer, ist Klage geboten. Die Ausführungsbehörde ist an das Recht und Gesetz gebunden, insbesondere an das GG der BRD.
Du hast hierauf einen Rechtsanspruch !
Die Sanktion ist im SGB II verankert. Bei rechtmäßiger Anwendung des SGB II durch die zuständige Ausführungsbehörde tritt jedoch eine Verletzung vom Grundgesetz ein. Amtsträger sind vereidigt und verpflichtet, z. B. das GG für die BRD zu wahren.
Unter Würdigung der höchstrichterlichen Ausführungen vom BVerfG gemäß Urteil vom 09.02.2010 ist ein menschenwürdiges Existenzminimum immer zu gewähren, so dass der Gesetzgeber lediglich versäumt hat, eine gesetzliche Neuberegelung in Bezug auf die Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, die mit dem GG korreliert.
Bitte frage Angehörige oder Freunde, ob sie dir derweil Geld leihen können und notiere dir jeden Geldzugang der Nothelfer auf.
Wenn das nicht geht, ist eine Einstweilige Anordnung beim SG erforderlich.
Du darfst nicht ohne gültigen Fahrausweis in den ÖPNV steigen oder selbst Rechtsbrecher werden, in dem du einfach was mitgehen lässt. Eventuell ist der Pfarrer der Glaubensgemeinde bereit, dir ein paar Almosen zu geben...
in Kiel gibt es eine Tafel, von denen du einige Waren bekommen kannst:
http://www.kielertafel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=72&Itemid=61
Der normale Gang ist der, dass du einen Bescheid bekommen hast, gegen den du fristgemäß Widerspruch einlegen kannst. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hatte, erhaltest du einen Widerspruchsbescheid, gegen den du fristgemäß Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen kannst.
Damit dir keine Fehler bei der Klageeinreichung passieren, kannst du zum Sozialgericht gehen und nach der Rechtspflegestelle auf der Tafel suchen, zu der du dann hinspazierst. Dort sitzt ein/e Rechtspfleger/in. Der Person trägst du deinen besonderen Einzelfall vor, die wie ich unparteiisch ist und für dich im Bedarfsfall eine Klage aufnimmt.
Deinen Ordner mit dem kompletten Vorgang bringst du mit. Denn man muß ein paar Dinge in die Klageschrift übertragen und Beweismittel benennen.
Wenn dir ein menschenwürdiges Existenzminimum verwehrt worden ist, aus welchen Gründen auch immer, ist Klage geboten. Die Ausführungsbehörde ist an das Recht und Gesetz gebunden, insbesondere an das GG der BRD.
Du hast hierauf einen Rechtsanspruch !
Die Sanktion ist im SGB II verankert. Bei rechtmäßiger Anwendung des SGB II durch die zuständige Ausführungsbehörde tritt jedoch eine Verletzung vom Grundgesetz ein. Amtsträger sind vereidigt und verpflichtet, z. B. das GG für die BRD zu wahren.
Unter Würdigung der höchstrichterlichen Ausführungen vom BVerfG gemäß Urteil vom 09.02.2010 ist ein menschenwürdiges Existenzminimum immer zu gewähren, so dass der Gesetzgeber lediglich versäumt hat, eine gesetzliche Neuberegelung in Bezug auf die Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, die mit dem GG korreliert.
Bitte frage Angehörige oder Freunde, ob sie dir derweil Geld leihen können und notiere dir jeden Geldzugang der Nothelfer auf.
Wenn das nicht geht, ist eine Einstweilige Anordnung beim SG erforderlich.
Du darfst nicht ohne gültigen Fahrausweis in den ÖPNV steigen oder selbst Rechtsbrecher werden, in dem du einfach was mitgehen lässt. Eventuell ist der Pfarrer der Glaubensgemeinde bereit, dir ein paar Almosen zu geben...
Berechtigte!! Sanktionen finde ich in Ordnung. Wenn der Hilfeempfänger sämtliche Mitarbeit verweigert hat das Amt im Grunde wohl keine andere Handhabe.
Ob eine Kürzung berechtigt ist wenn ein einziger Termin verschwitzt wurde? Das ist (leider) auch Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters.
Allerdings finde ich 100% Sanktionen, bei denen Wohnungsverlust droht, kontraproduktiv. Und solche Fälle gibt es! Diese Menschen müssen dann in ein Obdachlosenasyl...vom Amt bezahlt...wo liegt da der Sinn?
Ob eine Kürzung berechtigt ist wenn ein einziger Termin verschwitzt wurde? Das ist (leider) auch Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters.
Allerdings finde ich 100% Sanktionen, bei denen Wohnungsverlust droht, kontraproduktiv. Und solche Fälle gibt es! Diese Menschen müssen dann in ein Obdachlosenasyl...vom Amt bezahlt...wo liegt da der Sinn?
ich warte auf eine bestimmte Userin, sie hat sicherlich ein paar Beispiele von der anderen Seite, wenn sie's nicht schon leid ist, zu diesem Thema etwas beizutragen, was ich durchaus verstehen könnte.
Mich würde vor allem mal interessieren, was die Sanktionsgegner machen würden, wenn der geladene Hilfeempfänger nicht zum Termin erscheint, weil der Termin für ihn ungünstig liegt? 3 x, 5x, 10x, 20x
Oder was eure konkrete Alternative zur Sanktion wäre?
Mich würde vor allem mal interessieren, was die Sanktionsgegner machen würden, wenn der geladene Hilfeempfänger nicht zum Termin erscheint, weil der Termin für ihn ungünstig liegt? 3 x, 5x, 10x, 20x
Oder was eure konkrete Alternative zur Sanktion wäre?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2014
also ihr lieben....ganz so ist es ja nun auch nicht.ich glaube gern,dass es schlechte bearbeiter gibt-keine frage.oft sitzen da menschen die von nichts eine ahnung haben und als bürger wird man schlecht beraten.
aber es gibt auch andere berater und notfalls muss man halt einen anderen berater einfordern.
viele menschen kennen sich mit internet aus und können sich schon vorinformieren was es für fördermöglichkeiten gibt.und es ist nicht wahr, dass vom jobcenter nur mindere berufe ausgebildet werden und vernünftige verweigert werden.nicht alles ist für jeden machbar-das stimmt,da gibt es nun mal leider richtlinien.aber es gibt so viele fälle in denen qualifizierte umschulungen vollkommen übernommen und finanziert werden zur erzieherin,zum koch,zur bürokauffrau,zum kaufmann für fitnes und gesundheit.man muss nur, wenn man da etwas haben will sich auch selbst sehr bemühen-das ist schon richtig....dies könnte einfacher gemacht werden.
aber ich finde es zu oberflächlich von euch hier jetzt wirklich nur schwarzmalerei zu betreiben.ungerechte fälle gibt es leider immer wieder,das glaube ich.aber es gibt sehr viele menschen die durchs jobcenter oder arbeitsamt wieder auf die beine gekommen sind....diese menschen haben dann auch viel investieren müssen...aber man kann es aus hartz4 schaffen wenn man will, sich mühe gibt und recht gesund ist.und keiner verlangt nun von einem rentner oder krebskranken ne neue ausbildung...wirklich hilfsbedürftige menschen sollten mehr unterstützung bekommen ,das finde ich so wie ihr läuft falsch im systhem.
alle anderen die theoretisch etwas tun könnten, die müssen dann notfalls einen beratungshilfeschein in anspruch nehmen und ihr recht einforden auf bildung und entsprechend möglichkeiten ausschöpfen.nur vom meckern kommt doch keiner weiter.
ich sage nicht, dass dieses systhem perfekt ist.aber seht mal wie es in anderen ländern läuft wie usa, russland oder andere.und immer nur meinen, dass jeder so schlecht denkt über menschen mit hartz4 ist doch auch nicht richtig.nur über die menschen mit hartz4 die ewig nichts tun um ihre situation zu verbessern und die ihr geld für alkohol ausgeben wird schlecht geredet.....aber nicht über normal lebende die mal in ne notsituation gekommen sind und gepflegt sind und möglicher weise nochmal ne weiterbildung machen für 2 jahre...diese menschen werden sogar bewundert für ihren mut und fleiß!!!
aber es gibt auch andere berater und notfalls muss man halt einen anderen berater einfordern.
viele menschen kennen sich mit internet aus und können sich schon vorinformieren was es für fördermöglichkeiten gibt.und es ist nicht wahr, dass vom jobcenter nur mindere berufe ausgebildet werden und vernünftige verweigert werden.nicht alles ist für jeden machbar-das stimmt,da gibt es nun mal leider richtlinien.aber es gibt so viele fälle in denen qualifizierte umschulungen vollkommen übernommen und finanziert werden zur erzieherin,zum koch,zur bürokauffrau,zum kaufmann für fitnes und gesundheit.man muss nur, wenn man da etwas haben will sich auch selbst sehr bemühen-das ist schon richtig....dies könnte einfacher gemacht werden.
aber ich finde es zu oberflächlich von euch hier jetzt wirklich nur schwarzmalerei zu betreiben.ungerechte fälle gibt es leider immer wieder,das glaube ich.aber es gibt sehr viele menschen die durchs jobcenter oder arbeitsamt wieder auf die beine gekommen sind....diese menschen haben dann auch viel investieren müssen...aber man kann es aus hartz4 schaffen wenn man will, sich mühe gibt und recht gesund ist.und keiner verlangt nun von einem rentner oder krebskranken ne neue ausbildung...wirklich hilfsbedürftige menschen sollten mehr unterstützung bekommen ,das finde ich so wie ihr läuft falsch im systhem.
alle anderen die theoretisch etwas tun könnten, die müssen dann notfalls einen beratungshilfeschein in anspruch nehmen und ihr recht einforden auf bildung und entsprechend möglichkeiten ausschöpfen.nur vom meckern kommt doch keiner weiter.
ich sage nicht, dass dieses systhem perfekt ist.aber seht mal wie es in anderen ländern läuft wie usa, russland oder andere.und immer nur meinen, dass jeder so schlecht denkt über menschen mit hartz4 ist doch auch nicht richtig.nur über die menschen mit hartz4 die ewig nichts tun um ihre situation zu verbessern und die ihr geld für alkohol ausgeben wird schlecht geredet.....aber nicht über normal lebende die mal in ne notsituation gekommen sind und gepflegt sind und möglicher weise nochmal ne weiterbildung machen für 2 jahre...diese menschen werden sogar bewundert für ihren mut und fleiß!!!
Die Wahrheit hinter den Jobcentern ist simpel. - Wer Hilfe will muss in den meisten fällen selber zu sehen woher sie die Hilfe bekommen. Vom Jobcenter oftmals nicht, den diese verweigern jede Hilfe.
Lieber wird wie bei mir ab Heute versucht, einem das Leben schwer zu machen, Strafrechtlich sich haftbar zu machen und gegen geltene Gesetze zu verstoßen.
Lieber wird wie bei mir ab Heute versucht, einem das Leben schwer zu machen, Strafrechtlich sich haftbar zu machen und gegen geltene Gesetze zu verstoßen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2014
Sweetmolli, du hast deinen Augen beim Lesen des Beitrags nicht getraut, so dass ich dir noch ein paar Schmankerl präsentiere:
https://www.knast.net/article.html?id=644
http://www.planet-wissen.de/politik_geschichte/verbrechen/gefaengnis/index.jsp
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/azubi-hinter-gittern-frauen-machen-im-gefaengnis-ausbildung-zur-koechin-a-870222.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/
Und Aberakadabera hat natürlich recht, dass da was im Argen ist, wenn die Langzeitarbeitslosen kein Staatsexamen zur examinierten Pflegefachkraft abreißen können, um wieder langfristig in Lohn und Brot zu kommen. Vielen wird die berufliche Zukunft vom Gesetzgeber aus verbaut !
https://www.knast.net/article.html?id=644
http://www.planet-wissen.de/politik_geschichte/verbrechen/gefaengnis/index.jsp
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/azubi-hinter-gittern-frauen-machen-im-gefaengnis-ausbildung-zur-koechin-a-870222.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/
Und Aberakadabera hat natürlich recht, dass da was im Argen ist, wenn die Langzeitarbeitslosen kein Staatsexamen zur examinierten Pflegefachkraft abreißen können, um wieder langfristig in Lohn und Brot zu kommen. Vielen wird die berufliche Zukunft vom Gesetzgeber aus verbaut !
Es war doch von mir nur eine Anregung, daß sich der Staat von wem auch immer vertreten, wie auch immer organisiert, darum bemüht Menschen so auszubilden oder deren Ausbildung zu unterstützen, daß die Menschen wieder Arbeit finden, die andererseits dringend getan werden muß. Führerschein dauert ein paar Wochen, Krankenpfleger oder Altenpfleger ein paar Jahre. Anfangen mußten wir eher gestern als übermorgen.
Gentleman, ein klitzekleines Etwas bitte ich zu bedenken...auch wenn es themenübergreifend ist:
Das Jobcenter bildet keine examinierten Pflegekräfte aus sondern bietet bestenfalls Weiterbildungen bzw. Schulungslehrgänge für Pflegehelfer und Betreuungskräfte nach § 87b.
Hör dich in dem Bereich mal um...die Branche mault weil der Bereich mit diesen Helfern überschwemmt wird, Pflege ist ja allgemein noch mal ein echt dicker Brocken für sich.
Für mich unterm Strich heißt das, dass das Jobcenter da zwar aus der "Marktlücke" schöpft...allerdings doch nur sehr halbherzig. Auf Kosten der zu Pflegenden wenn du mich fragst.
Das Jobcenter bildet keine examinierten Pflegekräfte aus sondern bietet bestenfalls Weiterbildungen bzw. Schulungslehrgänge für Pflegehelfer und Betreuungskräfte nach § 87b.
Hör dich in dem Bereich mal um...die Branche mault weil der Bereich mit diesen Helfern überschwemmt wird, Pflege ist ja allgemein noch mal ein echt dicker Brocken für sich.
Für mich unterm Strich heißt das, dass das Jobcenter da zwar aus der "Marktlücke" schöpft...allerdings doch nur sehr halbherzig. Auf Kosten der zu Pflegenden wenn du mich fragst.
Und nun wird auf den Bezieher von Hartz4 geschimpft. Zum einen wurden einfache Arbeiten mit niedrigem Stundenlohn wegrationalisiert, dabei hat der Staat kräftig mitgemacht, man denke allein an die Stückgutverladungen des Güterverkehrs der Bahn oder an den Gepäckservice der Fernzüge. Klar, Kofferschleppen und Kisten buckeln sind nicht klasse, aber für manchen haben sie eine würdige Existenz geschaffen. Dabei wurde dann gerechnet Post und Bahn machen Miese, aber daß die Kameraden dennoch weiterbezahlt werden müssen und ohne Arbeit auch noch ihre Freizeit finanzieren müssen, wurde nicht betrachtet. Der Staat als Finanzierer ist sehr schlecht beraten an einer Ausbildung zu sparen, da ja nicht nur die Kosten des Unterhaltes, der Wohnung und der Verwaltung der Hilfsempfänger zu finanzieren sind, sondern auch die Ausfälle an Sozialbeiträgen und entgangene Steuern. Gleichzeitig wird in die Rente nichts eingezahlt, sodaß mit weiterer höherer Unterstützung durch die Altersarmut zu kalkulieren ist. Prinzipiell müßte der Bedarf am Markt, d.h. an der Nachfrage gemessen werden. Wird Pflegepersonal auch in Zukunft gebraucht, wird darin ausgebildet, werden Fahrer gebraucht, werden Führerscheine gezahlt und nicht mal irgendwas, was gerade mal en vogue ist. Wer diese Angebote dann allerdings nicht annehmen will, weil er meint, Arbeit sei nur etwas für Dumme, der darf dann auch sanktioniert werden.
Ein Verbrecher wird für sein Vergehen sanktioniert indem er Haft verbüßt. Es wird Unterkunft, Wärme und Essen bezahlt.
Ein Arbeitsloser wird für sein Vergehen sanktioniert indem man ihm sein Existenzminimum weiter kürzt...bis hin zu 100% Vollsanktion. Es wird weder für Unterkunft, noch für Wärme oder Essen bezahlt.
Ich glaube, so meinte er das?
Ein Arbeitsloser wird für sein Vergehen sanktioniert indem man ihm sein Existenzminimum weiter kürzt...bis hin zu 100% Vollsanktion. Es wird weder für Unterkunft, noch für Wärme oder Essen bezahlt.
Ich glaube, so meinte er das?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2014
hallo ihr...
alphamännchen, ein wort zu diesem satz von dir "Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden." (zitat).....woher bitte kommt deine aussage und ansicht,dass inhaftierte besser gestellt werden als hartz4 empfänger?ich finde das doch sehr weit her geholt!!
alphamännchen, ein wort zu diesem satz von dir "Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden." (zitat).....woher bitte kommt deine aussage und ansicht,dass inhaftierte besser gestellt werden als hartz4 empfänger?ich finde das doch sehr weit her geholt!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2014
"Das Problem ist vielmehr in den Köpfen ...... "
@resident evil
/sign
@resident evil
/sign
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2014
Ich denke da ist ein genereller Systemfehler vorhanden.
Einem Hatzer soll es schlecht gehen, er lebt ja auf Steuerkosten.
Alles was er bekommt ist schon zuviel, wie ich hier den Beiträgen entnehme.
Das sind doch alles Sozialschmarotzer und für die ist sogar Ausbildung zu schade.
Richtige Deutsche schaffen das doch alleine -richtig ?
Nein Leute, völlig falsch !
Deutschland hat seine Konkurrenzfähigkeit zu Lasten der Bevölkerung wiedererlangt.
Die Gewerkschaften sind zersplittert/zerstritten, kein flächenddeckender Mindestlohn und eine Neidgesellschaft sonder gleichen.
Arbeit im unqualifiziertem Bereich lohnt kaum noch, wenn man die vielen Aufstocker sieht.
Das ist staatliche Subvention für Unternehmen, sagen wir wie es ist.
Wer von einer Vollzeitstelle nicht mehr leben kann, der soll Tranferleisungen in Anspruch nehmen. Leute, das ist krank !!!
Genau so krank ist der 1 Euro Job, sowas darf es nicht geben.
Das entwertet die Arbeitskraft und den Menschen der sie ausübt.
Ich verstehe den Anspruch der Gesellschaft durchaus, dass Menschen im sozialen Netz etwas zurückzahlen sollen. Wenn ich ihm 7 Euro gebe und ihm 6 Euro gegenverrechne, zahle ich auch net mehr, aber ich habe die Arbeit nicht entwertet.
Man vergisst leider auch , dass durch diese 1 Euro Jobs echte Jobs substituiert wurden und werden.
Als Ausländer und Unternehmer kann ich mich über solche Zustände nur wundern.
Uns fehlen bald die Arbeitskräfte, können wir es uns leisten so viele Menschen vergammeln zu lassen ?
Es sind echte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, sonst wird es nicht funktionieren.
Das kostet Geld, aber Deutschland ist reich, insofern dürfte es kein finanzielles Problem sein.
Das Problem ist vielmehr in den Köpfen ...... .
Einem Hatzer soll es schlecht gehen, er lebt ja auf Steuerkosten.
Alles was er bekommt ist schon zuviel, wie ich hier den Beiträgen entnehme.
Das sind doch alles Sozialschmarotzer und für die ist sogar Ausbildung zu schade.
Richtige Deutsche schaffen das doch alleine -richtig ?
Nein Leute, völlig falsch !
Deutschland hat seine Konkurrenzfähigkeit zu Lasten der Bevölkerung wiedererlangt.
Die Gewerkschaften sind zersplittert/zerstritten, kein flächenddeckender Mindestlohn und eine Neidgesellschaft sonder gleichen.
Arbeit im unqualifiziertem Bereich lohnt kaum noch, wenn man die vielen Aufstocker sieht.
Das ist staatliche Subvention für Unternehmen, sagen wir wie es ist.
Wer von einer Vollzeitstelle nicht mehr leben kann, der soll Tranferleisungen in Anspruch nehmen. Leute, das ist krank !!!
Genau so krank ist der 1 Euro Job, sowas darf es nicht geben.
Das entwertet die Arbeitskraft und den Menschen der sie ausübt.
Ich verstehe den Anspruch der Gesellschaft durchaus, dass Menschen im sozialen Netz etwas zurückzahlen sollen. Wenn ich ihm 7 Euro gebe und ihm 6 Euro gegenverrechne, zahle ich auch net mehr, aber ich habe die Arbeit nicht entwertet.
Man vergisst leider auch , dass durch diese 1 Euro Jobs echte Jobs substituiert wurden und werden.
Als Ausländer und Unternehmer kann ich mich über solche Zustände nur wundern.
Uns fehlen bald die Arbeitskräfte, können wir es uns leisten so viele Menschen vergammeln zu lassen ?
Es sind echte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, sonst wird es nicht funktionieren.
Das kostet Geld, aber Deutschland ist reich, insofern dürfte es kein finanzielles Problem sein.
Das Problem ist vielmehr in den Köpfen ...... .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2014
Ich erkläre es mal im Fallbeispiel eines verurteilten Serienmörders, der also gemäß Strafvollzugsgesetz eine Vollverpflegung, "Taschengeld" zum Erwerb für Hygienprodukte, Friseur etc sowie Kleidung erhält. Ich führe weiteres an dieser Stelle nicht auf.
Bewohner der Pflege- und Altenheime erhalten die Kosten der Unterkunft, Bedarfsabdeckung in der Pflege (PS I-III), Vollverpflegung sowie Bargeld (früher "Taschengeld") für die persönliche Bedürfnisse, wenngleich hier die Einkünfte wie Rente etc. als Einkommen vom Träger verrechnet werden, mit Ausnahme des Schonvermögens.
Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden.
Ein Gesprächsversäumnis ist ein Sanktionsgrund, wenn sich der Kunde auf Urlaub in der Karibik befindet und anruft, dass er einen anderen Termin aus diesem Grund benötigt oder erklärt, dass er keinen Bock auf Smalltalk hat...
Es gibt einen Erinnerungsdienst, den man bei Vergesslichkeit anwählt, damit man daran erinnert wird, dass man einen Termin hat.
Ich werde am 01.05.2014 von Frau A versetzt. Warum ? Hat sie Angst vorm Gespräch mit mir ? Traut sie sich nicht aus ihrer Wohnung raus ? Kann man sich auf diese Person nicht immer verlassen ?
Aus den Unterlagen ergibt sich eine alleinerziehende Frau mit Kind, so dass das Kind krank sein kann. Auch kann eine Schulpflicht vorliegen, so daß sie zu Haus sein muss, wenn das Kind keinen Wohnungsschlüssel hat. Und hier kann mein Termin nicht eingehalten werden. Was ist zu tun ?
Es gibt Höflichkeitsformen. Also ruft Frau A an und bittet mich rechtzeitig um einen anderen Termin wegen der Verhinderungsgründe. Das darf auch mal bis zum eigentlichen Termin gemacht werden, z. B. bei Krankheit.
In einem Verfahren gings um eine Sanktion, da der werdende Vater die Frau plötzlich ins Krankenhaus fahren musste und daher den Termin versäumte...
Das Amtsgericht lehnte die beantragte Beratungshilfe ab, da der Mann sich selbst vertreten könne bzw. das gleiche Amt beim Widerspruch hilft, die die Sanktion verhängte.
Das BVerfG entschied, dass dem Mann eine Beratungshilfe zu gewähren ist. Wie gesagt, das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem zu, selbst einem Schwerverbrecher ! Und wir sprechen hier von Arbeitslosen, die halt keinen Job mehr finden und keine Schwerstkriminellen sind !
Bewohner der Pflege- und Altenheime erhalten die Kosten der Unterkunft, Bedarfsabdeckung in der Pflege (PS I-III), Vollverpflegung sowie Bargeld (früher "Taschengeld") für die persönliche Bedürfnisse, wenngleich hier die Einkünfte wie Rente etc. als Einkommen vom Träger verrechnet werden, mit Ausnahme des Schonvermögens.
Wie ein Jobcenterbeschäftigter überhaupt darauf kommen kann, dass er so einen Kunden schlechter als wie einen Massenmörder stellen dürfe, was am GG bereits wegen des Ungleichbehandlungsverbotes scheitert, muss dabei hinterfragt werden.
Ein Gesprächsversäumnis ist ein Sanktionsgrund, wenn sich der Kunde auf Urlaub in der Karibik befindet und anruft, dass er einen anderen Termin aus diesem Grund benötigt oder erklärt, dass er keinen Bock auf Smalltalk hat...
Es gibt einen Erinnerungsdienst, den man bei Vergesslichkeit anwählt, damit man daran erinnert wird, dass man einen Termin hat.
Ich werde am 01.05.2014 von Frau A versetzt. Warum ? Hat sie Angst vorm Gespräch mit mir ? Traut sie sich nicht aus ihrer Wohnung raus ? Kann man sich auf diese Person nicht immer verlassen ?
Aus den Unterlagen ergibt sich eine alleinerziehende Frau mit Kind, so dass das Kind krank sein kann. Auch kann eine Schulpflicht vorliegen, so daß sie zu Haus sein muss, wenn das Kind keinen Wohnungsschlüssel hat. Und hier kann mein Termin nicht eingehalten werden. Was ist zu tun ?
Es gibt Höflichkeitsformen. Also ruft Frau A an und bittet mich rechtzeitig um einen anderen Termin wegen der Verhinderungsgründe. Das darf auch mal bis zum eigentlichen Termin gemacht werden, z. B. bei Krankheit.
In einem Verfahren gings um eine Sanktion, da der werdende Vater die Frau plötzlich ins Krankenhaus fahren musste und daher den Termin versäumte...
Das Amtsgericht lehnte die beantragte Beratungshilfe ab, da der Mann sich selbst vertreten könne bzw. das gleiche Amt beim Widerspruch hilft, die die Sanktion verhängte.
Das BVerfG entschied, dass dem Mann eine Beratungshilfe zu gewähren ist. Wie gesagt, das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem zu, selbst einem Schwerverbrecher ! Und wir sprechen hier von Arbeitslosen, die halt keinen Job mehr finden und keine Schwerstkriminellen sind !
Ich bin der Überzeugung, daß es für alle Beteiligten die bessere Lösung wäre, wenn erst einmal nach dem Warum gefragt werden würde. Warum keine Arbeit, nicht qualifiziert, keine Fahrmöglichkeit, zu wenig Ausbildung und warum eigentlich nicht? Wo kann geholfen werden, wo sind Defizite?