Kachelmann schuldig oder unschuldig
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
02.06.2011
@morann. das wollte ich wissen. aber mal ehrlich, wievielen von uns frauen ist das schon mal passiert? deswegen kann man nicht von psychischem schaden reden. meine güte. das tut paar tage weh und ist vergessen!
also hier von psychischem schaden, der nicht wieder gut zu machen ist, zu reden, finde ich übertrieben. das passiert den allermeisten frauen (oder natürlich auch einigen männern) mal in deren leben. ist mir auch schon passiert.

ich rede erst dann von einen psychischen schaden, wenns um gewaltanwendung geht. z.b. vergewaltigung.
wie der missbrauch der 11-jährigen im anderen thread. wie der missbrauch von der tochter meiner besten freundin... 10 jahre lang vom onkel missbraucht. so was hinterlässt psychischen schaden.
aber doch nicht, wenn einem ein mann vorgaukelt man ist die einzige für ihn obwohl er noch x frauen nebenher laufen hatte. also das ist pillepalle im gegensatz zu dem anderen erwähnten. sorry! aber das ist meine meinung
@ can´tstop ..... BITTE RICHTIG LESEN.

Also zum einen will ich nicht Frau "Dr." Merkel fin. haftbar machen und zum anderen wäre es mal schön zu wissen, welcher Otto-Normal-Verbraucher je von einer Stuerreform profitierte, denn wenn wirklich etwas von der Einkommenssteuer gegeben wurde, um zu zeigen "mehr Netto vom Brutto" dann wurden an anderer Stelle die Verbrauchssteuern (in welcher Art auch immer) erhöht, dass weniger blieb. Und sind Sie nicht der Ansciht, wenn eine Stuerreform kommt, dass Frau Dr. Merkel, in Ihrer Gehaltsklasse am ehesten profitiert? Also hat sie doch schon Ihre Provision. ;-)

Und zum anderen ist Frau Dr. Merkel ja erst wieder eingestiegen, also wieso Provision zahlen an Frau Dr. Merkel, wobei der Atomausstieg von der Regierung Schröder längst beschlossen war.

Dass wäre ja toll, man baut Mist, revidiert den Mist und bekäme dafür Provision. Ok, das Schlimme ist ja, leider läuft es so in der Politik, weshalb ja auch viele Wähler mittlerweile die größte Fraktion "Nichtwähler" heisst. Oder haben Sie dies bisher noch nie mitbekommen? Bei Wahlbeteiligungen von um die 50 %.

Aber can´tstop reden wir doch wieder von Herrn Kachelmann bevor ich mich tierisch über unqualifizierte Aussagen aufrege.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
@MolligeSehnsucht:
Zitat Knusper...:"Dass jede Frau, der er vorgegaukelt hat, es könnte was draus werden und sie sei die Eine, jetzt erfahren durfte, sie war nur eines von 70 anderen Lausemädchen die er immer mal gebumst oder gepeitscht hat."

Ja, so habe ich das gemeint! (Versuch´ dich doch mal, in ihre Situation zu versetzten.) Dass diese Frauen aus der (jetzt hätte ich beinahe "Nummer" geschrieben) Erfahrung nicht ohne Enttäuschung, Kummer, Wut usw. usw. hervorgehen, dürfte nicht schwer vorzustellen sein.
Das nenne ich psychischen Schaden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Höchst interessant ist die Rolle der Medien und ihre versuchte Einflussnahme zu betrachten.
Darum ist nicht alles gleich so zu glauben wie es in Zeitungen Zeitschriften und Fernsehen geschrieben und gesagt wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Als ich das erste Mal von dem Fall gelesen hab, hab ich so einen Hass bekommen, weil mir das mit meinem Ex auch passiert ist.. Nicht, dass Er mir Gewalt angetan hat, sondern, dass ich rausgefunden hab, dass neben mir noch mindestens 3 Frauen paralell gelaufen sind. Wie viele es letztendlich waren, weiß ich nicht und es interessiert mich heute auch nicht mehr..

Aber im Laufe der Verhandlung ist mir auch klar geworden, dass es eben nicht nur einmal passiert, sondern jeden tag, immer wieder und es gibt nicht nur Einen Mann oder eine Frau, die so ein leben führen..

Das ist deren Privatsache.. Auch die eines in der Öffentlichkeit stehenden Menschen. Solange dabei Niemand zu Schaden kommt.

Es war schlicht und einfach falsch..Ihn so lange in der Untersuchungshaft zu lassen. Sein Leben ist erst mal für lange, lange Zeit gelaufen.

Und letztendlich hat es in diesem Fall das Urteil aller Beteiligten schwer beeinflusst..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
ehrlich gesagt, ist es mir schnuppe, was mit kachelmann passiert oder dem potentiellen opfer. sowas passiert laufend. die leute sind nur nicht so bekannt und bekommen auch nicht die medienaufmerksamkeit.


" ... für seine Lebensführung verurteilen. Schade eigentlich ..."
unsere gefängnisse wären auch ganz schön überfüllt, wenn wir menschen deswegen verurteilen würden. wahrscheinlich wäre es einfacher einen zaun um eine großstadt zu ziehen.

jemanden wegen der möglichkeit, eine tat begangen zu haben zu verurteilen darf aber nicht sein. und das kommt im urteil zum tragen. so sind die gesetze. gott sei dank! vielleicht verdächtigt morgen jemand (*fingerzeig*) dich oder dich .... oder dich .....

es tut mir fast ein wenig leid für den staatsanwalt. denn dieses urteil und der medienrummel werden auch seiner karriere nicht unbedingt förderlich sein.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
@ Venusherz

Eine Doppelmoral vermag ich nicht zu erkennen, wenn man einen Unterschied macht, ob ich auf dem Portal "Fußballfan.de" einen Fußballer suche, (und mich dann beschwere dass er Fußballer ist) oder ob ich im reallife einen angeblichen Fußballhasser kennenlerne, mich freue weil ich Fußball auch hasse, und mich DANN beschwere wenn sich später herausstellt er hat mich von Anfang an belogen und liebt Fußball, hat das aber verleugnet um mich zu kriegen. Um es mal vom Sexthema loszulösen und hoffentlich zu verdeutlichen, was ich meine.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Mich verwundert meist die Doppelmoral in unserem Lande. Es gibt Partnerbörsen, Abenteuer-Portale und sogar uneingeschränkt die Sites mit eindeutigen Namen (die ich hier mal weg lasse).
Ich kenne eine Bekannte, die selbst eine Beziehung mit einem Mann lebte, den sie im Internet kennengelernt hat und der eines Tages aufflog wegen so einem kleinen Gadget, das erlaubte, Bildchen auf ein Profil zu schenken. Er hatte sieben(!) Damen parallel laufen (unter uns: Nicht mal der Typ Womaniser!). Klar, das war für sie schlimm, weil man als Frau sicher nicht damit rechnet, so betrogen zu werden, aber so richtig selten ist das heutzutage nicht mehr wirklich.
Soweit ich gelesen habe, gibt es auch hier die Option auf Treffen und Abenteuer. Will jemand da mit dem Finger drauf zeigen.
Ich habe es von Anfang nicht so ganz verstanden, warum die sogenannten "Lausemädchen" (ein selten dummer Name) vor Gericht aussagen mussten. Zum einen, weil es doch völlig egal ist, wie ruppig oder hart der Sex mit ihnen war, wenn sie nicht gegen ihren Willen und unter Gewaltandrohung für Leib und Leben zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden. Zum anderen, weil sie zu dem Fall selbst sicher nichts sagen könnten. Es ist doch nur so ein Aufzeigen von dem Verstoss gegen gängige Moralvorstellungen, obwohl man sich fragt, wo dann die ganzen Leute in den diversen Portalen herkommen, die sich mal schnell irgendwo mit viel Tagesfreizeit...ihr wisst schon.
Im Endeffekt hat Kachelmanns Anwalt Schremm so was von Recht, wenn er sagt, das Gericht hat sich selbst sozusagen zerlegt. Die Schelte gegen ihn im Abschluss war doch Überflüssig. Es hatte mit dem Fall nichts zu tun. Und Kollegenschelte in der Öffenlichkeit ist eine alberne Nummer.#
Ich rechne nicht mit einer Revision, wenn sie sich selbst einen Gefallen tun wollen. Neue Beweise werden auch nicht aus dem Nichts auftauchen und ein Bundesgericht kann somit nur dieses Urteil bestätigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Venusherz, laut Gesetzgeber gab es bis 2001 auch keine pFV/pVV und keine cic. Trotzdem wendete schon der Reichsgerichtshof und später der Bundesgerichtshof diese Rechtsfiguren an. Nicht alles, was der Gesetzgeber nicht wörtlich in seine Paragraphen hineinschreibt, ist deswegen auch nicht vorhanden.

Du würdest staunen, was die Profis aus den Paragraphen und Artikeln so alles herleiten. Aus Artikel 22 Abs. 2 Grundgesetz ("Die Bundesflagge ist schwarz rot gold") nimmt man, dass urinieren auf die Bundesflagge verboten ist.

Außerdem habe ich nie behauptet, es stünde im Gesetz etwas von "Klassen", ich habe aber nachgewiesen, dass und warum die Freisprüche aus unterschiedlichen Gründen auch unterschiedliche Auswirkungen haben. Das hast Du ja auch nicht bestritten. So what? Über Fußball steht genausowenig in der StPO...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Dass jede Frau, der er vorgegaukelt hat, es könnte was draus werden und sie sei die Eine, jetzt erfahren durfte, sie war nur eines von 70 anderen Lausemädchen die er immer mal gebumst oder gepeitscht hat. Ob das wirklich psychischen Schaden bedeutet, sei nun aber mal dahingestellt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
@morann. was genau meinst du mit: psychischer schaden bei den gespielinnen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
So wie es KnusperCrunchy sagt ist es vollkommen korrekt.

Die ARD kann selbst keine Entscheidung treffen solange die Möglichkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft besteht, und diese Frist liegt bei einer Woche nach Urteilsverkündung.

Somit hat die ARD sich absolut richtig verhalten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Die ARD hat lediglich gesagt, VOR RECHTSKRAFT des Urteils nichts zu entscheiden - weil die Staatsanwaltschaft ggf. Rechtsmittel einlegen wird und der Freispruch noch nicht endgültig ist. Es kann genausogut nochmal das Gegenteil rauskommen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Tolle Idee Pepe02, wir machen die Regierung persönlich haftbar. Aus Gründen der Ausgeglichenheit natürlich auch bei Erfolgen! Wenn Du also aufgrund einer politischen Entscheidung bei der nächsten Steuererklärung 100€ mehr beanspruchen kannst, wie hoch setzt Du dann die Provision für Frau Merkel an? Und wie genau willst Du Schaden und Nutzen berechnen. Rein hypothetisch wäre zum Beispiel 10 Jahre nach einem Atomausstieg ein AKW in die Luft geflogen, rein hypothetisch wie gesagt, Schaden etliche Mrd. Euro durch den Ausstieg kommt es nicht dazu, Provision für Frau Merkel?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Nicht nur fast! Und das finde ich bedenklich, weil es m.E. davon zeugt, dass die Zuschauer nicht zugehört und die Urteilsbegründung nicht verstanden haben.
"Persönlich" beurteilt triffts genau.
Allerdings muss ich sagen, dass die Berichterstattung nicht die ganze Zeit pro Kachelmann-contra Schwarzer war. Ich habe sehr sachliche TV-Beiträge gesehen, die alle Meinungen zuließen. Man musste sich dann versuchen, selbst ein Bild zu machen.
Stelle aber immer noch fest, dass nicht zwischen moralischer und rechtlicher Schuld unterschieden wird. (In den Köpfen mancher Menschen.)
Ein Gericht kann Herrn Kachelmann nicht für seine Lebensführung verurteilen. Schade eigentlich...Ich denke, der Schaden, den er da psychisch bei seinen Gespielinnen angerichtet hat, kann man gar nicht ermessen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
01.06.2011
Wenn ich hier aus der Schweiz mal einen Kommentar zu der Geschichte abgeben darf:
Es ist sehr spannend was hier gedacht und berichtet wurde. Der Kachelmann-Prozess wurde von Anfang an persönlich genommen. Es gab Stimmen die das deutsche Rechtssystem angezweifelt haben. Die Berichterstattung war extrem ausführlich und tendentiell die ganze Zeit pro Kachelmann, contra Schwarzer. Der Freispruch gestern hat fast Jubelschreie ausgelöst.
hm, dass mit der ARD sehe ich anders, Herr Kachelmann wurde freigesprochen und die ARD verurteilt ihn und ich kenn einige die ihn gern wieder sehn würden, mich eingeschlossen. Darf eine öäffentlich-rechtliche Anstalt einen "Schuldspruch" leisten, wenn das Gericht den "Angeklagten" frei gesprochen hat. OK, Herr Kachelmann nagt sicher nicht am Hungertuch, wenn die ARD ihn nicht mag, aber korrekt ist es nicht, was hier läuft.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
Da muss ich venusherz zustimmen, es gibt keinen Freispruch erster oder zweiter Klasse. Regresspflichtig macht sich ein mutmaßliches Opfer nur dann, wenn es wider besseren Wissens, also durch Falschaussage, den mutmaßlichen Täter belastet hat.
Wenn sich das Opfer beispielsweise bei einer Aussage geirrt hat, kann es nicht in Regress genommen werden, auch wenn die Unschuld des Angeklagten nachgewiesen werden kann.

Außerdem möchte ich noch kurz etwas zum Thema Falschaussagen klarstellen: Nicht jede Falschaussage ist eine Lüge. Eine Lüge bedarf des Vorsatzes. Es ist dagegen ein ganz normaler Vorgang, dass unser Gedächtnis sich nur wichtige Dinge merkt und später Erinnerungslücken durch sogenanntes konfabulieren gefüllt werden, ohne dass man es selber merkt. Dazu gibt es umfangreiche Untersuchungen. Ihr braucht nur mal 3 verschiedene Zeugen nach einem exakten Unfallhergang befragen, dann werdet ihr sehen, wie subjektiv die "Realität" ist.
Außerdem kann ein Opfer auch aus Angst, dass die Beweise sonst nicht reichen, eine vorsätzliche Falschaussage machen. Das ist zwar nicht in Ordnung, aber nur weil ein Opfer falsch aussagt, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass die Tat nicht stattgefunden hat. Aber der Tatnachweis wird natürlich durch die sinkende Glaubhaftigkeit der Aussage erschwert.

Für die Haltung der ARD zu Herrn Kachelmann hat die gerichtliche Entscheidung nur eine untergeordnete Bedeutung. Niemand kann die ARD zwingen, jemanden auf Sendung zu schicken, den die Zuschauer nicht sehen wollen. Und die Sympathien vieler Zuschauer hat sich Herr Kachelmann sicherlich durch sein gesamtes an die Öffentlichkeit gelangtes (nicht strafbares) Verhalten bereits verspielt. Es spielt halt keiner gerne mit den Schmuddelkindern....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
Ich sagte nicht, dass es nicht verschiedene Begründungen für Freisprüche geben könne. Ich sagte lediglich, dass es keine

KLASSE (2., 3. usw.)

für einen Freispruch gibt lt. Gesetzgeber.

Das heißt lediglich: Ein Freispruch ist ein Freispruch.

Und hier ist es ein Freispruch. (ohne Klasse).
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
Und wo wir schon beim Klugscheißen sind, Freispruch 3. Klasse ist die Einstellung nach 153 StPO. Das tut weh, machen faule Staatsanwälte aber gern und der Betroffene kann sich nichtmal dagegen wehren.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
Es ist sehr wohl ein Freispruch 2. Klasse.

Es kann auch freigesprochen werden wegen erwiesener Unschuld. In letzterem Fall wird dann auch ggf. der Anzeigenerstatter seinerseits straf- und / oder zivilrechtlich belangt.

Um bei Deinem Fußballbeispiel zu bleiben, fügt Edit noch hinzu, wäre das hier dann der "Sieg".
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
Manche scheinen hier gar nicht wirklich zu verstehen, was das Urteil bedeutet. Wenn ich so Dinge höre wie, die Frau müsse jetzt zu Schadenersatz verklagt werden...

1. Es gibt rechtlich gesehen keinen "Freispruch 2. Klasse". Ein Freispruch ist ein Freispruch. Binnen einer Woche mit Rechtsmittel der Revision. Das Urteil ist ein glatter Freispruch aus Mangel an Beweisen. (Der Rest ist Mediengeschwafel).

2. Dies heißt nichts anderes, als die Beweise AUF BEIDEN SEITEN fehlen. Es ist weder bewiesen, dass die Frau vergewaltigt wurde und sich rächen wollte, noch ist bewiesen, dass Kachelmann nichts gemacht hat.

3. Fußballer verstehen es am besten, wenn man sagt: Es war ein Unendschieden.

So, ich hoffe, damit sind alle Klarheiten wieder mal beseitigt. ;o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2011
@ Smart + Sehr Viel Rubensfrau:

Der Vorsitzende (Richter) hat beiden, Angeklagtem und Nebenklägerin, auf den Weg gegeben, dass das Gericht sehr wohl annimmt, dass Kachelmann nicht unschuldig ist. Ein Freispruch lediglich wegen in dubio pro reo ist ein Freispruch zweiter Klasse, so dass auch nicht die Nebenklägerin hinterher belangt werden kann, denn da gilt dasselbe.

Was glaubt Ihr eigentlich, was los wäre, wenn jedes Opfer einer Straftat immer die Kosten tragen müsste, wenn es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, die Beweiskette lückenlos zu führen, und deswegen ein Täter frei kommt... Dann könnte jeder ungestraft vergewaltigen, klauen, prügeln usw. weil sich kein Opfer mehr trauen würde, Anzeige zu erstatten.

Wie Gentleman ganz richtig ausführt, werden Kachelmann nur die notwendigen Auslagen erstattet, aber nicht seine diversen Star-Anwälte, seine PR-Manager und seine Imageberater.
@ Viktoria ..... wieso unqualifiziert?

Ich beneide die Richter in diesem Fall nicht.

Und können Sie mir sagen, wann und wo unsere Regierung und ich mein dies nun parteiunabhängig, wir können auch die Vorgängerregierung nehmen, jemals persönliche Verantwortung tragen musste?

Ist es nich eher unqualifiziert, einfach eine Aussage in der Art zu kritisieren und einfach nur global in den Raum zu stellen "der Job der Kanzlerin ist schwieriger"?

Woher kommt denn die Politikverdrossenheit der letzten Jahre?
@sehr viel Rubensfrau. Ich kann Deinen Unmut verstehen, aber der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt, hat Strafanklage erhoben. Also muß im Falle eines Freispruchs auch der Staat die Kosten zahlen. Zu den Kosten gehören die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Notwendig ist ein Pflichtverteidiger bzw dessen Kosten. Alles andere leistet sich Herr Kachelmann privat. Und diese ganzen Kosten darf er aus versteuertem Einkommen zahlen, was meinst Du wer hier der Abgestrafte ist. Und der Staat nimmt durch die Einkommenssteuer mehr ein als das alles gekostet hat. Interessant wäre, ob die Anwälte sich einen Teil der Kosten von der Zeugin bzw. Nebenklägerin ? zurückholen werden. Das wäre dann ein interessanter Zivilprozeß.