Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.09.2013
mir dreht sich ehrlich gesagt der magen um, wenn ich meinugen wie die hier zugrundeliegende lese. die täter haben ihre strafe verbüßt und sind damit frei von schuld. das ist ein essenzieller strafrechtlicher grundsatz, an dem nicht zu rütteln ist. dem naiven rechtsempfinden mag es als gerechtfertigt erscheinen, die täter in die pflicht zunehmen. faktisch ist das aber nichts anderes als ein rechtsbruch, eine verletzung von prinzipien, die uns alle davor schützen, vor gericht unverhätnismäßig und ungleich behandelt zu werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2013
"Dies bedeutet in der Gesamtschau, dass ein einfaches Gesetz angewendet worden ist, welches sich jedoch mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbaren ließ."
Und wer hat das Gesetz erlassen: die Sozialdemokraten
Und wer hat das Gesetz erlassen: die Sozialdemokraten
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
22.09.2013
Hmmh, der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus Art. 5 Abs. 5, EMRK:
http://dejure.org/gesetze/MRK/5.html
Ich führe ferner aus:
Verantwortlich ist der Hoheitsträger, dessen Hoheitsgewalt bei der rechtswidrigen Freiheitsentziehung ausgeübt wurde. Die Beschlüsse erfolgten im Bundesland Baden Württemberg. Daher haftet das Land.
Die Bundesregierung hat keine rechtswidrige Freiheitsentziehung ausgeübt.
Regierungsbeteiligungen der Schwarzpartei im Schwabaländle:
http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/4926.html
Daraus ergibt sich:
Für andere Bundesländer mit anderen Regierungen gilt das Gleiche, was die Übernahme der Schadensregulierung anbetrifft, da es ja nicht nur die vier, sondern bestimmt 100 ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Wichtig:
Die gesetzlichen Beregelungen zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung sind gemäß EGMR-Urteil vom 17.12.2009 mit den Menschenrechtskonventionen unvereinbar. Gemäß BVerfG-Urteil vom 04.05.2011 sind die gesetzlichen Beregelungen verfassungswidrig.
Dies bedeutet in der Gesamtschau, dass ein einfaches Gesetz angewendet worden ist, welches sich jedoch mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbaren ließ.
http://dejure.org/gesetze/MRK/5.html
Ich führe ferner aus:
Verantwortlich ist der Hoheitsträger, dessen Hoheitsgewalt bei der rechtswidrigen Freiheitsentziehung ausgeübt wurde. Die Beschlüsse erfolgten im Bundesland Baden Württemberg. Daher haftet das Land.
Die Bundesregierung hat keine rechtswidrige Freiheitsentziehung ausgeübt.
Regierungsbeteiligungen der Schwarzpartei im Schwabaländle:
http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/4926.html
Daraus ergibt sich:
Für andere Bundesländer mit anderen Regierungen gilt das Gleiche, was die Übernahme der Schadensregulierung anbetrifft, da es ja nicht nur die vier, sondern bestimmt 100 ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Wichtig:
Die gesetzlichen Beregelungen zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung sind gemäß EGMR-Urteil vom 17.12.2009 mit den Menschenrechtskonventionen unvereinbar. Gemäß BVerfG-Urteil vom 04.05.2011 sind die gesetzlichen Beregelungen verfassungswidrig.
Dies bedeutet in der Gesamtschau, dass ein einfaches Gesetz angewendet worden ist, welches sich jedoch mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbaren ließ.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2013
"Die Täter haben nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch eine Verlängerung zu Unrecht vom damals schwarz regierten Land erhalten. Und das Unrecht wurde gerichtlich festgestellt und entsprechend entschädigt !"
Was hat die CDU-Regierung mit der Verlängerung der Sicherungsverwahrung zu tun?!!
Gesetze werden immerhin noch von der Bundesregierung erlassen und das Gesetz, daß den Ländern die Verlängerung der Sicherungsverwahrung ermöglichte wurde 1998 von der SPD-Regierung erlassen. Justizministerin damals: Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
Außerdem war es auch in anderen Bundesländern gängige Praxis - so unter anderem auch im SPD-regierten Hamburg.
Was hat die CDU-Regierung mit der Verlängerung der Sicherungsverwahrung zu tun?!!
Gesetze werden immerhin noch von der Bundesregierung erlassen und das Gesetz, daß den Ländern die Verlängerung der Sicherungsverwahrung ermöglichte wurde 1998 von der SPD-Regierung erlassen. Justizministerin damals: Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
Außerdem war es auch in anderen Bundesländern gängige Praxis - so unter anderem auch im SPD-regierten Hamburg.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.09.2013
Das Problem lag darin, dass ein Gerichtsurteil aus der Vergangenheit zum Nachteil der Täter abgeändert worden ist und man dies damit begründete, dass es nun ein schärferes Gesetz gäbe...
Wenn ABC eine Steuer von 500000 € abführen musste und plötzlich eine Nachzahlung von 2 Millionen Euro mit einem geänderten Gesetz begründet wird, was zum Zeitpunkt der Steuerabführung noch nicht galt, würde sie vor Gericht ziehen und zu ihrem Recht kommen.
Denn es liegt eine sogenannte Schlechterstellung vor, die rechtswidrig ist...
Die Täter haben nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch eine Verlängerung zu Unrecht vom damals schwarz regierten Land erhalten. Und das Unrecht wurde gerichtlich festgestellt und entsprechend entschädigt !
Wenn ABC eine Steuer von 500000 € abführen musste und plötzlich eine Nachzahlung von 2 Millionen Euro mit einem geänderten Gesetz begründet wird, was zum Zeitpunkt der Steuerabführung noch nicht galt, würde sie vor Gericht ziehen und zu ihrem Recht kommen.
Denn es liegt eine sogenannte Schlechterstellung vor, die rechtswidrig ist...
Die Täter haben nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch eine Verlängerung zu Unrecht vom damals schwarz regierten Land erhalten. Und das Unrecht wurde gerichtlich festgestellt und entsprechend entschädigt !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
Das denke ich auch könnte mir sogar vorstellen das diese Summe nicht reicht um alles abzugelten was sie an Schuld /en auf sich geladen haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
also ich bezweifle mal das die eine Wahl haben. Durch die Prozesse dürften sich da Schulden bis unter die Decke angehäuft haben.
Entschädigungstitel der opfer sind vielleicht auch dabei.
Entschädigungstitel der opfer sind vielleicht auch dabei.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
Würdest Du es den, tun Willi ?
Ich glaube ja (was nicht für Dich gelten muss) das, es eine sehr müßiges Interesse ist heraus zu bekommen, ob sie es tun oder nicht :-( Und wohl nur zu beantworten, wenn Du sie direkt fragst, vieleicht kannst Du ja mit dem ein oder anderen der Täter in Kontakt treten, wenn es Dich so brennen interessiert, um diese Frage beantwortet zu bekommen !
Ich glaube ja (was nicht für Dich gelten muss) das, es eine sehr müßiges Interesse ist heraus zu bekommen, ob sie es tun oder nicht :-( Und wohl nur zu beantworten, wenn Du sie direkt fragst, vieleicht kannst Du ja mit dem ein oder anderen der Täter in Kontakt treten, wenn es Dich so brennen interessiert, um diese Frage beantwortet zu bekommen !
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
Ja, ich werde einen Teil abgeben an meine Opfer!.....
....erwartest Du hier einen Post in der Art?
....erwartest Du hier einen Post in der Art?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
Klar ist das Urteil korrekt . Die Richter müssen sich an die Gesetzgebung halten .
Mich würde nur interessieren , ob die Täter bereit wären den Opfern einen Teil der Entschädigung zu überlassen .
Mich würde nur interessieren , ob die Täter bereit wären den Opfern einen Teil der Entschädigung zu überlassen .
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.09.2013
Hm, wo genau liegt das Problem?
Der EGMR hat es, mMn richtig, entschieden. Fertig.
Der EGMR hat es, mMn richtig, entschieden. Fertig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.09.2013
Beim Focus geklaut:
---schnipp---
Die vier verurteilten Gewalt- und Sexualstraftäter bekamen jeweils 49 000 Euro, 53 000 Euro, 65 000 Euro und 73 000 Euro zugesprochen. Für die Bemessung der Summe hatte sich Richter Eberhard Lang an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientiert. Dieser hatte die rückwirkende Sicherungsverwahrung Ende 2009 für rechtswidrig erklärt und Schadensersatz in Höhe von rund 500 Euro pro Monat für angemessen erachtet.
Sicherungsverwahrung wurde rückwirkend verhängt
Die Kläger verbüßten unter anderem wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes lange Haftstrafen und saßen danach die damals maximal zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre in Haft. Eine solche rückwirkende Sicherungsverwahrung erklärte der EGMR grundsätzlich für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht folgte dem kurz darauf und revidierte damit seine frühere Auffassung.
---schnapp---
---schnipp---
Die vier verurteilten Gewalt- und Sexualstraftäter bekamen jeweils 49 000 Euro, 53 000 Euro, 65 000 Euro und 73 000 Euro zugesprochen. Für die Bemessung der Summe hatte sich Richter Eberhard Lang an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientiert. Dieser hatte die rückwirkende Sicherungsverwahrung Ende 2009 für rechtswidrig erklärt und Schadensersatz in Höhe von rund 500 Euro pro Monat für angemessen erachtet.
Sicherungsverwahrung wurde rückwirkend verhängt
Die Kläger verbüßten unter anderem wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes lange Haftstrafen und saßen danach die damals maximal zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre in Haft. Eine solche rückwirkende Sicherungsverwahrung erklärte der EGMR grundsätzlich für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht folgte dem kurz darauf und revidierte damit seine frühere Auffassung.
---schnapp---
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.09.2013
Wohl kaum, wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.09.2013
Das Land Baden-Würtemberg muß 240000 € an vier verurteilte Gewalt bzw. Sexualstraftäter zahlen , die zu lange in Sicherungsverwahrung waren .
Ob die wohl bereit sind , den Opfern etwas abzugeben ?
Ob die wohl bereit sind , den Opfern etwas abzugeben ?