Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.03.2014
Hochwürden Don Camillo und Peppone würdigen sich im Film gegenseitig, auch wenn sie sich oft hochziehen und nicht immer gleicher Meinung sind.
Sie verbringen viel Zeit miteinander und mit den Dorfbewohnern, zu denen sie sich je nach Gesinnung hingezogen fühlen.
Don Camillo wird von Peppone fortgejagt und von ihm gerettet. Und das hat auch was mit unseren positiven und negativen Eigenschaften zu tun, da wir nicht frei von Fehlern sind. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gibt es also nicht erst seit diesem Jahrtausend, sondern seit Anbeginn der Zeit, so dass es zu unseren elementaren Grundbedürfnissen dazu gehört, nicht wie Eremiten in einer einsamen Höhle zu leben und unser Dasein ganz allein zu führen und zu gestalten, mit allen Vor- und Nachteilen, sondern inmitten einer selbst gewählten Wohlfühlgesellschaft, die unseren Lebensmittelpunkt darstellt. Die Ausgrenzung hiervon ist weder christlich noch sozial. Daher ist dieser Punkt würdevoll einzuberücksichtigen, also gesellschaftstypisch. Man benötigt keine Luxusurlaube auf der AIDA für 12 Wochen im Jahr, aber auch keinen Helicopter, um von München nach Berlin zu kommen. Man muss hier typische Verkehrsmittel berücksichtigen, welche die Allgemeinheit verwendet.
Es ist immer der einfache Standard eines Durchschnittsbürgers einzuplanen.
Sicher kann man als Gast einer Talkshow alles Mögliche behaupten. Und so blicken wir als erstes auf den Beitragszahler Herrn Dübel. Seine Biographie ist mir unbekannt, da ich ihn nicht persönlich kenne.
Im Internet lese ich, daß er eine Hauptschule besucht hat. Das Problem trat in seiner Ausbildung auf, die er nicht zu Ende brachte. Die Gründe sind mir unbekannt. Gab es ein Kindheitstrauma ? Gab es während der Lehre einige unbeherrschbare Probleme ? Nahm er professionelle Hilfe in Anspruch ? Er arbeitete als Lagerist und wurde arbeitslos. Welche Probleme führten denn zu seiner Arbeitslosigkeit ? Wie ging seine Umwelt damit um ? Und hatte er jemanden, der ihm nach dem Fall auf den Boden wieder aufhalf oder wurde er ganz allein gelassen ? Er zog sich TBC zu. Ich kann nicht beurteilen, was in seinem Rucksack des Lebens alles enthalten ist.
Seine Einkünfte als Gast in einer Talkshow und für sein Lied kenne ich nicht, so dass er also einer Beschäftigung nachzugehen versuchte. Und das steht der Standardaussage entgegen, dass er keine Versuche unternahm, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Ich sehe viele lustige Clowns in Zirkusarenen. Doch wie es hinter dieser Maske aussieht, ist für den Betrachter unbekannt.
Sie verbringen viel Zeit miteinander und mit den Dorfbewohnern, zu denen sie sich je nach Gesinnung hingezogen fühlen.
Don Camillo wird von Peppone fortgejagt und von ihm gerettet. Und das hat auch was mit unseren positiven und negativen Eigenschaften zu tun, da wir nicht frei von Fehlern sind. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gibt es also nicht erst seit diesem Jahrtausend, sondern seit Anbeginn der Zeit, so dass es zu unseren elementaren Grundbedürfnissen dazu gehört, nicht wie Eremiten in einer einsamen Höhle zu leben und unser Dasein ganz allein zu führen und zu gestalten, mit allen Vor- und Nachteilen, sondern inmitten einer selbst gewählten Wohlfühlgesellschaft, die unseren Lebensmittelpunkt darstellt. Die Ausgrenzung hiervon ist weder christlich noch sozial. Daher ist dieser Punkt würdevoll einzuberücksichtigen, also gesellschaftstypisch. Man benötigt keine Luxusurlaube auf der AIDA für 12 Wochen im Jahr, aber auch keinen Helicopter, um von München nach Berlin zu kommen. Man muss hier typische Verkehrsmittel berücksichtigen, welche die Allgemeinheit verwendet.
Es ist immer der einfache Standard eines Durchschnittsbürgers einzuplanen.
Sicher kann man als Gast einer Talkshow alles Mögliche behaupten. Und so blicken wir als erstes auf den Beitragszahler Herrn Dübel. Seine Biographie ist mir unbekannt, da ich ihn nicht persönlich kenne.
Im Internet lese ich, daß er eine Hauptschule besucht hat. Das Problem trat in seiner Ausbildung auf, die er nicht zu Ende brachte. Die Gründe sind mir unbekannt. Gab es ein Kindheitstrauma ? Gab es während der Lehre einige unbeherrschbare Probleme ? Nahm er professionelle Hilfe in Anspruch ? Er arbeitete als Lagerist und wurde arbeitslos. Welche Probleme führten denn zu seiner Arbeitslosigkeit ? Wie ging seine Umwelt damit um ? Und hatte er jemanden, der ihm nach dem Fall auf den Boden wieder aufhalf oder wurde er ganz allein gelassen ? Er zog sich TBC zu. Ich kann nicht beurteilen, was in seinem Rucksack des Lebens alles enthalten ist.
Seine Einkünfte als Gast in einer Talkshow und für sein Lied kenne ich nicht, so dass er also einer Beschäftigung nachzugehen versuchte. Und das steht der Standardaussage entgegen, dass er keine Versuche unternahm, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Ich sehe viele lustige Clowns in Zirkusarenen. Doch wie es hinter dieser Maske aussieht, ist für den Betrachter unbekannt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
Matthias Deutschmann sagte einmal: "Würde" - man beachte den Konjunktiv.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
Das Wort "Würde" kann durchaus unterschiedlich interpretiert werden.
Kommt immer auf den jeweiligen Anspruch an.....
Kommt immer auf den jeweiligen Anspruch an.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
thx @Icebear
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
@Bernd, sorry, ich blick's nicht
Du wartest mit einer Zahl nach der anderen auf, wieviel Geld "wir" zahlen und dass der Leistungsmissbrauch (noch untermauert von weiteren Zahlen plastisch dargestellt) eingeschränkt werden muss. Du betrachtest aber die Sanktionen als "ungeeignet" (sehe ich auch so, doch ich sehe auch nicht in jedem Leistungsempfänger einen Verdächtigen!). Trotzdem wartest Du mit Arno Dübel auf ... wohin geht die Reise jetzt genau?
Was ist letztendlich jetzt das Argument, was möchtest Du ändern oder wie würdest Du vorgehen? Wie kann/soll Menschen geholfen werden?
Du wartest mit einer Zahl nach der anderen auf, wieviel Geld "wir" zahlen und dass der Leistungsmissbrauch (noch untermauert von weiteren Zahlen plastisch dargestellt) eingeschränkt werden muss. Du betrachtest aber die Sanktionen als "ungeeignet" (sehe ich auch so, doch ich sehe auch nicht in jedem Leistungsempfänger einen Verdächtigen!). Trotzdem wartest Du mit Arno Dübel auf ... wohin geht die Reise jetzt genau?
Was ist letztendlich jetzt das Argument, was möchtest Du ändern oder wie würdest Du vorgehen? Wie kann/soll Menschen geholfen werden?
Bei der ganze Diskussion kommt mir immer noch der Bereich der Menschenwürde zu gering vor. Klar kann eine Person mit Summe X in diesem Land existieren, aber ist damit bereits seine Würde genüge getan oder was gehört mit dazu? Wie weit muß Teilhabe gehen?
Immerhin soll es bei der Diskussion nicht um die gehen die Leistungen missbrauchen, was ganz klar geahndet gehört wie auch jeder gleich hoch geahndetes Steuervergehen! ^^
Immerhin soll es bei der Diskussion nicht um die gehen die Leistungen missbrauchen, was ganz klar geahndet gehört wie auch jeder gleich hoch geahndetes Steuervergehen! ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
Hallo Bernd,
es geht bei den Meldepflichtverstößen um sehr unterschiedliche Dinge. Eine Frau ist z. B. alleinerziehend und geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Sie bezieht also Aufstockleistungen. Der Sachbearbeiter lädt die Frau während dieser Beschäftigungszeiten ein, weil er andersweitig keine Zeit hat.
Kommt sie nicht, wird sie sanktioniert. Kommt sie, droht der Jobverlust. Und so muss sie in einer Anhörung ihr "Fehlverhalten" begründen. Sie liest ihre Sanktion durch und nimmt die Kürzung in Kauf, da sie nicht weiß, dass man sich dagegen wehren kann.
Dann gibts kurzfristige Terminierungen. Der Termin am 10.03.2014 wird also versäumt, da die Einladung am 11.03.014 eintrudelt. Es wird sanktioniert, da die Person schließlich den Termin versäumte.
Das vierjährige Kind einer Alleinerziehenden hat 40 Grad Fieber, so daß sie ihren Termin um 10 Uhr telefonisch abzusagen versucht. Niemand geht ans Telefon. Sie muss das kranke Kind entweder für längere Zeit alleine lassen, da der Jobcenter nicht nebenan ist oder das kranke Kind mitnehmen, damit sie nicht sanktioniert wird. Die Jobcenter sind deshalb an das Kindeswohl zu erinnern.
Dann geht es bei vielen um das Ticket im ÖPNV, da man kein Fahrrad hat und der Jobcenter nicht kurz zu Fuß erreichbar ist. Denn wenn man schon die Bedarfe kürzt und ausblendet, also alles sehr knapp berechnet, muss man auch akzeptieren, dass die Leute kein Geld für den ÖPNV haben. Sie können sich also den Vorsprachetermin aktuell nicht leisten. Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Man kann es auch nicht mit dem Termin begründen, den man wahrnehmen muss, um nicht noch weiter gekürzt zu werden. Daher erfolgt eine Sanktion entweder vom Jobcenter oder vom Gericht, wenn man ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird.
Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass man alle paar Wochen einen Gesprächstermin hat. Diese dauern ein paar Minuten an und führen in der Regel zu nichts. Die Kundschaft kommt sich vergaggeiert vor, weil sie diese Vorsprachetermine als reine Schikane ansehen. Gerade die, die beschäftigt sind, kommen also immer wieder ins Schleudern, da man nicht zu gleicher Zeit an zwei verschiedenen Orten sein kann.
Betroffen sind Alleinerziehende, die niemand für ihre Kinder haben und hier mehrere Fahrscheine lösen müssen, um fünf Minuten mit dem Bearbeiter zu verbringen. Es erfolgt eine Sanktion, wenn man nicht zum Termin erscheint.
Dann muss man noch weitere Termine einplanen, da ein Bescheid maximal 6 Monate gilt und viele Schwierigkeiten mit dem Antrag haben.
Ziehe ich alle unberechtigten Sanktionen ab, die verhängt worden sind, bin ich bei einer niedrigen Fallzahl.
Die Beschäftigten der Jobcenter führen nur das SGB II bzw. SGB XII aus, so dass die Kundschaft gebeten wird, ihre Hinderungsgründe einfach schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Denn eine Arbeit geht immer vor dem Termin. Die Beschäftigten sind also nicht die Schuldigen, wie man gerne meint, sondern die Leute, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben.
Und derzeit laufen Verfahren in Bezug auf die Verfassungskonformität des RBEG, welches alle betrifft, auch die Steuerpflichtigen. Frau Merkel wurde von mir persönlich um die Nennung des Fertigstellungstermins vom RBEG gebeten, so dass das BMAS bis zum heutigen Tage keinen Termin nannte.
Dies bedeutet, dass die zuständigen Referate also lange Bescheid wissen, dass man die Urteile vom BVerfG vollumfänglich einzuberücksichtigen hat.
es geht bei den Meldepflichtverstößen um sehr unterschiedliche Dinge. Eine Frau ist z. B. alleinerziehend und geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Sie bezieht also Aufstockleistungen. Der Sachbearbeiter lädt die Frau während dieser Beschäftigungszeiten ein, weil er andersweitig keine Zeit hat.
Kommt sie nicht, wird sie sanktioniert. Kommt sie, droht der Jobverlust. Und so muss sie in einer Anhörung ihr "Fehlverhalten" begründen. Sie liest ihre Sanktion durch und nimmt die Kürzung in Kauf, da sie nicht weiß, dass man sich dagegen wehren kann.
Dann gibts kurzfristige Terminierungen. Der Termin am 10.03.2014 wird also versäumt, da die Einladung am 11.03.014 eintrudelt. Es wird sanktioniert, da die Person schließlich den Termin versäumte.
Das vierjährige Kind einer Alleinerziehenden hat 40 Grad Fieber, so daß sie ihren Termin um 10 Uhr telefonisch abzusagen versucht. Niemand geht ans Telefon. Sie muss das kranke Kind entweder für längere Zeit alleine lassen, da der Jobcenter nicht nebenan ist oder das kranke Kind mitnehmen, damit sie nicht sanktioniert wird. Die Jobcenter sind deshalb an das Kindeswohl zu erinnern.
Dann geht es bei vielen um das Ticket im ÖPNV, da man kein Fahrrad hat und der Jobcenter nicht kurz zu Fuß erreichbar ist. Denn wenn man schon die Bedarfe kürzt und ausblendet, also alles sehr knapp berechnet, muss man auch akzeptieren, dass die Leute kein Geld für den ÖPNV haben. Sie können sich also den Vorsprachetermin aktuell nicht leisten. Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Man kann es auch nicht mit dem Termin begründen, den man wahrnehmen muss, um nicht noch weiter gekürzt zu werden. Daher erfolgt eine Sanktion entweder vom Jobcenter oder vom Gericht, wenn man ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird.
Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass man alle paar Wochen einen Gesprächstermin hat. Diese dauern ein paar Minuten an und führen in der Regel zu nichts. Die Kundschaft kommt sich vergaggeiert vor, weil sie diese Vorsprachetermine als reine Schikane ansehen. Gerade die, die beschäftigt sind, kommen also immer wieder ins Schleudern, da man nicht zu gleicher Zeit an zwei verschiedenen Orten sein kann.
Betroffen sind Alleinerziehende, die niemand für ihre Kinder haben und hier mehrere Fahrscheine lösen müssen, um fünf Minuten mit dem Bearbeiter zu verbringen. Es erfolgt eine Sanktion, wenn man nicht zum Termin erscheint.
Dann muss man noch weitere Termine einplanen, da ein Bescheid maximal 6 Monate gilt und viele Schwierigkeiten mit dem Antrag haben.
Ziehe ich alle unberechtigten Sanktionen ab, die verhängt worden sind, bin ich bei einer niedrigen Fallzahl.
Die Beschäftigten der Jobcenter führen nur das SGB II bzw. SGB XII aus, so dass die Kundschaft gebeten wird, ihre Hinderungsgründe einfach schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Denn eine Arbeit geht immer vor dem Termin. Die Beschäftigten sind also nicht die Schuldigen, wie man gerne meint, sondern die Leute, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben.
Und derzeit laufen Verfahren in Bezug auf die Verfassungskonformität des RBEG, welches alle betrifft, auch die Steuerpflichtigen. Frau Merkel wurde von mir persönlich um die Nennung des Fertigstellungstermins vom RBEG gebeten, so dass das BMAS bis zum heutigen Tage keinen Termin nannte.
Dies bedeutet, dass die zuständigen Referate also lange Bescheid wissen, dass man die Urteile vom BVerfG vollumfänglich einzuberücksichtigen hat.
bernd, ich glaube, Roderick hat das eher sarkastisch-rhetorisch gemeint.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
@Peppermint
Es ist mit Deinem Beispiel wie zu Anfang dieses Thread mit der Cola.
Jeder kann mit seinem Geld machen was er will. Der eine kauft sich von seiner "Stütze" Cola, der andere Burger und niemanden hat es zu interessieren. Der eine erfüllt die Meldeaufgaben und bekommt den Tag bezahlt und der andere verschwendet den wertvollen Tag nicht und bekommt dafür auch kein Geld. Da kann sich dann doch niemand beschweren, oder?
@Roderick
Nutzer des sozialen Netzes als "wertlos" zu titulieren ist schon starker Tobak.
Somit wurde in diesem Forum ein neuer Tiefpunkt erreicht und dieser Thread hat sich deshalb für mich erledigt.
Es ist mit Deinem Beispiel wie zu Anfang dieses Thread mit der Cola.
Jeder kann mit seinem Geld machen was er will. Der eine kauft sich von seiner "Stütze" Cola, der andere Burger und niemanden hat es zu interessieren. Der eine erfüllt die Meldeaufgaben und bekommt den Tag bezahlt und der andere verschwendet den wertvollen Tag nicht und bekommt dafür auch kein Geld. Da kann sich dann doch niemand beschweren, oder?
@Roderick
Nutzer des sozialen Netzes als "wertlos" zu titulieren ist schon starker Tobak.
Somit wurde in diesem Forum ein neuer Tiefpunkt erreicht und dieser Thread hat sich deshalb für mich erledigt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
PeppermintPatty, es geht hier nicht um Sinn, sondern um Repressalien. Wer das soziale Netz nutzt, der soll zu spüren bekommen, wie wertlos er ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.03.2014
@ bernd aber von Essen alleine wird ein Mensch auch nicht glücklich .
Die soziale ausgrenzung aus der Gesellschaft und die fehlende Anerkennung durch die Arbeit ist schon ein große Einschnitt im Leben eines Menschen , denn daran wird man in der Gesellschaft gemessen .
Da kann ein Harzer noch so viele Ehrenämter machen.
Die soziale ausgrenzung aus der Gesellschaft und die fehlende Anerkennung durch die Arbeit ist schon ein große Einschnitt im Leben eines Menschen , denn daran wird man in der Gesellschaft gemessen .
Da kann ein Harzer noch so viele Ehrenämter machen.
15.03.2014
Diese "Meldeverstöße" bzw. berechtigter Protest dagegen ist mir klar. Wenn Menschen in einer Maßnahme zu einer Veranstaltung der AA "eingeladen" werden, bei der nur Leiharbeitsfirmen ihre Leistungen anbieten, und die Leute sowieso schon ihre Unterlagen bei all diesen Firmen eingereicht haben... warum müssen sie dahin und einen wertvollen Tag verschwenden? Ich finde das auch sinnentleert.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.03.2014
Die Zahlen stammen direkt von der Arbeitsagentur. Dass alleine wegen Meldeverstösse 718.869 mal Sanktionen erhoben wurden ist mir persönlich unbegreiflich.
@Donmartin
Die Bildzeitung ist genauso seriös wie z.B. die LVZ :-)
Bild ist Springer, LVZ ist SPD dran beteiligt, MOPO, BZ auch usw.
@Alphamännchen
Sanktionen in der bisherigen Form sind aus meiner Sicht völlig ungereinigt. Was will man jemanden wegnehmen, der nichts hat? Und wenn jemand gegen die Meldeauflagen verstößt dann meldet er sich eben nicht. Verhungern lassen kann man ihn deshalb nicht. Also was tun.
Kannst Du Dich noch an Arno Dübel erinnern. Der hat ja nun wirklich alle vera......
und so konsequent, daß es schon Respekt abverlangt.
@Donmartin
Die Bildzeitung ist genauso seriös wie z.B. die LVZ :-)
Bild ist Springer, LVZ ist SPD dran beteiligt, MOPO, BZ auch usw.
@Alphamännchen
Sanktionen in der bisherigen Form sind aus meiner Sicht völlig ungereinigt. Was will man jemanden wegnehmen, der nichts hat? Und wenn jemand gegen die Meldeauflagen verstößt dann meldet er sich eben nicht. Verhungern lassen kann man ihn deshalb nicht. Also was tun.
Kannst Du Dich noch an Arno Dübel erinnern. Der hat ja nun wirklich alle vera......
und so konsequent, daß es schon Respekt abverlangt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.03.2014
Hallo Bernd,
die durchschnittlichen Leistungen an eine BG inklusive SV-Beiträge und der sonstigen Leistungen sowie Sozialgeld und laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung betrugen 822 € im Jahr 2012.
Ein Einzelhaushalt erhielt durchschnittlich 706 €.
Eine BG mit 4 Personen erhielt durchschnittlich 1107 €, was pro Person also 277 € entspricht. Das liegt einerseits daran, dass die Unterkunftskosten mit Heizung bei Mehrpersonenhaushalten durch die Kopfzahl geteilt werden und dass die Regelbedarfssätze für Kinder niedriger ausfallen.
Die Erwerbseinkommen aller Personen und die Haushaltseinkünfte aus KG und Unterhalt in einer BG reduzierten die zu gewährenden Leistungen auf 277 € pro Nase.
Die ausgesprochenen Sanktionen sind so zu verstehen, dass die einen das einfach hinnehmen und die anderen dagegen vorgehen. Ich gehe daher auf den Rechtskreis des SGB II ein.
Im Jahr 2011 sind knapp 65000 Widersprüche wegen Sanktionen eingelegt worden. 26000 Widersprüche bzw. ca. 40 % waren berechtigt. Übrig blieben ca. 39000 Fälle.
Nicht jeder hat die Kraft für ein langwieriges Gerichtsverfahren, so dass von
den 6167 Klagen wegen einer Sanktionierung der Klägererfolg bei 54 % lag.
Mehr als 3000 Klageeinreichungen waren demzufolge berechtigt.
Quellverweis:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709335.pdf
Wenn ich also auf die Verfassungsfragen in Bezug auf die Sanktionierung einzugehen habe, welches ausschließlich dem BVerfG vorbehalten bleibt, ist die Gewährung eines soziokulturellen Existenzminimums unabdingbar.
Dies bedeutet, dass ich bei der Ermittlung der Regelbedarfe die Möglichkeit einer Sanktionierung einzuberücksichtigen habe und alle Leistungen über das soziokulturelle Existenzminimum anheben muss, damit ich überhaupt im besonderen Einzelfall eine Sanktion bzw. Leistungskürzung vornehmen darf.
6 Millionen Leistungsberechtigte würden hiervon profitieren. Ich verursache mit einer erwünschten Sanktionseinbindung gewaltige Mehraufwendungen, wobei die Verwaltungs- und Gerichtskosten aber weiterhin anfallen, weil wir in einem Rechtsstaat leben, wo man Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen kann und darf. Das ist eine milliardenschwere Verlustrechnung, so dass ich deshalb gegen eine Sanktion aus wirtschaftlichen Gründen bin, da der Staat (also wir alle) nicht davon profitiert, sondern das Gegenteil eintritt.
Ich finde es korrekt, wenn eine Bedürftigkeitsprüfung gemacht wird. Denn es entstehen milliardenschwere Mehraufwendungen z. B. durch ein BGE, da ja die Nichtbedürftigen noch alle zum Club der Bedürftigen dazu stossen. Egal um welches BGE-Modell es sich handelt. Wurde schon mal durchgerechnet und wieder verworfen, da es halt was Unwirtschaftliches ist.
Ein Langzeitarbeitsloser kann dem Staat helfen. Zum Beispiel damit, daß er sich sozial engagiert. Es gibt viele Freiwillige bei der Feuerwehr. Und so wird in vielen Bereichen ein Ehrenamtlicher benötigt, der eine Entschädigung für seinen Aufwand erhält. Und so gibt es viele vernünftige Arbeitslose, die den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihre Ärmel nach oben krempeln. In Augsburg beteiligen sich viele Bürger an Sozialprojekten. Und dies reduziert die eigentlichen Ausgaben. Daher sage ich einfach mal Danke an die vielen Helfer und Helferinnen, die hier gerne nur als Arbeitslose deklariert werden.
die durchschnittlichen Leistungen an eine BG inklusive SV-Beiträge und der sonstigen Leistungen sowie Sozialgeld und laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung betrugen 822 € im Jahr 2012.
Ein Einzelhaushalt erhielt durchschnittlich 706 €.
Eine BG mit 4 Personen erhielt durchschnittlich 1107 €, was pro Person also 277 € entspricht. Das liegt einerseits daran, dass die Unterkunftskosten mit Heizung bei Mehrpersonenhaushalten durch die Kopfzahl geteilt werden und dass die Regelbedarfssätze für Kinder niedriger ausfallen.
Die Erwerbseinkommen aller Personen und die Haushaltseinkünfte aus KG und Unterhalt in einer BG reduzierten die zu gewährenden Leistungen auf 277 € pro Nase.
Die ausgesprochenen Sanktionen sind so zu verstehen, dass die einen das einfach hinnehmen und die anderen dagegen vorgehen. Ich gehe daher auf den Rechtskreis des SGB II ein.
Im Jahr 2011 sind knapp 65000 Widersprüche wegen Sanktionen eingelegt worden. 26000 Widersprüche bzw. ca. 40 % waren berechtigt. Übrig blieben ca. 39000 Fälle.
Nicht jeder hat die Kraft für ein langwieriges Gerichtsverfahren, so dass von
den 6167 Klagen wegen einer Sanktionierung der Klägererfolg bei 54 % lag.
Mehr als 3000 Klageeinreichungen waren demzufolge berechtigt.
Quellverweis:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709335.pdf
Wenn ich also auf die Verfassungsfragen in Bezug auf die Sanktionierung einzugehen habe, welches ausschließlich dem BVerfG vorbehalten bleibt, ist die Gewährung eines soziokulturellen Existenzminimums unabdingbar.
Dies bedeutet, dass ich bei der Ermittlung der Regelbedarfe die Möglichkeit einer Sanktionierung einzuberücksichtigen habe und alle Leistungen über das soziokulturelle Existenzminimum anheben muss, damit ich überhaupt im besonderen Einzelfall eine Sanktion bzw. Leistungskürzung vornehmen darf.
6 Millionen Leistungsberechtigte würden hiervon profitieren. Ich verursache mit einer erwünschten Sanktionseinbindung gewaltige Mehraufwendungen, wobei die Verwaltungs- und Gerichtskosten aber weiterhin anfallen, weil wir in einem Rechtsstaat leben, wo man Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen kann und darf. Das ist eine milliardenschwere Verlustrechnung, so dass ich deshalb gegen eine Sanktion aus wirtschaftlichen Gründen bin, da der Staat (also wir alle) nicht davon profitiert, sondern das Gegenteil eintritt.
Ich finde es korrekt, wenn eine Bedürftigkeitsprüfung gemacht wird. Denn es entstehen milliardenschwere Mehraufwendungen z. B. durch ein BGE, da ja die Nichtbedürftigen noch alle zum Club der Bedürftigen dazu stossen. Egal um welches BGE-Modell es sich handelt. Wurde schon mal durchgerechnet und wieder verworfen, da es halt was Unwirtschaftliches ist.
Ein Langzeitarbeitsloser kann dem Staat helfen. Zum Beispiel damit, daß er sich sozial engagiert. Es gibt viele Freiwillige bei der Feuerwehr. Und so wird in vielen Bereichen ein Ehrenamtlicher benötigt, der eine Entschädigung für seinen Aufwand erhält. Und so gibt es viele vernünftige Arbeitslose, die den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihre Ärmel nach oben krempeln. In Augsburg beteiligen sich viele Bürger an Sozialprojekten. Und dies reduziert die eigentlichen Ausgaben. Daher sage ich einfach mal Danke an die vielen Helfer und Helferinnen, die hier gerne nur als Arbeitslose deklariert werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.03.2014
Es war nicht die Bildzeitung, die ich durchgelesen habe, sondern ein Artikel in der NOZ. Aber hier die Zahlen von der BfA aus 2012, derer sich wohl auch die Bild bedient hat. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/ArbeitslosengeldII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI574274
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
@Alphamännchen:
Bestand erwerbsfähiger Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion
Datenstand Februar 2014:
Jahresdurchschnitt 2012
insges. 150.319 davon 102.219 Männer 48.100 Frauen
Bestand arbeitslose erwerbsfähiger Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion
Datenstand Februar 2014:
Jahresdurchschnitt 2012
insges. 93.121 davon 64.290 Männer 28.831 Frauen
Bestand erwerbsfähiger Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion
Datenstand Februar 2014:
Jahresdurchschnitt 2012
insges. 150.319 davon 102.219 Männer 48.100 Frauen
Bestand arbeitslose erwerbsfähiger Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion
Datenstand Februar 2014:
Jahresdurchschnitt 2012
insges. 93.121 davon 64.290 Männer 28.831 Frauen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Hallo Icebaer,
nur jede zehnte Sanktion hatte "Erfolg". Das waren um die 10000 im ganzen Bundesgebiet. Die Bildzeitung nennt ca. eine Million Sanktionen. Und das ist die Zahl der eingeleiteten Sanktionsmaßnahmen durch die Sachbearbeiter, die sich im weiteren Verlauf drastisch reduzierten. Übrig blieben etwa 10000, die also "zu Recht" sanktioniert worden sind.
Und bei dieser Zahl handelt es sich nicht um 10000 Kunden, da es Kunden gibt, die im Laufe eines Jahres mehrfach sanktioniert werden. Ich habe hier noch nicht die Urteile vom Bundesverfassungsgericht einberücksichtigt, was die sogenannten Leistungskürzungen wegen Regelverstößen anbetrifft, die zumindest nicht in das soziokulturelle Existenzminimum hinein gehen dürfen.
Das BMAS erklärt den Sachbearbeitern, das Problemkunden dem ärztlichen Dienst vorzustellen sind. Denn eine Sachbearbeiterdiagnose gibt es nie. Ich hab von Beschäftigten einiger Jobcenter schon gehört, dass sich die Leute teilweise nicht an Termine halten können. Ist natürlich ein Fehlverhalten. Ob dies durch eine Krankheit entsteht oder zur Lebensphilosophie dazu gehört, ist durch den Ärztlichen Dienst der BA abzuklären.
Ich benenne kurz die Statistik der Steuerstraftäter laut BMF:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-ergebnisse-der-verfolgung-von-steuerstraftaten.html?view=renderPrint
Herzlich Willkommen in der Lebenswirklichkeit ! Wir können also nicht bloss über eine Gruppe meckern :-)
nur jede zehnte Sanktion hatte "Erfolg". Das waren um die 10000 im ganzen Bundesgebiet. Die Bildzeitung nennt ca. eine Million Sanktionen. Und das ist die Zahl der eingeleiteten Sanktionsmaßnahmen durch die Sachbearbeiter, die sich im weiteren Verlauf drastisch reduzierten. Übrig blieben etwa 10000, die also "zu Recht" sanktioniert worden sind.
Und bei dieser Zahl handelt es sich nicht um 10000 Kunden, da es Kunden gibt, die im Laufe eines Jahres mehrfach sanktioniert werden. Ich habe hier noch nicht die Urteile vom Bundesverfassungsgericht einberücksichtigt, was die sogenannten Leistungskürzungen wegen Regelverstößen anbetrifft, die zumindest nicht in das soziokulturelle Existenzminimum hinein gehen dürfen.
Das BMAS erklärt den Sachbearbeitern, das Problemkunden dem ärztlichen Dienst vorzustellen sind. Denn eine Sachbearbeiterdiagnose gibt es nie. Ich hab von Beschäftigten einiger Jobcenter schon gehört, dass sich die Leute teilweise nicht an Termine halten können. Ist natürlich ein Fehlverhalten. Ob dies durch eine Krankheit entsteht oder zur Lebensphilosophie dazu gehört, ist durch den Ärztlichen Dienst der BA abzuklären.
Ich benenne kurz die Statistik der Steuerstraftäter laut BMF:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-ergebnisse-der-verfolgung-von-steuerstraftaten.html?view=renderPrint
Herzlich Willkommen in der Lebenswirklichkeit ! Wir können also nicht bloss über eine Gruppe meckern :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
@molligefee
inwieweit die Mitarbeiter der Behörde bei Fehlern zur Verantwortung gezogen werden wird man nie erfahren, was aber ja auch richtig ist.
In den Amtsstuben weiß meist eine Hand nicht was die andere macht und deshalb MUSST DU DIR SÄMTLICHE UNTERLAGEN, die Du einreichst, QUITTIEREN lassen.
zu den Zahlen (Datenstand Februar 2014):
Anz. neu festgestellter Sanktionen: 1.004.344 davon:
Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung: 117.174
Weig. Aufnahme o.Fortführung einer Arbeit, Ausbildung o.Maßnahme 129.193
Meldeversäumnis beim Träger 718.869
Meldeversäumnis beim ärztl. o. psychologischen Dienst 8.327
Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 1.358
Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 401
Eintritt einer Sperrzeit o.Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 17.874
Erfüllung der Voraussetzung f.Eintritt einer Sperrzeit n. SGB III 12.961
inwieweit die Mitarbeiter der Behörde bei Fehlern zur Verantwortung gezogen werden wird man nie erfahren, was aber ja auch richtig ist.
In den Amtsstuben weiß meist eine Hand nicht was die andere macht und deshalb MUSST DU DIR SÄMTLICHE UNTERLAGEN, die Du einreichst, QUITTIEREN lassen.
zu den Zahlen (Datenstand Februar 2014):
Anz. neu festgestellter Sanktionen: 1.004.344 davon:
Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung: 117.174
Weig. Aufnahme o.Fortführung einer Arbeit, Ausbildung o.Maßnahme 129.193
Meldeversäumnis beim Träger 718.869
Meldeversäumnis beim ärztl. o. psychologischen Dienst 8.327
Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 1.358
Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 401
Eintritt einer Sperrzeit o.Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 17.874
Erfüllung der Voraussetzung f.Eintritt einer Sperrzeit n. SGB III 12.961
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
@molligefee: Im Verhältnis zu dem mißbräuchlichen Erlangen von staatlichen Liestungen ist dieses sehr minimal.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
und wieviele Sanktionen werden verhängt weil das Amt bzw die Mitarbeiter desgleichen einen Fehler macht?
Sich dagegen zu wehren ist oft nicht machbar oder man kann nicht Beweisen dass man die Unterlagen schon abgegeben hat.
Leider ist nicht jeder mit den Kniffen und Tricks auf den Ämtern vertraut.
Aber das zählt ja nicht , sind ja dumm halt die Harzer
Sich dagegen zu wehren ist oft nicht machbar oder man kann nicht Beweisen dass man die Unterlagen schon abgegeben hat.
Leider ist nicht jeder mit den Kniffen und Tricks auf den Ämtern vertraut.
Aber das zählt ja nicht , sind ja dumm halt die Harzer
Richtig erkannt Alpha, eben das ist ja nun mal nicht das gleiche!
Hier mal eine vielleicht etwas seriösere Quelle:
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-zahl-der-hartz-iv-betrueger-sinkt/r-wirtschaft-a-225714.html
By the way, mag ich bei den Zahlen noch nicht an die zu Recht eingelegten Widersprüche (ich meine was von über 2/3 aller Sanktionen gelesen zu haben) und die da durch dem Steuerzahler entstandene Kosten denken, aber sowas zahlt man dann ja gerne nicht wahr!?!
Hier mal eine vielleicht etwas seriösere Quelle:
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-zahl-der-hartz-iv-betrueger-sinkt/r-wirtschaft-a-225714.html
By the way, mag ich bei den Zahlen noch nicht an die zu Recht eingelegten Widersprüche (ich meine was von über 2/3 aller Sanktionen gelesen zu haben) und die da durch dem Steuerzahler entstandene Kosten denken, aber sowas zahlt man dann ja gerne nicht wahr!?!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Donmartin hat sich die Bildzeitung durchgelesen:
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit/strafen-gegen-hartz-iv-empfaenger-auf-rekordniveau-35029480.bild.html
Eine Million Strafen wurden gegen die Hartz IV Bezieher verhängt. Und aus einer behördlichen Sanktion wird bei ihm halt ein "Strafverfahren" durch die Polizei- und Justizbehörden wegen vermeintlichem "Leistungsmißbrauch" gemacht.
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit/strafen-gegen-hartz-iv-empfaenger-auf-rekordniveau-35029480.bild.html
Eine Million Strafen wurden gegen die Hartz IV Bezieher verhängt. Und aus einer behördlichen Sanktion wird bei ihm halt ein "Strafverfahren" durch die Polizei- und Justizbehörden wegen vermeintlichem "Leistungsmißbrauch" gemacht.
Für diese Zahl hast du sicher auch eine gute Quelle oder?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
Falsch, es richtet sich bestenfalls gegen diejenigen, die den Leistungsmissbrauch betreiben. In 2013 wurden ca. 1 Million Strafverfahren gegen Leistungsempfänger eingeleitet, die sich unberechtigt am Staat, somit also an den Mitbürgern bereichert haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.03.2014
@Bernd danke für den Hinweis, ich erlaube mir dennoch zu schreiben, was ich für richtig und wichtig erachte.
Das Leistungsmissbrauch nicht rechtens ist, steht außer Frage. Das zweifelhafte Niveau dieser Diskussion richtet sich jedoch gegen alle, denen das Existenzminimum aus welchen Gründen auch immer seitens des Staats finanziert bzw. Aufgestockt werden muss. Also auch die angenommenen 80 - 90 % der Berechtigten. Es ist entwürdigend, so von ihnen und mit ihnen zu sprechen.
@eclipse
Mein "Denkfehler" ist vielleicht, dass ich im hier und jetzt lebe und diesen Zustand diskutieren möchte und nicht die vielleicht in ferner Zukunft möglichen. Denn an dem was wir jetzt zahlen hing sich doch so mancher hier auf.
@an die Trolle
Auf dem "Niveau" von "Arbeit macht frei" ist weitere Diskussion überflüssig und würde Euch nur mehr Aufmerksamkeit liefern. Das verdient ihr wirklich nicht!
Das Leistungsmissbrauch nicht rechtens ist, steht außer Frage. Das zweifelhafte Niveau dieser Diskussion richtet sich jedoch gegen alle, denen das Existenzminimum aus welchen Gründen auch immer seitens des Staats finanziert bzw. Aufgestockt werden muss. Also auch die angenommenen 80 - 90 % der Berechtigten. Es ist entwürdigend, so von ihnen und mit ihnen zu sprechen.
@eclipse
Mein "Denkfehler" ist vielleicht, dass ich im hier und jetzt lebe und diesen Zustand diskutieren möchte und nicht die vielleicht in ferner Zukunft möglichen. Denn an dem was wir jetzt zahlen hing sich doch so mancher hier auf.
@an die Trolle
Auf dem "Niveau" von "Arbeit macht frei" ist weitere Diskussion überflüssig und würde Euch nur mehr Aufmerksamkeit liefern. Das verdient ihr wirklich nicht!