"Hartz IV bedeutet nicht Armut"
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
Warum arbeiten und Familie weniger sehen, wenn ich fast selbes habe und bin bei meiner Familie.
Ich finde es richtig, das jemand der kein Einkommen hat, vom Minijob was ab gibt.


Ein Minijob ja auch ein Einkommen, wenn auch ein Kleines, das wegen seiner sehr geringen Höhe m.E. nicht abgezogen werden sollte. Und warum das Kindergeld abgezogen wird erschliesst sich mir erst Recht nicht. Dass das überhaupt zulässig ist erstaunt mich. Auch das Kindergeld zählt als Einkommen. Von "keinem Einkommen" kann also nicht die Rede sein.

Punkt 2: Siehst Du hier den Widerspruch?
Zum Einen die Frage danach warum man arbeiten sollte wenn man am Ende auch ohne Arbeit praktisch das selbe hat, zum anderen aber befürworten, dass das Plus, das durch Arbeit reinkommt fast komplett wieder abgezogen wird ... so lässt sich der Knoten nicht lösen.
Das sollte so sein, das jeder eigentlich das Ziel hat wieder Arbeit zu bekommen. Realität ist leider anders, kann ich nachvollziehen. Warum arbeiten und Familie weniger sehen, wenn ich fast selbes habe und bin bei meiner Familie.
Ich finde es richtig, das jemand der kein Einkommen hat, vom Minijob was ab gibt. Der Arbeiter zahlt ja schon durch seinen Job genug in die Kassen ein.
Wäre er ja doppelt bestraft fleissig zu sein.
Ich hab da mal eine Verständnisfrage:

Warum hat ein Alleinerziehende(r) einen Mehrbedarf von 98,00 €?

woraus resultiert sowas...und warum hat den nicht jeder Alleinstehende?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
Hast du dir den Rechner angeschaut, den ich verlinkt hatte? Da kam das auch raus. Rechnet der falsch?


Erstmal, der Rechner ist veraltet und bezieht sich auf Beträge und Regelungen des letzten Jahres.
Zum Zweiten wird das Kindergeld als anrechenbares Einkommen abgezogen und nicht dazugerechnet, ebenfalls wie Teile des 450 € Jobs.

Ich komme da (mit Deinem Rechner) auf 1565,00 mit Minijob und 1.505,00 ohne Minijob.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
Wenn man H4 bezieht und einen Minijob hat, wird dieser angerechnet (siehe mein Beispiel oben) Wenn dann noch Fahrtkosten o.ä. dazukommen, lohnt es sich nicht. Wenn Du einen sozialvers.pfl. Beruf hast und nebenbei einen Minijob, darfst die 450 Euro komplett behalten. Das ist schon mal ein Unterschied, der meiner Meinung gar nicht sein dürfte. Warum muss immer alles angerechnet werden. Genauso das Kindergeld? Sollte wenn dann auch 1:1 für die Kinder zur Verfügung stehen.
@Rudi
Man fühlt sich mit Arbeit aber doch um einiges besser. Alleine schon weil man ja doch etwas in die RV einzahlt, was Du als H4 nicht mehr tust. Ist abgeschafft worden. Es wird 0 eingezahlt, nur die Zeiten werden noch gemeldet. Und das Gefühl, ich arbeite für mein Geld, ist bedeutend positiver als mir zu sagen, ich bekomme aber anders mehr.
Ich finde das Wort Neid ist auch nicht richtig, würde das mehr in Frust umsetzen.
In der Tat, eine Kassierer/in an der Discounterkasse mit zwei Kinder arbeitet jeden Tag bis13-14 Uhr und versorgt danach Kinder und Haushalt. Muss Miete und Lebenskosten selbst zahlen, hat Monatsende sicher nicht viel mehr übrig, wie selbige die vom Amt leben muss. Dazu die Gesundheitskosten, die die Kassiererin selbst stemmen muss ( Beispiel Zahnersatz o.ä).
Da kommt schon Frust auf, egal wer wie zu seinem Lebensablauf gekommen ist.
Ihr glaubt nicht, wieviele Bewerbungen ich im Jahr bekomme, wo der Bewerber/in von vorne herein sagt, Ihr geht es ohne Job besser als täglich 4 Std hinterm Tresen zu stehen.
Klare aussage. Solange da nicht angesetzt wird, ist der Frust wirklich verständlich.
Bleibt er nicht. Hatte das denn jemand geschrieben? Er wird ganz normal angerechnet, also 100 Euro frei und vom Rest nochmal 20%, bleiben 280 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn man einen Job hat, ist man zumindest immer diesen Freibetrag bessergestellt als ein ALG 2 Bezieher ohne Job, egal ob Minijob, Vollzeit oder Teilzeit. Denn wenn der Lohn unter dem Bedarf liegt, kann man aufstocken.
Ein Trauerspiel ist es trotzdem, keine Frage.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
Generelle Frage, seit wann bleibt der MiniJob bei Hartz IV anrechnungsfrei?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
@Kontra Was du da gerade versuchst ist Polemik und Polemik im Zusammenhang mit HartzIV finde ich persönlich eher gefährlich als "lustig". Niemand hat gesagt, dass man mit HartzIV "reich" ist. Aber eine Familie mit einem Alleinverdiener in einem einfacheren Job ist u.U. "ärmer" als eine HartzIV beziehende Familie. Oder für viele Alleinerziehende "bringt" es kaum etwas arbeiten zu gehen, weil die erzielbaren Gehälter im Vergleich zu HartzIV recht niedrig sind.

Einerseits ist HartzIV die Lebensrealität von vielen Leuten, andererseits darf man nicht darüber reden?

Ich verbreite keine Stimmung, aber das unten sind Ansprüche, die jemand auf HartzIV hat. Wenn ich falsch liege, zeigs auf. Das ist völlig okay. Ich finde es auch schwer in diesem Dschungel von Vorschriften, Zulagen etc. durchzublicken und habe keine gefestigte Meinung zu vielen Dingen. Die bildet sich immer aufgrund der Infos.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
Hanna, ich hätte einen Slogan für dich, der deine Stimmung, die du hier verbreitest gut abbildet.

"Reicher als Reich - Hartz 4"

Wenn du das als T- Shirt tragen würdest, ich würde es dir glatt schenken.

Ein RF Stammtisch wäre der angemessene Rahmen - was meinst du?

Zu Rest deines Postings, dann später ein Kommentar Sherlock Hanna :-)

Du amüsierst mich ein bisschen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.03.2018
@kallekoffer Hast du dir den Rechner angeschaut, den ich verlinkt hatte? Da kam das auch raus. Rechnet der falsch? Warum bezeichnest du die Diskussion als "Kreuzzug"?

Das mit dem solidarischen Grundeinkommen für z.B. Jobs die heute eher ehrenamtlich gemacht werden, könnte übrigens wirklich kommen: https://web.de/magazine/politik/arbeitsminister-hubertus-heil-offen-gespraeche-solidarisches-grundeinkommen-32891368

Meine, das ist jetzt nichts super tolles, aber wenn das rentenversicherungspflichtige Jobs sind, ist das vielleicht für viele eine Alternative, die 50+ in HartzIV rutschen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
@Hanna dein Beispiel
Update:
Ich versuchs mal - Beispiel 2 ohne Minijob:
Alleinerziehende: 416€
Mehrbedarf Alleinerziehende: 98€
Kind 1: 316€
Kind 2: 316€ (nehmen wir an, beide sind älter)
Minijob: 450€
Kindergeld (2x184€): 388€
..........................................................................................
ab 01.01.2018
1. Kind 194 Euro
2. Kind 194 Euro
3. Kind 200 Euro
ab 4. Kind 225 Euro

Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet

Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) entschieden. Eine Familie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und ist vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert.

Nur mal so zur Info bei deinem Kreuzung gegen die Ungerechtigkeit.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
Also da würde ich gerne mal so einen H4 Bescheid sehen. Ehrlich. Ich kenne nur andere.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
@Energieengel Das ist bei der Rechnung mit drin. Neid auf HartzIV ist es nicht, aber es gibt halt Fälle, da stellt dich HartzIV besser als ein einfacher Job. Und das ist definitiv keine gute Situation.

Ich hätte daraus jetzt nicht den Schluß gezogen, dass HartzIV zu hoch ist (oder wäre neidisch darauf), sondern eher, dass Wohngeld und sowas "gestaffelt" bezahlt werden sollte, damit es sich auch lohnt über die Grenze hinaus zu verdienen. Oder dass wir sowas wie einen (höheren) Mindestlohn fast zwingend brauchen um überhaupt Anreize zu setzen, diese Jobs anzunehmen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
Hier mal ein Beispiel:
Beispielrechnung bei Einkommen bis 450 Euro (Minijob)
Bei einem 450 Euro Job (Minijob) wirken sich die Freibeträge folgendermaßen aus:

EINKOMMEN/ FREIBETRAG BETRÄGE
Einkommen (450-Euro-Job) 450,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) – 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen 350,00 Euro
20% von 350,00 Euro – 70,00 Euro
anzurechnendes Einkommen 280,00 Euro
Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2018) 416 Euro um 280 Euro auf 136 Euro gemindert würde.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
Oh je... ich glaube da machen die Zahlen aber einige völlig "kolone" . Mann oh Mann. Natürlich kommt Vieles auf den Einzelfall an, aber Neid auf Harz IV, da kommen mir echte Zweifel... wer das unterschreibt, war wohl wirklich noch nie im Boot.

Und idR wird das Kindergeld auf H4 angerechnet.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
Update:
Ich versuchs mal - Beispiel 2 ohne Minijob:
Alleinerziehende: 416€
Mehrbedarf Alleinerziehende: 98€
Kind 1: 316€
Kind 2: 316€ (nehmen wir an, beide sind älter)
Minijob: 450€
Kindergeld (2x184€): 388€

Da komme ich bei https://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php auf ein voraussichtliches Arbeitslosengeld von: 1889€, wenn ich eine Kaltmiete von 700€ und 60€ Stromkosten annehme. 700€ wären jetzt hier in Rhein-Main kein so ungewöhnlicher Preis für 75qm.

Passt schon mit 1900€.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
Berith und Hanna
Man kann es weiter geben. Wenn wie bei meinem Vater Umbauten gemacht werden mussten, dafür ist das Geld. Schwerstpflege Demenz 24 Std rund um die Uhr.
Schweift aber vom eigentlichen Thema ab
Hanna, ohne Minijob. Im Artikel steht, ohne Minijob 1900 Euro.

Übrigens, beim Minijob wären die ersten 100 Euro und vom Rest 20% anrechnungsfrei.
Wären bei deiner obigen Rechnung dann 1218 Euro. Allerdings käme dann (je nach Alter der Kinder) noch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende hinzu.

Aber das zeigt ja auch deutlich, was schief läuft und warum die Menschen so extrem und mit Neid reagieren. Denn 3000 Euro Brutto - davon träumen viele nur...

Jap.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
@mollige Bei häuslicher Pflege bekommt das Pflegegeld aber doch der pflegende Angehörig quasi als Lohn für seine Unterstützung, die sonst ein Pflegedienst (Pflegesachleistungen) übernehmen müßte. (<https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/pflegegeld/).

Ich hatte den Fall in der Familie auch schon. Aber ich bin da jetzt auch kein Experte.
Die Berechnung geht doch auf, Apfel - denn 550-600 kalt bedeuten bei 3 Personen schnell 800 warm. Plus 1100 Euro fürs Leben. Somit muss die Frau 1900 Netto verdienen, um die gleichen Bedingungen zu haben. Und das wären um die 3000 Euro brutto. So ein Gehalt ist normalerweise Vollzeit möglich. Also 35-40 Stunden Woche. Die Zeit für Kinder und Haushalt kommt noch oben drauf, die Kinder lösen sich ja nicht in Luft auf. In meinem Betrieb mit IGMetall-Tarif bedeutet das irgendwo IG7 bis IG8. Das sind schon keine Hilfstätigkeiten - das ist Facharbeiterjob.
Nein, ich will nicht sagen, dass die Frau mit 2 Kinder damit zu viel hat. Davon kann man gerade so leben. Aber das zeigt ja auch deutlich, was schief läuft und warum die Menschen so extrem und mit Neid reagieren. Denn 3000 Euro Brutto - davon träumen viele nur...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
27.03.2018
@apfel Berechtigte Frage.

Ich versuchs mal:
Alleinerziehende: 416€
Kind 1: 316€
Kind 2: 316€ (nehmen wir an, beide sind älter)
Minijob: 450€

Da komme ich auf 1498€.

Im Beitrag wird genannt, dass Wohngeld und Kinderzuschlag 546€ betragen. (Die Rechner sind kompliziert, könnte aber so ungefähr stimmen, oder?)

Das wären dann 2044€.

Wenn beide Kinder <5 Jahre sind, dann käme man bei 1892€ raus.