
@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Ich versuche gerade das Berechnungssystem zu verstehen.
Glaube aber, dass da ein Denkfehler drin ist, denn das Kind hat ja schon seinen eigenen Unterhalt im ALG2. Den Teil des Kindesunterhaltes bleibt ja beim Kind und die andere Hälfte wird auf das Einkommen der Mutter (Haushaltseinkommen) gerechnet. Für mich ist das an der Stelle halt nicht unplausibel?

Welchen Teil meinst du?
Die eine Hälfte bleibt nicht beim Kind, sondern beim Vater. Guck dir doch einfach mal die Düsseldorfer Tabelle an http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/
Was ist wo jetzt nicht unplausibel? Sorry, mir wird es zu wirr, ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst.

@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Na ganz einfach, über den Kindesunterhalt bekommt das Kind ja den Teil des Vaters auf jeden Fall oder bei entsprechendem Verdienst sogar mehr. Die Mutter bekommt über das ALG2 schon Unterhalt für das Kind und daher ist das Kind doch nicht schlechter gestellt?
Worauf ich hinaus will ist ja, dass Kindergeld nicht primär für ALG2er eingerichtet wurde sondern für "normale" Verdienstverhältnisse, um dort Kinder attraktiver zu machen.
Daher wird es ja auch beim ALG2 angerechnet. Es stellt jedoch sicher, dass bei einem Vater ohne Einkommen das Kindergeld auf jeden Fall über diesen Weg zum Kindesunterhalt wird.
Falls eine Mutter allein das Kind betraut kann sie auch alleiniges Kindergeld beantragen, wobei ich in dem Fall nicht weiß, ob das clever wäre, denn ich meine dann wird ihr der Betrag auch wieder voll angerechnet?

Hä?
Der Kindesunterhalt wurde um das halbe Kindergeld bereinigt, bedeutet, der Papa zahlt Unterhalt laut Tabelle minus halbes Kindergeld.
Das Amt zahlt an die Mutter nur die Differenz, die zum Regelbedarf des Kindes fehlt. Liegen Unterhalt des Kindes vom Vater und Kindergeld über dem Regelbedarf des Kindes, dann fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft einfach raus. Die Mama bekommt dann für das Kind gar nix mehr.
Im Gegenteil, unter Umständen wird der Einkommensüberhang des Kindes der Mutter als Einkommen angerechnet, bis zur Höhe des Kindergeldes.

@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Ja genau? Wenn also der Vater so viel verdient, dass der Kindesunterhalt sogar über dem ALG2 Niveau liegt, dann kommt in dem Fall das Kind für die Mutter auf?
Das wäre im übrigen bei jedem anderen Normalverdiener auch so, wenn die Mutter Gelder vom Staat bezieht? Es geht doch eben nur darum, dass da keiner "weniger" bekommt?

Gerade heute gab es ein Urteil zum Kindergeld
http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78066280/bfh-faellt-grundsatz-urteil-zu-kindergeld-im-eu-ausland.html
Verstehen tu ich das nicht...da steht nix von Kindergeld teilen...

„Velbert“ (Pseudonym)
Seeangel, wenn Eltern getrennt leben, wird das halbe Kindergeld von dem Unterhaltsanspruch des Kinders gegen denjenigen Elternteil abgezogen, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt und somit keinen Naturalunterhalt leistet. Es kommt bislang auch nicht darauf an, wie oft die Kinder tatsächlich doch bei dem "weggezogenen" Elternteil sind, sondern darauf, wo sie gemeldet sind. Eine Rechnung "ich ziehe vom Barunterhalt die Wochenenden und die Sommerferien ab", geht also momentan nicht. Das kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen, die u.a. im Palandt (BGB) abgedruckt ist und über Dr. Google auch frei zugänglich ist.
Zur AUSZAHLUNG kommt das Kindergeld aber natürlich an den Elternteil, der mit den Kindern zusammen gemeldet ist.
Der Unterschied zwischen auszahlen und anrechnen ist in diesem Fall entscheidend.

„Unna“ (Pseudonym)
Langfristig wird nur Bildung insbesondere in der frühen Kindheit eine chancengleichheit ermöglichen. Dann sind wir aber dennoch ein Land in dem es den menschen gut geht weil sie andere länder ausbeuten. Ist klar das dieses prinzip irgendwann scheitert