Hartz IV und Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.06.2016
Langfristig wird nur Bildung insbesondere in der frühen Kindheit eine chancengleichheit ermöglichen. Dann sind wir aber dennoch ein Land in dem es den menschen gut geht weil sie andere länder ausbeuten. Ist klar das dieses prinzip irgendwann scheitert
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.06.2016
Seeangel, wenn Eltern getrennt leben, wird das halbe Kindergeld von dem Unterhaltsanspruch des Kinders gegen denjenigen Elternteil abgezogen, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt und somit keinen Naturalunterhalt leistet. Es kommt bislang auch nicht darauf an, wie oft die Kinder tatsächlich doch bei dem "weggezogenen" Elternteil sind, sondern darauf, wo sie gemeldet sind. Eine Rechnung "ich ziehe vom Barunterhalt die Wochenenden und die Sommerferien ab", geht also momentan nicht. Das kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen, die u.a. im Palandt (BGB) abgedruckt ist und über Dr. Google auch frei zugänglich ist.

Zur AUSZAHLUNG kommt das Kindergeld aber natürlich an den Elternteil, der mit den Kindern zusammen gemeldet ist.

Der Unterschied zwischen auszahlen und anrechnen ist in diesem Fall entscheidend.
@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Ja genau? Wenn also der Vater so viel verdient, dass der Kindesunterhalt sogar über dem ALG2 Niveau liegt, dann kommt in dem Fall das Kind für die Mutter auf?
Das wäre im übrigen bei jedem anderen Normalverdiener auch so, wenn die Mutter Gelder vom Staat bezieht? Es geht doch eben nur darum, dass da keiner "weniger" bekommt?
Hä?

Der Kindesunterhalt wurde um das halbe Kindergeld bereinigt, bedeutet, der Papa zahlt Unterhalt laut Tabelle minus halbes Kindergeld.

Das Amt zahlt an die Mutter nur die Differenz, die zum Regelbedarf des Kindes fehlt. Liegen Unterhalt des Kindes vom Vater und Kindergeld über dem Regelbedarf des Kindes, dann fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft einfach raus. Die Mama bekommt dann für das Kind gar nix mehr.
Im Gegenteil, unter Umständen wird der Einkommensüberhang des Kindes der Mutter als Einkommen angerechnet, bis zur Höhe des Kindergeldes.
@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Na ganz einfach, über den Kindesunterhalt bekommt das Kind ja den Teil des Vaters auf jeden Fall oder bei entsprechendem Verdienst sogar mehr. Die Mutter bekommt über das ALG2 schon Unterhalt für das Kind und daher ist das Kind doch nicht schlechter gestellt?
Worauf ich hinaus will ist ja, dass Kindergeld nicht primär für ALG2er eingerichtet wurde sondern für "normale" Verdienstverhältnisse, um dort Kinder attraktiver zu machen.
Daher wird es ja auch beim ALG2 angerechnet. Es stellt jedoch sicher, dass bei einem Vater ohne Einkommen das Kindergeld auf jeden Fall über diesen Weg zum Kindesunterhalt wird.
Falls eine Mutter allein das Kind betraut kann sie auch alleiniges Kindergeld beantragen, wobei ich in dem Fall nicht weiß, ob das clever wäre, denn ich meine dann wird ihr der Betrag auch wieder voll angerechnet?
@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Ich versuche gerade das Berechnungssystem zu verstehen.
Glaube aber, dass da ein Denkfehler drin ist, denn das Kind hat ja schon seinen eigenen Unterhalt im ALG2. Den Teil des Kindesunterhaltes bleibt ja beim Kind und die andere Hälfte wird auf das Einkommen der Mutter (Haushaltseinkommen) gerechnet. Für mich ist das an der Stelle halt nicht unplausibel?
Defakto kommt in solchen Fällen das Kind für die Mutter auf, indem das Kindergeld ihr als Einkommen angerechnet wird.


Verstehe aber immer noch nicht, worauf deine Fragen jetzt hinauslaufen sollten?
Was meinst du mit höhere Bezüge? Es geht pro Kopf der Bedarfsgemeinschaft.Der Haushaltsvorstand bekommt 404 Euro und KdU (Kosten der Unterkunft).
Lebt ein Kind mit in der BG, bekommt das Kind natürlich auch seinen Regelsatz + KdU.
Vorher wird aber eben das halbe Kindergeld und Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet. Kann das Kind damit seinen Regelbedarf nicht decken, stockt das Amt auf.
Kann es seinen Bedarf decken,fällt es quasi aus der BG raus und es gibt nix.
Liegt es sogar über dem Regelsatz (weil z.B der Kindsvater gut verdient und entsprechend hohen Unterhalt zahlt), wird dem Haushaltsvorstand (also dann eben der Mutter) das Kindergeld (der Überhang) als Einkommen angerechnet.
@ Oº°Ich bin ein Apfel°ºO
Aber haben ALG2er dafür nicht schon höhere Bezüge mit einem Kind, als ohne?
Das mit der Anrechnung auf den Kindesunterhalt habe ich jetzt auch gelesen, das war mir so nicht wirklich bewusst. Jedoch müsste doch mindestens die andere Hälfte des Kindergeldes für das Kind gerechnet werden? Laut Gericht ist doch Kindergeld "Einkommen" des Kindes und daher gibt es ja die Mehrbezüge im ALG2 und für Alleinerziehende habe ich gesehen sogar noch einmal mit Zulage?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
Übrigens könnte man diese Diskussion hier auch umbenennen, denn mit der Überschrift haben viele der hier geschriebenen Zankereien nichts zu tun.
;^)
Wie wäre es denn mit sowas wie
"Gegenseitiges Beleidigen statt konstruktiv Austauschen"
Oder
"Fehlinterpretationen aufbauschen"
Oder einfach
"Kindergarten für Erwachsene "
Stimmt, Kindergeld wird immer hälftig vom Unterhalt des Vaters abgezogen (siehe Düsseldorfer Tabelle).
Zudem wird (restliche halbe) Kindergeld dann tatsächlich nochmal als Einkommen gerechnet, wenn man im ALG2 Bezug steht.
Da verwundert es doch wenig, dass das Kindergeld in nicht wenigen Hartz 4 Haushalten in die ganz normalen Lebenshaltungskosten mit einfließt und eben nicht ausschließlich explizit nur für das Kind genutzt wird.
Besonders bitter ist natürlich auch, dass die ärmsten unter den Armen absolut gar nichts von den Kindergelderhöhungen haben. Da haben nur die Besserverdiener ein Plus im Portemonnaie.
@ modernwiddow
Ok, das Zuschüsse vom Staat als Einkommen gerechnet werden und versteuert werden müssen ist ja in allen Belangen so. Jemand an der Einkommensuntergrenze zahlt aber auch keine oder nur sehr wenige Steuern, oder?
Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob es generell geteilt wird oder wirklich nur wie im Fall von Sweetmolli beschrieben bei einem "geteilten Sorgerecht"?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
Das Kindergeld steht generell demjenigen zu wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat....bedeutet wo das Kind mehr als die Hälfte des Monats lebt. Nur bei der Variante des hin und her reichen des Kindes wobei je 50 Prozent bei Vater und Mutter gewohnt wird ist das Kindergeld evtl geteilt.
@ Heinrich_D
Ich finde es aber auch blödsinnig diese Dinge aufzurechnen, denn ob ein Kind nun eine Woche weniger im Monat bei den Eltern lebt reduziert ja nur "unerheblich" die Fixkosten. Wenn man Kindergeld für das nutzt, was ich darunter verstehen würde, dann macht so eine Kürzung keinen Sinn und trifft vor allem wieder die Kinder.
Im Falle von ALG2 kann ja meines Wissens auch nur einer der beiden Elternteile Kindergeld beantragen, oder? Das ist doch immer der Part mit dem Sorgerecht?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
@rudi
Antworte doch bitte im richtigen Thread
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
Lol.
Das ist ja fast wie bei Ionesco! Was steht heute auf dem Spielplan? Die Nashörner? ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
Doch herrenlose Katze, natürlich hast du das, leugnen zwecklos, du bist so gut im Verdrehen, dass du überhaupt gar nichts posten musst und TROTZDEM ... :)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2016
Habe nichts geschrieben, schon gar nicht über andere User. Was meinst Du, Rudi?