Arbeitsmarktsituation
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
hab grad nicht alles gelesen. aber kurz nen kommentar von mir:

gibt leute, die wollen arbeiten und finden keine arbeit
gibt leute, die gar nicht arbeiten wollen (darum kommen sie am ersten tag mal sturzbesoffen siehe das eine beispiel)

hab nen kollegen in hamburg, der wurde als arbeitsunfähig eingestuft aufgrund gesundheitlicher probleme (unter anderem epilepsie). mit medis und einem immer gleichen tagesrythmus (also aufstehen um 6 uhr sogar am sonntag) funktioniert das bei ihm gut ohne anfälle. warum er sich damals trotzdem nicht gesagt hat "sch.. drauf was die sagen. ich will arbeiten." und ne ausbildung gemacht hat, weiss ich ehrlich gesagt nicht.

nun ist er 37, hat keine ausbildung, keinen tag gearbeitet. seit hartz IV ist er plötzlich doch arbeitsfähig. tja. wer stellt so jemanden ein? verständlicherweise niemand. er hat verdammt schlechte chancen.

aber solche, die wirklich arbeiten wollen, finden auch was. und wenns nicht der traumjob ist. abstriche machen, umschulung etc. gibt möglichkeiten. und wenns nur bei mcdonalds ist. die nehmen ja jeden, der wenigstens bisschen deutsch kann, wenn sie bedarf an mitarbeiter haben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
BVG ist auch korrekt- ich kann dir gern entsprechende eingescannte amtliche Verlautbarungen zukommen lassen - so quasi als Beleg.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
Ich habe ihn nicht kritisiert, ich habe nachgefragt weil ich nicht verstanden habe was er mit BGH / BVG... meinte in seinem Thread.

Wie hätte ich denn sonst formulieren sollen, dass das BVerfG abgekürzt wird? ;-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
Das wird BVerfG abgekürzt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
Nein sehr geehrte KnusperCrunchy, diesmal bezog ich mich auf das Hartz IV - Urteil vom BVG - Bundesverfassungsgericht.
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20.06.2011
Berneck, hast Du Deiner Tochter schon eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium finanziert? Wenn nicht, hat sie Unterhaltsansprüche gegen Dich, und das hat mit Bedarfsgemeinschaft nichts zu tun.
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20.06.2011
@Antje, danke für den Hinweis "Bedarfsgemeinschaft"

Das Bundessozialgericht hat ein Urteil veröffentlicht (Aktenzeichen: B zb AS 6/06). Darin wird erwachsenen Hartz-IV-Empfängern, welche noch bei ihren Eltern wohnen der volle Regelsatz in Höhe von 345 Euro zugesprochen. Dies trifft auf Kinder ab dem 25. Lebensjahr zu. Das Gericht sieht diese Kinder als eine eigene Bedarfsgemeinschaft und deshalb steht ihnen das volle ALG II zu.

Ich glaub, ich werd' mal mit der Arge reden müssen, denn bei dem Antrag meiner Tochter (28 Jahre) war nie von meinem Einkommen die Rede. Trotzdem haben sie gekürzt, weil sie zuhause wohnt.
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20.06.2011
Ja kann ich so unterschreiben. Du hast absolut Recht.
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20.06.2011
Juristisch gesehen sind die da schon dran, das können sie nicht vertraglich ausschließen.

Der Kurs ist im Pott üblich. Wer sich zB Geld dazuverdient, indem er für Tageszeitungen als freier Reporter unterwegs ist, bekommt auch nur Zeilenhonorare von ein paar Cent, muss aber auch mit dem eigenen Auto durch die Gegend sausen und macht letztlich einen ähnlichen Schnitt.

Der Job würde sich nur lohnen, wenn man dazu einen Hauptjob hat und so die Fahrtkosten absetzen kann (da der 400 EUR Job brutto gleich netto ist, kann man DA logischerweise sonst nichts beim Finanzamt ansetzen).

Nun, der Markt dürfte sich regulieren und wenn sie keinen finden, müssen sie mehr zahlen, und wenn sie nicht mehr zahlen können, müssen sie eben schließen.
Okay? Nee, glaub ich nicht - darum suchen die ja auch händeringend. Zumal bei ca. 70 km pro Tag die Hälfte des "Verdienstes" ja schon fast für Spritkosten draufgeht.

Ich hab gefragt, was passiert, wenn ich einen Unfall habe. Wer das dann zahlt, wer für die eventuelle Höherstufung in der Versicherung aufkommt. Antwort: Da haben wir nichts mit zu tun, das ist dann Ihre Sache.

Ich finde solche Angebote eine Frechheit.
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20.06.2011
Das fällt dann wohl eher in die Kategorie "ganz okay - für einen Studentenjob"...
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19.06.2011
Pius, was ist denn BVG? Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)? Auch das hat mit Hartz IV nichts zu tun. Meinst Du vielleicht das Bundessozialgericht (BSG)?

Wenn der Regelsatz die vollen Kosten für alle Lebenslagen beinhalten würde, dann bekäme jeder Empfänger jeden Monat tausende EUR.

Auch wenn das Kind keine Windeln mehr braucht, bekommt es immer noch die anteiligen Windelkosten. Für die Dauer der Stillzeit werden ja auch nicht die fürs Essen gedachten Anteile rausgerechnet.

Meiner Meinung nach sollen wirklich bedürftige Menschen gerne tausende EUR bekommen, von mir aus wöchentlich. Wer krank ist, Alleinerzieher, sonstige Benachteiligungen oder Handicaps hat, gerne.

Aber ich halte eben auch viele Empfänger nicht für wirklich bedürftig und vor allem nicht für unverschuldet in dieser Lage. Sage mir, wie man die Spreu vom Weizen trennen kann, und ich bin dabei.

Deinen Verweis der immer wieder durchklingt, es sei unzumutbar, Anträge stellen zu müssen - berufstätige Menschen müssen täglich acht, zehn, zwölf oder noch mehr Stunden einschließlich Weg dafür aufwenden, dass Geld kommt. Und da sollen die gesunden arbeitsfähigen Empfänger nicht einmal im Vierteljahr einen Antrag stellen? Abgesehen davon kann man in Absprache mit der Behörde dafür sorgen, dass die Befreiung jährlich, wie die Leistungsbescheide, ausgesprochen wird.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
@ Berneck: Das hat mit der sogenannten Bedarfsgemeinschft zu tun. Alles Einkommen wird dazu zusammengerechnet und geschaut, ob es unter dem Regelsatz liegt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
meine (erwachsene) Tochter hat letztes Jahr auch ein paar Monate ALGII bezogen.
Auszahlungsbetrag 195€ monatlich, weil sie zuhause wohnte. Es wurden die Unterkunftskosten (Wohnung, Essen) vom Regelsatz abgezogen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
Ich kenne mich nicht so gut wie pius aus , doch will ich dazu sagen: Wenn der Staat Armut fördert , wird der Boden für Kriminalität geschaffen , die ein vielfaches eines gerechten Sozialwesen kosten wird , wie es Deutschland einmal hatte.

Denn wer keine Chancen hat im Leben zu etwas zu kommen , der wird alle Werte verlieren und kriminell werden , denn dem ist alles egal.
Ob er mal 2 Jahre in den Knast kommt wenn er einen Passanten ausraubt und zusammengeschlagen hat , weil er vielleicht erwischt wurde , wird ihm wenig ausmachen.
Zur Zeit findet man vermehrt solche Meldungen in den Nachrichten , warum wohl?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
Sehr geehrte KnusperCrunchy,

ich habe dir nicht unterstellt , das du Dein Wissen aus Talkshows beziehst, sondern die Intention ging dahin, das die Masse der Bürger dressierte Hartz- IV -Empfänger live im Nachmittags - TV erleben kann.

Hier mein Zitat: Heute bekommen die ALG II - Empfänger 364 HLU inklusive Unterkunftkosten.

Ich habe nichts anderes behauptet.

Finanziell ist bei dieser Personengruppe eigentlich nichts mehr mit Eigenverantwortung drin, aber vielleicht kannst du das ja mal näher erläutern und an einem Beispiel veranschaulichen?

Zahnersatz bedeutet den Ersatz von Zähnen durch Kronen. brücken und implantaten. Diese werden seit dem 1.01.2005 über Festzuschüsse abgerechnet, die in der Regel rd. 50 % der Kosten der Regelversorgung abdecken.
ALG II - Empfänger erhalten bei der Regelversorgung nur Zahnersatz aus Nichtedelmetalllegierungen.

Die Härtefallgrenze wurde beseitigt. Auch ALG II- Bezieher müssen zuzahlen. Für sie gilt der Regelsatz als "Bruttoeinahme", d.h. sie müssen also generell 82,80euro oder 41,40 euro vorlegeb, bevor sie einen Antrag auf Befreiung stellen können. Das ist doch auch eine verschlechterung oder? Ebenso werden keine Sehhilfen wie brillen übernommen. Auch keine Verschlechterung?

Zusatzbeitrag Krankenversicherung:

Die durch die Bundesregierung zugelassene und inzwischen auch durch eine zunehmende Anzahl von Kassen durchgeführte Erhebung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge in Höhe von 8 Euro ist bei dieser Berechnung zwingend zu berücksichtigen. Der angekündigte Sozialausgleich wurde mithilfe der dubiosen Festlegung einer angeblichen durchschnittlichen Zuzahlung von Null Euro ausgehebelt und stellt für die Hilfeempfänger eine weitere erhebliche Belastung dar und gefährdet deren gesundheitliche Versorgung.


Sorry ich meinte natürlich BVG - meine kleine Tochter haut manchmal dazwischen und dann leidet auch die Konzentration.

GEZ wurde immer übernommen, allerdings mußte der Antrag immer zu beginn des Quartals neu gestellt werden.

Die von dir behaupteten Ausssagen, das alles jetzt im Regelsatz enthalten ist, entspricht eben nicht der Tatsache. das wird mittlerweile auch von keinem Experten, den Sozialverbänden, Kirchen oder Armutsforscher mehr bestritten. Im Gegenteil. viele Posten seinen entfernt oder heruntergerechnet worden und haben mit der alltäglichen Realität der betroffenen Menschen nichts zu tun.

Bsp. Windeln: stehen im Regelsatz monatlich mit 8,70 euro zu Buche. Selbst die billigsten Angebote reichen in der Realität einen halben monat - das ist schon großzügig gerechnet - entweder man wickelt weniger und läßt das Kind wund werden oder im verbleibenden Restmonat garnicht ?


Verkehrsleistungen: Bewilligt werden im Monat 15,40 - das Sozialticket allein in Berlin kostet schon 24,50

Das deutsche Institut für Ernährung in Potsdam -Rehbrücke erklärte vor nicht allzulanger Zeit, das die Regelsätze nicht geeiggnet sind, sich ausreichend gesund zu ernähren.

Mich ärgert immer ein wenig die allgemein vorherrschende Ignoranz , welche ich auch als Konservartiver sehe, welcher sich der katholischen Soziallehre verpflichtet fühlt. Man kann doch die vielen Experten nicht einfach leugnen.

Wenn natürlich Löhne sinken, sinkt auch das Lohnabstandsgebot zwischem dem der Arbeit hat und dem der keiner Arbeit nachgehen kann. Nach dem Motto - divide et impera - spielt man diese Gruppen dann gegeneinander aus und sehr geehrte KnusperCrunchy, wie das klappt kann man bei dir festellen, denn du bist mittendrin in der Verteilungsdebatte.

Das Gerede von einer angeblichen Erwartungshaltung wird leider auch von Teilen meiner Partei gern als Fakt ins Spiel gebracht. Man kann Dinge auch zigmal wiederholen, deswegen werden sie nicht wahrer. Die Fakten sprechen eine andere Sprache zum Bsp. der OECD - Bericht und der Bericht der ILO in Genf zur Lage in Deutschland.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
Pius, doch ALG II-Empfänger bekommen Elterngeld, nur wird es seit Anfang diesen Jahres auf das ALG II angerechnet.
Und auch Kindergeld wird bezahlt, wenn es eben auch angerechnet wird. Aber das finde ich völlig in Ordnung.

Schau ich mir den Vergleich an, wird mir eher schlecht!!!
- Wenn ein Azubi mit einem Kind mehr Geld zur Verfügung hat als ein studierter Pädagoge.
- Wenn einem Azubi mit Freundin und 4 kleinen Kids 2400,-€ zur Verfügung stehen. Wie kann jemand so viel Geld heute noch legal erarbeiten? Und die mir bekannte Familie kann locker nebenbei einen Führerschein bezahlen.

Ich finde, die Gehälter sollten wieder auf ein lebenswertes Niveau steigen, damit es sich wieder lohnt arbeiten zu gehen und nicht schon lauter 7.-Klässler zu mir sager: Warum soll ich mir einen Beruf suchen? Ich will später von Hartz IV leben!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.06.2011
Eben und die Zuzahlungen zu Gesundheitsausgaben werden für eine komplette HartzIV-Familie nur am Einkommen des Haushaltsvorstands bemessen und auf maximal insgesamt 78 EUR im Jahr für die komplette Familie gedeckelt. Für einen arbeiten gehenden Ernährer einer Familie können diese Zuzahlungen locker viele hundert EUR jährlich pro Familienmitglied betragen. Und Zahnersatz bekommen ausschließlich H-ler voll bezahlt.

Es geht mir auch nicht darum aufzuzeigen, dass man davon ein Luxusleben führen könnte - kann man nicht - aber in einem Land mit so hoher Anspruchshaltung der Empfänger kann das Sozialsystem so schlecht gar nicht sein.
Knusper, du vergisst z. B. das Kindergeld. Ob man bei zwei Kindern als Alleinerziehende/r 364 € mehr oder weniger bekommt, spielt schon eine Rolle. Rundfunkgebühren werden auch nicht mehr erlassen (ca. 54 € im Vierteljahr), und die Sonderleistungen, die allerdings Soll-Regelungen waren, wie Zuschüsse zu Taufe und Konfirmation u.ä. gibt es generell nicht mehr. Die Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen muss man auch erstmal vorlegen. Geldgeschenke aus der Familie, auch wenn es nur 50 € sind, werden gegengerechnet. (So, wie ich das aus meinem Bekanntenkreis mitbekommen habe)
Es ist alles in allem jedenfalls sehr wenig. Und Lebensmittel sind auch noch effektiv teurer geworden in den letzten Monaten...