Die große Pflegereform
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.05.2014
Gemäß § 2 Pflegearbeitsbedingungenverordnung beträgt der Mindestlohn in der Pflegebranche aktuell bis Ende 2014 in Westdeutschland 9 € und 8 € in Ostdeutschland.

Quellverweis:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflegearbbv/gesamt.pdf

Gemeint ist hier die überwiegende Ausübung der Grundpflege im Sinne des SGB XI und nicht die Hauswirtschaftliche Versorgung. Für Pflegekräfte, die bei Bund, Länder und Gemeinden beschäftigt sind, gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Die Un- und Angelernten werden in die Entgeltgruppen E1-E4 zugeordnet. Alten- und Krankenpflegehelfer fallen in E3-E4. Krankenschwestern und die männlichen Kollegen kommen in E7-E8. Akademiker erhalten daher E9-E15. Bei einer Führungsverantwortung erfolgen Höhergruppierungen, wobei hier die Zahl der Pflegepersonen relevant ist.

Es gibt 15 Entgeltgruppen, also insgesamt 30 Grundentgeltstufen sowie 6 Erfahrungsstufen. Daneben gibt es Lohn- und Zeitzuschläge. Näheres bitte im Tarifvertrag genau nachlesen, der ja recht komplex ist.

Ich persönlich halte den Mindestlohn von 8 bzw. 9 € für sehr wenig, weil man da als Alleinverdiener mit eigener Wohnung kaum über die Runden kommt...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.05.2014
Mal sehen wie die Pflege bei "nicht deutsch" sprechenden/verstehenden Pflegekräften aussieht...
Da tun mir die alten, hilfsbedürtigen Menschen jetzt schon leid.
Und wo die Motivation bei 9€ brutto herkommt weiß ich auch nicht...was soll da noch sinken ausser das Niveau der Pflege?!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.05.2014
Niemand wird gezwungen, einen Beruf in der Pfege zu erlernen, bzw. an- oder ungelernt auszuüben. Nur, wenn man sich dazu entscheidet, muss man auch zwingend mit der Tatsache leben, dass man nicht mit Werkstücken am Fliessband oder Baustoffen auf der Baustelle arbeitet, sondern mit (alten) Menschen. Den persönlichen Frust, den man auf dem Bau mittels Schaufel gut abbauen kann, sollte man hilfsbedürftigen Menschen nicht spüren lassen.
Wem die (Arbeits) bedingungen und/oder die Bezahlung nicht passt, sollte sich einen anderen Job suchen. Als Ersatz stehen nicht nur motivierte deutsche Arbeitnehmer in grosser Zahl bereit....
Mal sehen, wie schnell da die Preise nachgeben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.05.2014
@Aberakadabera, sehe ich ganz genau so!!!
Denn von Luft und Liebe (zum Beruf) kann ich mir leider nichts kaufen und auch von der Anerkennung kann ich meine Miete nicht bezahlen.
Am schlimmsten finde ich genau die, die immer und überall einspringen...den 10 Dienst am Stück klaglos hinnehmen etc. etc....
Ich hab a) die Faxen dicke immer hinter denen aufzuräumen weil die eigentlich am Ende sind und nur noch (verständlicherweise) halbe Kraft arbeiten
und b) die wirklich "die Preise" kaputt machen...


http://www.pflege-am-boden.de/
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.05.2014
Die VdK-Präsidentin U. Mascher möchte zehn Musterklagen beim BVerfG im Sommer 2014 einreichen, um grundrechtswidrige Zustände in der Pflege zu beenden:

http://www.schwaebische.de/politik/politik-aktuell_artikel,-VdK-will-in-Karlsruhe-bessere-Pflege-einklagen-_arid,5632454.html

Den Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum habe ich bereits in einem Beitrag erklärt. Die Pflegefachkräfte können grundsätzlich nicht verstehen, weshalb es eigentlich zu diversen Ausblendungen bei den Pflegefeststellungsverfahren kommt.

Denn wenn ein Mensch an Vergesslichkeit leidet, dann weiß er irgendwann auch nicht mehr, dass es eine Toilette gibt und wie dieser komplexe Prozess eigentlich funktioniert. Er hinterläßt sein Geschäft auf dem Boden oder ganz woanders. Wenn ich das "nicht mehr erinnern können" weglasse, dann kann ich zu einem positiverem Ergebnis des Probanden kommen als wie wenn ich die geleisteten Zusatzaufgaben der Pflegefachkraft einberücksichtige.

Eine Gutachterin vom MDK wurde von mir darauf hingewiesen, dass sie die Gesamtbedürfnisse eines Probanden weder erraten noch unrichtig angeben darf. Denn die GKV kann nicht wissen, daß sie ein paar Dinge weglässt, um zu einer günstigeren Pflegeeinbestufung für die GKV zu kommen, die jedoch im Umkehrschluss beim Pflegebedürftigen zu einer ungünstigeren PS führt.

Und wenn zu wenig Geld zur Verfügung steht, dann muss die GKV auch den Abgeordneten mitteilen, dass ein höheres Budget benötigt wird, da man das menschenwürdige Existenzminimum als Mindeststandard für alle versteht, in dem das Vorliegen von einer Pflegebedürftigkeit zu einem erhöhten Bedarf führt, um die damit verbundenen Mehraufwendungen auszugleichen.

Die menschenwürdige Pflege wird von vielen Pflegeexperten gefordert. Und wie sich bereits aus den 150000 Unterschriften ergibt, gibt es hier auch von der Bundesbevölkerung eine breite Unterstützung. Denn die Arbeit der PFK wird gewürdigt. Doch davon kann sich das Pflegepersonal nichts kaufen.

Die Pflegefachkräfte werden in eine bestimmte Gruppe eingeordnet, so daß zu überprüfen ist, ob sich die berufstypischen Tätigkeitsfelder im Laufe der Zeit gewandelt haben und ob sich die PFK darin heute noch wieder finden.
Immerhin sprechen wir hier von Akademikern wie beim Bachelor und Master, die uns auszugehen drohen, wenn man ihnen zu wenig Kohle gewährt, weil ein anderes Studium einfach finanziell lukrativer ist.

Bei einem Altersdurchschnitt von 56 Jahren muss man eigentlich längst an den Nachwuchs denken. Denn das Renteneintrittsalter wird sicher nicht auf 90 Jahre erhöht werden, wo also eine Frau mit einem Rollator diesen Beruf noch ausübt...Vielmehr kommt das Zwicken und Beißen schon viel früher, da man Lasten von 80 und mehr Kilos bewegen muss. 51 % haben heutzutage mehr auf dem Rippen als der "Durchschnitt" von Einst.

Es gibt physische und psychische Belastungsfaktoren. Gerade deshalb darf ich an die regelmäßige Entlastung und Entspannung erinnern. Denn wer zu viel arbeitet, weil er sich unersetzbar fühlt, kann schneller erkranken, da das Yin und Yang aus dem Gleichgewicht kommt. Eine PFK ist übrigens gar kein Chef, der von der kostenlosen Mehrarbeit profitiert. Also muss der Chef den Aufwand entschädigen, damit beide was davon haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2014
ich arbeite in einer WG für demenz kranke, in einem tollem team , das mit viiel herz sich um die bewohner kümmert. jetzt war ich eine gaaanze weile auf wohnungssuche und mußte mir einige male müde lächelnd anhören, wie wenig ich verdiene und ich leider als mieter nicht in frage komme...täglich 10 stunden außer haus, ein beruf der mit sicherheit nicht leicht ist aber mit viiiel liebe ausgeübt...schaade liebe gesellschaft, das ihr mit euren pflegekräften so umgeht !!!
aber ihr werdet alle mal älter und hoffentlich von pflegeengeln versorgt , die diesen job mit herz ausüben ;))
ja, die Altenpfleger, was ein gemischtes Volk.
Ich mache den Job seit über 20 Jahren und ich bin froh, ihn auch seit über 20 Jahren im gleichem Haus zu machen. Ich kann mich nicht über Fachkräftemangel beschweren, wir liegen bei 73%.
Ich merke aber das wir in meinem Team ein Durchschnittsalter von 56 Jahren haben und das merke ich an der Leistung und den Krankenscheinen ( die sind nach 30 Jahren und mehr Altenpflege auch berechtigt ).
1-2 junge neue Kollegen mehr zu haben wäre super und wie ihr lest ich sage 1-2 , man ist ja bescheiden geworden.
noch schlimmer finde ich die Einstufungen des MDKs und der Krankenkassen, die immer mehr sparen. Ich denke der Prüfer darf 2 Personen in der Woche erhöhen und wirft am Ende der Woche die Namen in die Luft und die Letzten werden erhöht.
Auch dieser doofe ," detaillierte " Dokumentationsaufwand , ist nur was zum lesen und bringt mir keine Zeit für die Patienten. Da fehlt der Leitsatz wie bei Wunden/ Verbänden: So viel wie nötig , so wenig wie möglich.
Ach mein Job, was bin ich überhaupt alles: PFK, WBL, MPEG Beauftragter, Hygienebeauftragter, Wundexperte nach ICW, Praxisanleiter,
für Bewohner/ Angehörige/ Chef : Apothekerin, Ärztin, Reinigungskraft, Bürokraft, Raumpflegerin, Seelsorgerin, Beschäftigungsdame, Köchin, Gestalterin, Einkäuferin , usw, usw und natürlich immer die "Schuldige für alles"
man was werde ich gut Bezahlt mit all den Veranlagerungen die Vorausgesezt werden.( Ironie)

MDK und Heimaufsichtsanforderungen, die nicht gleich sind , aber alle bedient werden wollen, erleichtern einen auch nicht die Arbeit. MDK Noten, sagen gar nichts, außer das die Doku stimmt.

Es muß sich vieles Ändern, aber das wird es nie.
Mir hängen diese ganzen "Idealisten" in der Pflege zum Halse raus.
Fast jeder Betrieb hat sie, DIE Pflegekraft, die sich aufopfert, den Beruf als Berufung sieht, klaglos Sonderschichten, Teildienste und Mehrarbeit schiebt, die telefonisch stets erreichbar ist und vom Chef dann gern als glänzendes Musterbeispiel den Kollegen vorgehalten wird, die ihre Arbeit tun um davon leben zu können und sich nicht bis auf die Knochen kaputt malochen wollen, die etwas Privatleben bevorzugen und dafür auch kämpfen..

Und solange die Gesellschaft einem pure Empathie, Mitgefühl und "Privatvergnügen" als Hauptbasis für den Beruf andichtet, wird sich auch nicht viel ändern.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.05.2014
Oh - doch , erhaltet euch euren Idealismus..! Klar es ist schon fünf nach zwölf und der Pflegenotstand nicht zu übersehen (vorausgesetzt wir schauen hin ) , aber ich arbeite aus Liebe zu meinen Patienten und zu meinem Beruf.....!!!! Es lässt sich nun mal nicht vermeiden , das da ne gehörige Portion "Privatvergnügen" dabei ist !!! Lieber wäre mir auch, das unsere wertvolle Arbeit in der Gesellschaft u. der Politik mehr Wertschätzung erfährt , z.B. durch deutlich bessere Bezahlung!!!
Ich arbeite in der ambulanten Pflege in einem super Team!! Stationär würde ich nur noch arbeiten wenn gar nichts anderes ging !!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.05.2014
Tja, langsam macht auch der Pflegeberuf keinen Spaß mehr.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.04.2014
Die bundesweiten Probleme beginnen mit der Auswahl des richtigen Hauses für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Denn wenn bei einem PKW die Windschutzscheibe im Sichtbereich einen Schaden aufweist und man diesen erheblichen Mangel mit anderen Fahrzeugteilen ausgleichen könnte, die im Topzustand sind, wäre eine Bewertung mit "geringen Mängeln" und Erteilung der TÜV-Plakette eine reine Augenwischerei. Diese Verblendung findet beim Pflege-TÜV seit dessen Einführung im Jahr 2009 statt, so dass die Note 1,2 im Bundesdurchschnitt nichts über den Ist-Zustand der Pflegeheime besagt, also keine echte Entscheidungshilfe für Betroffene darstellt.

Quellverweis:
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/pflegetuev101_page-1.html

Die Eingruppierung in die Pflegestufen 0-3 wird ebenso bemängelt, weil hier vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen relevante Krankheitsbilder im Pflegegutachten weggelassen bzw. ausgeblendet werden, so dass auch so mancher Pflegebedürftiger am Tag der Begutachtung zu "Höchstleistungen" kommt, um eben die ganzen Defizite kurzfristig zu kaschieren, um nicht wie ein Häufchen Elend vor den Fremden dazustehen. Und in der Folgezeit hat die Überschreitung der körperlichen, seelischen bzw. geistigen Fähigkeiten nicht nur die Konsequenz, herabgestuft zu werden. Nein, es kann zu einer weiteren Reduzierung der Ressourcen kommen. Daher ist es viel wichtiger bei einer Pflegebegutachtung die zuständige Pflegefachkraft anzuhören, die diese Bedürfnisse der Pflegebedürftigen in der körpernahen Grundpflege etc. sehr gut kennt, weil sie tagtäglich mit diesem Personenkreis zu tun hat.

Eine minutengenaue Zeitvorgabe in der täglichen Pflege von Menschen ist in der Theorie zwar möglich. Allerdings ist das Arbeitstempo nie gleich. Und so gibt es signifikante Unterschiede bei den Pflegebedürftigen, da nicht alle gleich drauf sind und sich jeder in einem anderen Zustand befindet. Dieser menschliche Unterscheidungsprozess setzt sich beim Pflegepersonal sowie bei ihren Kollegen und Kolleginnen bzw. Leitern und Leiterinnen fort.

Denn Pflege heißt nicht nur, dass ein Mensch diverse Beeinträchtigungen im Ablauf eines jeden Tages hat, die durch Dritte auszugleichen sind. Eine pflegebedürftige Person möchte am Leben in der Gemeinschaft teilhaben, sofern es geht und braucht manchmal auch etwas Nächstenliebe oder ein fürsorgliches Nachtgespräch, weshalb die zu betreuenden Personen in der Nacht auch stets zu begrenzen sind.

Deshalb muss jedes Pflege- bzw. Altenheim über genügend Fachpersonal verfügen und etwaige Urlaubs- bzw. Krankheitszeiten berücksichtigen. Ein echter Wettbewerb sollte im klassischen Sinne nicht statt finden, da Pflege und Gesundheit keine Luxusgüter darstellen dürfen, sondern zum Leben in der soziokulturellen Gemeinschaft einfach mit dazu gehören,

Schwerpunkt sollte eher ein reibungsloser und ordnungsgemäßer Betrieb sein, bei dem es keine echten Pflegedefizite gibt. Und natürlich muss auch an eine faire Bezahlung der examinierten Pflegefachkräfte gedacht werden, die teilweise sehr ungünstige Arbeitszeiten haben und Menschen bis in das Lebensende hinein begleiten, was immer eine seelische Belastung darstellt.

Der Beruf mit Zukunft wird hier beschrieben:
http://karrierebibel.de/berufe-mit-zukunft-examinierte-pflegefachkraft/
Sorry.....die Ampel steht bereits auf Rot!! Denn " was" sich alles so tummelt im Pflegezirkus, kann ja wohl nicht ernsthaft angerechnet werden....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.04.2014
Wie sich aus meinen Vorbeiträgen ergab, ist unser soziales Sicherungssystem aus den Fugen geraten, so dass ich dem Bundesverfassungsgericht zustimme, dass der Gesetzgeber verfassungskonforme Gesetze auf den Weg zu bringen hat, die dem GG für die BRD entsprechen.

Am 17.04.2014 urteilte das BVerfG unter Aktenzeichen 1 BvR 1133/12, dass das Pflegegeld kein "Entgelt" darstellt. Die Pflegebedürftigen sollen damit ein kleines Mittel in die Hand bekommen, um sich bei ihren Familienangehörigen, Nachbarn oder ehrenamtlichen Helfern für die Bemühungen zu bedanken, da die Personenkreise laut den Erfahrungen der Bundesregierung grundsätzlich ohne finanzielle Gegenleistung helfen.

Ferner gibt es eine gegenseitige Beistandspflicht von Angehörigen. Wird von den Pflegebedürftigen eine Pflegesachleistung bei den Pflegekassen begehrt, so sichert ein externer Pflegedienst auf ambulantem Weg die häusliche Pflege ab, der vertraglich mit den Pflegekassen verbunden ist. Die Pflegekasse muss hier deutlich höhere Leistungen an den Pflegedienstleister erbringen, der zum Beispiel gesetzliche Mindestlöhne bzw. Gehälter zu erbringen hat. Daher kann das BVerfG keinen Verstoss des Gleichheitssatzes und dem Schutz der Ehe und Familie gemäß GG erkennen, was die unterschiedlichen Höhen zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung anbetrifft.

Dem Bundestag ging eine Petition zu einer großen Pflegereform zu, an der sich 150000 Bürger und Bürgerinnen beteiligten:

http://www.grosse-pflegereform-jetzt.de/?page_id=567

Wichtigstes Ziel ist, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, damit sich in einer immer älter werdenden Gesellschaft kein Pflegepersonalnotstand ergibt, da es jeden zu jederzeit treffen kann, auf Hilfe anderer angewiesen zu sein. Und hier steht die Ampel bereits auf dunkelgelb, was Pflegefachkräftemangel anbetrifft.

Liebe Grüsse
Alphamännchen