Falsche Verdächtigungen
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Das habe ich nicht geschrieben, das Verhältnis, darum geht es.
Nicht um Tagessätze.
Der meintliche Täter würde in Haft kommen während das falsche Opfer mit Geldstrafe davon kommt.
Tagessätze sind also ungerecht nach deiner Auffassung Rudi oder wie darf man das jetzt verstehen? Ich meine du könntest die Strafe auch nicht zahlen und ersatzweise Kurzurlaub in der JVA machen. Findest du das jetzt ungerecht, weil die Geldstrafe niedriger ausfällt als der verursachte Schaden?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Zeugen hab ich besorgt.

Schlechte Kindheit blablabla.


Gerecht?



Sorry, Rudi - für so ein Niveau ist mir meine Zeit dann doch zu kostbar, so ist eine Diskussion (für mein Empfinden) einfach nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
Als Gedankenansatz:

Ich Beschuldige Donna, mich überfallen zu haben, dabei hast Du mich geschlagen und mit Waffe bedroht. Beute 20.000€ die ich für mein Chef einzahlen sollte.
Für Dich :
Raubüberfall, Körperverletzung, Waffengebrauch.
Wird mind 1 Jahr Haft und jetzt schon UHaft.
Zeugen hab ich besorgt.

I'm Laufe der Verhandlung werd ich der Lüge überführt, das Geld brauchte ich im meine Spielschulden zu begleichen. Schlechte Kindheit blablabla.

Ich werd zu 50 Tagessätzen a 90€ verurteilt.

Gerecht?
Rudi: "Wenn jemand einen anderen durch falsche Behauptungen, Lügen, in Haft bringt, oder fast, dann gehört sich das genauso bestraft, als wäre er/sie selbst Täter. "

Ist das wirklich Gerechtigkeit? Dieses biblische Auge um Auge? Was soll diese Strafe denn bezwecken, außer als eine Art Rache, Wiedergutmachung sieht nach meiner Empfindung her anders aus. Ich für meinen Teil würde es wichtiger sehen, dass falsch-verurteilte besser wieder in das Leben integriert werden, da helfen die 25€ (glaube noch, aber es sind wohl aktuell 70€ im Gespräch) pro Tag unschuldige Haft nicht wirklich. Da werden selbst schuldige Täter besser wieder in das Leben integriert kurz vor Haftende bzw danach.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Wen ein wirklich gutes Beispiel zum Thema interessiert sollte sich den Fall "Amelie" im Podcast Zeit Verbrechen anhören.
Dort wird das Fehlurteil durch falsche Verdächtigungen in 4 Folgen á 1 Stunde aufgerollt und erklärt wie es dazu kam. Hochinteressant.
Alleine dass die Erklärung des Falls vier volle Stunden(!) braucht, zeigt vielleicht, dass solche Fälle weit komplizierter und vielschichtiger sein können als sie auf den ersten Blick wirken und meist sehr, sehr viel mehr schiefgehen muss als nur eine Falschaussage alleine.
In den Folgen werden die Hintergründe beleuchtet, auch die massiven Fehler und blinden Flecken der Polizei und Therapeuten z.B besprochen - sämtliche Seiten und Aspekte beleuchtet, die zu diesem Fehlurteil führten. Und es wird m.E auch klar warum eine solche angedachte harte Bestrafung nicht sinnvoll ist, eben weil die Aspekte zum Urteil führten so unendlich vielschichtig sind und die Schuld nicht alleine bei der Person die falsch aussagt liegt sondern auf vielen, vielen weiteren Fehlern aufbaut.

https://www.zeit.de/serie/verbrechen?p=3
Zwei Männer werden wegen Vergewaltigung verurteilt. Jahre später stellt sich ihre Unschuld heraus. Wie entstehen Fehlurteile wie diese?

Es sind die Folgen:

Unschuldig im Gefängnis

Ein Ahnungsloser wird mitgerissen

Lug und Trug vor Gericht

und

Die Justiz kratzt und beißt



Auf dem Niveau von: ich kenne jemanden aus der Nachbarschaft, der angezeigt wurde und hinterher hatte wohl, so wie ich gehört habe der Ankläger nur ein paar Sozialstunden abzuleisten, ist das generell okay? kann man m.E. doch unmöglich sinnvoll diskutieren. Sorry, aber das wird dem extrem komplexen Thema doch nicht gerecht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
"Und wenn Zeugen falsch Aussagen gibt's eh schon Strafen."

Es gibt auch eh schon Strafen für falsche Verdächtigung.


"Warum?"

Das war nicht die Frage. Die Frage war viel eher, was ist dann mit den Justizirrtümern wegen der falschen Verdächtigung.

Abgesehen davon ist eine Bekräftigung seiner These, keine Begründung. Das Warum bleibt also sogar unbeantwortet.
Warum?
Wenn jemand einen anderen durch falsche Behauptungen, Lügen, in Haft bringt, oder fast, dann gehört sich das genauso bestraft, als wäre er/sie selbst Täter.
Und wenn Zeugen falsch Aussagen gibt's eh schon Strafen.
In meinen Fall geht es um das angebliche Hauptopfer.
Würde ich mal als gerechter Werten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
"Ich habe keine Ahnung wie ich ein Strafmaß festsetzen würde. Aber ganz straffrei ist halt auch schwierig."

Davon ist hier ja auch nirgends die Rede. Es wird hier verlangt, dass der falsch Verdächtigende genauso bestraft wird, wie das Strafmaß der ursprünglich angezeigten Tat (ist damit dann das Höchststrafmaß gemeint? Man weiß ja gar nicht wie das Urteil ausgefallen wäre). Zwischendurch habe ich den Eindruck für andere Zeugen soll das dann auch gelten.



Wenn man ein so hohes Maß an Fehlurteilen voraussetzt, an unschuldig Verurteilten, muss man jedoch AUCH anerkennen, dass dann in gleichem Maß Fehlurteile über die falschen Verdächtigungen gibt, was dann bei noch höherem Strafmaß auch wieder mehr Leid für die Leidtragenden bedeutet, auch für die Mit-Leidtragenden, denn das Beispiel mit den Trennungskindern kann man auch hier um 180° drehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Beide Frauen wurden nicht bestraft wegen psychischer Erkrankung 🤷‍♀️

Das ist allerdings wieder ein komplett anderes Thema, sprich Strafe bei/trotz psychischer Erkrankung.
Hat jetzt mit der Tat und ob grundsätzlich zu milde Strafen bei solchen Taten verhängt werden einfach nichts zu tun.



Und falls Du mit "Promi Moderator" Kachelmann meinst - das stimmt nicht mal, die Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung durch seine Ex-Geliebte wurde wegen eines nicht hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.
Davon mag man als Laie halten was man will, aber mit psychischer Erkrankung hatte es faktisch nichts zu tun.
Mir fällt zu dem Thema ein Promi ein, der durch falsche Verdächtigungen seine Karriere als TV Moderator zunächst verloren hat, trotz Freispruch. Die angebliche Vergewaltigung hing ihm viele Jahre nach.

Im privaten Umfeld gab es auch einen Fall. Der ältere Bruder meines Ex-Freundes hatte sich von seiner Frau getrennt. Es gab keine andere oder so, sie hatten sich einfach auseinander gelebt. Er hat sich in der Nähe eine kleine Wohnung gesucht, um seine Kinder möglichst oft sehen zu können.
Plötzlich stand die Polizei bei ihm, wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch. Die Kinder hätten es so ausgesagt...
Er war völlig schockiert, denn es war rein gar nichts dran an den Beschuldigungen.
Ich erinnere mich nicht mehr, wie lange es alles in allem gedauert hat. Im Endeffekt hat eine Kinderpsychologin rausgefunden, dass es nicht stimmte, sondern die Mutter den Kindern eingebläut hatte, was sie sagen sollen.
Der Mann hatte inzwischen seinen Job verloren und trotz dem erwiesen war, dass er völlig unschuldig war, wurde er im Ort geächtet. Er ist dann in eine andere Stadt gezogen, um neu anzufangen.

Beide Frauen wurden nicht bestraft wegen psychischer Erkrankung 🤷‍♀️

Ich habe keine Ahnung wie ich ein Strafmaß festsetzen würde. Aber ganz straffrei ist halt auch schwierig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Ich wiederhole nochmals:

"Muss auch nicht weiter diskutiert werden der Fall, aber wie gesagt, das war mein Ergebnis der empfohlenen Suchanfrage, zusätzlich zu vielen Gesetzestexten und deren Beurteilungen natürlich."


Der komplette Thread übrigens

"birgt Stresstoff."

genau aus diesem Grund.
Das ist aber nicht das Thema, natürlich kannst DU selbst Beispiele hier anführen, aber ich steig da nicht ein.
Diskutiert drüber. Aber ich kenne schon den Weg.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Die Verurteilung von Frau Lohfink und die Nichtverurteilung der Beschuldigten sind keine Eigenurteile.

Ich bin deiner Empfehlung gefolgt, das Ergebnis habe ich dargestellt.

Durch das Diskutieren ohne Fakten neigt man zu Fehlurteilen.
Genau deswegen poste ich keine Beispiele. Man neigt evtl zu Eigenurteilen. Das ist nicht das Thema und birgt Stresstoff.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
"Gibt ja bei der Prominenz genug Beispiele, die ich aber nicht hier aufführen werde, weil ich keine Prozessdiskussion möchte.

Einfach Google fragen."


Habe ich dann mal gemacht, mit folgender Suchanfrage:

"verurteilungen aufgrund falscher verdächtigungen"

Als Vorschlag kam dann bei mir lediglich Gina Lisa Lohfink, deren Fall bei mir ziemliches Unbehagen auslöst (nicht, weil ich sie in irgendeiner Form mag) und bereits geäußerte Kritik an der Gefahr der Reduzierung von berechtigten Anzeigen nährt.

Übrigens kam es ja nie zu einer Verurteilung der Beschuldigten, wohl aber von Frau Lohfink. Muss auch nicht weiter diskutiert werden der Fall, aber wie gesagt, das war mein Ergebnis der empfohlenen Suchanfrage, zusätzlich zu vielen Gesetzestexten und deren Beurteilungen natürlich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Natürlich kann man für etwas verurteilt werden, was man nicht getan hat.

Ja - aber rechtens und so gedacht ist das doch nicht, sondern dann ein Fehler der Justiz, entstanden u.a. durch Falschaussage.


Jemanden der keinen Totschlag begangen hat ganz offiziell, als Totschläger zu verurteilen, obwohl er "nur" gelogen hat wäre hingegen weder möglich noch sinnvoll. Das ist nicht rechtens und widerspricht jeglichen Grundprinzipien.
Natürlich kann man für etwas verurteilt werden, was man nicht getan hat. Das Opfer muß nur gut lügen können und Du hast kein Alibi. Wenn dann noch fingierte Zeugen auftauchen bist Du erledigt.

Gibt ja bei der Prominenz genug Beispiele, die ich aber nicht hier aufführen werde, weil ich keine Prozessdiskussion möchte.

Einfach Google fragen. Sehr schnell kommt man in solch Situationen, gerade heute, wo die Hemmschwelle der Lügerei recht gering ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.01.2021
Auf falsche Verdächtigung stehen bis zu fünf(!) Jahren Haft - das ist nicht wenig und mild + man ist dann ja auch vorbestraft, da werden die meisten eher nicht ihres Lebens wieder froh.
Zudem kann keiner für etwas bestraft werden, was er nicht getan hat. Das widerspricht jeglichen Grundrechten.
Wie schon gesagt, es geht um falsche Beschuldigungen die im ungünstigsten Fall einen Unschuldigen viele Jahre Haft bringen, wärend bei auffliegen der Lüge, der/die Beschuldigende ( Opfer) sehr geringe Strafe droht. Dem meintlichen Täter hingegen, ist unter umständen das ganze Leben ein Scherbenhaufen, ob da Haftentschädigung was hilft, mag ich bezweifeln.
Es geht nicht wie ADMM vorwirft "Schieflage des kompletten deutschen Rechtssystems". Davon ist überhaupt keine Rede, auch nicht von Opfer die wirklich Opfer sind, sondern meintliche Opfer, die eine Straftat gegen sich, erfunden und vorgetäuscht haben, vor Gericht aber dann entlarvt werden.

Hier wird dann recht milde Strafen ausgesprochen.
Ich finde, durch diese recht Milden Strafen, im Gegensatz was dem meintlichen Täter gedroht hätte, sollte man das Strafmaß bei vorsätzlicher Falschanschuldigung genauso hoch ansetzen, immerhin hätte das eine abschreckende Wirkung.
Jugendstrafen natürlich anders bewerten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2021
Ich finde auch Opferschutz geht zu erst einmal vor und wer eine Straftat anzeigt muss gehört werden ohne direkt an Konsequenzen zu denken, wenn es vielleicht nicht hinreichend beweisbar ist.

Es ist ja nicht so, dass jeder einfach behaupten kann was er will und dann kommt jemand ins Gefängnis.

Da benötigt es schon kriminelle Energie, Zeugenbestechung usw. um ein gesamtes Gerichtsverfahren mit einer Lüge aufrecht zu erhalten. Ich denke ja mal das auch ermittelt wird und dort Profis am Werk sind.

Ich will nicht sagen, dass es nicht vor kommt und für die Betroffenen ist es dann natürlich furchtbar und im Grunde nicht zu entschädigen und traumatisch.

Ich weiß nicht ob Gleiches mit Gleichem vergolten dem Opfer eine wirkliche langfristige Befriedigung verschafft und entschädigen kann.

Man muss auch bedenke, dass Zeugenaussagen sehr schwierig sind, persönliche Erinnerung ist oft sehr ungenau und abweichend von tatsächlichen Tathergang. Es dürfte massenahft falsche Zeugenaussagen geben, nicht aber beabsichtigt sondern weil es so "erlebt" wurde.

Wo zieht man da die Grenze und wer mag dann noch Aussagen.

Am Ende treffen bei einer unrechten Verurteilung viele Menschen falsche Entscheidungen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.01.2021
Also erstmal wird in Deutschland niemand von “irgendwem“ beschuldigt.
Es wird Anklage erhoben, wenn ein begründeter Verdacht festgestellt wurde. Dies wird durch Behörden ermittelt. Zu einer Verhandlung kommt es nur, wenn ein Gericht die Anklage zulässt.
Ein Bürger kann dann als Zeuge gehört werden. Dann macht er eine Aussage und wird ggf. von der Anklage (Staatsanwalt), der Verteidigung und auch von den Richter*innen. Wenn die Richter*innen dem Zeugen glauben fällen sie ein Urteil das begründet werden muss.

Wenn der Zeuge eine Falschaussage tätigt, kann er u.U. dafür belangt werden. Unter Eid sind die Konsequenzen strenger. Mehr geht nicht und das ist auch gut so. Wer würde bei einem Kapitalverbrechen aussagen, wenn er ernste Konsequenzen befürchten müsste? Wie viele Verbrecher wären wohl auf freiem Fuß?

Bei einer Falschaussage muss auch eine Absicht vorliegen und diese muss bewiesen werden. Das mag uns nicht gefallen, ist aber so in einem Rechtsstaat.

Das was Du forderst Rudi gab es früher, da hat sich nämlich niemand getraut gegen Reiche oder Mächtige auszusagen. Willst Du wirklich diese Zustände zurück?
@𝓘𝓬𝓱 𝓫𝓲𝓷 𝓮𝓲𝓷 𝓐𝓹𝓯𝓮𝓵 - richtig für ein Opfer dürfte es eh oft schon erniedrigend, qualvoll genug sein, da muss man nicht auch noch quasi unter Generalverdacht gestellt werden jemanden nur reinreiten zu wollen.
@Rudi - von einem einzigen Fall ohne sonstige belastbare Angaben schließt du auf eine Schieflage des kompletten deutschen Rechtssystems? Anekdotische Evidenz lässt grüßen!