Datenschutzskandal und Agententätigkeit in der BRD
Forum für Dicke, Mollige und Übergewichtige

Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
23.07.2014
Alle Artikel, die relevant für die globale Überwachungs- und Spionageaffäre sind, können hier nachgelesen werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:%C3%9Cberwachungs-_und_Spionageaff%C3%A4re_2013

Spiegel Online veröffentlichte 53 PDF-Dokumente des Herrn E. Snowden in Bezug auf die Geheimdienstaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland, die hier einsehbar sind:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/snowdens-deutschland-akte-alle-dokumente-als-pdf-a-975885.html

Die Geheimschutzordnung des Bundesrates mit Geheimhaltungsgraden ist hier nachlesbar:

http://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/recht/geheimschutzo/geheimschutzo.html

Die Bundesregierung macht von diesen Geheimhaltungsgraden teilweise Gebrauch, wenn sie Anfragen anderer Parteien zur Affäre erhält und lässt diesbezügliche Fragen teilweise unbeantwortet.

In der Talkshow über deutsch-amerikanische Beziehungen bei Anne Will hat Herr Binninger (CDU) erklärt, dass die Meinung der Öffentlichkeit bei dieser Geheimdienstaffäre keine Rolle spielt.

Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs erklärt hierzu, dass es ein Fehler ist, ausgerechnet die von der Massenüberwachung betroffene Öffentlichkeit nicht in die Versuche einer Klärung einzubeziehen.

Quellverweis:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/tv-kritik-anne-will-kurz-vorm-freien-fall-13050091.html

Und ich sehe dies so wie meine Berufskollegin. Dass ich die Meinung eines Herrn Pofalla nicht berücksichtigen kann, liegt am fehlenden Fachwissen, so dass ich beispielsweise nicht erklären könnte, wie ein AKW funktioniert, weil das was Hochkomplexes für mich ist. Da gibts also echte Wissensgrenzen. :-)


.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.06.2014
Im § 35 SGB I wird das Sozialgeheimnis behandelt, zu denen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören. Dies bedeutet lediglich, das Unbefugte keine Sozialdaten erheben, verarbeiten oder nutzen dürfen. Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person gemäß § 67 SGB X.

Die Übermittlung von Sozialdaten an die Behörden vom Verfassungsschutz, BND, MAD oder dem BKA ist zulässig, insoweit erforderlich, wie sich bereits aus § 72 SGB X ergibt.

Quellverweise:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/35.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/67.html
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/72.html

Da es einen schriftlichen Vertrag zwischen dem BND und der NSA gibt, heißt dies, dass unbekannte Dritte im Bedarfsfall einen Zugriff auf die Sozialdaten haben.

Wie leicht es ist, an Patientendaten Dritter zu kommen, wird hier kurz erklärt:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/so-unsicher-sind-patientendaten-aid-1.4341292

Liebe Grüße
Alphamännchen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.06.2014
Frau Dr. Angela Merkel gab in einem TV Duell mit Herrn Steinbrück im Jahr 2013 an, nichts von den Überwachungsaktivitäten der NSA innerhalb der BRD zu wissen. Nun enthüllt der Spiegel...

Der US-Geheimdienst NSA und der Bundesnachrichtendienst (BND) haben die Modalitäten für die Überwachung deutscher Bürger schriftlich fest.gelegt.

Ein Vertrag über die Kooperation am Lauschposten im bayerischen Bad Aibling enthält eine Ausnahmeklausel zur Ausspähung von Deutschen.

Ein geheimer NSA-Bericht schildert zudem Überwachungserfolge am Standort Deutschland. Von Griesheim nahe Darmstadt aus wurden den Dokumenten zufolge Dutzende Aufklärungsmissionen betrieben. Mehr als 200 US-Agenten sind den Informationen zufolge unter dem Deckmantel des Diplomatenstatus in Deutschland aktiv. Hinzu kommen vermutlich mehrere Hundert Angestellte privater Firmen, die im Auftrag der NSA arbeiten.

Quellverweis:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-ausschuss-will-neue-bnd-enthuellungen-schnell-pruefen-a-975340.html