ja, da hast du Recht @Rudi...sorry...
13.04.2019
Klär das dich bitte extern und nicht hier, gibt nur wieder Streit und Stress. Will ich nicht, danke.
@Fleur de Lys...was genau willst du mir sagen oder anlasten mit deinem Post vom 08.04., 16.22 Uhr?
Weder habe ich ein Urteil gefällt, noch eine Prognose gesellt...ich habe geschrieben "und wer weiß schon"...
Weder ich weiß das, noch du...wenn hier jemand ein Urteil über andere fällt, dann bist das du. Lies bitte genauer, bevor du andere angreifst...
Weder habe ich ein Urteil gefällt, noch eine Prognose gesellt...ich habe geschrieben "und wer weiß schon"...
Weder ich weiß das, noch du...wenn hier jemand ein Urteil über andere fällt, dann bist das du. Lies bitte genauer, bevor du andere angreifst...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2019
@princess*of*the*night
Die Beweggründe wurden eigentlich schon genannt:
1) Die Diskrepanz zwischen der hohen Zustimmungsrate bzgl. Organspende bzw. grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und der im Vgl. relativ geringen Anzahl von Besitzer_innen eines Organspendeausweises.
2) Der Mangel an Spenderorganen, der sich im Zuge des demographischen Wandels mit hoher Wahrscheinlichkeit noch verschärfen wird.
3) Die Tatsache, dass transplantationsbedürftige Menschen oft viele Jahre auf ein Organ warten oder auf der Warteliste versterben.
4) Angesichts der genannten Situation eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen Erkrankter Rechnung trägt und geeignet ist, höhere Spenderzahlen zu generieren OHNE dabei evtl. Grundrechtsfragen anzutasten.
Letztlich geht es um eine Gratwanderung: Vermeidung/Linderung von Leid und Förderung gesellschaftlicher Solidarität auf der einen, Respekt vor individueller Selbstbestimmung/Entscheidungsfreiheit und dem Recht auf physische Unversehrtheit auf der anderen Seite.
Die Beweggründe wurden eigentlich schon genannt:
1) Die Diskrepanz zwischen der hohen Zustimmungsrate bzgl. Organspende bzw. grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und der im Vgl. relativ geringen Anzahl von Besitzer_innen eines Organspendeausweises.
2) Der Mangel an Spenderorganen, der sich im Zuge des demographischen Wandels mit hoher Wahrscheinlichkeit noch verschärfen wird.
3) Die Tatsache, dass transplantationsbedürftige Menschen oft viele Jahre auf ein Organ warten oder auf der Warteliste versterben.
4) Angesichts der genannten Situation eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen Erkrankter Rechnung trägt und geeignet ist, höhere Spenderzahlen zu generieren OHNE dabei evtl. Grundrechtsfragen anzutasten.
Letztlich geht es um eine Gratwanderung: Vermeidung/Linderung von Leid und Förderung gesellschaftlicher Solidarität auf der einen, Respekt vor individueller Selbstbestimmung/Entscheidungsfreiheit und dem Recht auf physische Unversehrtheit auf der anderen Seite.
08.04.2019
Nach Artikel 2 GG ist der Staat verpflichtet, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Ob eine Widerspruchslösung gegen unser GG verstößt oder nicht, kann dann wohl nur in Karlsruhe geklärt werden.
Ob eine Widerspruchslösung gegen unser GG verstößt oder nicht, kann dann wohl nur in Karlsruhe geklärt werden.
08.04.2019
@Fleur de Lys
Weil ein Bußgeld eine Sanktion ist. Und hier meiner Meinung nach vollkommen unangebracht.
Mein Leben, meine Organe, meine Entscheidung...da möge sich der Staat mal bitte raushalten. Und ich sehe auch nicht ein, wieso eine Sanktion erforderlich ist, wenn ich diese Entscheidung jetzt, heute oder morgen nicht treffen will. Woraus leitest du diese Verpflichtung zur Entscheidung her?
Weil ein Bußgeld eine Sanktion ist. Und hier meiner Meinung nach vollkommen unangebracht.
Mein Leben, meine Organe, meine Entscheidung...da möge sich der Staat mal bitte raushalten. Und ich sehe auch nicht ein, wieso eine Sanktion erforderlich ist, wenn ich diese Entscheidung jetzt, heute oder morgen nicht treffen will. Woraus leitest du diese Verpflichtung zur Entscheidung her?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2019
@princess*of*the*night
Das beträfe nur die Entscheidung selbst, nicht das Ergebnis dieser Entscheidung, die auch jederzeit revidiert werden könnte.
Was spricht für Dich gegen ein solches Vorgehen ?
Das beträfe nur die Entscheidung selbst, nicht das Ergebnis dieser Entscheidung, die auch jederzeit revidiert werden könnte.
Was spricht für Dich gegen ein solches Vorgehen ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2019
@Seaangel
"Ganz davon abgesehen, dass ein Leben mit einem Transplantat auch kein Zuckerschlecken ist. Und wer weiß schon, ob nicht bestimmte Nieren-, Herz- oder sonstige Erkrankungen eben auch schon zum Sterbeprozess gehören, der sich dann halt über Jahre hinzieht. Sowas ist traurig und schwer zu ertragen, aber manche Dinge muss man eben ertragen. Es gab schon immer Menschen, die ein langes Leben hatten und ander die nur kurze Zeit hier weilten."
Über die individuelle Lebensqualität nach einer Transplatation können schlecht Prognosen und generelle Aussagen getroffen werden, da ...
1) unter Transplantierten das Spektrum von großer körperlicher Fitness mit (weitgehender) Beschwerdefreiheit und marginalen Einschränkungen bis hin zu stark eingeschränkter physischer Leistungsfähigkeit und (weiterhin) komplizierten Krankheitsverläufen reicht.
2) Lebensqualität v.a. der subjektiven Empfindung und Bewertung des Imdividuums unterliegt und zudem durch zahlreiche Faktoren bestimmt wird.
Die Hybris, mit der Urteile darüber gefällt werden, ob ein Leben mit (schwerwiegender) Krankheit lebenswert ist, kann ich nicht nachvollziehen. Du entscheidest über dein Leben und deinen Umgang mit Krankheit und Tod. Jedem anderen Menschen möchte ich aber auch seinen Umgang damit zugestanden wissen, inklusive der Inanspruchnahme zur Verfügung stehender medizinischer Maßnahmen.
"Ganz davon abgesehen, dass ein Leben mit einem Transplantat auch kein Zuckerschlecken ist. Und wer weiß schon, ob nicht bestimmte Nieren-, Herz- oder sonstige Erkrankungen eben auch schon zum Sterbeprozess gehören, der sich dann halt über Jahre hinzieht. Sowas ist traurig und schwer zu ertragen, aber manche Dinge muss man eben ertragen. Es gab schon immer Menschen, die ein langes Leben hatten und ander die nur kurze Zeit hier weilten."
Über die individuelle Lebensqualität nach einer Transplatation können schlecht Prognosen und generelle Aussagen getroffen werden, da ...
1) unter Transplantierten das Spektrum von großer körperlicher Fitness mit (weitgehender) Beschwerdefreiheit und marginalen Einschränkungen bis hin zu stark eingeschränkter physischer Leistungsfähigkeit und (weiterhin) komplizierten Krankheitsverläufen reicht.
2) Lebensqualität v.a. der subjektiven Empfindung und Bewertung des Imdividuums unterliegt und zudem durch zahlreiche Faktoren bestimmt wird.
Die Hybris, mit der Urteile darüber gefällt werden, ob ein Leben mit (schwerwiegender) Krankheit lebenswert ist, kann ich nicht nachvollziehen. Du entscheidest über dein Leben und deinen Umgang mit Krankheit und Tod. Jedem anderen Menschen möchte ich aber auch seinen Umgang damit zugestanden wissen, inklusive der Inanspruchnahme zur Verfügung stehender medizinischer Maßnahmen.
08.04.2019
@fleur de Lys
WHAT??? Ein Bußgeld? Weil ich keine Entscheidung treffen will. Sorry, das geht meiner Meinung nach ja gar nicht.
WHAT??? Ein Bußgeld? Weil ich keine Entscheidung treffen will. Sorry, das geht meiner Meinung nach ja gar nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.04.2019
Den Vergleich zwischen Bürgerpflichten und der Widerspruchsregelung bzgl. Organspende finde ich unzulässig. So unproblematisch, wie es hier z.T. dargestellt wird, ist die angedachte Gesetzesänderung nun auch nicht.
Nach Artikel 2 GG ist der Staat verpflichtet, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Dieses Grundrecht wird durch die Widerspruchslösung insoweit berührt, als das sie eine Nicht-Entscheidung zunächst einmal als Zustimmung wertet und damit eine Verletzung körperlicher Integrität sowie einen Eingriff in Selbstbestimmungsrechte - zumindest bedingt - staatlich legitimiert. Ich sehe es allerdings nicht so, dass Grundrechte damit ausgehebelt würden, da der Gesetzesentwurf doch einige „Reißleinen“ vorsieht (Recht auf Widerspruch, Einspruchsmöglichkeit der Angehörigen, Ausnahme entscheidungsunfähiger Personengruppen).
Nach weiterer Überlegung ist die Widerspruchsregelung für mich eine akzeptable, allerdings nicht optimale, Lösung. Ich würde eine einfache Entscheidungspflicht (ohne „automatische“ Zustimmungswertung bei fehlender Willenserklärung), die bei Nicht-Erfüllen z.B. im Bußgeldverfahren sanktioniert wird, bevorzugen. Nichtsdestotrotz kann vom einem „Zwang“ zur Organspende durch die geplante Neuregelung nicht die Rede sein
Nach Artikel 2 GG ist der Staat verpflichtet, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Dieses Grundrecht wird durch die Widerspruchslösung insoweit berührt, als das sie eine Nicht-Entscheidung zunächst einmal als Zustimmung wertet und damit eine Verletzung körperlicher Integrität sowie einen Eingriff in Selbstbestimmungsrechte - zumindest bedingt - staatlich legitimiert. Ich sehe es allerdings nicht so, dass Grundrechte damit ausgehebelt würden, da der Gesetzesentwurf doch einige „Reißleinen“ vorsieht (Recht auf Widerspruch, Einspruchsmöglichkeit der Angehörigen, Ausnahme entscheidungsunfähiger Personengruppen).
Nach weiterer Überlegung ist die Widerspruchsregelung für mich eine akzeptable, allerdings nicht optimale, Lösung. Ich würde eine einfache Entscheidungspflicht (ohne „automatische“ Zustimmungswertung bei fehlender Willenserklärung), die bei Nicht-Erfüllen z.B. im Bußgeldverfahren sanktioniert wird, bevorzugen. Nichtsdestotrotz kann vom einem „Zwang“ zur Organspende durch die geplante Neuregelung nicht die Rede sein
08.04.2019
Frage mich aber gleichzeitig ob sie dann auch strikt ablehnen auf die Spenderliste zu kommen wenn nötig
Ich für mich lehne aus heutiger Position ein Spenderorgan für mich ab. Ich weiß aber nicht, wie ich das bei meinen Kindern sehen würde. Da bin ich durchaus selbstkritisch.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle.
Eine Spende ist ja per Definition etwas, das auf Freiwilligkeit beruht und keine Gegenleistung erwartet. Dann kann man im Fall der Fälle auch keinen Unterschied machen, ob der Empfänger das Organ "verdient" hat. Vielleicht ist er in seinem Leben sogar ein richtiges A......, hätte der dann weniger Anrecht auf eine Organ? Hat zB ein Mörder das Recht mit einem gespendeten Organ weiterzuleben oder ist das dann verschwendet?
Die Widerspruchsregelung ist etwas zwanghaftes und aus dem Grund lehne ich sie komplett ab. Als ob mein Recht auf Selbstbestimmung weniger wert ist, als mein Recht darauf, die Cookies einer Website zuzulassen. Hinterlässt bei mir einen ganz üblen Geschmack.
Ich für mich lehne aus heutiger Position ein Spenderorgan für mich ab. Ich weiß aber nicht, wie ich das bei meinen Kindern sehen würde. Da bin ich durchaus selbstkritisch.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle.
Eine Spende ist ja per Definition etwas, das auf Freiwilligkeit beruht und keine Gegenleistung erwartet. Dann kann man im Fall der Fälle auch keinen Unterschied machen, ob der Empfänger das Organ "verdient" hat. Vielleicht ist er in seinem Leben sogar ein richtiges A......, hätte der dann weniger Anrecht auf eine Organ? Hat zB ein Mörder das Recht mit einem gespendeten Organ weiterzuleben oder ist das dann verschwendet?
Die Widerspruchsregelung ist etwas zwanghaftes und aus dem Grund lehne ich sie komplett ab. Als ob mein Recht auf Selbstbestimmung weniger wert ist, als mein Recht darauf, die Cookies einer Website zuzulassen. Hinterlässt bei mir einen ganz üblen Geschmack.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
Die ZEIT bittet ihre LeserInnen, der Redaktion per Online-Funktion, Kommentar oder Mail Meinungen, Erfahrungen, Fragen und Bedenken mitzuteilen. Auf die am häufigsten thematisierten Aspekte/Fragen soll (anonym) später in einem Artikel eingegangen werden.
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-04/widerspruchsloesung-organspende-aengste-umfrage
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-04/widerspruchsloesung-organspende-aengste-umfrage
Wir alle können im Laufe unseres Lebens, viele unserer Meinung(en)/Standpunkte zu jedem Zeitpunkt, an jedem Tag ändern und meist passiert das ja auch.
Wenn es um meinen Körper geht, dann ist das allerdings das Einzige, was mir 'wirklich' gehört. So sollte nur ich mir aufbürden dürfen, ob ich mich dazu äussern möchte, was ich bei einem Hirntod an Organen zur Verfügung stelle und vorallem, ob überhaupt.
Um eine evtl. Entscheidung meinen Familienangehörigen abzunehmen, habe ich die 'Kann-Option' mit einer Patientenverfügung dem entgegenzutreten.
Deshalb verstehe ich auch absolut nicht, die Vergleiche, die in diesem Thread schon gezogen wurden. Indem Organspende mit der pflichtbehafteten Fernseh- und Rundfunkgebühr, der Steuerpflicht etc. oder gar dem Glauben an etwas unerklärlichem Fiktiven "gleichgesetzt" wurde. Denn das ist eher mehr als makabar?!
Organspende ist ein sehr emotionales Thema und gerade deswegen, sollte jedem der bestehende 'Freiraum', (Moai 🗿 hatte entsprechende Defininitionen weiter oben wohl ausfindig gemacht) auch weiterhin gewährt werden.
Wenn es um meinen Körper geht, dann ist das allerdings das Einzige, was mir 'wirklich' gehört. So sollte nur ich mir aufbürden dürfen, ob ich mich dazu äussern möchte, was ich bei einem Hirntod an Organen zur Verfügung stelle und vorallem, ob überhaupt.
Um eine evtl. Entscheidung meinen Familienangehörigen abzunehmen, habe ich die 'Kann-Option' mit einer Patientenverfügung dem entgegenzutreten.
Deshalb verstehe ich auch absolut nicht, die Vergleiche, die in diesem Thread schon gezogen wurden. Indem Organspende mit der pflichtbehafteten Fernseh- und Rundfunkgebühr, der Steuerpflicht etc. oder gar dem Glauben an etwas unerklärlichem Fiktiven "gleichgesetzt" wurde. Denn das ist eher mehr als makabar?!
Organspende ist ein sehr emotionales Thema und gerade deswegen, sollte jedem der bestehende 'Freiraum', (Moai 🗿 hatte entsprechende Defininitionen weiter oben wohl ausfindig gemacht) auch weiterhin gewährt werden.
07.04.2019
Frage mich aber gleichzeitig ob sie dann auch strikt ablehnen auf die Spenderliste zu kommen wenn nõtig.
Selbst wenn der bekennende Nichtspender im Fall der Fälle ein Organ annehmen würde, denke ich, man sollte ihm dieses nicht verweigern.
Als Gesunder mag man das Ausmaß der Belastung anstehenden Organversagens nicht vollumfänglich begreifen, evtl. verschieben sich in akukter Lebensgefahr Perspektiven? Das mag von außen dann auch inkonsequent erscheinen, aber auch das darf man sein. So etwas wäre eine menschliche Reaktion.
Selbst wenn der bekennende Nichtspender im Fall der Fälle ein Organ annehmen würde, denke ich, man sollte ihm dieses nicht verweigern.
Als Gesunder mag man das Ausmaß der Belastung anstehenden Organversagens nicht vollumfänglich begreifen, evtl. verschieben sich in akukter Lebensgefahr Perspektiven? Das mag von außen dann auch inkonsequent erscheinen, aber auch das darf man sein. So etwas wäre eine menschliche Reaktion.
Auch ich habe einen Organspenderausweis, auf dem "nein" angekreuzt ist. Dafür möchte ich nicht vorverurteilt werden, denn ich habe meine Gründe.
Für mich ist der Hirntod nur eine Phase des Sterbeprozesses. Beim Organspender wird der Sterbeprozess künstlich unterbrochen, bis das gesamte Procedere abgewickelt und die Orgne entnommen sind. Dann erst werden die Maschinen abgeschaltet, der Mensch darf sein bereits begonnenes Sterben beenden. Das empfinde ich als nicht menschenwürdig und sehr abstoßend.
Wenn meine Uhr abgelaufen ist, dann werde ich gehen, so wie es mein Schicksal, meine Vorsehung oder was auch immer für mich ist. Entweder auf einen Schlag, weil es eben so ist, oder in den verschiedenen Phasen, die der normale Sterbevorgang eben beinhaltet. Das wünsche ich mir für mich und auch für alle anderen. Ich möchte nicht, dass irgendwer nicht in Ruhe sterben kann, um mein Leben zu verlängern.
Ganz davon abgesehen, dass ein Leben mit einem Transplantat auch kein Zuckerschlecken ist. Und wer weiß schon, ob nicht bestimmte Nieren-, Herz- oder sonstige Erkrankungen eben auch schon zum Sterbeprozess gehören, der sich dann halt über Jahre hinzieht. Sowas ist traurig und schwer zu ertragen, aber manche Dinge muss man eben ertragen. Es gab schon immer Menschen, die ein langes Leben hatten und ander die nur kurze Zeit hier weilten.
Was ich nicht möchte, ist ein ewig langes Dahinsiechen, vielleich im Koma oder an Maschinen, ich hoffe das steht mir nicht bevor. Aber wenn es so kommt, dann ist es eben so wie es ist, ich werde es so hinnehmen, vielleicht habe ich ja dabei dann so viel Glück, es nicht mehr zu merken.
Für mich ist der Hirntod nur eine Phase des Sterbeprozesses. Beim Organspender wird der Sterbeprozess künstlich unterbrochen, bis das gesamte Procedere abgewickelt und die Orgne entnommen sind. Dann erst werden die Maschinen abgeschaltet, der Mensch darf sein bereits begonnenes Sterben beenden. Das empfinde ich als nicht menschenwürdig und sehr abstoßend.
Wenn meine Uhr abgelaufen ist, dann werde ich gehen, so wie es mein Schicksal, meine Vorsehung oder was auch immer für mich ist. Entweder auf einen Schlag, weil es eben so ist, oder in den verschiedenen Phasen, die der normale Sterbevorgang eben beinhaltet. Das wünsche ich mir für mich und auch für alle anderen. Ich möchte nicht, dass irgendwer nicht in Ruhe sterben kann, um mein Leben zu verlängern.
Ganz davon abgesehen, dass ein Leben mit einem Transplantat auch kein Zuckerschlecken ist. Und wer weiß schon, ob nicht bestimmte Nieren-, Herz- oder sonstige Erkrankungen eben auch schon zum Sterbeprozess gehören, der sich dann halt über Jahre hinzieht. Sowas ist traurig und schwer zu ertragen, aber manche Dinge muss man eben ertragen. Es gab schon immer Menschen, die ein langes Leben hatten und ander die nur kurze Zeit hier weilten.
Was ich nicht möchte, ist ein ewig langes Dahinsiechen, vielleich im Koma oder an Maschinen, ich hoffe das steht mir nicht bevor. Aber wenn es so kommt, dann ist es eben so wie es ist, ich werde es so hinnehmen, vielleicht habe ich ja dabei dann so viel Glück, es nicht mehr zu merken.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
@princess. ..
Ich finde es gut, daß du einen Organspendeausweis hast und eben deine Entscheidung angekreuzt hat. Ein Nein finde ich völlig ok. Aber sich nicht festlegen, bzw äußern dazu gefällt mir nicht.
Letztlich ist die Entscheidung (die überlegt ist) für ein Ja oder Nein, oder auch Ausnahmen formuliert ein "Bekenntnis ".
Und dies ist eigentlich nicht diskutierbar.
Ich vergleiche es ein wenig mit dem Glauben....an wen oder was auch immer. Jeder kann glauben was er will, für sich selber.
Ohne Missionierung z.B.
Organspende hat ja auch etwas mit "Glaube" bezüglich der eigenen Vergänglichkeit und dem Umgang mit dem Körper nach den Tod zu tun. So wie manche nicht verbrannt werden wollen oder unbedingt.....ins Wasser oder in die Erde wollen oder ins Eis oder in einen Diamanten usw.
Ich finde es gut, daß du einen Organspendeausweis hast und eben deine Entscheidung angekreuzt hat. Ein Nein finde ich völlig ok. Aber sich nicht festlegen, bzw äußern dazu gefällt mir nicht.
Letztlich ist die Entscheidung (die überlegt ist) für ein Ja oder Nein, oder auch Ausnahmen formuliert ein "Bekenntnis ".
Und dies ist eigentlich nicht diskutierbar.
Ich vergleiche es ein wenig mit dem Glauben....an wen oder was auch immer. Jeder kann glauben was er will, für sich selber.
Ohne Missionierung z.B.
Organspende hat ja auch etwas mit "Glaube" bezüglich der eigenen Vergänglichkeit und dem Umgang mit dem Körper nach den Tod zu tun. So wie manche nicht verbrannt werden wollen oder unbedingt.....ins Wasser oder in die Erde wollen oder ins Eis oder in einen Diamanten usw.
07.04.2019
Ich respektiere wenn jemand nicht spenden mõchte, Frage mich aber gleichzeitig ob sie dann auch strikt ablehnen auf die Spenderliste zu kommen wenn nõtig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
princess*of*the*night <3
07.04.2019
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, wenn also mein Einwand schon mal Thema war... bitte dezent darauf hinweisen.
Wieso habe ich immer das Gefühl, dass Menschen mich abschätzend betrachten, wenn ich meine Meinung und Entscheidung zum Thema Organspende äußere.
Ich möchte nicht spenden und habe auch einen Organspendeausweis, in dem das vermerkt ist.
Sofort muss ich mich rechtfertigen und werde als mitleidlos, verantwortungslos und amoralisch betrachtet.
Wer sagt, dass die Spende eine moralisch-ethische Verpflichtung ist und warum ist sie das? Weil sie unter Umständen 2-3 Menschenleben verlängert. Gleichzeitig könnten aber mit den Aufwendungen für eine Transplantation 1000e Leben gerettet werden. Nicht in Deutschland , vielleicht nicht mal in Europa. Wieso sehen wir da die moralisch-ethische Verpflichtung nicht?
Wieso habe ich immer das Gefühl, dass Menschen mich abschätzend betrachten, wenn ich meine Meinung und Entscheidung zum Thema Organspende äußere.
Ich möchte nicht spenden und habe auch einen Organspendeausweis, in dem das vermerkt ist.
Sofort muss ich mich rechtfertigen und werde als mitleidlos, verantwortungslos und amoralisch betrachtet.
Wer sagt, dass die Spende eine moralisch-ethische Verpflichtung ist und warum ist sie das? Weil sie unter Umständen 2-3 Menschenleben verlängert. Gleichzeitig könnten aber mit den Aufwendungen für eine Transplantation 1000e Leben gerettet werden. Nicht in Deutschland , vielleicht nicht mal in Europa. Wieso sehen wir da die moralisch-ethische Verpflichtung nicht?
07.04.2019
@Tanzbaerin es gibt ein spezielles "Old to old"-Programm. Ältere Organe für ältere Empfänger. Auschlaggebend ist der organische Zustand, nicht das tatsächliche Alter. :o)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
Ich habe noch einen interessanten Artikel gefunden, in dem zwei wichtige Aspekte der Debatte nochmal prägnant zusammengefasst werden.
Zum einen die sehr unterschiedliche Handhabung in den div europäischen Staaaten, von denen man uU auch als Tourist betroffen ist (!!)
(Im Extremfall Bulgarien zB. gibt es -auch als Tourist- KEINERLEI Widerspruchsmöglichkeit)
Aber viel interessanter finde ich die Auflistung der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Regeln, denn dies sind ja auch Anregungen für den Umgang hier in Deutschland für die Debatte.
- Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und Zypern.
- Die Entscheidungsregelung gilt in Deutschland und sieht ebenfalls eine Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten vor. Allerdings werden Personen stärker mit einer Entscheidung konfrontiert. So werden in Deutschland krankenversicherte Personen ab 16 Jahren von ihren Krankenkassen oder Versicherungsunternehmen über Organspenden informiert. Sie erhalten dabei auch einen Organspendeausweis, in dem sie ihre Entscheidung festhalten können. Liegt keine Zustimmung der betroffenen Person zu Lebzeiten vor, entscheiden die Familienangehörigen auf Basis des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.
- Bei der Widerspruchsregelung wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. In Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und der Türkei können Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, da hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft wird.
-Im Rahmen der Informationsregelung müssen Angehörige über die geplante Entnahme zwar informiert werden, ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. So wird man Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern automatisch zum Organspender, wenn man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
- Die Notstandsregelung gilt nur in Bulgarien: Die Organentnahme ist hier "im Notstand" immer zulässig ist. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen.
Zitat:
https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/
Zum einen die sehr unterschiedliche Handhabung in den div europäischen Staaaten, von denen man uU auch als Tourist betroffen ist (!!)
(Im Extremfall Bulgarien zB. gibt es -auch als Tourist- KEINERLEI Widerspruchsmöglichkeit)
Aber viel interessanter finde ich die Auflistung der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Regeln, denn dies sind ja auch Anregungen für den Umgang hier in Deutschland für die Debatte.
- Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und Zypern.
- Die Entscheidungsregelung gilt in Deutschland und sieht ebenfalls eine Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten vor. Allerdings werden Personen stärker mit einer Entscheidung konfrontiert. So werden in Deutschland krankenversicherte Personen ab 16 Jahren von ihren Krankenkassen oder Versicherungsunternehmen über Organspenden informiert. Sie erhalten dabei auch einen Organspendeausweis, in dem sie ihre Entscheidung festhalten können. Liegt keine Zustimmung der betroffenen Person zu Lebzeiten vor, entscheiden die Familienangehörigen auf Basis des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.
- Bei der Widerspruchsregelung wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. In Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und der Türkei können Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, da hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft wird.
-Im Rahmen der Informationsregelung müssen Angehörige über die geplante Entnahme zwar informiert werden, ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. So wird man Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern automatisch zum Organspender, wenn man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
- Die Notstandsregelung gilt nur in Bulgarien: Die Organentnahme ist hier "im Notstand" immer zulässig ist. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen.
Zitat:
https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
@Tanzbaerin
1. Es gibt keine Altersbegrenzung für Organspende.Wenn Du es für richtig hältst kannst Du auch heute noch einen Spenderausweis bestellen und ausfüllen ;-))
zb hier:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/bestellen
2. Das Wort "ausgeschlachtet" haben bisher (soweit ich mich erinnere) noch nicht mal die Gegner der Organspende benutzt...*puhh
3. Wachkoma und Hirntot sind unterschiedliche Stadien der Beeinträchtigung der Hirnfunktion.
Der diagnostizierte Hirntot ist irreversibel.
4. Es geht in diesem Thread aber garnicht um Pro&Kontra Organspende sondern um die Widerspruchsregelung bzw ähnliche Vorschläge.
1. Es gibt keine Altersbegrenzung für Organspende.Wenn Du es für richtig hältst kannst Du auch heute noch einen Spenderausweis bestellen und ausfüllen ;-))
zb hier:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/bestellen
2. Das Wort "ausgeschlachtet" haben bisher (soweit ich mich erinnere) noch nicht mal die Gegner der Organspende benutzt...*puhh
3. Wachkoma und Hirntot sind unterschiedliche Stadien der Beeinträchtigung der Hirnfunktion.
Der diagnostizierte Hirntot ist irreversibel.
4. Es geht in diesem Thread aber garnicht um Pro&Kontra Organspende sondern um die Widerspruchsregelung bzw ähnliche Vorschläge.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
@Fleur de Lys
Danke für den Link zur Bundestagsdebatte.
Ich hab mal in die erste Stunde reingehört und war angenehm überrascht über den nachdenklich engagierten Tonfall der meisten RednerInnen. Es war interessant zu sehen, dass die Positionierung und Herangehensweise an das Thema auch innerhalb der Parteien recht unterschiedlich ist.
Danke für den Link zur Bundestagsdebatte.
Ich hab mal in die erste Stunde reingehört und war angenehm überrascht über den nachdenklich engagierten Tonfall der meisten RednerInnen. Es war interessant zu sehen, dass die Positionierung und Herangehensweise an das Thema auch innerhalb der Parteien recht unterschiedlich ist.
07.04.2019
Ich bin inzwischen so alt, dass vermutlich niemand mehr meine Organe haben möchte. Für Stammzellenspenden werde ich gar nicht erst in Betracht gezogen (da ist mit 55 Schluss). Dennoch finde ich das Thema extrem wichtig. MIR ist es egal, ob ich "vollständig" oder "ausgeschlachtet" verbrannt werde. Also würde ich definitiv nicht widersprechen.
Diese Horrorgeschichten von Menschen, die angeblich während der Organentnahme nach Chirurgen greifen oder "leiden" kann ich nicht glauben, denn bei der Organentnahme wird eine ganz normale Narkose verabreicht. Die Feststellung des Hirntods darf nicht vom transplantierenden Arzt gemacht werden - und kommt jetzt bitte nicht mit "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Wenn ich hirntot bin und möglicherweise nur noch an Maschinen vor mich hin vegetiere - was habe ich dann noch vom Leben? Die "Rückkehrenden" sind ein verschwindend kleiner Prozentsatz - ob das Leben z. B. im Wachkoma noch ein Leben ist? Dann doch lieber ein Ende mit Nutzen für andere.
Diese Horrorgeschichten von Menschen, die angeblich während der Organentnahme nach Chirurgen greifen oder "leiden" kann ich nicht glauben, denn bei der Organentnahme wird eine ganz normale Narkose verabreicht. Die Feststellung des Hirntods darf nicht vom transplantierenden Arzt gemacht werden - und kommt jetzt bitte nicht mit "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Wenn ich hirntot bin und möglicherweise nur noch an Maschinen vor mich hin vegetiere - was habe ich dann noch vom Leben? Die "Rückkehrenden" sind ein verschwindend kleiner Prozentsatz - ob das Leben z. B. im Wachkoma noch ein Leben ist? Dann doch lieber ein Ende mit Nutzen für andere.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.04.2019
Bundestagsdebatte und Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf ...
Pressekonferenz zur Reform der Organspende mit Vorstellung des Gesetzesentwurfes am 01.04.19
https://www.youtube.com/watch?v=6rSA5r2-E0A
Organspende: Bundestag debattiert neue Regeln
https://www.youtube.com/watch?v=TDqvX0IbWz4
Pressekonferenz zur Reform der Organspende mit Vorstellung des Gesetzesentwurfes am 01.04.19
https://www.youtube.com/watch?v=6rSA5r2-E0A
Organspende: Bundestag debattiert neue Regeln
https://www.youtube.com/watch?v=TDqvX0IbWz4