Hinweis zu Hartz IV
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.04.2012
Aktualisierung:

Ich bin Urheber vom transparent ermittelten Existenzminimum ab dem 01.01.2005. Meine Klagebegründung korelliert mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht, welches objektiv angibt, dass es ausdrückliche Aufgabe des Gesetzgeber ist, ein "TEE" nach dem heutigen Lebensstandard zu erstellen.

Das RBEG vom 24.03.2011 ist noch nicht fertig gestellt worden, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt. Die anerkannten Einzelbedarfe der BMAS liegen vor. Es fehlen aber Einzelbedarfe und deren jeweilige Höhen.

Ein freiwilliger Fertigstellungstermin wurde bis März 2012 nicht vom zuständigen Ministerium und nicht vom Bundeskanzleramt benannt.

Die 55. Kammer des SG Berlin hat das Klageverfahren S 55 AS 9238/12 mit Beschluss vom 25.04.2012 ausgesetzt. Es mangle insbesondere an der korrekten Umsetzung des BVerfG-Urteiles vom 19.02.2010.

Aus hoheitlichen Gründen wird darauf hingewiesen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist, zu entscheiden, in wie weit das Parlamentsgesetz vom 24.03.2011 mit dem GG für die BRD korelliert.

Hartz IV wird von mir und vom SG Berlin als verfassungswidrig einbestuft. Quellverweis:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

MfG
Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.04.2012
Seeengel berichtet über einen reellen Fall:

Der Betroffene würde nach 18 Monaten ins SGB II fallen, wenn er noch mindestens drei Stunden arbeiten könnte.

Da die Jobcenter keine Beiträge mehr in die DRV einbezahlen, erhöht sich sein künftiger Rentenanspruch nicht mehr, sondern reduziert sich um jedes Jahr, in dem er Hartz IV bezieht. Folgt dann die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, hat die Person pro Monat, in dem er vor dem 67sten Lebensjahr in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 % in Kauf zu nehmen, aber maximal 18 Prozent. Bei Schwerbehinderten sind es 10,8 %. Es ist möglich, dass er in die Grundsicherung fällt, wenn er immer einer einfachen Beschäftigung (Gebäudereiniger, Friseur etc.) nachging oder mal mit einer Hausfrau bzw. Geringverdienerin verheiratet war, die Versorgungsansprüche aus dieser Zeit hat. Denn bei einer Rente von 1000 € - 180 € = 820 € fallen noch SV-Abzüge an, welche die Bruttorente noch weiter reduzieren.

Und damit steht er einer Person gleich, die niemals gearbeitet hat. Auch Rentner mit 2000 € Nettorente haben ein Problem, wenn sie in ein Pflege- und Altenheim müssen. Denn die ganze Rente wird mit den Heimkosten verrechnet, so dass man nur ein kleines Taschengeld für die persönlichen Bedürfnisse erhält...

Für Leiter etc. ist der Rentenverlust gewaltig, weil man zuerst sehr hohe Beiträge in die DRV einbezahlte und dann halt nichts mehr. Beispiel: 100000 € jährlich. Hohe Steuern und Abgaben.
Nach 18 Monaten: siehe ALG II Satz !

Thema Sanktion:

Wie der Gesetzgeber weiß, ist eine geldwerte Sanktion nicht möglich. Denn hierfür müsste er einen Regelsatz oberhalb vom menschenwürdigen Existenzminimum ansiedeln, um bei nicht krankheitsbedingtem Fehlverhalten eine kleinere Sanktion zu verhängen. Da stimme ich einem ehemaligen Richter vom BGH zu, dass gegenwärtige Sanktionen verfassungswidrig sind.

Anerkannte Bedarfe für Einpersonenhaushalte laut BMAS:

(Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke)
128,46 Euro
(Bekleidung und Schuhe)
30,40 Euro
(Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung)
30,24 Euro
(Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände)
27,41 Euro
(Gesundheitspflege)
15,55 Euro
(Verkehr)
22,78 Euro
(Nachrichtenübermittlung)
31,96 Euro
(Freizeit, Unterhaltung, Kultur)
39,96 Euro
(Bildung)
1,39 Euro
(Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen)
7,16 Euro
(Andere Waren und Dienstleistungen)
26,50 Euro


Für Nichtbetroffene rentiert sich das Reinspitzeln auch, weil es ja so ist, dass sich die Steuergesetze an das RBEG ankoppeln.
Also entweder werden die Fahrtkostenpauschalen von ca. 23 € deutlich erhöht oder die Pendlerpauschale auf diesen Minibetrag gesenkt.

Hinweis für Landeserziehungsgeldbezieher:

Das Landeserziehungsgeld steht auf der Kippe, da die Nicht-EU-Bürger laut Gericht wegen des Gleichheitsgrundsatzes einen Anspruch hierauf haben, wie jeder EU-Bürger, der zeitweise in der BRD lebt. Eine Polin hat geklagt, die zeitweise in Bayern vor dem EU-Beitritt lebte. Ob das Geld für alle gewährt oder für alle gestrichen wird, ist noch offen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.04.2012
@riedel

Ich find die Hartz4-Gesetzte ebenfalls unmöglich und bin echt die letzte, die eine Disku über das Thema verhindern möchte.

Allerdings sind alle meine aufzählenden Punkte am Satzende mit einem Fragezeichen versehen, somit denke ich, sind das NACHFragen, wie der Fred-opener es erwünscht.

Aufgrund der Datumsangaben komme ich beim Opener zu dem Schluß, das er seit ca. nem Jahr auf Antwort aus dem zuständigen Ministerium wartet, wie hinlänglich bekannt ist, das Gesetz verfassungswidrig war und die Neuregelung ebenfalls, bzw noch nicht umgesetzt wurde, da die Regierung nicht ausm Quark kommt. Da das sehr ausführliche Doku kaum Raum für Spekulationen läßt, hinterfrage ich eben die Intention des Openers...
@Seeangel: Da legst Du den Finger in die Wunde! Das ist ein großer "handwerklicher" Fehler der Harz-Gesetze.
Ansonsten war diese Reform überfällig. Waren wir noch zur Jahrtausendwende der "kranke Riese" Europas, sind wir heute das viel bewunderte Wirtschaftswunderland und Lokomotive in Europa.
@bluesboy: Solange wir noch Heerscharen von Osteuropaern beschäftigen, um unsere Felder abzuernten, kann es mit der "Lohndrückerei und Arbeitszwang" noch nicht so schlimm sein.
Nun ganz so war es nicht @Blusboy...insbesondere war der erste Entwurf von Herrn Hartz so richtig gut und wurde aber von der damaligen Opposition nicht angenommen...aber ich glaube, das gehört jetzt nicht ganz in diesen Thread.

Was mich an den derzeitigen Gesetzen besonders stört, ist die Tatsachen, dass alle über einen Kamm geschoren werden.

Nach meiner Ansicht darf es nicht sein, dass jemand, der z. B. mit 55 nach 40 Berufsjahren (also 40 Jahre in die Sozialversicherung einbezahlt hat), nur 18 Monate Arbeitslosengeld bekommt und dann die gleiche Leistung, wie jemand, der z. B. 20 ist und noch nie einen Finger krumm gemacht hat.

Ich finde, die Leistungen müssen danach bemessen werden, was, bzw. wie lange einbezahlt wurde.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Das mit der Grundsicherung ist eine tolle Idee, aber das funktioniert doch/noch nicht, so lange andere Länder deutlich schlechtere Sozialsysteme haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Die Hartz IV Debatte müsste umgelenkt werden auf die Straße.Wenn sich die Betroffenen endlich wehren würden.
das Hartz IV Problem , ist ja nicht nur ein Problem von Arbeitslosen sondern eher von den vielen Menschen die nicht genug verdienen. Das Problem Zeitarbeit ist dort angesprochen,
die zeitlich Begrenten Arbeitsverträge , Teilzeitarbeit , Personaldienstleister und viele Menschen die trotz Hungerlöhne arbeiten. Die Piraten haben einen Ansatz der ein Bedingungsloses Grundeinkommen beinhaltet. Das ist ein alter Hut der Sozialbewegung doch könnte er in den focus der öffentlichen Diskussion treten. die Forderung lautet :Abschaffung von Hartz IV und eine Einführung der Bedingungslosen Grundsicherung!" Grüne und Linke haben das schon lange in ihren Parteien diskutiert . nur die Grünen haben Hartz IV eingeführt und dafür gesorgt das die Menschen die in prikären Beschäftigungsverhältnissen sind noch weiter Gedrückt wurden in den Bedingungen für die sie arbeiten müssen! Die diskussion ist spannend und mal sehen was dabei raus kommt wenn die Piraten in den Bundestag einziehen.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Ich sehe es so, dass er sachliche Infos rüberbringt und bietet auch Nachfragen an. Ist das nicht besser, als ständig negative Bewertungen hinzuzufügen? Natürlich finde ich die Hartz-IV-gesetze auch nicht menschenfreundlich, aber das darf man hier ja garnicht mehr äußern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
@riedel:???

Vllt klemmt grad mein Ironiebutton, aber ich frag eben mal gerne nach...

Ich versteh die Intention der Fred-Openers nicht... was will er damit sagen? Wo liegt da die Diskussionsgrundlage oder soll das nur als allgemeiner Hinweis hier stehen?

...einfach mal so, als qualifizierte Frage ohne Verurteilung...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Ich finde es gut, wenn jemand qualifizierte Aussagen ohne Verurteilungen machen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Was will uns diese Werbesendung sagen?

Jetzt ma ohne Schei?:
1. Was erwartest du von einer Regierung, die es seit ca 10 Jahren nicht schafft, eine verbindliche EU-Richtlinie gegen Korruption, die sie selbst mit entwickelt hat, umzusetzen?
2. Ist die jetzige Umsetzung des BGH-Urteils überhaupt Verfassungskonform? Läuft da nicht eine Klage gegen die Umsetzung/Neuordnung von Hartz4 nach dem Urteil?
3. Was hast du denn erwartet...das die dich als einzelnen Bürger überhaupt noch ernst nehmen?
4. Wenns nicht so traurig wär, könnt man drüber lachen, aber bei dem Staat is mir das schon lange vergangen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.04.2012
Liebe Leistungsbezieher, liebe Leistungsbezieherin !

Das Bundesverfassungsgericht erklärt mit seinem Urteil vom 19.02.2010, dass "Hartz IV" in seiner bisherigen Form nicht die verfassungsrechtlichen Vorschriften erfüllt und damit verfassungswidrig ist. Es wird u. a. angeordnet, dass der Gesetzgeber bis Ultimo des 31.12.10 eine verfassungskonforme Neuregelung in Bezug auf "Hartz IV" zu treffen hat.

Die Unterkunftskosten werden daher ab dem 01.01.2011 in tatsächlicher Höhe gewährt, insoweit sie angemessen sind.

Damit wird aber nur ein Teil vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.02.2010 umgesetzt, wie sich aus 1 BvL...1/09, 3/09, 4/09 ergibt.

Es mangelt am transparent ermittelten Existenzminimum, welches vom Gesetzgeber bis spätestens 31.12.2010 zu erstellen war, in welchem alle regelmäßig und unregelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie besonderer Bedarfe nach dem heutigen Lebensstandard zu berücksichtigen sind.

Die hieraus resultierende Regelsatzhöhe darf vom Gesetzgeber jederzeit erhöht werden, da es sich hierbei nur um das menschenwürdige Existenzminimum handelt.

Der Gesetzgeber hat bei der Erstellung vom Gesetz der Regelbedarfe (RBEG) nach § 28, SGB XII vom 24.03.2011 einen Teil vom obigen Urteil noch nicht umgesetzt. Es mangelt insbesondere am erhebenden Daten- und Zahlenmaterial der im RBEG vorgesehenen Ein- und Mehrpersonenhaushalte, gestaffelt nach den untersten Einkommensschichten.

Aus der alten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vom Jahr 2008 ergibt sich, das weniger als 0,1 % der Ein- und Mehrpersonenhaushalte nach ihrem jeweiligen Bedarf befragt worden sind, welchen der Gesetzgeber nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen vordiktierte.

Für das Jahr 2009 wurde anschließend eine Erhöhung um 0,55 % eingerechnet, woraus sich die Regelsatzhöhe ab 01.01.2011 von vorläufig 364 € zusammen setzt.

Der Regelsatz erhöhte sich ab dem 01.01.2012 um 10 € auf vorläufig 374 € und soll evtl. zum 01.01.2013 um weitere 10 € vorläufig angehoben werden.

Unklar bleibt, wann das RBEG mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften inklusive eingeholten Daten- und Zahlenmaterial der Ein- und Mehrpersonenhaushalte, gestaffelt nach den untersten Einkommensschichten der ersten 15 bzw. 20 % fertig gestellt wird, damit es die Jobcenter als Ausführungsbehörden ab dem 01.01.2011 anwenden können.

Das Bundeskanzleramt wurde im September 2011 um Terminbenennung der Fertigstellung vom RBEG gebeten, den mir die zuständige Bundesarbeitsministerin, Frau von der Leyen (CDU) noch nicht benannt hat.

Daher kann ich an dieser Stelle noch keinen Termin benennen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzlichst

Alphamännchen