Familienpolitik in Frankreich
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.05.2014
Wer will sich die Probleme der "freien und unabhängigen Ukraine" aufhalsen? Und wozu führt das? Nationalisten und Euroskeptiker haben ein Drittel der Sitze im Europaparlament bekommen. Zum Triumphator der Europawahl wurde die Nationale Front von Marine le Pen, die die Wahlen in Frankreich gewann. Europa wird immer radikaler, denn Leute sind schon satt mit harten Antikrisenmassnahmen, mit der Sparpolitik und den Migrationsproblemen. Welche Probleme möchte auch Merkel mit ihrer profaschistischen Politik lösen?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.05.2014
Bei Staatsbediensteten darf es z. B. keine Vorteilsannahme- bzw. gewährung geben, so dass eine übertragene Zeitgutschrift auf Dritte nicht drinnen wäre, weil die Transaktion von Urlaubstagen bzw. Zeitgutschrift einen "geldwerten Vorteil" für Dritte darstellt, selbst wenn es einem sozialen Zweck dient. Daher dürfte ein Beamter bzw. eine Dienststelle auch keine Geschenke annehmen oder echten Bedürftigen etwas mehr Geld als anderen gewähren. Ihr kennt ja den Gerichtsfall mit dem früheren Bundespräsidenten.

In Amerika gab es ein Unternehmerehepaar, die über eine Krebserkrankung ihrer Mitarbeiterin informiert worden sind. Sie hatte nicht das Geld für diese überlebensnotwendige Maßnahme. Sie wollten ihre Firma verkaufen, sofern hier wirklich die Vereinigten Staaten von Amerika diese Kosten nicht tragen wollen, da sie mit so einer großen Schuld nicht leben hätten können, einem ihrer Beschäftigten nicht zu helfen. Weiß jetzt nicht, wie das ausging. Jedoch soll dies nur als Beispiel dienen, dass hier so mancher unter Druck gerät.

Die Pflegefachkräfte kommen damit öfters in Berührung, Pflege zum Nulltarif zu erbringen. Aber es gibt auch Menschen, die jede Minute bezahlt kriegen und hierüber dann ein Urteil als Unbetroffene fällen. Ich selbst springe ohne vorherige finanzielle Abklärung ein und trage da auch ein Risiko, daß ich am Ende leer ausgehe. Das geht natürlich nur bei einem Ausnahmefall. Und so ist es wichtig, auch mal ein NEIN zu erteilen. Aber das kann nicht jede/r.

Ich selbst halte wenig von einer Spende von Urlaubstagen. Denn ich hab die Meinung, dass eine freiwillige Hilfe ohne irgendwelche Bedingungen weitaus besser ist, die vom Herzen kommt. Und das kann auch ne Urlaubstagspende sein. Denn wer würde schon jemand helfen, den man nicht ausstehen kann ?
Auch beim Hilfeannehmenden kann es einen gefühlsmäßigen Zwang geben, da er ja dann künftig mit dem Spender einen auf Freundschaft machen muß.

Venusdelta spricht ein vorhandenes Problem an. Denn Eltern können sicher im Alter wie "kleine Kinder" sein. Sie müsste sich spurten, um die plötzlich eintretende Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftigkeit zu organisieren, weil es hierfür nur ein paar Tage "frei" gibt. Sie kann sich zwar selbst engagieren und beruflich kürzer treten. Aber das ist ein reines Verlustgeschäft für ihren eigenen Geldbeutel ! Vor allem teile ich kurz mit, dass sie beim Pflegeunfall keine staatlichen Hilfen bekommt, wenn sie weniger als 120 Minuten am Tag pflegt, also weniger als 14 Stunden in der Woche. Und die Pflegeexperten wissen, was da bereits für ein schwerwiegendes Pflegebild vorliegen muss. Es gibt schon Gründe, weshalb die Älteren heute schneller aufs Pflegeheim hingewiesen werden. Und da es im Ausland billiger ist, denkt sich so manch Dagobert, der seinen Geldkoffer öffnen müsste, dass die Eltern doch immer schon ihren Lebensabend in Rumänien, Polen etc. verbringen wollten...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.05.2014
Auch ich würde keine Urlaubstage zusätzlich "spenden". Ich habe im Team mit insgesamt 6 Kollegen zwei Kolleginnen mit kleineren Kindern. Beide sind Halbtagskräfte, wodurch man ab und zu sowieso mit die Aufgaben übernehmen muss, wenn viel los ist. Die Kollegen haben ihren regulären Urlaub, der in unserer Firma recht großzügig ist. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Kinder (noch nicht schulpflichtig) verhältnismäßig häufig krank sind, und da bleibt die Mama daheim. Diese Tage müssen selbstverständlich ebenfalls von uns anderen Kollegen aufgefangen werden - und wir schieben dann Überstunden. Ich bin sicher die Letzte, die Kollegen nicht unterstützt - aber die eigenen freien Tage aufzugeben, das kann sicher keine Lösung sein.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.05.2014
auch Kinder haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ich denke, hier in Deutschland ist das soziale Netz nicht so schlecht, wie es oft gemacht wird. Ich haben einen harten Job, habe ein entsprechendes Alter und ich brauche jeden Tag meines Urlaubs zur Regenerierung meiner Arbeitskraft, damit ich noch bis zur Rente durchhalte. Sorry, aber ich könnte es mir nicht leisten, derartig großzügig sein.
Ich habe selbst mehrere Kinder. Aber ich wäre auch dagegen. Aus hier schon genannten Gründen. Schwere Krankheiten sind immer individuell. Die Dauer, die Schwere, der Verlauf, das soziale Netzwerk drumherum. Es gibt chronisch kranke Kinder die immer mal wieder längere Krankheitsphasen haben. So viele Urlaubstage könnten Kollegen gar nicht spenden, was da an Fehlzeiten auf einen zukommen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.05.2014
Und wenn ich nun keine Kinder habe - sondern kranke Eltern, Geschwister usw... was dann?
Wird das auch ausgeweitet? Sorry, aber ich bin dagegen - gerade weil ich mich dann mehr oder weniger im Kollegenkreis "gezwungen" fühlen würde, auch meine Urlaubstage zur Verfügung zu stellen, obwohl ich keine Kinder habe, nie welche haben werde, keine vernünftige Rente mehr bekommen werde und daher selbst für meine private Altersversorgung schufften muss.
In der Türkei erhalten alleinstehende / geschiedene Frauen für einen bestimmten Zeitraum die Rente des verstorbenen Vaters. Führen wird das auch ein?
Fakt ist, wer selbst betroffen ist, wird dies immer alles anders sehen, als derjenige, der sich davon nicht tangiert fühlt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.05.2014
Hallo Rubenszauber,

ich finde es interessant, wie wichtig dem französischen Parlament ein schwer krankes Kind bislang war, wenn die Kollegschaft zum Bittsteller mutiert, dass sie ihre Urlaubstage, die ja für die eigene Regeneration gehören, einbringen wollen, um eine würdevolle Abschiedsbegleitung zu ermöglichen, ohne dass der Kollege in dieser Zwangssituation schwerwiegende finanzielle Einbußen erleidet. Mir fehlen die Worte, dass das Parlament nicht gleich ein humanes Gesetz für solche Einzelfälle auf den Weg brachte. Denn ein Kinderableben auf Zeit ist für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung, da es trotz größter Eigenbemühungen nicht verhindert werden kann.

Aber wahrscheinlich kann sich dass das französische Volk nicht leisten, weil die Lebenshaltungskosten inklusive Mieten dort sehr teuer sind.

Bei uns kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an. Das Krankengeld ist begrenzt auf einen kalendertäglichen Bruttohöchstbetrag von 94,50 Euro, was an der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV liegt.

Für Betroffene heißt dies immer einen Lohn- bzw. Gehaltsverlust zu haben, was sich einige nicht wirklich leisten können, die z. B. wenig verdienen und jeden Cent umdrehen müssen.

Und die GKV darf schwerstverletzte Menschen bereits nach sechs Monaten aussteuern, also das Krankengeld einstellen, wenn keine Aussicht auf eine Erwerbsfähigkeit mehr besteht.

Die werden also "Zwangsverrentet" und dann gibt es noch einen Hinkelstein in Form von "gesetzlichen Abschlägen" oben drauf, da man ja "vorzeitig" in Rente ging. Und da helfen die abgeschlossenen Versicherungen selten, da
die Versicherungswirtschaft ihren Versicherten bei größeren Schadensfällen die vereinbarten Vertragsleistungen nicht "freiwillig" gewähren. Oft gibts hier jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten, um möglichst nichts zahlen zu müssen.

Und ich verstehe den Deutschen Anwaltverein (DAV), dass der Gesetzgeber hier zu Gunsten der Opfer bzw. Geschädigten etwas tun müsste, die in dem guten Glauben eine Versicherung abgeschlossen haben, dass diese dann auch im Falle eines Falles die vereinbarten Leistungen erbringt.

Zurück zum Thema. Bei uns dürfen sich Betroffene an die Beschäftigten der Sozialbehörden wenden, wenn es um kranke bzw. schwer kranke Kids geht, da es hier eine Vielzahl an Hilfsangeboten gibt, nicht nur das KG für Kinder.

Quellverweise:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/45.html
http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
Richtig, in Kleinbetrieben kann ein solches System nicht funktionieren. Wenn z. B. jemand der einzige Mitarbeiter eines Betriebes ist, oder nur ein oder zwei Kollegen hat, wer soll ihm da Urlaubstage spenden?

Außerdem ist zu bedenken, dass Kleinbetriebe in der Regel nicht tarifgebunden sind, die Mitarbeiter haben fast immer nur 24 Urlaubstage.

Wir dürfen sehr froh sein, dass wir für solche Fälle gesetzliche und in vielen Fällen auch tarifliche Regelungen haben.
Würde so etwas nicht unter den personellen Datenschutz fallen? Man würde doch sicher nicht vor allen Kollegen angeben müssen, ob und wieviel Urlaub man spendet.
Vielleicht wäre es weniger effektiv in kleinen Familienunternehmen, mit 10 Angestellten. Wieviel Urlaub müsste jeder einzelne spenden, damit jemand bei seinem todkranken Kind bleiben kann. Das wäre utopisch.
Aber in großen Firmen, da reicht pro Arbeitnehmer ein bis zwei Tage und es kommt eine ausreichende Menge zusammen.
Ich würde Urlaubstage spenden. Sicher nicht, wenn ein Kind an Magen-Darm-Grippe erkrankt ist, aber bei einer ernsthaften Erkrankung schon.
Ist ja nun auch nicht wahrscheinlich, dass man innerhalb eines Jahres mehrere solcher Fälle hat und gar keinen eigenen Erholungsurlaub mehr hat.

Amerikaner z.b. starten ins Berufsleben mit 10 Urlaubstagen. Und chinesen glaube ich auch. Da werde ich wohl nicht zusammen brechen, wenn ich von 30 Tagen ein paar spende.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.05.2014
Damit wälzt der Arbeitgeber ganz geschickt die Verantwortung auf seine Angestellten ab :-/

Sobald man doch davon weiß fühlen sich garantiert viele quasi genötigt das dem Kollegen anzubieten um nicht als "Kollegenschwein" da zu stehen.
Da wird ein Gruppenzwang kreiert.

Ich finde, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, sich um die Erholung JEDES Mitarbeiters zu kümmern.
Stimmt, ich vergaß, dass § 616 BGB nur 5 Tage volle Lohnfortzahlung garantiert, danach gibt es Krankengeld. Es sei denn, der Arbeitgeber hat 616 im Arbeitsvertrag ausgehebelt...so einen Arbeitsvertrag habe ich allerdings noch nicht gesehen...

Und nein, natürlich bin ich nicht gegen Solidarität, ich bin aber gegen Rückschritte. Wir haben gestreikt und Lohnverzicht in Kauf genommen, um die Regelungen zu erreichen, die wir jetzt haben. Warum sollten wir jetzt darauf verzichten und Kollegen füreinander geradestehen??? Nur weil das in Frankreich so ist...nein, dafür kann ich nicht sein.

Nachzulesen hier:

http://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankengeld-erkrankung-kind/343712

und natürlich hier:

§ 616 BGB

Gemäß § 616 BGB hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung gehindert wird“. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf vollen Lohnanspruch hat, wenn er kurzzeitig und unverschuldet seinen Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen kann. So gelten Erkrankungen naher Angehöriger, die häusliche Pflege durch einen Arbeitnehmer erfordern, als persönliche Leistungshindernisse gemäß § 616 BGB [BAG, 20.06.1979, 5 AZR 479/77].

Keine persönlichen Leistungshindernisse bestehen hingegen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes seiner Frau den Haushalt führen und seine minderjährigen Kinder betreuen muss [LAG Düsseldorf, 20.03.2007, 3 Sa 30/07].

Bleibt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung eines Kindes von seinem Arbeitsplatz fern, so gilt als Faustregel, dass er einen Anspruch auf fünf volle Tage Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers hat. Doch dieser Anspruch gemäß § 616 BGB kann ausgeschlossen werden, und zwar im Arbeitsvertrag. Ist dies geschehen, entsteht automatisch ein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 45 SGB V.
Das ist so nicht korrekt.
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet.
Höhe[Bearbeiten]
Das Kinderkrankengeld entspricht von der Höhe her dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, also 70 % des vorherigen Bruttoverdienstes, maximal 90 % vom Nettoverdienst.
Wie viele Mütter sind schon privat versichert, um dann ggf. 100% zu erhalten?

Keine Ahnung wie man gegen Solidarität unter Menschen sein kann!
Was spricht dagegen, dass Kollegen ihre Urlaubstage freiwillig abtreten, um ein Elternteil zu unterstützen, damit dieser bei seinem kranken Kind sein kann?!
Da halte ich unsere Regelung in Deutschland für wesentlich besser. Wir haben unseren § 616 BGB, der regelt, dass jedem Elternteil pro Kind 10 Tage volle Lohnfortzahlung zustehen, wenn dieses krank ist. Alleinerziehende haben 20 Tage, bei mehreren Kindern im Haushalt sind es 25 bzw. 50 Tage.

Ein unbegrenzter Freistellungsanspruch besteht bei schwerstkranken Kindern mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten. Für diesen Fall bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob Lohnfortzahlungpflicht für den Arbeitgeber besteht, oder ob man dann Krankengeld bekommt.

Sorry, aber das französische Beispiel ist für Deutschland völlig indiskutabel...
Arbeitnehmer in Frankreich können künftig einen Teil ihrer freien Tage an Kollegen weitergeben, die ihr krankes Kind pflegen müssen. Präzedenzfall für das neue Gesetz war der elfjährige Mathys.
Solidarität auf Französisch: Wenn Eltern eines kranken Kindes ihre eigenen Urlaubstage bereits ausgeschöpft haben, können hilfsbereite Kollegen sie künftig unterstützen und einen Teil ihrer eigenen freien Tage spenden. Das französische Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. So dürfen Arbeitnehmer auf Urlaubstage verzichten und sie an Kollegen weitergeben, die ein krankes Kind pflegen müssen. In vielen französischen Firmen ist es schon länger üblich, Eltern auf diese Art zu unterstützen.

Anlass für das neue Gesetz war die Geschichte von Christophe Germain. Seine Kollegen spendeten insgesamt 170 freie Tage, die der Vater mit seinem krebskranken Sohn Mathys verbringen durfte. Die Chefs der Wasserabfüllanlage, für die Christophe Germain arbeitet, genehmigten das Vorgehen, sodass er sich um seinen Sohn kümmern konnte, ohne auf einen Teil seines Lohnes verzichten zu müssen. In Frankreich dürfen Eltern bis zu 120 Tage im Jahr wegen eines kranken Kindes fehlen. Allerdings erhalten sie zu dieser Zeit nur einen sehr kleinen Teil ihres normalen Einkommens. Mathys starb 2011 im Alter von elf Jahren.

Im französischen Parlament war der Vorschlag des rechten Politikers Paul Salen nicht unumstritten, wie der Radiosender RFI meldet. Einige Sozialisten enthielten sich, andere Parlamentarier stimmten dagegen. Sie befürchten, dass durch das neue Gesetz der Arbeitgeber aus der Verantwortung genommen wird.
http://www.stern.de/familie/kinder/familienpolitik-in-frankreich-kollegen-spenden-urlaubstage-fuer-eltern-kranker-kinder-2108094.html

Wie ist Eure Meinung dazu?
Ich finde es beispielhaft! Ein Hoch auf die Menschlichkeit!