Wo soll das noch hinführen...

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 38 Antworten

Ich muss jetzt auch mal was loswerden...
Das kommt letzte Wochen so ein Schreiben von der LVA, Renteninformationen. Da steht in einem Satz, ich würde ca. 640 Euro Rente bekommen wenn ich eine volle Erwerbsminderung hätte.
Einen Absatz später steht da, wenn alles so verläuft wie bisher, würde ich zu meinem Renteneintrittsalter am 1.4.2023 eine Regelaltersrente von rund 607 Euro erhalten. Ob das eine verarsche war??
Zweiter Fall, heute. Ich, 63, habe zwei Minijobs mit gesamt 450 Euro Verdienst. Vom Jobcenter bekomme ich dann noch 572 Euro "Stütze". Macht also zusammen 1022 Euro.
Heute kommt ein junger, kraftiger Mann in die Tafel um einen Tafelausweis zu beantragen. Laut Bescheid vom Jobcenter bezieht der junge Mann 1117 Euro monatlich, ohne Minijob! Da fühl ich mich doch tatsächlich voll verarscht. Armes Deutschland.
So, fertig, genug Luft abgelassen...

„Landshut“ (Pseudonym)

Also deinen ersten Punkt finde ich in der Tat merkwürdig. Normalerweise ist der Betrag der sofort ausgezahlten Rente bei Erwerbsunfähigkeit geringer als die reguläre Rente die zum Ende hin ausgezahlt wird. So ist es zumindest bei mir.
Deinen zweiten Punkt kann ich nicht ganz folgen. Über was genau regst du Dich auf? Das der junge Mann keinen Minijob hat? Kennst Du den jungen Mann persönlich? Mich wundert das Du seinen Bescheid kennst.....Es gibt feste Berechnungsvorgaben die den Leistungen vom Jobcenter zugrunde liegen. Und - es gibt unterschiedliche Leistungen. Ich halte es für nicht zielführend Leistungen zu vergleichen die vielleicht auf ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen erstellt worden sind.

Die Höhe der Rente errechnet sich ja aus den Abgaben, die man während seines Arbeitsleben eingezahlt hat. Das war bei dir offensichtlich nicht viel. Warum, dass wirst du besser wissen, als wir.
Was weißt du über den Bescheid des "kräftigen, jungen" Mannes?
Ist es Arbeitslosengeld1?
Dann richtet sich dieser Satz nach dem Gehalt/Lohn der letzten 12 Monate und ist eine Versicherungsleistung.

Und ich könnte 🤮 wenn ich dieses armes Deutschland mimimi lese/höre.
Tatsächlich leben wir in einem recht gut funktionierenden Sozialstaat, von dem du ja offensichtlich auch profitierst.

„Lippstadt“ (Pseudonym)

Zum Rentenbescheid kann ich nichts sagen, da habe ich keine Erfahrung.
Zum Rest: Vergleiche können täuschen. Nur weil jemand kräftig und jung aussieht, bedeutet das nicht dass er wirklich fit für den Arbeitsmarkt ist, körperliche Krankheiten die man nicht gleich sieht oder auch schwere psychische Krankheiten können dafür der Grund sein.
Vielleicht würdest Du nicht tauschen wollen, wenn Du seine ganze Geschichte kennen würdest, plus es mag ja wirklich Arbeitslosengeld 1 sein.

Ich habe gerade mal in meinem Rentenbescheid nachgesehen. Der Regelsatz ist tatsächlich niedriger als der Satz bei voller Erwerbsminderung. Ich vermute (weiß es aber nicht), dass das evtl. mit anderen Vorschriften hinsichtlich der dann vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Schwerbehinderenrecht) zusammenhängt.

Der Bedarf setzt sich aus Regelsatz und KDU zusammen.
Und etwaigen Mehrbedarfen.
Nachtspeicher, Durchlauferhitzer, andere Miete, all das verändert die Summe unterm Strich.

Deswegen sagt der Vergleich ( du mit Minijobs und Aufstockung=1022,-, der junge Mann=1117,-) absolut gar nichts aus.


Jetzt aber mal eine Frage an die Rentenexperten: Wie kommt es zustande, dass in den Renteninformationsbescheiden die EU-Rente deutlich höher ausfällt als die zukünftige Altersrente?

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Der Rentensatz bei EU Rente wird langfristig höher besteuert, bzw die Abschläge sind im Vergleich zur Regelrente(-zeit) höher.
Selbst wenn man nach 2/4/6 Jahren wieder arbeiten kann, bleibt ein Minus bei den Abschlägen.
Früher wurden EU Rente mal fiktiv hochgerechnet, was heraus gekommen wäre, wenn der/die jene bis zur Regelrente gearbeitet hatte.
Das ist vorbei. Ab 2019 wurde aber etwas "nachgebessert".
So habe ich es zumindest grob verstanden.
Aber genau kann dies wohl nur ein Steuer-/Rentenberater sagen.

Immer dieser Geldneid auf andere... Du, Powerkoffer, beziehst doch auch staatliche Leistungen... Und wenn du "so wenig" bekommst, hat das sicher Gründe, die du ja kennen müsstest... Staatliche Leistungen werden nicht nach Gutdünken verteilt, sondern basieren auf Berechnungen, die für alle gleich sind... Wenn dieser "starke junge Mann" ( was immer das nun aussagen soll) vorher einen recht gut bezahlten Job hatte, bekommt er natürlich erst mal mehr Geld als Jemand mit 450-Euro-Job... Dein Jammern ist echt auf hohem Niveau, keiner muss hier hungern oder hat kein warmes Dach über dem Kopf, außer es ist so gewollt... Sogar Obdachlose bekommen Sozialhilfe, muss nur beantragt werden... Mich ärgert dieses Neidverhalten immer sehr...

„Rosenheim“ (Pseudonym)

"Wenn dieser "starke junge Mann" ( was immer das nun aussagen soll) vorher einen recht gut bezahlten Job hatte, bekommt er natürlich erst mal mehr Geld als Jemand mit 450-Euro-Job..."

Nein. ALG II (=>Jobcenter) ist völlig unabhängig von früheren Verdiensten.

„Rosenheim“ (Pseudonym)

Sofern die Erkenntnisse und Angaben des TE stimmen, wird das aber nicht der Fall sein:

"Laut Bescheid vom Jobcenter bezieht der junge Mann 1117 Euro monatlich, ohne Minijob!"

Jobcenter => ALG II

„Wetter“ (Pseudonym)

Von wem bekommt man denn ALG1 ?? Ich kenne mich damit nicht aus. Bzw als ich mal arbeitslos war hieß es noch Arbeitsamt...
Gibt es das nicht mehr?

„Bruchsal“ (Pseudonym)

Das hieß wohl mal Arbeitslosengeld und danach kommt die Arbeitslosenhilfe ;-)
Und es gibt das Arbeitsamt (Jobcenter ) und die Agentur für Arbeit (Arge). Auch für Hartz 4 zuständig.

„Rosenheim“ (Pseudonym)

"Von wem bekommt man denn ALG1 ?? Ich kenne mich damit nicht aus. Bzw als ich mal arbeitslos war hieß es noch Arbeitsamt... "

Korrekt, auch heute noch Arbeitsamt.


"Das hieß wohl mal Arbeitslosengeld und danach kommt die Arbeitslosenhilfe ;-)
Und es gibt das Arbeitsamt (Jobcenter ) und die Agentur für Arbeit (Arge). Auch für Hartz 4 zuständig."


Das Arbeitsamt ist nicht das Jobcenter, das Jobcenter, früher hießen die Jobcenter ARGE, ist für H4 zuständig, nicht das Arbeitsamt/Agentur für Arbeit.




"also wenn man zB. in einer Bedarfsgemeinschaft ist, kann man auch mit ALG 1 beim Jobcenter sein"

Nicht wenige Menschen bekommen ALG1 und ALG2, nämlich dann, wenn das ALG1 kleiner ist, als es das ALG2 wäre. Dann wird quasi das ALG1 mit ALG2 aufgestockt. In diesem Falle wird jedoch das ALG1 vollständig und ohne Freibetrag - anders als z.B. bei Arbeitseinkommen auf das ALG2 angerechnet. Damit - und darum ging es in der Frage - kann man festhalten: sobald jemand ALG2 (=> Jobcenter) bekommt, egal ob ausschließlich oder in Kombination mit ALG1, spielt die Höhe des vorigen Einkommens (sofern ein solches existiert haben sollte) keine Rolle mehr, er wird nicht mehr bekommen, als wenn er zuvor weniger verdient hätte.

„Rosenheim“ (Pseudonym)

Das wäre übrigens sogar sehr sinnvoll.

Aber es ging ja nicht um Dummerchen bzgl. welches Amt zuständig ist, sondern um die Information, dass ein evtl. früherer Verdienst hier keine Rolle spielt.

„Osterode am Harz“ (Pseudonym)

Die Regelleistung Ist immer gleich, aktuell 432 Euro für Alleinstehende - dazu kommen die BDU (Bedarfe für Unterkunft = Miete).
Auf den Bedarf wird Einkommen angerechnet. Welches und in welcher Höhe ist durch Freibeträge geregelt.

Insofern gehe ich davon aus, dass der junge Mann lediglich eine höhere Miete hat (auch hier gibt es unterschiedliche Angemessenheiten). Du siehst das im Berechnungsbogen. Nach meiner schnellen Rechnung dürftest du so 420 Euro Warmmiete haben (incl Mehrbedarf Warmwasser oder Irgendwelche Absetzungen / Abtretungen) - einfach bei ihm nachsehen, er müsste dann - ohne weiteres Einkommen einf wesentlich höhere Miete haben. Aktuell ist aufgrund Corona die Prüfung der angemessenen Miete ausgesetzt, es kann allerdings sein, dass er relativ bald ein Schreiben zur Absenkung bekommt - also kein Neid ;-)

Und ein Minijob ist „leider
„ nicht Sozialversicherungspflichtig, daher zahlt im Regelfall auch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein. Insofern ändert sich auch nichts an der Rentenhöhe.

Wobei der Freibetrag - sofern kein sonstiges Einkommen wie Witwenrente oder ä. Angerechnet wird - 100 Euro plus 20 Prozent beträgt und das ist ja auch was.

Immerhin trägt der Steuerzahler, der Sozialversicherungspflichtig arbeitet, einen großen Anteil derer, die im ALGII Bezug sind.

Und ich werde das jetzt nicht werten, weshalb jemand ALGII bezieht, allerdings empfinde ich persönlich immer Beschwerden in diesem Bereich als irritierend - ich erinnere an den Spruch mit dem Glashaus.

Grundsätzlich ist aber auch und gerade im Bereich der Grundsicherung der Neid ein täglicher Begleiter - nicht umsonst flattern wöchentlich anonyme Anzeigen im Jobcenter ein.

Und wo das hinführen soll?

Nun, ganz einfach - die guten Jahre sind vorbei. Zukünftige Rentner müssen privat vorsorgen, damit sie auch in der Rente ein „normales“ Leben leben können.
Eine Art Grundsicherung wird es in einem Sozialstaat immer geben, allerdings ist fraglich, ob und wie lange diese in Zukunft gewährleistet sein kann.
Ein Grundeinkommen wird meines Erachtens wie in nordischen Ländern eine nette Idee bleiben.
Es wird immer wichtiger, keine Lücken im Lebenslauf zu haben und nicht auf Minijobs auszuweichen.

Und ja, man kann darüber streiten, allerdings bin ich selbst chronisch krank und so einige würden wohl in meiner Situation nur noch Teilzeit arbeiten oder ggf. Erwerbsminderungsrente beziehen. Da ich aber sehr nah an der Thematik bin, werde ich arbeiten gehen, so lange ich das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht habe bzw bis ich nicht mehr atmen kann. Denn ALGII wäre für mich ganz persönlich keine Alternative.