ich habe keine Erfahrungswerte beizutragen, aber Dr. Google sagt: Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich nicht zu zahlen bei technischem Versagen (wenn Du z.B. eine Ölspur hinter Dir her ziehst und die Feuerwehr hinter Dir her abdeckt...)
Bei Einsätzen bei KFZ-Bränden zahlt wohl - wenn die Feuerwehr eine Rechnung stellt - das die ganz normale KFZ-Haftpflicht.
Auszug "...Der Feuerwehreinsatz bei Bränden an Fahrzeugen werde in der Regel von der Kfz-Haftpflicht getragen, sagt Suliak. Den Brandschaden am Auto übernehme die Teilkasko. Die Teilkasko zahle auch für Autos, die durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden. Die Vollkaskoversicherung leiste darüber hinaus Schadenersatz, "wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann". Erleide durch einen brennenden Wagen ein Dritter einen Schaden, könne sich dieser an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. "Und bei alldem gilt: Lässt sich der Verursacher ermitteln, kann ihn die jeweilige Versicherung in Regress nehmen", betont Suliak..."
http://www.sueddeutsche.de/geld/feuerwehreinsatz-wer-zahlt-wenns-brennt-1.2800722
Guten RestSonnntag allen
Bei Einsätzen bei KFZ-Bränden zahlt wohl - wenn die Feuerwehr eine Rechnung stellt - das die ganz normale KFZ-Haftpflicht.
Auszug "...Der Feuerwehreinsatz bei Bränden an Fahrzeugen werde in der Regel von der Kfz-Haftpflicht getragen, sagt Suliak. Den Brandschaden am Auto übernehme die Teilkasko. Die Teilkasko zahle auch für Autos, die durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden. Die Vollkaskoversicherung leiste darüber hinaus Schadenersatz, "wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann". Erleide durch einen brennenden Wagen ein Dritter einen Schaden, könne sich dieser an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. "Und bei alldem gilt: Lässt sich der Verursacher ermitteln, kann ihn die jeweilige Versicherung in Regress nehmen", betont Suliak..."
http://www.sueddeutsche.de/geld/feuerwehreinsatz-wer-zahlt-wenns-brennt-1.2800722
Guten RestSonnntag allen
Man muss halt schauen was will ich von der Versicherung und was ist mir wichtig das es übernommen wird im Schadensfall, dies ist auch bei einer Stink normalen Haftpflicht so, da gibt es Wahnsinnige unterschiede, auch was die Deckung angeht, bei einigen Schäden! Es gibt Versicherungen die Grundsätzlich erst mal jeden Schaden ablehnen auch wenn sie zahlen müssten, sie versuchen es halt, Du selbst musst dann schauen lasse ich mir das gefallen oder gehe ich dagegen vor!
22.06.2018
Bei den Kosten für die Feuerwehr handelt es sich um Folgekosten, die durch Vorsatz eines Dritten entstanden sind, die sind in der genannten Ausführung nicht enthalten. Ich halte das zwar für ungerecht, aber fraglich, ob die Vollkasko dafür eintreten muss.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.06.2018
Danke Fürstin, für das Bestätigen meiner Vermutung!
Ich hatte mal eine ähnliche Sachlage und die Versicherung, hat auch die Feuerwerkosten übernommen !
Ich bleibe bei meiner AussageP.Neumann
Den es wird auch gefragt Zitat" Sind diese Kosten nicht durch die KFZ Versicherung zu tragen wenn er defintiv nicht der Brandstifter war?"
Und diese kosten wären gedeckt wenn die KFZ Versicherung eine Vollkasko ist !
Diese Schäden bezahlt die Vollkasko!
Leistung des Basispaketes: (Basis Police, je nach Versicherer)
Die Vollkasko zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall (außer es kann eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden), dabei zahlt sie die erforderlichen Reparaturkosten und etwaige Transportkosten (Sie zahlt die Schäden, bis hin zum Ersatz des Fahrzeuges (Neuwagenpreisentschädigung bis 6 Monate), bei einem wirtschaftlicher Totalschaden nach 6 Monaten tritt die Wertminderungsklausel in Kraft)!
Zahlt die Vollkasko bei falschen Reifen? Bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen (Ausnahme z.B. Mit Sommerreifen in den Winterurlaub) muss die Kfz-Vollkasko zwar bezahlen, kann aber die Leistungen kürzen! (Mehr Infos hierzu: Bezahlt die Vollkasko bei falschen Reifen?)
Die Vollkasko zahlt bei einem Zusammenstoß mit Tieren aller Art, z.B. Bei einem Wildunfall, auch wenn Sie dem Tier ausweichen, was bei der Teilkasko in der Regel nicht der Fall ist! (Mehr Infos hierzu: Wildunfälle - Leistung der Versicherung)
Die Vollkasko zahlt bei Vandalismus durch mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde! (Beulen und Kratzer am Auto, die Vollkasko zahlt die Fahrzeugschäden, unabhängig vom Verursacher)
Die Vollkasko zahlt bei Lackschaden - (Türrempler, Kratzer, Parkrempler) Lackschäden durch verschiedene Ereignisse (Vandalismus, Unfall, Eigenverschulden) werden von der Versicherung übernommen! Oft sind jedoch die Kosten der Behebung des Schadens so gering, das eine Entschädigung durch die Versicherung (auch wg. der Selbstbeteiligung) sich nicht lohnt, da dies auch eine Rückstufung des SF-Rabattes bedeutet! (Mehr Infos hierzu: Vollkasko - Lackschäden!)
Die Vollkasko zahlt bei Diebstahl (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Brand oder Explosion (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Glasbruchschäden! (Hier greift die Teilkasko)
Die Vollkasko zahlt bei Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss!
Die Vollkasko zahlt Marderschaden - Bei Schäden durch Marderbisse jeglicher Art (teilweise greift hier auch die Teilkaskoversicherung, je nach Versicherer und Vertrag - Dieser umfasst zumeist Schäden an Schläuchen, Gummimanschetten, Kabel, Leitungen etc.)(Mehr Infos hierzu: Marderbisse Kaskoversicherung)
Die Vollkasko zahlt bei Schäden die durch die Benutzung von Schiffen und Fähren entstehen können!
Die Vollkasko zahlt bei Verlust des Fahrzeugschlüssels (bei Diebstahl)Die Vollkasko ersetzt auch die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern bis zu einer festgelegten Summe! (je nach Versicherung) Voraussetzung ist, dass Sie den Verlust der Fahrzeugschlüssel bei der Polizei angezeigt haben.
zum nachlesen hier
https://www.zahlt-die-vollkasko.de/vollkasko/das-zahlt-sie.html
Den es wird auch gefragt Zitat" Sind diese Kosten nicht durch die KFZ Versicherung zu tragen wenn er defintiv nicht der Brandstifter war?"
Und diese kosten wären gedeckt wenn die KFZ Versicherung eine Vollkasko ist !
Diese Schäden bezahlt die Vollkasko!
Leistung des Basispaketes: (Basis Police, je nach Versicherer)
Die Vollkasko zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall (außer es kann eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden), dabei zahlt sie die erforderlichen Reparaturkosten und etwaige Transportkosten (Sie zahlt die Schäden, bis hin zum Ersatz des Fahrzeuges (Neuwagenpreisentschädigung bis 6 Monate), bei einem wirtschaftlicher Totalschaden nach 6 Monaten tritt die Wertminderungsklausel in Kraft)!
Zahlt die Vollkasko bei falschen Reifen? Bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen (Ausnahme z.B. Mit Sommerreifen in den Winterurlaub) muss die Kfz-Vollkasko zwar bezahlen, kann aber die Leistungen kürzen! (Mehr Infos hierzu: Bezahlt die Vollkasko bei falschen Reifen?)
Die Vollkasko zahlt bei einem Zusammenstoß mit Tieren aller Art, z.B. Bei einem Wildunfall, auch wenn Sie dem Tier ausweichen, was bei der Teilkasko in der Regel nicht der Fall ist! (Mehr Infos hierzu: Wildunfälle - Leistung der Versicherung)
Die Vollkasko zahlt bei Vandalismus durch mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde! (Beulen und Kratzer am Auto, die Vollkasko zahlt die Fahrzeugschäden, unabhängig vom Verursacher)
Die Vollkasko zahlt bei Lackschaden - (Türrempler, Kratzer, Parkrempler) Lackschäden durch verschiedene Ereignisse (Vandalismus, Unfall, Eigenverschulden) werden von der Versicherung übernommen! Oft sind jedoch die Kosten der Behebung des Schadens so gering, das eine Entschädigung durch die Versicherung (auch wg. der Selbstbeteiligung) sich nicht lohnt, da dies auch eine Rückstufung des SF-Rabattes bedeutet! (Mehr Infos hierzu: Vollkasko - Lackschäden!)
Die Vollkasko zahlt bei Diebstahl (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Brand oder Explosion (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen (in der Teilkasko enthalten)!
Die Vollkasko zahlt bei Glasbruchschäden! (Hier greift die Teilkasko)
Die Vollkasko zahlt bei Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss!
Die Vollkasko zahlt Marderschaden - Bei Schäden durch Marderbisse jeglicher Art (teilweise greift hier auch die Teilkaskoversicherung, je nach Versicherer und Vertrag - Dieser umfasst zumeist Schäden an Schläuchen, Gummimanschetten, Kabel, Leitungen etc.)(Mehr Infos hierzu: Marderbisse Kaskoversicherung)
Die Vollkasko zahlt bei Schäden die durch die Benutzung von Schiffen und Fähren entstehen können!
Die Vollkasko zahlt bei Verlust des Fahrzeugschlüssels (bei Diebstahl)Die Vollkasko ersetzt auch die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern bis zu einer festgelegten Summe! (je nach Versicherung) Voraussetzung ist, dass Sie den Verlust der Fahrzeugschlüssel bei der Polizei angezeigt haben.
zum nachlesen hier
https://www.zahlt-die-vollkasko.de/vollkasko/das-zahlt-sie.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2018
Ich behaupte trotzdem, dass ich mit meinem ersten Satz vielleicht nicht falsch liege:
'Mutwillige Zerstörung oder grober Unfug durch andere deckt nur die Vollkasko.'
Feuerwehrkosten sind dabei Folgekosten der mutwilligen Zerstörung.
Aber da ich es nicht genau weiß, habe ich das wörtchen 'vielleicht' benutzt.
'Mutwillige Zerstörung oder grober Unfug durch andere deckt nur die Vollkasko.'
Feuerwehrkosten sind dabei Folgekosten der mutwilligen Zerstörung.
Aber da ich es nicht genau weiß, habe ich das wörtchen 'vielleicht' benutzt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2018
Jetzt ist es heraus, Rosie, Liebling^^
Wir können endlich zu einander stehen^^
😇❤👺
Ansonsten braucht man keine Erfahrung um im Eingangstext die Stelle:
"Es geht hier NUR UM DIE FEUERWEHRKOSTEN.. Nicht um das KFZ selbst. Das hatte so einen geringen Wert, Fahrzeugwert lag unter Selbstbeteiligung."
Zu finden, der Themenersteller fragt also sehr klar und deutlich nicht nach Kratzern und Farbflecken.
Sofafürstin, Du bist hier in eine Gruppe involviert, und in Kommunikation, Sozialverhalten etc.
Es wäre dann jetzt Gelegenheit sich damit zu beschäftigen.
Wir können endlich zu einander stehen^^
😇❤👺
Ansonsten braucht man keine Erfahrung um im Eingangstext die Stelle:
"Es geht hier NUR UM DIE FEUERWEHRKOSTEN.. Nicht um das KFZ selbst. Das hatte so einen geringen Wert, Fahrzeugwert lag unter Selbstbeteiligung."
Zu finden, der Themenersteller fragt also sehr klar und deutlich nicht nach Kratzern und Farbflecken.
Sofafürstin, Du bist hier in eine Gruppe involviert, und in Kommunikation, Sozialverhalten etc.
Es wäre dann jetzt Gelegenheit sich damit zu beschäftigen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2018
@FürstinSofaecke
Wie bist du denn drauf?
Hier geht es um eine Sachlage, nicht um deine Befindlichkeiten und schon gar nicht darum, andere User anzugehen.
Wie bist du denn drauf?
Hier geht es um eine Sachlage, nicht um deine Befindlichkeiten und schon gar nicht darum, andere User anzugehen.
Wow seid Ihr ein Paar? Paul und Rosinentante ?
Ich lerne aus Erfahrungen durchaus eine Menge, ist man involviert, beschäftigt ich mich Automatisch mit der Thematik!
Daher kannst Du auch nicht wissen, ob ich es weiß!
Ich lerne aus Erfahrungen durchaus eine Menge, ist man involviert, beschäftigt ich mich Automatisch mit der Thematik!
Daher kannst Du auch nicht wissen, ob ich es weiß!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2018
Holla die Waldfee 😉
Paule hat nur darauf hingewiesen was er glaubt, wonach gefragt wurde.
Von Klugscheissen weit entfernt .
Und IsterMix spricht auch nur von seinem zerkratztem Auto, nicht von Kollateralschäden.
Dafür sind "Erfahrungswerte " schon eher reine Vermutung, kein Wissen
Paule hat nur darauf hingewiesen was er glaubt, wonach gefragt wurde.
Von Klugscheissen weit entfernt .
Und IsterMix spricht auch nur von seinem zerkratztem Auto, nicht von Kollateralschäden.
Dafür sind "Erfahrungswerte " schon eher reine Vermutung, kein Wissen
Eine Vollkasko deckt mehr ab wie nur das Auto zu ersetzen! Erfahrungswerte! Wenn man keine Ahnung hat und mal eben bissel Klugscheißen, sollte man nur, wenn man es kann!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.06.2018
IsterMix,
es geht um die Kosten für den Feuerwehreinsatz, nicht darum das Auto zu ersetzen.
es geht um die Kosten für den Feuerwehreinsatz, nicht darum das Auto zu ersetzen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.06.2018
Mutwillige Zerstörung oder grober Unfug durch andere deckt nur die Vollkasko. Mir wurde mal der Wagen zerkratzt von vorne bis hinten. Dazu kamen noch Farbschmierereien. Ich hatte zwar einen Verdacht, aber keine Beweise.
Pech gehabt, die Teilkasko hat nichts bezahlt.
Der Versicherungsfritze hat mir damals gesagt, solche Schäden (sog. Vandalismus-Schäden) deckt nur eine Vollkasko ab.
Vermutlich ist das bei Brandstiftung genauso.
Pech gehabt, die Teilkasko hat nichts bezahlt.
Der Versicherungsfritze hat mir damals gesagt, solche Schäden (sog. Vandalismus-Schäden) deckt nur eine Vollkasko ab.
Vermutlich ist das bei Brandstiftung genauso.
...oder Ehemänner...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2018
So könnte man jemanden also direkt doppelt fertig machten? Sein Auto anzünden und ihm dadurch noch zusätzliche Kosten aufbürden? Hoffentlich lesen das keine gehörnten Ehefrauen... ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2018
Klingt Haarsträubend, das Opfer einer Straftat soll die Folgekosten tragen?
Evtl. Auch noch den Polizeilichen Aufwand, die Strassenreparatur, die reinigungs und Aufräumarbeiten?
Das Verursacher zahlen ist logisch, aber doch nicht die Opfer.
Evtl. Auch noch den Polizeilichen Aufwand, die Strassenreparatur, die reinigungs und Aufräumarbeiten?
Das Verursacher zahlen ist logisch, aber doch nicht die Opfer.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2018
Gibt es Versicherungen, die sowas regulär abdecken?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2018
@Energieengel:
Ja da hast du grundsätzlich recht (Wortspiel), aber hier gab es leider schon wegweisende Urteile
Und wenn man sich jetzt nicht gerade zum OLG oder BVerfG hochklagen kann wird da auch nichts anderes bei rauskommen. Verweis auf andere Urteile sehr beliebt ;)
Versuchen kann man immer, aber mit Pech zahlst dann den Star-Anwalt, die Gerichtskosten und die vorherigen Kosten sowieso ;)
@Niram
Wenn man eine private Haftpflicht hat kann es sogar gehen, aber Versicherungen versuchen alles, haben einen langen Atem und können weil s.o. auch nein sagen...
Aber versuchen kann man natürlich trotzdem, muss man halt abwägen was mehr kostet...
Ja da hast du grundsätzlich recht (Wortspiel), aber hier gab es leider schon wegweisende Urteile
Und wenn man sich jetzt nicht gerade zum OLG oder BVerfG hochklagen kann wird da auch nichts anderes bei rauskommen. Verweis auf andere Urteile sehr beliebt ;)
Versuchen kann man immer, aber mit Pech zahlst dann den Star-Anwalt, die Gerichtskosten und die vorherigen Kosten sowieso ;)
@Niram
Wenn man eine private Haftpflicht hat kann es sogar gehen, aber Versicherungen versuchen alles, haben einen langen Atem und können weil s.o. auch nein sagen...
Aber versuchen kann man natürlich trotzdem, muss man halt abwägen was mehr kostet...
Ich würde sagen wenn du eine anständige Haftpflicht hast und dort ist eine Ausfalldeckung mit drin dann sollte diese es übernehmen. Es kann ja nicht sein das ich als Eigentümer bestraft werde. So würde ich das regeln bei meinen Kunden. 😉
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2018
"Leider hat die Versicherung hier "recht" und agiert im Rahmen bestehender Gesetze und Urteile"
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Mein Tipp an deinen Bekannten: "Nimm dir einen guten Anwalt!"
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Mein Tipp an deinen Bekannten: "Nimm dir einen guten Anwalt!"
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2018
Im Zweifel ist der, der die Feuerwehr ruft, bzw. der dessen Besitz betroffen ist (meistens das), auch die Person, die die Kosten trägt unabhängig des Vorfalles.
Wenn kein Täter ermittelt werden kann (falls doch trägt er die Kosten), muss der Besitzer des betroffenen Gegenstandes für die Kosten aufkommen unabhängig davon ob er Schuld hat oder nicht
Die Versicherung entschädigt je nach abgeschlossenem Vertrag - meistens - nur den Sachschaden an sich.
Den Einsatz aber - allermeistens - nicht...
Bei Vorfällen wie techn. Defekt oder so was, oder anderen Brandursachen (nicht Brandstiftung also), übernimmt die Gemeinde/Allgemeinheit in der Regel die Einsatzkosten, da dies ja zur Grundversorgung gehört und Sinn der Feuerwehren ist
Leider wird durch die starke Investitionslücke und Finanzknappheit öfter auf die Betroffenen zurückgegriffen als eigentlich gewollt ist...
So hart das klingt:
Leider hat die Versicherung hier "recht" und agiert im Rahmen bestehender Gesetze und Urteile
Sie muss, eben genau mit dieser Begründung, nicht zahlen
Der Besitzer des einsatzauslösenden KFZ allerdings schon :(
Wenn kein Täter ermittelt werden kann (falls doch trägt er die Kosten), muss der Besitzer des betroffenen Gegenstandes für die Kosten aufkommen unabhängig davon ob er Schuld hat oder nicht
Die Versicherung entschädigt je nach abgeschlossenem Vertrag - meistens - nur den Sachschaden an sich.
Den Einsatz aber - allermeistens - nicht...
Bei Vorfällen wie techn. Defekt oder so was, oder anderen Brandursachen (nicht Brandstiftung also), übernimmt die Gemeinde/Allgemeinheit in der Regel die Einsatzkosten, da dies ja zur Grundversorgung gehört und Sinn der Feuerwehren ist
Leider wird durch die starke Investitionslücke und Finanzknappheit öfter auf die Betroffenen zurückgegriffen als eigentlich gewollt ist...
So hart das klingt:
Leider hat die Versicherung hier "recht" und agiert im Rahmen bestehender Gesetze und Urteile
Sie muss, eben genau mit dieser Begründung, nicht zahlen
Der Besitzer des einsatzauslösenden KFZ allerdings schon :(
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.05.2018
Da ich vor einigen Jahren mal kurzzeitig in das Versicherungsgeschäft geschnuppert habe, kam nun ein Bekannter auf mich zu und stellte mir die Frage warum er einen Feuerwehreinsatz bezahlen soll für sein Auto was mutwillig durch Dritte angezündet worden ist. Etliche Monate später nach Löschung und Bergung des Fahrzeuges kam wohl eine Rechnung von über 4000 Euro Einsatzkosten. Die Versicherung lehnt angeblich den Schaden ab ( Verschulden Dritter, kein Leben in Gefahr gewesen) und die Feuerwehr will auch Geld haben, weil mutwillig der Schaden herbei geführt worden ist. Kennt sich da jemand aus? Sind diese Kosten nicht durch die KFZ Versicherung zu tragen wenn er defintiv nicht der Brandstifter war?
Es geht hier NUR UM DIE FEUERWEHRKOSTEN.. Nicht um das KFZ selbst. Das hatte so einen geringen Wert, Fahrzeugwert lag unter Selbstbeteiligung.
Schon allein deshalb lag es auf der Hand das er selbst sein Fahrzeug nicht selbst angezündet hat zwecks VS-Betrug.
Es geht hier NUR UM DIE FEUERWEHRKOSTEN.. Nicht um das KFZ selbst. Das hatte so einen geringen Wert, Fahrzeugwert lag unter Selbstbeteiligung.
Schon allein deshalb lag es auf der Hand das er selbst sein Fahrzeug nicht selbst angezündet hat zwecks VS-Betrug.