Datenschutz oder Datenfrust?
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2012
Also mein Nachname ist nicht ganz so verbreitet und es gibt durchaus ein Taxiunternehmen mit diesem Nachnamen, aber niemals mit diesem Vornamen. Davon gibt es auf der ganzen Welt genau 2 Menschen... eine davon bin ich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2012
In der Regel sind deine personenbezogenen Daten nicht bloss beim Einwohnermeldeamt registriert, sondern auch im örtlichen Telefonbuch etc. enthalten. Lösung für Letzteres:

Du kannst deinem Telekommunikationsanbieter mitteilen, dass du der Weiterleitung deiner Daten an Dritte widersprichst und deine Daten für die elektronischen Telefonbuchverzeichnisse (CD-ROM, Online, Auskunft) und für die Inverssuche zu sperren sind.

Denn damit hat niemand mehr die Möglichkeit, an deine Nummer zu kommen, dem du sie nicht persönlich mitgeteilt hast.

Es ist möglich, dass es in deinem Ort mal ein Taxiunternehmen mit deinem Namen gab. Und wenn es das nicht mehr gibt, bist du zur potentiellen Eigentümerin mutiert, ohne es zu wissen :-)

Außerdem hast du eine Möglichkeit übersehen... Denn wenn du deine Koffer packst und in ein anderes Bundesland ziehst, gibts irgendwann nicht mehr diese störenden Verwechslungen. Dies wäre doch mal ein Umzugsgrund der besonderen Art-oder ?!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2012
Ein Gutes dürfte dies aber haben... Ich werde dann wenigstens nicht mehr als Taxiunternehmen geführt. Ich weiss ja nicht wie das zustande kam aber in Verbindung mit meinem Namen und meiner Stadt werde ich immer als Taxiunternehmen auf irgendwelchen Seiten im Internet geführt. Und das, obwohl ich bis auf eine Unternehmerprüfung im Taxen- und Mietwagengewerbe vor der IHK niemals etwas mit Taxen im gewerblichen Sinne zu tun hatte. Da kannst Du die Betreiber der Seiten noch und nöcher auffordern Dir den Lieferanten der Adressdaten preiszugeben wegen Verbreitung fehlerhafter Daten, das Endet immer im dunklen schwarzen Loch ohne Aussicht auf Berichtigung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.07.2012
Bei einer "Gewinnmöglichkeit" stimmst du der Weiterleitung der Daten an Dritte zu Werbezwecken zu. Kleingedrucktes, daß zu den Teilnahmebedingungen gehört. Widerspruch genügt in dem Falle. Dein finanzieller Vorteil war die Möglichkeit, zu gewinnen, selbst wenn der Rechtsweg üblicherweise ausgeschlossen ist...

Unter Adresshandel meint man den An- und Verkauf von einem Adressbuch mit Tausenden von personenbezogenen Daten, das also zwecks Berichtigung für eine Unkostenpauschale durch die Behörde überprüft und richtig gestellt wird.

Das berichtigte Adressbuch wird dann von unbekannten Dritten gegen ein gewisses Entgelt erworben und weiter veräußert, so dass du letztlich nicht weißt, wer deine Adresse eigentlich hat.

In einer Talkshow wird von einer Geldstrafe gesprochen, wenn das bekundete Interesse der Adressanfrage unzutreffend sei...

Die GEZ kann im ganzen Land die Daten erwerben, da hier ein berechtigtes Interesse vorliegt. Unterhändler können sich dort beispielsweise mit Adressbüchern eindecken oder bei Dritten.

Also weiß niemand, was danach mit den Adressbüchern noch alles geschieht. Die vermeintlichen "Strafen" gehen ins Leere, wenn man sich dies weiter überlegt, da ja keine Fehlinfos bei der Behörde notwendig sind. *Palim, palim*
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.07.2012
@ Alphamännchen

So sehe ich das auch. Zumindest wird nun öffentlich hierüber berichtet und auch der Mißstand der Abstimmung des Gesetzes während dem Halbfinale, wo Deutschland dem Spiel folgte und nur ein Bruchteil an Regierungsamateuren zur Abstimmung im BT waren.

Ich fühle mich regelrecht verarscht wenn einerseits die Kaltaquise am Telefon strafrechtlich verfolgt wird, andererseits aber gesetlich unterstützer Schindluder mit personenbezogenen Daten zur Unterstützung der Kaltaquise betrieben wird.

Nur weil ich mit 18 mal bei nem Preisausschreiben mitgemacht habe als ich noch im Elternhaus wohnte dürfen die Adresssammler meine Daten auf Lebenszeit updaten??? Was ist das bitteschön für ein Quatsch?!? Vor allem, was ist mein finanzieller Vorteil hiervon???
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.07.2012
Aoxomoxoa hat es auf den Punkt gebracht. Wenn ich Freibier für alle rufe und im nächsten Atemzug 10 € pro Maß verlange,
wirke ich weder glaubhaft noch seriös.

Als schmieriger Aal kann ich es so begründen, dass die Gäste halt nicht Frau und Herr Alle geheißen haben oder einfach das Freibier der Firma Geizhals noch nicht eingetroffen ist.

Das Antikorruptionsgesetz der EU ist eher eine Luftnummer, da eine Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme selten aufgeklärt werden kann. Man spricht eher von einer Krötenwanderung, die im Film "Didi-der Experte" in der "Autowaschanlage" vonstatten geht und die andere gar nicht mitbekommen.
Da könnte einem fast der Gedanke der Vorteilsannahme aufkommen oder wieso diese kurzfristige und sehr radikale Änderung der alten Gesetzesverinbarungen?
Würde anderer Seits ja dazu passen daß Antiporruptionsgesetze der EU bereits vor 13 Jahre unterzeichnet, aber bis heute noch nicht ratifiziert wurden.
@Aoxomoxoa:

Vorab erstmal der Ursprungsentwurf: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/MeldFortG.pdf

Da steht unter § 44, dass die einfache Melderegisterauskunft Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade, Anschrifte(n) und eine Info OB die Person verstorben ist umfasst. Die im Artikel erwähnten Daten ergeben sich aber aus der erweiterten Auskunft (§ 45), die Angabe der Religionszugehörigkeit ist z.B. auch da nicht enthalten.

Weiterhin steht in der Neufassung, dass Daten bei Widerspruch nur Bestätigung oder zur Berichtigung bestehender Daten weitergegeben werden dürfen. Im genannten Artikel steht allerdings etwas anderes.

Da finde ich §50 oder §42 schlimmer!
Was ich immer wieder feststelle (im realen Leben - hier kann ich es nicht beurteilen), dass diejenigen, die besonders laut nach Datenschutz schreien, diejenigen sind, die mit ihren Smartphones selbstverständlich die Ortungsdienste einschalten und die mit realem Namen in Facebook jede Unternehmung posten. Also Leute, deren Privatleben man völlig problemlos abrufen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.07.2012
Ich schiebe kurz zwei Links mit einer Kurzerklärung ein:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/Meldewesen/ausblick.html

So funktioniert die automatisierte Melderegisterauskunft via Internet bisher:

http://www.augsburg.de/index.php?id=9653

Künftig läuft es so ab, sofern der Bundesrat seine Zustimmung auch noch erteilt:

Wenn ich ein privates Interesse an Charlie Chan aus Augsburg habe, kann Charlie dieser Auskunft nicht widersprechen, da es hier weder um eine Werbung noch um den Adresshandel geht, sofern meine Begründung der Wahrheit entspricht...

Die Bürger/innen der jeweiligen Stadt werden im Meldeamt z. B. bei einem Umzug und via öffentlicher Ausschreibung informiert, dass sie der Weiterleitung ihrer Daten an Adresshändler und zu Werbezwecken schriflich widersprechen können.

.........

PS: Ich bin für eine Eignungsprüfung aller Abgeordneten :-(
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.07.2012
Könntest Du da mal genauer ins Detail gehen?