kann man so die GEZ ärgern?
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.06.2015
Und wie ist das mit §14 des Bundesbankgesetzes, in dem es wörtlich heißt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."
Was glaub ich sogar EU weit definiert ist?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Ich versuche es deshalb, weil ich weder TV noch Radio nutze, ich nicht mal Geräte besitze, bis auf meinen Laptop, von dem ich weiß, dass ich ihn dafür nicht nutze....mein Gewissen ist rein...und ja, wenn ich eine Möglichkeit wittere, FÜR mich unnötige ( da ich das nicht nutze) zu sparen , weil ich das Geld dann lieber als Taschengeld im Urlaub verwende...tja, dann ist das so...und danke ihr Lieben, dass ihr euch für mich einsetzt( auch für die lieben Pns :-))...aber keine Sorge, ich fühle mich nicht provoziert...das ist allein das Thema derer, die sich darüber aufregen, denn jeder , der lesen kann, kann ja nachlesen, was ich schrieb und wie es dann jemand auffasst ist nicht mehr mein Thema...;)....also...ruhig bleiben und sich lieber den angenehmeren Dingen widmen :-).....das ist Stress, der sich nicht lohnt ...und gut, dass das klappen würde, damit hatte ich eh nicht gerechnet...ich habe genau diesen Rundbrief nur eben auch vor einer Woche bekommen und fand es lustig, weil ich es eben einfach mal ausprobiere ;)..wenn es nicht klappt , dann halt net :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Für mich uninteressant, ich mag die Sender der Öffentlichen und zahle weil ich die "geiz ist geil" Mentalität ablehne.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Grosser Kerl..... Danke, das mal jemand was sagt dazu.
Sonrisa, das war echt nichts,wenn dich die Dame aus dem Ruheabteil so abnervt, dann schreib ihr das doch als privatnachricht, bitte! Der Rest der Leute hier möchte sicherlich nicht aufgestachelt und involviert werden!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Ich verstehe eure Unlust gegenüber der GEZ - Zwangsabgabe, aber sorry, sicher langweilig, ich brauche mein Phoenix und Arteprogramm und den Nachrichtenteil, den Mainstreamrest kann ich mir auch schenken, Brot und Spiele für die RentenPilchergeneration...........
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Warum musst ihr euch Frauen immer so in der Wolle haben?

@Sonrisa, meinst du nicht das du damit jetzt unglaublich provozierst? Die Dame mit den Kindern im Ruheabteil, hat einfach nur ihre Meinung geäußert bzw gesagt, dass sie auch so einen Brief geschickt hat. Wieso musst du noch auf die Wunde hauen?

Kein Wunder das im Forum immer weniger los ist, bei dem Zickenterror !
......und Norbert Häring hat da auch nichts Neues erfunden, das haben hier in den 90ern tausende Stromkunden bei den Stadtwerken gemacht. Ihr erinnert euch? Atomkraft Nein, Danke und so.
Was hat's gebracht? Nix

Dass die Dame mit den Kids im Ruheabteil wieder dabei ist, wenn sie wittert, dass es zu provozieren gibt, das wundert mich jetzt nicht.

Sorry!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Verwaltungsakte sind übrigens dann unwirksam, wenn sie auf Unmögliches gerichtet sind. Wenn ihr nachweist, dass ihr kein Konto habt, und es keine andere Möglichkeit gibt, bargeldlos zu zahlen, habt ihr vielleicht doch noch eine Chance. Bloß gibt es ja offiziell die Pflicht jeder Bank, zumindest ein Guthabenkonto jedermann anzubieten, auch bei miesester Schufa.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
Das Problem ist nur, dass es schon eine Antwort vom Beitragsservice gibt:

„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“

Insofern wird euch dann leider nur bleiben, eine Normenkontrolle durchzuführen, mit anderen Worten: zu prozessieren, indem ihr gerichtlich gegen die Mahnungen nebst Mahngebühren und Säumniszuschläge vorgeht, und hoffen, dass der Richter blickig genug ist, eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu machen, und dann noch mehr Glück zu haben, dass die Herren und Dame in Karlsruhe ein Recht auf Barzahlung (an)erkennen. Sehe ich so erstmal leider keine Anhaltspunkte für. Da es aber keine Sammelklagen gibt, muss das jeder einzeln tun. Derweil häufen sich die Kosten an. Viel Erfolg trotzdem, ich empfinde diese Zwangsabgabe als Frechheit.
und hier ein Auszug aus der Begründung von Handelsblatt Redakteur Norbert Häring:

Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie kein Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.

Wenn es irgendwann gar kein Bargeld mehr gibt, dann sind wir im Bankengeld gefangen. Dann gibt es noch weniger äußere Disziplin, die auf die Banken einwirkt. Und dank des beschlossenen sogenannten Bail-In der Bank-Gläubiger bei künftigen Bankenrettungen ist klar, dass wir als Einleger unseren Teil der Verluste tragen müssen.

Wenn der Beitragsservice mir den Gerichtsvollzieher vorbeischickt, der übrigens bevorzugt Bargeld annimmt, dann habe ich die Gelegenheit, gerichtlich feststellen zu lassen, ob ein Rundfunkstaatsvertrag wirklich über dem Bundesbankgesetz und dem europäischen Recht steht. Sollte festgestellt werden, dass dem nicht so ist, dann ist auch klar, dass die Finanzämter kostenfreie Barzahlung ermöglichen müssen, wie das in der Schweiz übrigens der Fall ist, und dass es illegal ist, eine Einzugsermächtigung zur Bedingung für die Anmeldung eines Autos zu machen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.06.2015
genau diesen Brief hab ich weggeschickt letzte Woche :-) Ich bin auch mal gespannt :-)
Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring hatte die Nase voll davon, dass die GEZ Monat für Monat wortlos die Gebühr von seinem Konto holte. Also machte er sich Gedanken, wie er diesem Teufelskreis entkommen kann und hatte eine sensationelle Idee: Den Menschen in Deutschland steht nach wie vor Barzahlung im Geldverkehr zur Verfügung und der Euro in Münzen und Scheine ist das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel (Paragraph 14, Bundesbankgesetz). Doch diese Möglichkeit wird im Rahmen der GEZ-Abwicklung überhaupt nicht eingeräumt! Hier hat man nur die Wahl zwischen Überweisung und Einzugsermächtigung, also rein bargeldlose Bezahlung. Und genau das ist der springende Punkt!
Denn der Beitragsservice von ARD und ZDF (wie die ehemalige Gebühreneinzugszentrale GEZ heute heißt) wird einen Teufel tun und alle Deutschen bar abkassieren wollen. Das gibt deren Struktur einfach nicht her! Aber Norbert Häring bestand auf sein gesetzlich verbrieftes Recht, widerrief die Einzugsermächtigung und schrieb der GEZ, dass er die Gebühr gern bar entrichten wollen würde. Und oh Wunder: Seitdem hat er von den Herrschaften nichts mehr gehört!

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom ... die Zahlung des zum ... fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.
Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.
Mit freundlichen Grüßen“