DSGVO oder auch die neuen EU Datenschutzbestimmungen, der Wahnsinn geht weiter....
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

-In der Themenbeschreibung sollte Wahnsinn stehen, a-h verdreht, leider lässt das Forum keine Korrektur zu -


Jeder hat es gehört, die meisten finden es gut, aber kaum jemand kennt die Folgen.
Kleine Unternehmen, private Webseitenbetreiber, selbst der bekannte Messengerdienst ist betroffen. Eigentlich jeder, der irgendwo etwas online tätigt.

Ich bin seit gut 3 Wochen damit beschäftigt, täglich irgendwelche Verträge zu lesen, zu prüfen, selbst zu kreieren. 10-20 Seiten Verträge werden mir fast täglich zugesendet, ein Bürokratiemonster was seines gleichen sucht.

Die Abmahnanwälte stehen schon bereit........

Also achtet drauf, wenn Ihr Webseiten habt, und/oder euren Whatsapp Messenger sowohl privat als auch geschäflich nutzt.

Hier mal ein Link:

https://www.quiply.com/blog/whatsapp-und-dsgvo-wie-passt-dies-zusammen/

Die ersten US-Firmen haben schon EU-Nutzer von Ihren Diensten ausgeschlossen, mit recht.

Gerade die deutsche Gründlichkeit, wird uns noch grossen Schaden zufügen.


Habt Ihr dran gedacht?

25.05.2018 ist Stichtag....und bei den Anwälten klingeln die Kassen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Rudi, du bist spät dran :-) Ich verdiene derzeit gut 80% meines Geldes mit diesem Thema.

Am 25.05 gehe ich auf Urlaub und dann kann mich die DSGVO mal. Ich komme wieder, wenn die ersten meiner Kunden Abmahnungen bekommen. *fg*

Natürlich rechne auch ich mit einer Abmahnwelle und mit gewaltigen Nachbesserungen in den kleinen Unternehmen. Wir sind mit dieser Thematik bis 06/2019 !!!! ausgebucht. Es gibt wirklich Firmen die hoffen nicht erwischt zu werden. Mir ist das inzwischen egal, der Kunde ist König. Derzeit geben wir neue Kundenanfragen an Mitbewerber weiter und die wollen auch keine neuen Kunden mehr.
Unsere Kunden, also wo wir die DSGVO bereits umgesetzt haben, müssen nichts fürchten.
Das System muß nur mal durch das System bekämpft werden. Abmahnanwälte gibt es zuhauf, aber kaum ein Abgemahnter bittet erst einmal um den Eintrag als rechtsfähiger Verein ( nur der wäre klageberechtigt ) und erbittet die Mitgliederliste, das rechtswirksame Zustandekommen des Vorstandes, Protokolle der Mitgliederversammlungen usw. Und dann mal alle Gerichte mit dem Ausklagen blockieren, die nächsten Instanzen bis zum EuGH androhen und auf die unterschiedlichen Rechtsverfolgungen in der EU in Bezug auf Österreich bis zum EuGH durchklagen Und solange gibts kein Geld. Bis das dann durch ist, gibt es den Euro nicht mehr.
Klagen sollte nur noch derjenige dürfen, der auch betroffen ist, also nachweisen kann, daß seine persönlichen Daten durch eine bestehende Geschäftsbeziehung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Und da keine Konkretisierung vorliegt, sollte eine Verfassungsklage erwogen werden, was wiederum die Gerichte auf Jahre blockieren würde. Wenn etwa jemand gegen eine Verkehrsregel verstößt, etwa zu schnell fährt, kann ich ihn anzeigen und nicht auf Schadensersatz verklagen, weil er schneller am Ziel war oder gewesen sein könnte.
Die EU hätte gut daran getan per Gesetz die Warnung an alle Verbraucher zu geben, wer seine Daten herausgibt ist selber Schuld und wer ins kalte Wasser springt, läuft Gefahr, naß zu werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Die EU hätte gut daran getan per Gesetz die Warnung an alle Verbraucher zu geben, wer seine Daten herausgibt ist selber Schuld und wer ins kalte Wasser springt, läuft Gefahr, naß zu werden.

Das Gesetz "als Warnung" an alle Verbraucher? Glaube, du hast das Gesetz nicht verstanden.

Das Gesetz ist eine Warnung an alle Unternehmer: "He, ihr dürft nicht einfach Daten über den gesetzlich abgesicherten Rahmen hinaus von Kunden weiter verwenden".
Im Moment schicken ja ganz, ganz, ganz viele Firmen nochmal per Email die Aufforderung raus, ihnen erweiterte Berechtigungen zur Verwendung persönlicher Daten zu geben, sonst müßten sie leider ihren Service einstellen. Alle Firmen, die damit drohen diesen Service "einzustellen", haben mit ziemlicher Sicherheit vorher personenbezogene Daten "unrechtmäßig" verwendet ... und das sind gar nicht mal wenige.

Ein Beispiel kann sein, dass man Produkt X von Händler Y kauft. Für den Zeitraum der Auftragsbearbeitung darf der Händler die Daten speichern, er darf sie aber nicht ohne weitere Einwilligung des Kunden einfach in seine Kundenkartei übernehmen z.B. um in Zukunft Werbung an den Kunden rauszuschicken. Dazu müßte er den Kunden eigentlich um seine Einwilligung bitten. Tut er das nicht, verwendet er die Daten unrechtmäßig und kann verklagt werden und zwar in Zukunft auf Summen, die richtig weh tun.

Das deine Kunden ganz sicher sind, wenn sie dich beauftragt haben, glaube ich aber nicht @Kontra. Dazu bietet das Gesetz zu viele Auslegungsmöglichkeiten. Es ist gut, wenn sich jemand strukturiert Gedanken gemacht hat, aber alle die ich kenne, die sich damit beschäftigen, haben Schweiß auf der Stirn und sind gespannt, wie das Ganze in Zukunft durch die Rechtsprechung im Detail interpretiert werden wird.

Ich habe das Thema abgelehnt. Auch interne Datenschutzbeauftragte können in Zukunft in persönliche Haftung genommen werden bzw. müssen erstmal nachweisen, dass sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Da ist man schnell bei "Wer hat was wem nicht erzählt"-Diskussionen. Erstmal gucken, was das gibt.

Prinzipiell macht das Gesetz total Sinn. Bin gespannt wie die amerikanischen Unternehmen, die ja eher locker mit solchen Daten umgehe, die erste Klagewelle überstehen (Microsoft, Facebook, Google, etc.).
Da hast Du nicht richtig gelesen Hanna.
Es geht nicht nur um Firmen, sondern alle die fremde Daten verarbeiten, bewußt oder unbewußt.
Das ist genau der Punkt, es reicht das Du mit deinem Chef oder Kollegen digitalen Infoaustausch betreibst.
Kontra hat es passend beschrieben, viele glauben das es sie nicht betrifft.
Sicher gilt, kein Kläger keine Anklage.
Ob man die Nerven Zeit und Geld hat, gegen Abmahnanwälte, die gerade wieder Goldgräberstimmung wittern, gegen zu halten, ist wage. Ich glaube, eine Abmahnung bringt schlaflose Nächte.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.


Es geht schon um Unternehmen oder um Mitarbeiter in Unternehmen, nicht um Privatleute. Unternehmen sollten da ihren Mitarbeitern schon Vorgaben machen, wie sie was zu handhaben haben.

Ich weiß es aus der Präesentation eines Unternehmens, dass früher eine Einzelhandelskette Kundenwünsche für in Filiale A fehlenden Produkten per Whatsapp an Filiale B weitergeleitet hat inkl. der Kontaktdaten des Kunden. Sowas geht halt nicht mehr so ohne Weiteres - was gut ist, aber das Unterneheen ist erstmal in der Verantwortung all diese Datenübertragungswege zu klären, zu dokumentieren und seine Mitarbeiter einzuweisen wie sowas gehandhabt werden muss. Das fängt schon bei der "verbotenen" obligatorischen "Geburtstagsliste" der Mitarbeiter und einem Ordner "Abgelehnte Bewerbungen" aus dem Jahre 2015 an.
@ Hanna; als Unternehmen kann man nicht mehr alles richtig machen. Schon die Übertragung von Mitarbeiterdaten an das Steuerbüro zur Erstellung von Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen ist genehmigunbgspflichtig, weil selbst das Unternehmen nicht weiß, welche Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger ob und wo in Drittländern Daten abspeichern, zumal es sich um personenbezogene Daten handelt. Desweiteren dürfen diese Daten ( also Gehaltsabrechnungen ) nicht mehr im Büro in einer Akte im Regal gelagert werden, sondern müssen geschützt in abschließbaren Stahlschränken gelagert werden, also für Dritte selbst bei einer rechtswidrigen Tat nicht einsehbar sein.
Daten von Kunden dürfen garnicht weitergegeben werden, wenn der Kunde nicht vorher explizit eingewilligt hat. Von wegen seine Anschrift der Post weitergeben, damit Sendungen zugestellt werden können. Selbst der Pizzabringdienst muß vorher eine schriftliche Einwilligung haben, daß er die Adressdaten verarbeiten darf und wehe, der Besteller hat etwas von Laktoseintoleranz gesagt und diese Info an den Koch läßt sich personenbezogen nachvollziehen, dann gehört die Bestellung in einen Tresor. Die Finanzbehörden verlangen 10 Jahre Aufbewahrung jeglicher geschäfts- und steuerrelevanter Vorgänge, also auch der Bestellzettel oder des Reservierungsbuches eines Restaurants. Und da beißt sich, m.E. die praktische Durchführbarkeit und die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes mit der gewollten, sicherlich gut gemeinten, Absicht des Gesetzgebers. Gut gedacht ist eben nicht gut gemacht.
Daß Firmen nicht gedankenlos mit Personendaten umgehen sollen, gar Kundendaten weiterverkaufen oder verleihen sollten, halte ich für richtig. Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung wird der Verwaltungsaufwand und die vorauseilende Vorsicht jedoch übertrieben. Wer möchte denn Datenschutzbeauftragter eines Kleinunternehmens werden, wenn er gleichzeitig für unbeabsichtigte Fehler seiner Kollegen haftbar gemacht werden soll, weil etwa bei der Verladung von Postsendungen im Versand ein anderer betriebsfremder Speditionsfahrer Ware bringen will und eine Adresse auf einem Paket liest?
Gleichzeitig gibt aber der deutsche Staat Datensätze von Fahrzeugeigentümern an dritte Staaten heraus, wenn der Fahrer einer Ordnungswidrigkeit auch nur verdächtigt wird, also nicht nur bei Straftaten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
So ein Blödsinn, wenn Filiale A die Schuhe nicht in meiner Größe hat, werden meine Daten selbstverständlich Filiale B übermittelt und ich bekomme die passende Größe per Post nach hause oder wahlweise in Filiale A geliefert.
Gängige Praxis im Sportgeschäft meines Vertrauens.

Und, anders als bei Amazon, eBay etc. bekomme ich hinterher keine Werbung für Sportschuhe von unbeteiligten Untenehmen.

Aber Tatsächlich muss ich bei der Arbeit schon länger darauf achten keine Zettel mit Kundendaten offen sichtbar im Fahrzeug liegen zu lassen bzw. darf nicht die Mappe mit den Tagesaufträgen mit zu einem Kunden in die Wohnung nehmen.
Sähe jemand seine eigenen Daten offen herumliegen, gäbe es richtig Ärger.
Falls derjenige Laune hat und uns anzeigt.
Man liest hier schon, wie das ein unübersichtliches Bürokratenmonster wird.
Neumann, genau das ist es, denn Dein Schuhgeschäft braucht deine Genehmigung, deine Daten an die andere Zweigstelle weiter zu reichen, und, es muss der Datenweg beschrieben werden.
Kontra, wird das sicher bestätigen können.
Das ist der Irrsinn daran, Du als Kunde denkst, alkes easy, aber Dein Händler muss ein Aufwand für diese Aktion in Zukunft betreiben, der seines Gleichen sucht.
Was der Witz ist, unsere Daten werden seit Jahrzehnten umhergeschoben, niemand weiss mehr, woher die wohin sind.
Spassig wird das nicht, irgendeine/r wird der/die erste/n sein, wo von Abmahnanwalt oder Behörde verklagt werden. Vorallem die Strafen, urtopische Zahlen, da kommst als Steuerhinterzieher günstiger weg.
Rudi...das Schuhgeschäft braucht gar keine Genehmigung von mir. Die Schuhe in dergewünschten Größe werden von Filiale A in Filiale B geschickt und ich hole sie dort ab. Dafür brauchen die noch nicht einmal meinen Namen, geschweige denn muss der Datenweg beschrieben werden. Was anderes ist, wenn man mir die Schuhe zuschickt, dann braucht man meine Adresse und ggf. eine Unterschrift.
Seaangel, nochmal richtig lesen was Neumann als Beispiel schrieb.
„Selbstverständlich meine Daten an Filiale B übermittelt“
Es geht nicht um Umtausch im Laden, sondern um die Übernittlung seiner Daten von Filiale A nach B
genau rudi...richtig lesen...das machts aus...deine Daten werden nur dann gebraucht, wenn du dir die Schuhe nach Hause liefern lässt...wenn du sie in der Filiale abholst, wird gar nichts gebraucht...

Der Verbraucher hat es in diesem Fall selbst in der Hand, ob Daten wetergegeben werden oder nicht...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Ein absolut riesiges Bürokratiemonster. Und wie schon beschrieben beißt sich wieder mal ein Gesetz in den Arsch. Ich muss mir nun als Unternehmer die Genehmigung holen Adressdaten aufzunehmen wenn ich Ware ausliefere, mir das ok geben lassen diese Daten weiter zu geben an Steuerberater und Finanzamt. Bloß nie den Kunden zurück rufen im Falle einer Reklamation, ohne sein schriftliches ok. Ich habe nun zu jedem Bestellvorgang einen ca. 10 Din A4 seitigen Vertrag der mit ausgedruckt wird, den jeder Kunde sich sorgsam durchlesen muss und unterschreiben. Wo der Kunde selbst entscheidet welche Daten er mir gibt und ich diese weiter verarbeiten darf. Und wenn ich diese nicht bekomme, kann ich ggf. gar nicht für den Kunden einen Auftrag annehmen.Vor allen werden etliche Kunden sagen: Ey... ich will hier nur was kaufen und nicht lauter Zettel durchlesen und unterschreiben. Die hauen dann wieder ab und gehen zu denjenigen wo alles schön unkompliziert abläuft. Meine Geschäftsräume haben Überwachungskameras zwecks Einbruch und Co. Super.. Darf ich nun abhängen. Weil wer gibt mir schon die schriftliche Zustimmung dass diese Bilder gespeichert werden? Der Dieb/Einbrecher sicher nicht... Und die ganzen Anwälte die sich dann wie Geier auf Unternehmen stürzen die nicht "rechtskonform" die DSGVO umsetzen.. Da werden ja Strafen fällig, soviel verdient so mancher Unternehmer mehrere Jahre nicht. Bin ja mal gespannt wie viele Unternehmen sterben werden, aufgrund der DSGVO und nun noch der weiteren Last als Unternehmer zwangsweise einen horrenden Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. So manch Unternehmer hat dank Mindestlohn und Co teilweise weniger Geld monatlich zur Verfügung als seine Angestellten.
Neumanns Beispiel betraf aber die Weitergabe von a nach b, ob das nun im Schuhladen ist oder anderswo.
Transfer von Daten unterliegen dann genau diesen Irrsinn.
Der Verbraucher hat es nur in der Hand, ob sie weitergegeben werden, ab dann muss! der Händler oder Datenverarbeiter, die Vorgaben erfüllen.
Als Verbraucher sagen, schick los, kannst machen, das geht nicht mehr so, ansonsten riskiert der Verarbeiter eine saftige Strafe wenn Ihn jemand anschwärzt.
Dieses lockere mit dem Lieblingshändler, so toll das ist, geht nicht mehr.
Du wirst bei Ebay jetzt ein Shopsterben erleben, weil es Einzelhändler, die Waren von China direkt zum Kunden leiten, solch Vorschriften nicht mehr erfüllen können.
Das Bestreben, daß nur noch die ganz großen Unternehmen überleben, geht weiter. Die kleinen Firmen können garnicht mithalten, weil die zeitlichen Kapazitäten nicht aufgebracht werden können.
Wenn Frau A drei Brötchen beim Bäcker bestellt, hat der ein Problem, weil er ihren Namen aufschreibt und eine Verkäuferin das auch noch liest. Und wenn der Herr A Mohnallergie hat und deshalb keine Mohnbrötchen in die Tüte dürfen, muß diese Gesundheitsinfo in einen Tresor. Und es muß dokumentiert werden, wer wann Zugriff zum Schlüssel hat.
Wir machen uns selber kaputt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Seeangel, tatsächlich bekomme ich die Schuhe aus Berlin nach Hamburg per DHL direkt nach Hause.
Habe ich auch geschrieben , nach hause ODER in die Filiale (dafür, da hast Du recht, bräuchten sie natürlich meine Daten nicht).


Aber mal ernsthaft, ich KÖNNTE daraus ein Drama machen, aber welcher Kunde macht Ärger wegen zu gutem Service?
Ich erwarte selbstverständlich, das ich zurückgerufen werde, wenn es etwas zu klären gibt.
Ist doch etwas völlig anderes als unerwünschte Werbeanrufe.
Vermutlich habe ich bei der Kundenkarte sowieso unterschrieben das die es dürfen.
rudi...du verstehst offenbar die Zusammenhänge nicht.

Die Weitergabe von Daten ist nur dann erforderlich, wenn Ware direkt zum Kunden geschickt oder geliefert wird. Wenn ich meine Ware direkt im Laden abhole, braucht niemand meine Daten. Dass das bei z. B. einer Waschmaschine schwierig ist, ist schon klar. Da muss ich in den sauren Apfel beißen und mich darauf verlassen, dass der Händler sich an die Vorgaben hält.

Dass dabe ebay-Shops sterben kann sein, ich hoffe aber, dass es den lokalen Einzelhandel stärkt.

Das Gesetz ist erlassen und tritt in wenigen Tagen in Kraft. Es mach keinen Sinn, darüber zu diskutieren, wir müssen damit leben...man wird sehen, wie sich die Dinge entwickeln...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
So, nun möchte ich doch einen der *Auskenner* bitten, kurz und knapp zu beschreiben, wer nun tatsächlich davon betroffen ist und inwieweit mir diese neuen Regelungen die Petersilie verhageln könnten.

Bitte wirklich kurz und knapp, ich mag diese ellenlangen Texte einfach nicht und manchmal bin ich einfach blond.

Schönen Pfingstmontag gewünscht.
@Deutsche in Norwegen...es betrifft Unternehmen, die mit Kundendaten hantieren, die haben nun einen unglaublichen Wust an Vorschriften zu bewältigen...dabei spielt es keine Rolle, ob die Kunden Privatpersonen oder andere Unternehmen sind...

Private Verbraucher schützen sich wie bisher, indem sie geizig mit der Weitergabe ihrer Daten sind...

Was das Gesetz tatsächlich bringt, werden wir in ca. einem Jahr wissen...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Danke dafür, es geht also kurz und knapp ;-)

Seit ich in Skandinavien lebe, mache ich mir um meine Daten keine Gedanken mehr, wir sind hier extrem gläsern, am Anfang war das wirklich sehr gewöhnungsbedürftig.
Seaangel.
Vergess doch mal die Ware, das hat damit nichts zu tun.
Ich beschäftige micht seit Wochen mit diesen Müll. Man kann gut erkennen, auch hier, wie undurchsichtig das ganze ist. Wenn man sich das Gesetz in reiner Form durchliest, verteht der Normalverbraucher, wie ich auch, nix. Bürokratie.
Drum kann man das nicht kurz und knapp erklären, nur eines, Du darfst in Zukunft, fremde Daten nicht einfach digital, weiter geben. Genauso darfst Du nicht einfach eine Mailunterhaltung von Deiner privaten Mail zu Deinem Betrieb führen, sofern nicht klar Dokumentiert ist, wie und wohin diese Mail alles unterwegs ist.
Wer hier Selbstständig ist, und Dienstleister ist, wird die letzten Tage sicherlich täglich AV Verträge und andere Vereinbarungen zugestellt bekommen haben.
10 Seiten Verträge sind da normal.

Mails... könnt Ihr sagen, wohin eure Mails unterwegs sind, auf welchen Server in welchem Land bis sie den Empfänger erreichen?
Oder die Webseite, ist das ein Server in der Eu?
Wer hat Zugriff drauf?

Dem Endverbraucher juckt das erstmal nicht, solange er alles Privat macht...... aber wer macht das schon.
rudi...ich habe doch geschrieben, dass Unternehmen einen riesigen Wust an Vorschriften zu bewältigen haben...diesen Wust kann man doch nicht hier diskutieren...

Große Unternehmen haben ihre eigenen Fachleute, die die Vorschriften umsetzen, kleinere Unternehmen müssen sich dazu halt Hilfe von außen holen...

Und doch...von meiner privaten Mailadresse kann ich selbstverständlich eine Mail in den Betrieb schicken, ob sie ankommt ist eine Frage der Servereinstellung...nur umgekehrt ist ab Freitag vielleicht nicht mehr möglich, weil auch bei meinem Arbeitgeber noch nicht alles geklärt ist...
Ein Unternehmen was sich jetzt erst mit dem Thema DSGVO beschäftigt ist reichlich spät dran - unprofesionell. Einen Überblick was, wo, wie Daten vorhanden sind, sollte halt schon da sein.
Datensparsamkeit, Transparenz und verantwortungsvoller Umgang mit meinen Daten ist für mich als Verbraucher auch durchaus ein Entscheidungskriterium.

Mails... könnt Ihr sagen, wohin eure Mails unterwegs sind, auf welchen Server in welchem Land bis sie den Empfänger erreichen?
Oder die Webseite, ist das ein Server in der Eu?

Ungefähr ja.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
Also ich habe mich bislang damit auch nicht befasst mit meinem Unternehmen. Ich verkaufe gebrauchte Haushaltsgeräte die ich ausliefere. Ja dazu schreibe ich eine Rechnung mit den Kundendaten die ich per Email zuschicke und per Schriftform aushändige und speichere. Damit war für mich der Drops gelutscht. Mein Betrieb ( 1 Mann Unternehmen) unterliegt daher nun absolut der DSGVO und Dokumentationspflicht, da bei jedem verkauften Gerät Daten erhoben werden. Nun darf man ja sich vom jedem Kunden erstmal die schriftliche Erlaubnis einholen diese Daten überhaupt aufzunehmen und zu speichern. Ebenso muss jeder Kunde wo Daten aufgenommen werden dokumentiert werden. Übersicht einer Auftragsbearbeitung nach gem. Artikel 30 Abs. 2 DS-GVO und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Verantwortlicher gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Das heißt: Man darf nun nicht nur eine Rechnung schreiben, sondern muss auch noch zwei weitere mehrseitige Dokumente ausfüllen, sich zudem die Erlaubnis vom Kunden geben lassen usw. Das ist fern der Realität und auch nicht praxisnah. Wenn ich ab Freitag meinen Kunden diesen Quatsch vorlege, werden sich die meisten umdrehen und rausgehen, die sind ja jetzt schon am maulen dass die eine Auftragsbestätigung ausfüllen müssen dass die auch wirklich eine Waschmaschine bestellen wollen. Was für ein hirnrissiger Papier und Bürokratiekrams... Vor allem was das wieder kostet an Arbeitskräften, IT Kosten usw. Was machen andere Lieferdienste? Da ruft ein Kunde an und will eine Pizza ordern.. Wow.. anstatt Pizza zu liefern muss nun alles bis ins kleinste Detail dokumentiert werden, damit der Kunde auch einen schriftlichen Nachweis hat was mit seinen Daten passiert, das ein Fahrer die Adresse und Name bekommt, dass die Daten an das Finanzamt weiter gereicht werden bezüglich Kilometerabrechnung/Dienstfahrt, dass der Steuerberater zugriff auf diese Daten hat, auch das Finanzamt. Auf diesen ganzen Quatsch muss man ja nun den Kunden drauf hin weisen. Das auch sich unterschreiben lassen... Wer macht sowas?? Und wehe es wird nicht gemacht !!!! Strafe !!!