Hartz IV und Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 182 Antworten

„Velbert“ (Pseudonym)

Ach jetzt müssen sich AlG2-Empfänger schon mit Hunden vergleichen lassen, und dem Abbeißen einer Hand, die sie füttert...

„Kornwestheim“ (Pseudonym)

@Hauptsadtfrau, Echt jetzt ! So hast du den Text von rudi Interpretiert !
ich nicht !

„Velbert“ (Pseudonym)

Als Mensch mit Ansprüchen sind Diskussionen mit dir möglich, aber sinnlos.

„Wiesbaden“ (Pseudonym)

@rudi: Egal, was du schreibst, es wird aufgegriffen, verdreht und gegen dich verwendet!

„Eisenhüttenstadt“ (Pseudonym)

Mal wieder zurück zum Thread-Thema ...

immerhin soll jetzt angeblich die Idee vom Tisch sein, Alleinerziehende zu bestrafen, wenn das Kind einen Tag mit dem anderen Elternteil zu verbringt.

„Gera“ (Pseudonym)

Habe nichts geschrieben, schon gar nicht über andere User. Was meinst Du, Rudi?

„Velbert“ (Pseudonym)

Doch herrenlose Katze, natürlich hast du das, leugnen zwecklos, du bist so gut im Verdrehen, dass du überhaupt gar nichts posten musst und TROTZDEM ... :)

„Gera“ (Pseudonym)

Lol.
Das ist ja fast wie bei Ionesco! Was steht heute auf dem Spielplan? Die Nashörner? ^^

„Eisenhüttenstadt“ (Pseudonym)

@rudi
Antworte doch bitte im richtigen Thread

@ Heinrich_D
Ich finde es aber auch blödsinnig diese Dinge aufzurechnen, denn ob ein Kind nun eine Woche weniger im Monat bei den Eltern lebt reduziert ja nur "unerheblich" die Fixkosten. Wenn man Kindergeld für das nutzt, was ich darunter verstehen würde, dann macht so eine Kürzung keinen Sinn und trifft vor allem wieder die Kinder.
Im Falle von ALG2 kann ja meines Wissens auch nur einer der beiden Elternteile Kindergeld beantragen, oder? Das ist doch immer der Part mit dem Sorgerecht?

„Giengen an der Brenz“ (Pseudonym)

Das Kindergeld steht generell demjenigen zu wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat....bedeutet wo das Kind mehr als die Hälfte des Monats lebt. Nur bei der Variante des hin und her reichen des Kindes wobei je 50 Prozent bei Vater und Mutter gewohnt wird ist das Kindergeld evtl geteilt.

@ modernwiddow
Ok, das Zuschüsse vom Staat als Einkommen gerechnet werden und versteuert werden müssen ist ja in allen Belangen so. Jemand an der Einkommensuntergrenze zahlt aber auch keine oder nur sehr wenige Steuern, oder?
Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob es generell geteilt wird oder wirklich nur wie im Fall von Sweetmolli beschrieben bei einem "geteilten Sorgerecht"?

Stimmt, Kindergeld wird immer hälftig vom Unterhalt des Vaters abgezogen (siehe Düsseldorfer Tabelle).
Zudem wird (restliche halbe) Kindergeld dann tatsächlich nochmal als Einkommen gerechnet, wenn man im ALG2 Bezug steht.
Da verwundert es doch wenig, dass das Kindergeld in nicht wenigen Hartz 4 Haushalten in die ganz normalen Lebenshaltungskosten mit einfließt und eben nicht ausschließlich explizit nur für das Kind genutzt wird.
Besonders bitter ist natürlich auch, dass die ärmsten unter den Armen absolut gar nichts von den Kindergelderhöhungen haben. Da haben nur die Besserverdiener ein Plus im Portemonnaie.

„Giengen an der Brenz“ (Pseudonym)

Übrigens könnte man diese Diskussion hier auch umbenennen, denn mit der Überschrift haben viele der hier geschriebenen Zankereien nichts zu tun.
;^)
Wie wäre es denn mit sowas wie
"Gegenseitiges Beleidigen statt konstruktiv Austauschen"
Oder
"Fehlinterpretationen aufbauschen"
Oder einfach
"Kindergarten für Erwachsene "

@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Aber haben ALG2er dafür nicht schon höhere Bezüge mit einem Kind, als ohne?
Das mit der Anrechnung auf den Kindesunterhalt habe ich jetzt auch gelesen, das war mir so nicht wirklich bewusst. Jedoch müsste doch mindestens die andere Hälfte des Kindergeldes für das Kind gerechnet werden? Laut Gericht ist doch Kindergeld "Einkommen" des Kindes und daher gibt es ja die Mehrbezüge im ALG2 und für Alleinerziehende habe ich gesehen sogar noch einmal mit Zulage?

Was meinst du mit höhere Bezüge? Es geht pro Kopf der Bedarfsgemeinschaft.Der Haushaltsvorstand bekommt 404 Euro und KdU (Kosten der Unterkunft).
Lebt ein Kind mit in der BG, bekommt das Kind natürlich auch seinen Regelsatz + KdU.
Vorher wird aber eben das halbe Kindergeld und Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet. Kann das Kind damit seinen Regelbedarf nicht decken, stockt das Amt auf.
Kann es seinen Bedarf decken,fällt es quasi aus der BG raus und es gibt nix.
Liegt es sogar über dem Regelsatz (weil z.B der Kindsvater gut verdient und entsprechend hohen Unterhalt zahlt), wird dem Haushaltsvorstand (also dann eben der Mutter) das Kindergeld (der Überhang) als Einkommen angerechnet.