
„Wedemark“ (Pseudonym)
Allein schon die Möglichkeit der plebiszitiven Mitwirkung der Bürger in der schweiz macht das Land für viele attraktiver.
Übrigens das Frauenstimmrecht gab es schon eher, nur war dies bis auf einem Kanton überall realisiert, somit ist die Behauptung die Frauen in der CH durften erst seit 1990 zur Wahlurne schreiten, nicht ganz korrrekt.

„Lübbecke“ (Pseudonym)
wirksam wurde es im 71. bis jedoch alle kantone dies umgesetzt haben, vergingen weitere 20 jahre. gebe zu: habs rasch im wiki nachgeschlagen. wusste dies als schweizerin selber grad nicht auswendig
naja dass grad einer der appenzeller kantone zu den letzten gehörten, wundert mich persönlich ja nicht ;)
bei ins in der reinigung z.b. sind die mindestlöhne Fr. 16 irgendwas. sprich gute 13 euro (da der franken grad sehr stark ist). dies macht ein bruttomonatslohn von (über den daumen geschlagen) Fr. 2900.-. netto 2600.-.
man rechne mit einer miete für eine 4-köpfige familie von Fr. 1500.- (wobei man schon eher 1700.- rechnen müsste je nach lage und ausstattung), krankenkasse von 800.- (das günstigste) bleiben 300.-, welche man eigentlich schon auf die seite legen müsste für die steuern. da rechnet man so übern daumen mit einem monatslohn. halt auch sehr unterschiedlich
fazit: auch ein reinigungs angestellter in der schweiz kann nicht überleben.
für eine 4-köpfige familie und weniger wie 4'500.- - 5'000.- brutto lohn, ist das leben brutal.

„Bottrop“ (Pseudonym)
Pius, für einen nach eigener Auskunft Journalisten würde ich von Deinen sprachlichen Fähigkeiten mehr erwarten. Immerhin verdienst Du damit als Fachwerkzeug Dein Geld.
Du hast schon das "365 EUR einschließlich Unterkunft" (es hätte "zuzüglich" heißen müssen- die Unterkunftskosten sind nämlich nicht in den 365 EUR enthalten, sondern kommen extra oben drauf) falsch geschrieben und jetzt willst du mir noch den Satz "Okay seit 1990 dürfen die Frauen da ja endlich überall auch eine Stimme abgeben lächel." als nicht zutreffend redigieren, weil sie in anderen Teilen der Schweiz schon seit 1971 wählen dürfen. Aber eben nicht in allen Kantonen, und so ist "endlich überall" auch mit 1990 absolut korrekt.
Wenn Du mich nicht mit diesen beiden Beispielen aktiv versucht hättest zu korrigieren, also meine Beiträge als falsch darzustellen, würde ich diesen Text jetzt gar nicht schreiben. Aber da Du mich so direkt angesprochen hast, und so betonst wie fachkundig Du wärst und dass Du Journalist wärst, kann ich mir das nicht verkneifen. Sorry. Wenn schon Korintenkacken, dann bitte richtig oder gar nicht.

„Wedemark“ (Pseudonym)
beides ist korrekt - alles eine semantische Interpretation.
Was das Korrigieren und kritisieren anbelangt, bist du eher federführend, wie man in unterschiedlichen Threads feststellen kann.
Rüstungsminister??
Über meinen Verdienst und meine fachlichen Qualitäten mach dir mal keine Sorgen. Ich fürchte nur, ersteres wird sehr deutlich über Dein Einkommen liegen

„Horb am Neckar“ (Pseudonym)
wenn schon, denn schon korinthen kacken

Jetzt fehlt uns nur noch der Wer-verdient-mehr -Thread.

„Bottrop“ (Pseudonym)
Kein Problem. Bei berechtigter Kritik immer gerne. Ich lasse mich nur nicht gern als falsch korrigieren, wenns gar nicht falsch war. Und Dein Einkommen sei Dir von Herzen gegönnt. Ich habe null persönliches Interesse und mag auch keinen persönlichen Krieg anfangen. Bloß wenn Du künftig meinst, meine Sätze als "falsch" zu bezeichnen, sollten sie auch falsch sein.

„Ettlingen“ (Pseudonym)
@knusper und pius: Spielt das jetzt echt 'ne Rolle? Ich habe wirklich nichts gegen kontroverse Diskussionen, aber man kann sich auch unnötig hochschaukeln...und ich glaube nicht, dass sich hier irgendjemand dafür interessiert, wer von euch höher pinkeln kann...(sorry für die Ausdrucksweise, aber dazu fällt mir ungebildeten Geringverdienerin nichts besseres ein...;o))

„Wedemark“ (Pseudonym)
Du hast recht Spirit - ich habe mich von meinen Emotionen getrieben hinreißen lassen, tut mir leid.

„Ettlingen“ (Pseudonym)
@pius: schon gut, war auch von mir nicht böse gemeint, aber es liest sich für jemand Außenstehenden echt seltsam...;o)

„Wedemark“ (Pseudonym)
So habe ich es auch nicht verstanden, aber dein Einwurf kam zu recht

„Wedemark“ (Pseudonym)
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zum Schluss, dass Hartz IV Empfänger nur schwer in ein sicheres Arbeitsverhältnis kommen.
Die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist für fast jeden zweiten Betroffenen nur von kurzer Dauer. So stehen der Untersuchung zufolge 45 Prozent nach maximal einem halben Jahr wieder ohne Job da.
“Insgesamt werden Leistungsempfänger dort überproportional eingestellt, wo tendenziell niedrigere formale Qualifikationsanforderungen bestehen”, erklärten die IAB-Wissenschaftler bei der Vorstellung ihrer Studie. Ein Fünftel von den Leistungsempfängern würde daher in der Leiharbeitsbranche eingestellt. Bei einer solchen instabilen Beschäftigung bestünde ein hohes Risiko, in den Leistungsbezug zurückzukehren.
Ein weiteres Problem sei die Tatsache, dass die betroffenen Menschen zu wenig verdienen, um davon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Folglich müssten sie zur Sicherung des Existenzminimums nach wie vor Hartz IV beziehen.
http://www.sozialleistungen.info/news/14.06.2011-nur-unsichere-jobs-fur-alg-ii-bezieher/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter

„Mühlheim am Main“ (Pseudonym)
@Knusper , sollte man zum Korinthen kacken die Fäkaliensprache richtig beherrschen , oder geht das auch ohne?

„Dortmund“ (Pseudonym)
Manches was man hier liest macht mich fassungslos...
Es gibt Leiharbeitsfirmen die zahlen schlecht und beuten aus... aber es gibt verdammt gute.. ich kenne 3 Leute die über ANÜs arbeiten und die verdienen mehr als ich! Bekommen teilweise Zulagen, Fahrtkosten ect pp...
ALG II setzt sich aus Regelleistung + KDU (mittlerweile mit Warmwasserpauschalbetrag) und evtl. Mehrbedarfen zusammen.
Arbeiten lohnt sich sogar dann, wenn man rein theoretisch weniger finanzielle Mittel hätte als nur mit ALG II. Beantragt man mit Erwerbseinkommen ALG II hat man noch Freibeträge die nicht angerechnet werden. Also nichts vonwegen "es wird alles angerechnet"...
Die Befreiung von den Rundfunkgebühren existiert auch weiterhin.
...
Man wird davon nicht reich.. aber das soll man auch garnicht! Es sind nunmal Sozialleistungen die als Grundsicherung des Lebensunterhaltes zu sehen sind. Grundsicherung. Nicht mehr und nicht weniger.

„Wedemark“ (Pseudonym)
Es gibt in der Regel keinen eventuellen Mehrbedarf. Ich verweise u.a. auch auf das jüngste Urteil des Sozialgerichtes Dortmund, welche einem Diabetiker Typ I einen Mehrbedarf absprach.
Welche Freibeträge meinst du denn???

„Dortmund“ (Pseudonym)
Mehrbedarf umfasst nicht nur die kostenaufwändige Ernährung (bei Diabetis kommt es dann wohl auch nicht nur auf den Typ an, sondern auch auf die enstprechende notwendige Kost) im Falle mancher Krankheiten, sondern auch Schwangerschaft aber der 13. SSW, Alleinerziehende und Behintere die Leistungen zur Teilhabe am AMA beziehen.
Wenn man leistungsberechtigt ist und eines davon zutrifft, ist es auch die Regel das man dann den entsprechendes Mehrbedarf bewilligt bekommt.
Freibeträge bzw. Absetzungsbeträge nach §11 b SGB II.

„Wedemark“ (Pseudonym)
Ich kenne den §11 b SGB II.
Die Praxis sieht leider anders aus, das dokumentieren auch die vielen Klagen gegen die Jobcenter - Tendenz steigend. Papier ist leider geduldig, Recht haben und Recht bekommen sind leider auch zwei Paar Schuhe.
Anbei ein Bericht und Kommentar aus dem Münchner Merkur
Jobcenter Tirschenreuth ignoriert Schulbescheinigung
Bereits in der Vergangenheit hatten sich Mitarbeiter von Jobcentern und ARGEn als Ersatzerzieher aufgespielt und Zeugnisse von Jugendlichen aus Hartz IV -- Familien unter Sanktionsandrohungen angefordert, um über die schulische Laufbahn der Jugendlichen zu entscheiden.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ist der Anspruch pädagogischer Oberherrschaft dieser Behörden offenbar weiter ausgedehnt worden. So lehnte das Jobcenter Tischenreuth einen Antrag auf Lernförderung ab, obwohl der Rektor der Johann-Andreas-Schmeller-Schule eine "Bestätigung über die Notwendigkeit von Nachhilfe" für die betreffende Schülerin ausgestellt hatte.
Die 13jährige Schülerin Susanne W. hatte laut Bestätigung der Schule im Zwischenzeugnis vom 18.02.2011 die Note 5 in Mathematik und viermal die Note 4, wobei nach Auskunft der betreffenden Lehrerinnen in einigen Fächern die Leistungen in Richtung 5 neigten. Entgegen der Meinung sowohl der Klassen- als auch der Förderlehrerin entschied das Jobcenter jedoch, dass "keine Versetzungsgefährdung bestehe".
Auf den Widerspruch der Erziehungsberechtigten gegen den Ablehnungsbescheid, dem noch einmal eine weitere ausführliche Stellungnahme der Schule beilag, erhielten diese die Aufforderung, eine Notenbestätigung mit Stand 31.12.2010 einzureichen.
Wer, wenn nicht die betreffenden Lehrer, kann entscheiden, ob eine Versetzungsgefährdung besteht oder nicht? Die selbsternannten "Pädagogen" der Jobcenter, die ohnehin schon mit dem gesamten Gesetzeswerk einschließlich der unzähligen Anweisungen der Bundesagentur hoffnungslos überfordert sind?"
Die Bundesagentur für Arbeit hat das ohnehin Eltern entmündigende ,Bildungs- und Teilhabepaket' eigenmächtig umgeschrieben. Im Gesetzestext heißt es unter §28 Abs. 5 SGB II: ,Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.' Wesentliche Lernziele sind aber ausreichende Leistungen in den einzelnen Fächern. Dies auf eine Versetzungsgefährdung zu begrenzen -- im Gesetz ist von Zielen im Plural die Rede -und gleichzeitig dies am Notenstand 31.12. des Vorjahres festzumachen, ist weder dem Gesetzestext zu entnehmen, noch dem Ziel einer erfolgreichen schulischen Laufbahn förderlich. Nach der Entmündigung der Eltern, die in keinster Weise mit dem besonderen Schutzbedürfnis der Familie vereinbar ist, sind mit der beschriebenen Praxis nun auch die Schulen in Bezug auf Beurteilung der Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler entmündigt worden. Das ist pure Willkür.
Persönliche Anmerkung:
Vor kurzem wurden medial 3 Fälle bekannt wo man Schwangeren das ALG II einfach gekürzt hat (Jobcenter Passau und Braunschweig) und so saktioniert hat das nicht mal mehr die Miete gezahlt wurde. Auch der Grund der Sanktion erwies sich als gesetzeswidrig.
Das ist leider kein Einzelfall, ich könnte allein 522 Fälle bundesweit aus dem letzten Monat dokumentarisch anfügen, welche bekannt wurden. Die Dunkelziffer wird auch von Experten deutlich höher angesetzt.

„Wedemark“ (Pseudonym)
Nur interessehalber:
Wir haben vor längerer Zeit mal Interviews mit Betroffenen geführt, welche zum Ziel hatten die Situation und die Gespräche zwischen Kunden und Arbeitsvermittlern des Jobcenters für eine breite Öffentlichkeit nachzustellen. Diese Geschehnisse wurde uns von Arbeitslosen mehrfach und unabhängig von einander geschildert.
Hier ein Beispiel
Normaler Alltag in einer Hartz IV Behörde
Ein Gespräch zwischen Kunde (K) und Arbeitsvermittlerin (A) in einem Jobcenter, wie dieser jeden Tag aufs Neue vorkommt.
K: Guten Tag, Frau X!
A: Herr Z, bitte warten Sie noch einen Moment draußen.
K: Ok.
A: (ca. 20 Minuten später) Herr Z, Sie können jetzt reinkommen! Schön, dass Sie der Einladung gefolgt sind!
K: Einer Einladung, die ich nicht ablehnen darf.
A: (lacht) Sie sind mir ja einer. Na, was haben Sie mir heute schönes mitgebracht, hm?
K: Ich dachte immer, Sie hätten etwas für mich? Schließlich sind Sie doch meine Arbeitsvermittlerin, die mir Arbeit vermitteln soll, oder?
A: Nun werden Sie mal nicht frech, Herr Z! Haben Sie die Bewerbungen und die Absagen dabei, um die ich Sie gebeten habe?
K: Ja. Hier. Über 50 Absagen und noch viel mehr Bewerbungen.
A: (belehrend) Zeigen Sie mal her! Hmm...ich glaube, Sie könnten ein wenig an Ihrer Formulierung arbeiten, Ihren Lebenslauf und Ihr Motivationsschreiben überarbeiten.
K: Ich habe mich beim Hochschulteam der Bundesagentur, beim Job-Coaching eines freien Trägers und bei meiner alten Arbeitsvermittlerin wegen meiner Bewerbung beraten lassen. Das was Sie hier sehen, ist das Produkt aller Ratschläge. Davon abgesehen gibt es keine perfekte Bewerbung und das ist auch gar nicht das Problem, weshalb ich keine Lohnarbeit finde. Es gibt einfach zuwenig Stellen.
A: Trotzdem könnten Sie Ihre Bewerbung überarbeiten. Ich hätte da eine ganz tolle Bewerbungstrainingsmaßnahme für Sie.
K: (selbstbewusst) Die brauche ich aber nicht. Ich weiß, wie man Bewerbungen schreibt.
A: Muss ich Sie an Ihre Mitwirkungspflicht erinnern?
K: Nein.
A: Laut SGB 2 sind Sie verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterstützen, die Ihre Erwerbsfähigkeit fördern könnten. Haben Sie das verstanden?
K: Ja.
A: Haben Sie sich bei den Vermittlungsvorschlägen beworben, die ich Ihnen gegeben habe?
K: Ja. Keine Antwort. Bis heute.
A: Die melden sich bestimmt noch.
K: Bestimmt.
A: Die Bewerbungstrainingsmaßnahme beginnt am 15. Juli um 8 Uhr und dauert 2 Monate. Ich möchte, dass Sie daran teilnehmen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wenn Sie sich weigern, wird Ihnen der Regelsatz gekürzt.
K: Okay.
A: Kann ich noch etwas für Sie tun, Herr X?
K: Sie können mir einen sozialversicherungspflichtigen Job vermitteln, von dem man leben und seine Familie ernähren kann.
A: Oh, Sie haben aber Ansprüche! So wird das nix mit Ihnen! Absolvieren Sie erst mal die Maßnahme und dann schauen wir weiter. Wir werden schon was für Sie finden. Vielleicht einen Mini-Job oder was bei einer Zeitarbeitsfirma. Hauptsache Arbeit.
K: Ja. Hauptsache Arbeit. Wobei Sie ja von der Arbeitslosigkeit leben. Ohne Arbeitslosigkeit würden Arbeitsvermittler schwerlich Arbeit finden, oder?
A: Ich stehe doch hier gar nicht zur Debatte! So. Nun habe ich aber noch einen Termin. Bis zum nächsten Mal, Herr X. Einen schönen Tag noch!
K: Ja. Einen schönen Tag.
Aus einem Bericht von KNA

„Dortmund“ (Pseudonym)
Ich äußere mich dazu einfach lieber garnicht. Man sollte nur vielleicht beide Seiten des Schreibtisches kennen, bevor man urteilt....

„Wedemark“ (Pseudonym)
90 Prozent aller Klagen gegen Jobcenter haben Erfolg - das zeigt doch wie kompetent gearbeitet wird. Das ist doch ein klares Resultat.
Von der Vermittlungsrate habe da noch gar nicht gesprochen ?
Sehr geehrte Princess, Dein Statement in dieser Frage ist ein schwacher und hilfloser Versuch, die Dinge zu verharmlosen oder auszublenden.
Zu diesen Misständen kann man sich auch nicht mehr äußern. Allein was ich heute wieder von den unterschiedlichen Nachrichtenagenturen und Medien zu dieser Thematik bekommen habe, würde ausreichen Fortsetzungsromane hier zu veröffentlichen.

„Delmenhorst“ (Pseudonym)
Puis: Ich finde den Menschen in Deinem Beispiel einfach nur unverschämt. Wie soll die/ der Arme vom Jobcenter auch anders reagieren?

„Zollernalbkreis“ (Pseudonym)
@Antje,
das empfinde ich nicht so, vielmehr hat er sich ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein bewahren können. Was sicher in dieser Situation gar nicht so einfach ist...

„Wedemark“ (Pseudonym)
Leider kein Einzelfall

„Delmenhorst“ (Pseudonym)
Doch, die Menschen dort haben auch erst einmal ihre Bestimmungen, denen sie folgen müssen. Und wenn jemand von unser aller geld lebt, dann ist es nur fair, daß dieser Mensch auch hin und wieder dort erscheinen muß, um zu prüfen, was man tun könnte, damit er sich bald wieder selbst ernähren kann.
Genau damit fing das Gespräch ja schon an. Auf eine Verordnung hin, der man Folge leisten muß, wird die Angestellt - die nun gar nichts für die Verordnung kann - angegriffen.

„Dortmund“ (Pseudonym)
Mein Beitrag dazu ist kein Versuch es harmloser zu machen oder irgendwas auszublenden... aber ist bescheiden wenn man Urteile trifft und die eine Seite kennt, die andere nicht, es aber bis ins unendliche aufbläst.
Die eine Seite kann und darf zu den Medien rennen, seine Sicht der Dinge erzählen und weitergeben.
Die andere Seite muss alles hinnehmen.
Und ich kenne BEIDE Seiten.