Behörde enteignet Vermieter, weil er Wohnungen seit 2012 leer stehen ließ!

in „Politik und Weltgeschehen“

Zu diesem Thema gibt es 59 Antworten

„Weil am Rhein“ (Pseudonym)

Wirklich ein interessantes Thema, da in dem Bereich wirklich vieles schief läuft in der gegenwärtigen Zeit. Fakt ist jedenfalls, dass jemand, der sich Vermieter nennt, auch eine grundsätzliche, soziale Verpflichtung haben sollte, den zusätzlichen Wohnraum anderen zur Verfügung zu stellen. Wer mit Wohnungen spekuliert, ist meines Dafürhaltens kein Vermieter, sondern lediglich ein Spekulant. Und mit Wohnungen spekulieren ist genauso unanständig und unmoralisch wie mit Nahrungsmitteln spekulieren, denn eine Menge Existenzen einer Stadt hängen direkt vom Mietspiegel dort ab. So etwas sollte verboten werden. Die dritte Gruppe ist die der Eigentümer. Sofern der Eigentümer nachweisen kann, dass er die zusätzlichen Wohnungen bzw. Häuser, die er oder sie besitzt, tatsächlich für den Eigenbedarf braucht oder täglich als Geschäftsräume nutzt, dann sollte ihm da niemand Vorschriften machen dürfen. Anders sieht der Fall aus, wenn Wohnungen oder Häuser eben nicht direkt genutzt werden; in dem Fall sollte auch wieder die soziale Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft greifen und aus dem bisherigen Eigentümer automatisch einen rechtlich verbindlichen Vermieter machen, mit allen Rechten und Pflichten, die damit einhergehen.

Kommen wir nun zum Thema Mietnomaden... ja, die gibt es und die machen Vermietern oft das Leben so schwer, dass sie Wohnungen lieber leer stehen lassen, als sie zu vermieten, was ja eine Problematik ist, die heutzutage häufiger auftritt. Da muss man sich fragen, warum es so schwer ist und vor allem so lange dauert, Mieter aus einer Wohnung zu klagen, wenn diese einseitig den Mietvertrag verletzen. Dazu gehört nicht nur das Nichtzahlen der Miete an sich, sondern auch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Wohnraums (die Verwahrlosung der Wohnung). Das ist doch eine eindeutige Situation. In einem Rechtsstaat würde dem Mieter eine angemessene Frist zum Auszug gesetzt werden (meistens die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten) und wenn die Wohnung bis zu dem Zeitpunkt nicht im ursprünglich übergebenen Zustand zurückgegeben wird, dann wird vom Vermieter der Reinigungs- bzw. Entlausungsdienst geholt und die Kosten hat der Mieter zu tragen, wenn er von sich aus dazu nicht willens oder in der Lage ist. Mieter, die sich dieser Verpflichtung durch Flucht entziehen, sollten genauso verfolgt werden wie alle Kriminelle. Im Optimalfall wird der betreffende geschnappt und bekommt z.B. von einem Wohnungsbaugenossenschaftsgremium eine angemessene Strafe in Form von Sozialarbeit aufgebrummt, wenn er das Geld nicht vorweisen kann oder will. Durch seine Flucht hätte er lediglich die Höhe der Sozialstunden nach oben korrigiert, weil der Steuerzahler indirekt für seine Ergreifung aufkommen musste (Polizeiermittlungsarbeit, Verfolgung etc.). Für so etwas müsste man die regulären, völlig überlasteten Gerichte gar nicht erst behelligen. Natürlich ist die Sache schwieriger, wenn sich derjenige ins Ausland absetzt und alles Weitere über diplomatische Kanäle läuft, was die Sache naturgemäß verzögert.

Auf der anderen Seite schreiben Vermieter natürlich auch häufig Unsinn in ihre Verträge, beispielsweise, dass man nicht untervermieten dürfte. Das stimmt insofern, wenn der untervermietete Raum kleiner ist als nach Landesrichtlinien vorgegeben, meistens zwischen 9-12m². Des Weiteren darf der Hauptmieter dafür nicht persönlich in der Wohnung leben.
Lebt er aber als Hauptmieter in der Wohnung und das Zimmer, das er untervermieten will, ist größer als die Landesrichtlinie vorgibt, darf er sogar ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten.

Anderes Beispiel für einen Vertragspassus, der so ungültig ist: Mieter dürften keine Haustiere in der Wohnung haben. Haustiere fallen ins Privatrecht, da Haustiere Ausdruck der persönlichen Entfaltung sind und der Vermieter nur in genau dem Fall das Recht hat, Haustiere zu verbieten, wenn sie die anderen Mieter belästigen oder beeinträchtigen und das auch nachgewiesen werden kann. Haustiere, die sich lediglich in der Mieterwohnung aufhalten, sind also immer erlaubt, egal, was im Vertrag steht.

„Dietzenbach“ (Pseudonym)

Zwangsenteigung und Zwangsrenovierung geht gar nicht. Bei alten Häusern können die Kosten schon massiv explodieren. Mein Vater lebte in einem derart alten 6 Parteienhaus in der Innenstadt (Bj. 1880 etwa).

Leitungen auf Putz, alte, zugige Fenster, in den späten Jahren ein Balkon, dem ich nicht mehr traute. Nachdem die Gasleitung marode war wurde sie abgeschaltet und die Elektroinstallation musste neu gelegt werden. Dazu Mieten, die die Investitionen nicht trugen. Mein Vater war die letzten Jahre seines Lebens der einzige Mieter.

In der Nähe der WG meiner Tochter stehen mitten in München zwei kleine, alte Reihenhäuser leer. Da stünden ebenso massive Renovierungskosten an. In einem Fall lebt der sehr alte Eigentümer in den USA, welches Interesse soll er an Investitionen haben? Auch im zweiten Fall ist der Grund des Leerstandes Wegzug. Der Mann hält sich das Haus als Reserve, für den Fall, dass er es nochmals braucht. Verständlich, wenn man weiß, daß auch eine Eigenbedarfskündigung endlos lange dauern kann oder auch gar nicht zum Erfolg führt. Ich sehe das eben bei einer Bekannten, deren Mutter ihre eigene Wohnung vermietet hat, ihr Lebensgefährte muss ins Pflegeheim, sie muss aus seinem Haus heraus, da es verkauft werden muss. Sie bekommt nun ihre Mieter nicht los. Die Mieteinnahmen tragen die Kosten für eine neu anzumietende Wohnung bei weitem nicht.

Vielleicht hilft dieser Artikel nochmal, um zu zeigen, was offensichtlich der echte Grund ist, man nehme das Jahr 2015

http://www.zeit.de/hamburg/politik-wirtschaft/2015-10/fluechtlinge-wohnraum-beschlagnahmung-hamburg-gesetz

Interessant ist, zum einen betraf es dato erstmal nur gewerbliche Immobilien, aber wenn Ihr mal bischen tiefer lest, steht da "Nicht betroffen von der bis März 2017 befristeten Regelung sind Privatwohnungen" ab dann könnte das auch bei privaten Immobilien passieren.
Richtig sicherlich im Rahmen der Flüchtlingskriese, das ist unumstritten korrekt gewesen., aber jetzt ist der März 2017 rum.

Und genau jetzt legen sie weiter los.

Der Eigentümer hat im übrigen EIN HAUS mit mehreren Wohnungen, in den ganzen Artikeln hier, wird das so dargestellt, er hätte die verteilt. Das Haus ist in einem sehr renovierungsbedürftigen Zustand, nicht nur die Wohnungen. Das zeigt wie schnell man doch Vorurteile bekommt.

Die ganze Renovierung würde zig Tausende kosten, denn er muss ja zwangsläufig lt. Gesetz auch die Energievorschriften erfüllen. Neue Heizung, Fenster, Türen, Fasade Dach.

Das alles wird auf seine Kosten jetzt gemacht, danach bin ich gespannt, was für Mieter dort reingestellt werden. Da bin ich neugierig.

Übrigens, hier tummeln sich nicht die Ganoven von Vermietern und schreiben hier gegenseitige Trauertexte, vielmehr sehen wir das Problem wenn es jetzt ein Präzedenzfall wird, was es ja wohl so scheint, wird es einen Freischein geben, es wird Bürger geben, die dann auf leer stehende Wohnungen regelrecht Jagd machen, um diese dann anzuzeigen.

In der Pi-News stand noch dann das zu erwartende Ergebnis:
"So kann es bald vielen gehen, die mindestens vier Monate ihr Eigentum ohne des Grundes der Sanierung leer stehen lassen. Wie Wohnungen nach Vermietung an eine bestimmte, derzeit in Deutschland bevorzugte Klientel aussehen ist hinlänglich bekannt. Dass bei Vermietung an Zigeuner und andere “Goldstücke” der Wert der Immobilie verfällt ist auch eben Pech für den Eigentümer. Eine nach der Bereicherung etwaige neuerliche Sanierung obliegt dann selbstverständlich wieder dem eigentlich Enteigneten. (lsg)"

Klar gesagt, enteignet, volle Kosten für die Zwangssanierung, kein Mitspracherecht, und wenn die neuen Mieter die Hütte vergammeln lassen, darf er wieder zahlen.
Das wäre dann im Sinne der Mieter, oder?

Im übrigen fahre ich keinen Mercedes, meine beiden Lamborghinis reichen mir gerade so aus.

„Neukirchen-Vluyn“ (Pseudonym)

Es ist erschreckend, wie undifferenziert hier alles in einen Topf gesteckt wird und Rahmenbedingungen konstruiert werden.
Der Eigentümer, der hier als Beispiel herhält, ließ Wohnungen nicht 4 Monate, sondern 5 Jahre leer stehen und in Hamburg herrscht echte Wohnungsnot bei ganz normalen, anständigen Mietern. Häufig, nicht immer, ist der Grund für einen Leerstand reine Spekulation und mit nichten die hier vielfach zitierte finanzielle Notlage des Vermieters.
Es war in der Berichterstattung weder die Rede davon, dass Fenster, Dach und das ganze Haus kernsaniert werden müssen.
Vielleicht bin ich ein bisschen blauäugig im Vertrauen darauf, dass es vorher ausreichend Chance gab, das Gespräch und Lösungen zu suchen; vielleicht ist das auch falsch. Obendrein gibt es die Möglichkeit, sich gerichtlich gegen dieses Vorgehen zu wehren. In dem Fall wird möglicherweise mehr über die Hintergründe bekannt.

Das Haus scheint aber trotzdem recht runter gekommen zu sein. Das kostet einfach viel Geld, denn es müssen ja wohl alle Wohnungen saniert werden, das würde auch den Zustand des Hauses wiederspiegeln.
Nochmal, es geht mir selbst, das ich da so gegen wettere, nicht gegen die staatliche "Fürsorge" Wohnraum zu beschaffen, der lange leer steht. Das mag durch das Wort Enteignung einen faden beigeschmack haben. Aber die Kosten Zwangsauferlegen, dazu Willkürliche Mieter einzusetzen, das geht zuweit. Gerade in dieser Zeit, wo die Politik nicht gerade das positiveste Zeichen setzt.
Das unterstützt doch zwangsläufig die rechten Parteien. Ist das geschickt??
Das Wort Enteignung spielt denen jetzt viele neue Wähler zu.

Was ich bei allen Infos vermisse, ich habe es auch noch nicht gefunden, wie alt ist der Vermieter?
In was für einem wirtschaftlichen Verhältnis steht er?
Ist er jenseits der 70-80 jahre? Evtl Alleinstehend, gar nicht im Lande?

Da kann man dann noch soviel spekulieren. Ich hoffe jedenfalls das es zum Gericht geht, und da mal ein klares Wort gesagt wird. Glaube nicht, das man in Deutschland einfach so eine solch krasse Aktion durchführen darf. Was das dann für einen Rattenschwanz mit sich zieht kann sich jeder vorstellen.

„Unterhaching“ (Pseudonym)

Ich finde solche Massnahmen auch politisch unklug.
Juristisch mag das zwar in Ordnung sein,
Die Stadt hat relative viel Freiraum das zu gestalten.
( Das der Besitzer sich aber die neuen Mieter nicht aussuchen darf) ist wohl illegal.

Es bleibt ein ungutes Gefühl wie weit der Staat noch geht.
Auf dem Höhepunkt der Fluchtkrise sind ja schon recht seltsame Vorschlaege gemacht worden.
Zwangseinweisung usw.

„Kaufbeuren“ (Pseudonym)

Hm, wo ist mein Beitrag?