Das große Geschäft mit Hartz IV

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 27 Antworten

„Blankenfelde-Mahlow“ (Pseudonym)

wir leben in einer verrückten Welt!!Es ist leider wirklich so.

„Radebeul“ (Pseudonym)

So funktioniert es richtig:

Du gehst z. B. in das Sozialgericht und schaust auf der Tafel nach, in welchem Zimmer die Rechtspflegestelle ist. Das Gute bei den Rechtspflegern ist, dass sie sich sehr gut auskennen, so dass sie dich kostenfrei bei der Rechtssache unterstützen.

Und so helfen sie dir bei der Klageerhebung und Begründung bei den zuständigen Gerichten, da es hier immer Formalitäten zu beachten gilt. Im Sozialgericht benötigst du keine anwaltliche Vertretung. Mancher Anwalt vertritt einen Hartz IV-Empfänger, wenn er nicht auf die Kohle achtet oder gerade Luft hat. Doch was kostet eine anwaltliche Beratung ? Du beziehst Hartz IV...

Mit einem Beratungsschein, den du beim zuständigen Gericht (Rechtspfleger) bekommst, gehst du zu einem Fachanwalt und lässt dich für eine geringe Schutzgebühr (10 €) beraten.

Der Anwalt deiner Wahl berät dich, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn ja, wird der Antrag auf PKH gestellt, wenn du zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehörst.

Über deinen Antrag entscheidet das Gericht. Hat die Klage, die nicht mutwillig erscheinen darf, Aussicht auf Erfolg, wird dir die PKH gewährt. Bei Ablehnung der PKH bleibst du auf den Kosten sitzen, die der erste Rechtszug (PKH-Verfahren) gekostet hat. Dies teile ich als Berater mit. Wen wundert es, dass der Anwalt im TV immer sein Geld bekommt, egal wie es ausgeht ? Und hier wird noch die Erfolgsprämie erwähnt ! In der Regel wird PKH als Darlehen gewährt, welches du in gerichtlich festgelegten Raten zurück bezahlen musst. Es geht um Hilfe, damit du heut klagen kannst und nicht um ein Geschenk. Manche Menschen sind von einer Rückzahlung vorläufig befreit. Es gibt hier Fristen, so dass es vorkommt, das jemand tatsächlich seine gewährte PKH nicht zurück bezahlen muss.

Der Rechtspfleger beantwortet deine Fragen in Bezug auf eine PKH, da es hier immer mal wieder Änderungen geben kann und er eben auf dem neuesten Stand ist.

Herr Peter Hartz war im übrigen kein Bundesarbeitsminister, der das SGB II auf den Weg brachte...Der Nachname wurde einfach verwendet, weil er einige Vorschläge machte.

„Naumburg“ (Pseudonym)

@Himbeertörtchen
Gehe auf Prof.Dr. Peter Grotian und schaue in seine Veröffentlichungen. Unter Bedingungslosen Grundeinkommen siehst du was zur Hartz Problematik und unter www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/.../prof...petergrotian/index.html
schaue dort unter Veröffentlichungen nach und suche das raus was du brauchst. Sowie http://www.nachdenkseiten.de/?p=5710