Finanzielle Hilfen beim auswärtigen Umgangsrecht für Bedürftige
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Manche Leute haben zu fast allem, egal was, eine Art zynischen Standard "Ins Lächerliche-ziehen-Einstellung". So kommt es mir zumindest öfter vor. Hoffentlich werde ich nie so...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Da lohnt es sich ja richtig im Urlaub mal das Kondom wegzulassen.

Einmal gepoppt, 18 Jahre Urlaub auf Staatskosten \o/


Aber müßige Diskussion, der Beschluss wird demnächst eh gekippt. Entweder in der Hauptsacheentscheidung, in der Revision oder vorm BSG. Ich würde sofort los fliegen ;-)
Keiner, weil die kommen gar nicht auf so eine Idee, weil sie zusehen müssen, wie sie über die Runden kommen.

Wann soll es denn losgehen? Bleibt noch Zeit auf ein Upgrade zu klagen? ;-)

Hoffentlich packt er die vom Amt finanzierten Gummis in den Koffer, Asien ist ein gefährliches Pflaster für alleinreisende Männer, nicht dass er in 9 Monaten schon wieder Kindskontakt pflegen muss.

Sorry, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen
Er hat die Reise genehmigt bekommen, also gibt es wohl das Recht dazu.
Bewerten will ich das gar nicht groß. Ich denke nur an Väter/Mütter in gleicher Situation, die arbeiten gehen und +/- 1.000 € verdienen - Wer untetstützen die, ihre Kinder sehen zu können...
Weißt du, was du als rosarot bezeichnest ist wahrscheinlich meiner immensen Empathie geschuldet.
Ja und? Politiker mit Stock im Arsch die sich strikt in ihren sachlichen Gesetzen verbeißen gibt es zur Genüge...muss ja nicht gleich die ganze Bevölkerung nacheifern.

Ob menschliche Bedürfnisse Sozialgeldverschwendung sind, darüber kann man streiten...ich betrachte eher Treppen ins Nirgendwo, die 5. unnütze Aussichtsplattform, Subventionen en groß für Unternehmen als Verschwendung von Steuergeldern.

Wenn man also mich ganz persönlich fragt...ich investiere meine Steuern lieber in einen Vater der Sehnsucht nach seinem Kind hat als in die nächste Flughafenendlosbaustelle.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
1. Ja, ich hab ne Tochter

2. Du beschreibst das wirklich sehr rosarot romantisch
(10 Minuten in die Arme schliessen...)
Der macht doch da noch mehr...

3. Im letzten Absatz gebe ich Dir ausnahmsweise mal Recht,
Auswanderung verbieten, bis das ind 18 ist.

Ich war hier damals dagene, den Arbeitslosen den Führerschein
hinterher zu schmeissen, ich bin dagegen, Fernreisen hinterher zu schmeissen.

Das Schlimme in diesem Land ist, daß man eigentlich
überhaupt nichts gegen Sozialgeldverschwendung
oder Sozialbetrug sagen darf, weil man dann direkt
in die ultrarechte Ecke gestellt wird.

Und deshalb trauen sich Politiker nicht,
vor so einen Scheiss mal nen Riegel vorzuschieben.

Ich polarisier noch mal: Würde das Kind hier leben,
hätte Indonesien der Mama ne Fernreise mit Übernachtung
und Verpflegung nach Deutschland finanziert? - N E I N
Lass mich raten? Du hast keine Kinder?
Wenn mir meine Kinder entzogen würden und meine einzige Möglichkeit wäre, 1x im Jahr zu ihnen zu kommen, dann würde ich das tun...und wenn ich sie nur 10 Minuten in die Arme schließen könnte. Besagter Vater hält Kontakt per Telefon und Brief, er ist offensichtlich auf eigene Kosten dahin gefahren so lange er es finanziell wuppen konnte. Er kümmert sich so gut er kann, scheint es. Das ist es wert, gefördert zu werden und kein Mensch hat das Recht, dieses Bedürfnis mit einem zynischen "Ach, das kann dem Kind ja nix bringen, ist doch Quatsch" abzuspeisen.

Woher willst du bitte wissen ob es dem Kind was bringt oder nicht?


Unglückliche Situation...alternativ könnte der Staat via Gesetz vorgreifen um im Ansatz zu verhindern dass ein Elternteil gegen den Willen des anderen mit dem Kind in ein anderes Land zieht.
Ich gebe aber zu Bedenken dass auch das Steuergelder kosten würde...wäre wahrscheinlich in manchen Augen auch wieder Quatsch und "verschwendet"...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Ob das Gericht das anders sieht oder genauso,
steht auf einem anderen Blatt.
Die entscheiden nach dem Gesetz,
was Politiker erfunden haben.
Und was Politiker erfinden, ist lange nicht immer gut.

Mal ehrlich, das ist doch Perlen vor die Säue schmeissen.

Um eine Beziehung aufzubauen, sollte man sein Kind
mehrmals im Monat sehen.

Viele Expaare haben da so eine 14-Tage REgelung

Wenn er ne Viererkarte bekommen würde,
für einmal im Monat nach Berlin, OK.

Aber einmal im Jahr oder so nach Indonesien? Watt´n Quatsch.

Oder kriegt der da nu auch Viererkarte, für 2 x / Monat nach Indonesien?

Ich finde es mehr als fragwürdig, wie hier mit der Kohle um sich geschmissen wird.

Genauso fragwürdig wie Segeltörns duch die Karibik
für jugendliche Straftäter oder Unternehmerkredite
für Strafgefangene Schwerkriminelle.
(Gibts wirklich - mit der Begründung einer Politikerin, wörtlich:
"Das sind tolle Unternehmer, wer es schon geschafft hat
einen Drogenring aufzubauen, der hat ja was drauf"

Und jetzt eben lustige Fernreisen für Arbeitslose.
(Der spielt da ja nicht nur mit seinem Kind,
der wird da schön die Puppen tanzen lassen)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Ja, aber Recht hat sie ja, nichwahr...
Mich würde interessieren wie der Tonus wäre wenn es eine Mutter wäre dessen Ex-Partner das Kind einfach mit ins Ausland genommen hätte und somit den Umgang boykottiert.

venusdelta, wovor hast du "Angst"? Fürchtest du deine Verarmung wenn der Staat diesem Vater die Reise bezahlt? Solang dein "Business" in trockenen Tüchern ist, immer locker durch die Hose atmen ;o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Oh ich könnt echt Kot... - wieso muss ich von meinen Steuergeldern so was auch noch unterstützen? In drei Wochen kann man ein Vater-Kind Verhältnis sowieso nicht aufbauen/stärken. Das Kind lebt auf Wunsch der Erziehungsberechtigten in einer anderen Kultur. Mich würde mal interessieren, ob er auch das Geld ausgeben würde, wenn er sich den Spaß selbst finanzieren müsste - sicher nicht. Auf Kosten anderer ist immer alles einfach. Und auch wenn meine Meinung mich nicht beliebt macht - das ist mir trallala - mit solchen Entscheidungen fällt es vielen noch leichter, zu Hause zu sitzen - für alles andere sorgt ja der Staat.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
... gestern fragte ich mich noch, wie lange es dauert, dass der Fall hier landet ... der Bild-ungs-zeitung war es ja die Titelgeschichte wert. *kopfschüttel*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
@süssli:
"Und wenn die Mutter noch mal meint, mit dem Kind abzuhauen,
was dann ?"

Naja, viel weiter geht ja nu nicht mehr.
Was soll passieren?

"Sonst die Jahre haben wir immer eine Weltreise gemacht,
dieses Jahr wollen wir mal ganz woanders hin!" :-)
Sehr krasses Beispiel, aber...das ist durchaus ein Problem. Es gibt viele Väter die darunter zu leiden haben dass die Kindesmutter sang und klanglos weit wegzieht und dem Kindsvater so die regelmäßigen Umgangsrechte entzieht. Es muss nicht gleich Indonesien sein, ich kenne einige Väter denen nach Abzug des Kindesunterhaltes gerade mal der minimale Selbsterhalt bleibt und die 14tägige Zug-Bus-Flugreisen zzgl. Unterkunft nicht wuppen können.
Was ist mit denen?


Zum vorliegenden Fall: Kann die Kindsmutter nicht herangezogen werden sich an den Kosten zu beteiligen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Nee nicht aufs Schiff, ich wüsst nicht mal, wo achtern oder Backboot ist :-(

Gilt das denn auch für Kinder, die hier leben und deren Eltern in die Heimat zurückgegangen sind ?
Muss der Papa jetzt jedes Mal so einen Antrag stellen oder gilt der bis 18 ?
Und wenn die Mutter noch mal meint, mit dem Kind abzuhauen, was dann ?
Und was ist, wenn das Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland das Land als gefahren Quelle irgendwann einstuft ?
Muss der Papa "wenn er dann nicht umgekippt wird" das Geld zurückzahlen bei Arbeitsaufnahme ?
Warum will der überhaupt zu seinem Kind, gibt doch auch genug hier ?
Der Staat gibt so viel Geld für Blödsinn aus, da muss man doch echt nicht jemanden unterstützen ?? Wo das ganze Sinn macht, menschenwürdig ist und der einsame Versuch sein Kind trotz " Entführung" den Umgang zu ermöglichen:
Ich bin dafür, dass der Papa 3-mal im Jahr dahin fliegen darf, hoffe der Nachrichtensprecher sacht das, auch ! wenn diese Nachricht wider verlesen wird :o=)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
Der Beschluss als Eilentscheidung wird wohl in der Haupsacheneintscheidung gekippt.
Und Containerschiffe gibt es wahrlich genug. Vorzugsweise jene, die unter der Flagge von Ländern fahren, die auf strebsame Matrosen achten. Ggf. sollten die betreffenden Mitarbeiter eine entsprechende Nachschulung erfahren.
Ich hoffe, daß das jetzt alle beantragen werden und die Jobcenter nicht auf die Idee kommen, den Antragstellern Arbeitsstellen auf Seeschiffen zu vermitteln, die in die entsprechenden Regionen fahren.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.04.2014
In einem Eilverfahren (Beschluss vom 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13 B ER) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Dort lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers, der in Deutschland „Hartz IV“ bezieht.

Der Sohn ist vor einigen Jahren ohne Zustimmung des Antragstellers mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Da ihm die finanziellen Mittel zur Durchführung einer Reise nach Indonesien (insbesondere Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und Unterkunft) fehlten, beantragte er entsprechende Mittel bei Jobcenter. Nach Ablehnung durch das Jobcenter hat er beim Landessozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Dieser ist im Wesentlichen entsprochen worden. Der zuständige 7. Senat ging davon aus, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes ist, namentlich in Anbetracht des vorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt. Bei der Abwägung hat der Senat auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berücksichtigt. Der Kontakt zu seinem Sohn sei unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang. Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen. Jedenfalls im Jahresintervall seien Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen. Die letzte Reise des Antragstellers habe im Februar 2013 stattgefunden und liege damit nunmehr mehr als ein Jahr zurück. Eine Reisedauer von drei Wochen sei angemessen. Eine kürzere Reisedauer könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.

Der Beschluss ist als Eilentscheidung rechtskräftig, eine Hauptsacheent­scheidung steht noch aus.

Quellangabe:
http://www.lsg.nrw.de/behoerde/presse/Aktuelle_Pressemitteilungen_des_LSG/Jobcenter_muss_Reisekosten_nach_Indonesien_uebernehmen/index.php

Diese Entscheidung ergibt sich aus dem menschenwürdigen Existenzminimum heraus, welches immer zu gewähren ist. Und so stellt das Umgangsrecht einen besonderen Bedarf dar, wenn beispielsweise ein Kind auswärtig untergebracht ist oder wie im obigen Fall einfach mit der Kindsmutter ins Ausland zog.

In der Regel wird ein vierzehntägiges Umgangsrecht vereinbart, so dass der getrennt lebende Kindsvater sein Kind mindestens 26 Tage im Jahr bei sich hat.
Heimkinder bekommen eine Hin- und Rückfahrt im Monat finanziert, so dass die weiteren Wochenendheimfahrten von den jeweiligen Elternteilen zu finanzieren sind. Dies entspricht mindestens 24 Umgangsrechtstage im Jahr. Daher ist das Gericht sehr behutsam davon ausgegangen, das mindestens drei Wochen am Stück für die Ausübung des Umgangsrechts zu gewähren sind.

Gesetzestexte:
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/21.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Liebe Grüsse,
Alphamännchen