Der Fall Mollath

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 56 Antworten

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Etwas, was mich schon seit einigen Monaten (seit dem ersten Bericht der Sendung "Monitor") beschäftigt, ist der Fall von Gustl Mollath. Viele kennen diesen inzwischen. Heute war die Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss.

Für mich ist es ein grobes Negativbeispiel der deutschen Justiz und ich frage mich wirklich, mit welcher Begründung er immer noch in der Psychiatrie eingesperrt bleibt. Gerichte haben keine Eile mit seiner Entlassung.

Habt ihr das Ganze verfolgt? Wie waren eure Eindrücke bisher?

Ich habe vor ca. 2 Stunden zum ersten Mal etwas von Gustl Mollath und seiner Geschichte gehört, weil in den Nachrichten ein Beitrag zu der heutigen Anhörung gesendet wurde.
(Die Beiträge in "Story" sowie bei "Monitor", habe ich leider nicht gesehen)
Seitdem habe ich einige Artikel im Netz gelesen um mich näher zu informieren.

Es ist schwierig. Wem kann man glauben? Seiner Frau? Ihm?
So oder so ist für mich im Moment nicht nachvollziehbar warum der Mann in der Psychiatrie sitzt.
Das "stinkt" gewaltig.

„“ (Pseudonym)

who the fuck is Gustl Mollath???

„“ (Pseudonym)

In Nürnberg geht der Fall immer wieder durch die Presse.

Da ich als zugereister auch nicht wusste um was es da geht, habe ich mich mal eingelesen.

Mein Fazit.
Mollath wird zu unrecht festgehalten.
Dass seine Aussagen bzgl. seine Frau wahr sind, hat ja inzwischen auch die Bank bestätigt!!

„“ (Pseudonym)

ich finde es wahnsinnig schwierig und komplex hier wirklich Aussagen zu dem Fall zu treffen....

interessanter Artikel hierzu finde ich
http://www.taz.de/!107419/

„“ (Pseudonym)

Nach der Ausstrahlung der Sendung soll es ihm noch schlechter gehen, sein Zimmer wurde durchsucht und ihm alle DVD´s ,Unterlagen und Recherchen weggenommen-aus Brandschutzgründen.

„“ (Pseudonym)

Gustl Mollath wird mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014.

Quelle: gmx.news

Seit 2006 in der Psychiatrie als "Gefahr für seine Umwelt" eingestuft sein. Ich weiß nicht, wo dieser Mann die Kraft noch her nimmt, immer weiter zu kämpfen, frei zu kommen.

Man versucht, eine Petion einzugeben. Es fehlen noch etwas über 4.000 Stimmen:

https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

Weitere Beiträge können in der ARD Mediathek noch gesehen werden.

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Aber jetzt geht es auch Ende Juni in die Bundestagsdebatte, es kommt Bewegung in die Sache.

„“ (Pseudonym)

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

Die Angaben des Bezirkskrankenhauses ergeben, dass sich Herr Mollath weigerte, an einer Therapie teilzunehmen. Es gab keine Gewalthandlungen des Herrn Mollath während der Aufenthalte, obwohl er unter massivsten Druck stand. Denn nur mit Therapie kann er seine Freiheit wiedererlangen, so das BKH.

Herr Mollath möchte sich keiner Diktatur/Zwang unterwerfen und daher mißlang es dem BKH, seinen Willen mit Androhung empfindlichen Übels zu brechen. Die Drohung wurde umgesetzt, so dass er bis zum heutigen Tage in der Psychiatrie untergebracht ist.

Gegen Schizophrenie spricht, dass die Bank (HBV) eben seiner "Fatamorgana" nachging und Beweise für den Vortrag fand, die somit keine Erfindung oder psychisch gestörte Einbildung sind.

Dass die Staatsanwaltschaft nicht jedes Delikt aufklären kann und Steuerfahnder nicht jede Steuerhinterziehung erkennen, ist den eingeschränkten menschlichen Fähigkeiten geschuldet. Hier ist an den Elefanten im Porzellanladen zu denken. Herrn Mollath fehlt diplomatisches Geschick.

Und Schizophrenie lässt sich nicht so einfach ausblenden. Dies müssten also seine Kunden, Kollegen und Freunde mitbekommen haben, dass er sich Geschichten ausdenkt und diese dann für wahr hält.

Der Psychiater, der diese Ferndiagnose erstellte, ist kein Profi. Denn er hatte die Einbildung, dass Herr Mollath die Delikte nur erfand, ohne diesen Punkt mit der Realität zu vergleichen. Von uns weiß jeder, dass es Geldwäsche, Mord und Totschlag gibt. Und wenn die Revision der Bank das Ergebnis bestätigte, kann sich Herr Mollath nur beim Vergehen seiner Frau geirrt haben...

Denn es gibt den sogenannten Graubereich. Er meinte, daß er durch seine Frau in zwielichtige Geschäfte verwickelt worden sei. Ihm fehlte das Expertenwissen, um dies genau einschätzen zu können.

Und da gibt es viele Leute, die irgendwann "explodieren", wenn sie ständig durch Dritte unter Druck geraten.

Der erste Tatvorwurf war, dass er seine Frau schlug, biss und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Ich finde es interessant, dass die Frau nicht sofort auszog, um einer weiteren Gefahr schlicht zu entgehen. Daher kann der Vortrag sehr übertrieben dargestellt worden sein.

Die Ärztin stellte 48 Stunden später, also nicht am Tattag eine Wunde im Ober- und Unterkiefer fest. Die Frau erstattete also keine zeitnahe Strafanzeige und ließ sich nicht sofort untersuchen. Was war der Grund für den verspäteten Arztbesuch ?

Die Ärztin kann nicht mitteilen, von wem die Verletzungen nun herrühren, da von Selbstbeschädigung bis zu einer echten Tat des Herrn Mollath alles möglich ist. Sie erstellte kein Ärztliches Attest. Frau Mollath hatte eine unbekannte Beziehung zu dem Sohn der Ärztin. Der Sohn erstellte das Ärztliche Attest. Daher liegt eine Urkundenfälschung vor. Der Sohn war kein Doktor...

Zwei Jahre später zeigt Frau Mollath ihren Mann wegen einer vermeintlichen Körperverletzung erst an. 20 Faustschläge etc., die die Ärztin zwei Tage später nicht sah ? Die Ärztin hat keine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung erstattet oder die Frau zur Polizei oder ins Frauenhaus geschickt. Das ist mir ins Auge gestochen !

Dann soll er Reifen von gemeinsamen Bekannten zerstochen haben. Also muss es Spuren bzw. DNA-Material von ihm geben, welches ihn als Täter entlarvt.

Gibt es wirklich keine Beweismittel, dass er, seine Frau oder Unbekannte mehrere Reifen zerstochen haben ? Man berichtet nur von den defekten Reifen...

Die Frau gibt eine 90-minütige Freiheitsberaubung an. Und hier steht Aussage gegen Aussage. Zufällig kam eine Bekannte, die wie vereinbart läutete. Und da hatte sie ihre Freiheit wieder...

Die Frau räumte ein, ihren Mann ebenfalls geschlagen zu haben, so dass also ein gemeinsames Kämpfchen statt fand, bei welchem sie sich eine leichte Verletzung zuzog. Und das kommt bei Ehestreitigkeiten leider öfters vor, das sich eben beide auf ein niedriges Nivea begeben...

Strafmaß:

Herr Mollath bekommt im Höchstfall eine Bewährungsstrafe, da er polizeilich nie in Erscheinung trat. Sehr ungewöhnlich für einen Mann, der laut Psychiater eine allgemeine Gefahr darstellt...

Der Psychiater müsste hier untersucht werden, ob bei ihm eine psychische Erkrankung vorliegt. Denn wenn man hier immer Kranke behandelt, kann das abfärben. Was war gleich wieder das psychiatrische Untersuchungsergebnis von Frau Mollath ? Das finde ich nicht !

Ich nehme an, dass sie ihren Feind (ihren Exmann) mit allen Mitteln bekämpft. Und dies wäre eine psychische Krankheit.
Die Frau übertrieb öfters.

Dies ist relevant. Die Polizei fand ein erlaubtes Luftgewehr bei der Wohnungsdurchsuchung und keine illegalen Waffen, so dass die Durchsuchung durch die Angaben der Ehefrau zu Stande kam, die sich letztlich als unverhältnismäßig erwies.

Falls Euch andere Erkenntnisse vorliegen, teilt es einfach mit.
Es ist wegen der Gefangenschaft im BKH so, dass sich Herr Mollath eventuell einen Gesundheitsschaden zuzog.

Das damalige Gericht hat erst Jahre später, also lange nach den vermeintlichen Taten, eine Zwangsunterbringung beim BKH veranlasst, also kann die Gefahr nie groß gewesen sein.
Das ist meine ganz persönliche Meinung zu dem Fall.

„“ (Pseudonym)

Sehr souverän dargestellt, Alpha! Die Frau war insgesamt 24 Jahre mit einem Psychophaten zusammen !? Der Mann war fast 50, als er zum erstenmal mit dem Gesetz in Konflikt kam, weil er etwas aufdecken wollte. Ich wußte gar nicht, wie schnell und heftig man solche Wahnzustände bekommen kann.

„“ (Pseudonym)

Die lassen sich schön Zeit, ist doch nicht deren verpfuschtes Leben. Die warten ab, bis Verjährung eintritt, sonst müßten ziemlich viele noch vor den Kadi.

„“ (Pseudonym)

@riedel
Die Verjährung kann in einem laufenden Verfahren nicht eintreten!

Bitte mehr Fach- und Sachkenntnis


Unterbrechung der Verjährungszeit, die nach Ende der Hemmung weiterläuft.

Der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, wird in die für einen Anspruch laufende Verjährungszeit nicht einbezogen.
Die Verjährung ruht also während der Hemmungszeit (§ 209 BGB).

Gesetzliche Hemmungsgründe finden sich in den Paragrafen 203 bis 208 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften.
Dazu zählen:

schwebende Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über das Bestehen eines Anspruchs
die Rechtsverfolgung (Klage, Mahnverfahren, Aufrechnung im Prozess, vorläufiger Rechtsschutz)
die Vereinbarung eines Stillhalteabkommen zwischen Gläubiger und Schuldner (Stundung)
die Hinderung der Rechtsverfolgung durch höhere Gewalt
Wird die Verjährung durch Rechtsverfolgung gehemmt, endet die Hemmung erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der anderweitigen Verfahrensbeendigung (§ 204 Absatz 2 Satz 1 BGB).

Die Regelungen des Bürgerlichen Rechts zur Hemmung der Verjährung sind auch auf öffentlich-rechtliche Forderungen anwendbar, soweit das Verwaltungsrecht keine eigenen Regelungen enthält (§ 53 VwVfG).
Das Strafrecht kennt den Begriff des "Ruhens der Verjährung", der im wesentlichen mit der zivilrechtlichen Hemmung gleichgesetzt werden kann.

„“ (Pseudonym)

Soviel ich gelesen habe, besteht die Möglichkeit, dass die Falschaussage der Ehefrau bereits in die Verjährung kommt. Aber ich bin nun mal kein Jurist und gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und was ich den Berichten entnehmen kann.

„“ (Pseudonym)

Zitat:
Bitte mehr Fach- und Sachkenntnis

Ich glaube, das ist hier zuviel verlangt. Wir sind doch nicht in einem Juristenforum!

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach handelt es sich um ein Komplott in Verbindung mit Amtsmißbrauch und -willkür. Sowas darf es im Deutschland des 21. Jahrunderts nicht mehr geben. Hoffentlich kommt es zu Anklagen gegen die Täter im weißen Kragen.

„“ (Pseudonym)

Zitat:
"Bitte mehr Fach- und Sachkenntnis."

Ich kann mich dieser Bitte nur anschließen.

Der Fall Mollath ist aber nun einmal derartig vielschichtig und kompliziert, dass es keine Schande ist, über keine ausreichende Sachkenntnis zu verfügen.
Wenn man aber keine sachliche und fachliche Kompetenz hat,
sollte man mit Komplott- und Verschwörungsfantasien eher
zurückhaltend sein.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Justiz in der Causa Mollath
partielle Verfahrensfehler begangen hat . Deshalb wird es ja auch ein Wiederaufnahmeverfahren geben.

Allerdings möchte ich nicht in der Haut des Gutachters stecken, der G. Mollath Ungefährlichkeit attestieren soll.

Zumal potentielle Gutachter vom Mob der humanen Gustl-Unterstützer an Leib und Leben bedroht werden.

Der Erstgutachter Dr. Leipziger, der Gustl Mollath nach Aktenlage begutachten musste, weil dieser eine persönliche Exploration verweigerte, benötigte Polizeischutz aufgrund der
Morddrohungen.
Der renommierte Ulmer Prof.Dr.Pfäfflin, der G.Mollath persönlich
mehrstündig untersucht und begutachtet hat, steht mittlerweilen für eine Wiederbegutachtung nicht mehr zur Verfügung, weil er von den G-Mollath-Unterstützer-Gutmenschen bedroht wird.
Deshalb meine ketzerische - nicht ganz ernst gemeinte - These:
vielleicht sind ja die vielen Eiferer und Unterstützer mittlerweilen
gefährlicher als weiland Gustl himself !!??

„“ (Pseudonym)

Hallo Riedel,

ich beantworte kurz deine Verjährungsfrage:

Die Verjährung beginnt, sobald eine Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Als erstes ist abzuklären, welche Haupttat eigentlich von wem vorliegt, aus der sich die Verjährungsfristen ergeben und wann eben der "Erfolg" eingetreten ist.

Verjährungsfristen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

Anmerkung:
Wenn einen Tag vor Ablauf der Verjährung ein Fall nach § 78c, STGB eintritt, beginnt die Verfolgungsverjährung von vorn !

Die endgültige Strafverfolgungsverjährung tritt nach Ablauf der doppelten gesetzlichen Verjährungsfrist ein.

Ausnahme:
Völkermord, Mord. Solche Schwerverbrechen verjähren nie !

Es gibt also einen strafrelevanten Unterschied zwischen Mord und Totschlag, der auch beim Thema Verjährung eine wichtige Rolle spielt.

Du meinst, dass rechtzeitig ein erster Schritt in Bezug auf die Verjährung einzelner Strafdelikte von möglichen Tätern getan werden muss. Und da stimme ich dir zu !

„“ (Pseudonym)

Danke, Alpha, für die Erklärung.
Hier ist zu beachten, dass einem bis dato unbescholtenen Bürger ein hochgradiger Wahnsinn und Gefährlichkeit unterstellt wurde und dieses seit vielen Jahren ohne ausreichende Begründung Herrn Mollath die Freiheit und Gesundheit kostet.
Jetzt aber dieses im Gegenzug den verzweifelten Freunden anzuldichten, ist m.M. nach schon mehr als eine Frechheit. Was würdest du tun, Kuschelbär...., wenn man dies deinem besten Freund/Vater/Sohn o.ä. angetan hätte. Würdest du alles abnicken-die Justiz hat immer recht? Sachverstand-oh wie schön, wenn wir den immer und überall hätten, aber ein wenig Emphatie für einen Wehrlosen wäre auch mal angebracht. Er muss um ärztliche Versorgung, einen Rasierapparat, einen Bleistift und Ausgang betteln. Jeder Sexualstraftäter wäre wohl schon frei.

„“ (Pseudonym)

@kuschelbaer_muc

Ich würde dich bitten, die Chronologie des Falls zuerst einmal nachzuvollziehen, statt hier von "Gefährlichkeit" zu faseln. Der Gutachter Dr. Leipziger hat rein nach Aussage der Ex-Frau und Aktenlage begutachtet. Herr Mollath hat eine Begutachtung durch diesen Gutachter von vorn herein abgelehnt. Dass er jetzt, zur neuen Beurteilung des Falles, mit der Begründung, er würde von Medien und fragenden Mitbürgern gemobbt, ein erneutes Gutachten ablehnt, ist die Voraussetzung gewesen, Herrn Mollath in der phorensischen Psychiatrie zu belassen. Mindestens schon mal wieder bis Juni 2014.

Wie beurteilst du denn, dass die Ex-Frau Mollath

- befreundet war mit der Arzthelferin der Ärztin, deren Sohn das Attest unterschrieb über die angeblichen Körperverletzungen?

- 2004 entlassen wurde von der Hypo Vereinsbank inklusive all der von Mollath mitgenannten "Geldwäscher"?

- nun verheiratet ist mit ihrem früheren Bankdirektor, der in einem Handball Verein mit dem zuständigen Richter dieses Falles spielte?

- Zugang zu dem Haus des bereits geschiedenen Mannes in Polizeibegleitung bekam, als Herr Mollath schon untergebracht war und die Hütte leerräumte. Es fehlt nicht nur seine gesamte Habe, sondern auch zwei Autos, ein Motorrad, seine Kleidung. Nicht mal ein Foto seiner Mutter ist geblieben.

- seinem Freund einen Anruf gönnte, in dem sie ankündigte, dass sie ihn "fertig" mache und auch wüsste, wie man ihn für immer aus dem Weg räume, weil sie die richtigen Kontakte hätte.

Ich glaube, dass all diese Fakten ein wenig gegen einen "gefährlichen Wahnsinnigen" sprechen, vor allem nachdem im letzten Jahr durch die interne Untersuchung der Bank herauskam, dass alle von Gustl Mollath gemachten Aussagen den Tatsachen entsprachen und er INSIDER WISSEN hatte.

Allein die Aussagen der Ex haben Mollath in diese Situation bringen können. Das sollte jeden Bürger unseres Landes auf die Barrikaden bringen, dass es einer Justiz möglich ist, allein auf Aktenlagen entschieden wird.

„“ (Pseudonym)

Langsam kommt Bewegung in die Sache

Bundesverfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath
Karlsruhe prüft eine Beschwerde zu Mollath. Bayerisches Justizministerium und Generalbundesanwalt sollen dem Bundesverfassungsgericht ihre Sicht des Falles erklären

Das Bundesverfassungsgericht will sich mit Gustl Mollath beschäftigen. Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, dass aus Karlsruhe die Bitte um eine Stellungnahme eingegangen sei. Zuständig als Berichterstatter am Bundesverfassungsgericht im Fall Mollath ist einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung zufolge der Verfassungsrichter Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands.

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Besonders berücksichtigt werde dabei, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei. Auch der Generalbundesanwalt wurde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung um Stellungnahme gebeten. Beide Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern.