Arbeitslosengeld und Unterhaltsklage
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mein erster Mann sollte auch Unterhalt für seine Mutter zahlen, da er aber beweisen konnte das er mit ihr nichts zu tun hatte und sie sich nie um ihn gekümmert hat, hat das Amt die Forderung zurück genommen.
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22.02.2012
-->pn
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22.02.2012
da_nicht_fuer, meine Tochter ist 18 und müsste das selbst machen. Mir geht es allein um den rückständigen Unterhalt der in 11 Jahren aufgelaufen ist.
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22.02.2012
Kullerpfirsich, Du kannst diese Informationen per Anwalt einholen lassen. Zur Not Strafanzeige, so hart es sich auch erst einmal anhört. Aber auch hier solltest Du immer am Ball bleiben und "präsent" sein.
Es besteht dann unter Umständen ( wenn er finanzielle Mittel hat die über seinem Existenzminimum liegen ) die Möglichkeit der Pfändung. Wie es allerdings mit dem Unterhalt des Kindes gegenüber dem Elternteil ausschaut weiss ich nicht. Ich wünsch Dir ne Menge Mut,Kraft und Nerven.
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22.02.2012
Ich hatte ihn, als er in Deutschland lebte pfänden lassen, da hat er aber auch gut verdient, bis er sich hat kündigen lassen. Wenn er hier Hartz IV oder Stütze wie immer das heißt bekommt, kann ich gar nichts machen. Da ist nicht ran zu kommen. Was ich jetzt gehört habe ist, wenn er das bekommt, werden die meiner Tochter an den Hals wollen, dass sie ihn unterstützt, sofern sie es vom Einkommen her kann. Ich finde, das ist eine schreiende Ungerechtigkeit.

@Löwing, den Unterhaltsvorschuss bekommt man ur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, diesen hatten wir auch, auch diese Schulden hat er noch am Hals. Da scheint sich aber niemand vom Amt drum zu kümmern.
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22.02.2012
ganz so richtig ist das nicht....mein Ex kam aus NRW, bezog dort ALGII und hatte einen 1,50 €-Job und zahlte davon Unterhalt für 2 Söhne in Höhe von 120 € an die Unterhaltsvorschusskasse und seine Ex-Frau erhielt dann den Unterhalt für die Kinder von der UVK
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22.02.2012
Wenn der Mann nachweislich kein oder nur wenig Einkommen hat (es gibt da gewisse Grenzen, liegt bei ca. 1000 Euro monatlich) kann er den Unterhalt logischerweise nicht zahlen. Als ALG II-Empfänger schon mal gar nicht. Einem nackten Mann kann auch die Polizei nicht in die Tasche greifen... Was soll das denn bringen, den Typen abholen zu lassen? Und dann?
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21.02.2012
Die Regelanwartschaftszeit hat man erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden hat. Für eine Übergangszeit ist auch eine "kurze Anwartschaftszeit" noch möglich. dafür muss man unter anderem in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben.

Meiner Kenntnis nach muss dein Ex also in den letzten zwei Jahren auf jeden Fall eine gewisse Zeit in Deutschland gearbeitet haben. Wenn er sich aber gar nicht in Deutschland aufgehalten hat, ist das aber schwerlich möglich. Was er bis Mitte 2000 gemacht hat, interessiert hier niemanden mehr. Die Wahrscheinlichkeit, dass dein Ex ALG 1 bezieht ist also eher sehr gering.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.02.2012
Mir scheint, dass es hier einige gibt, die bei der Arbeitsagentur arbeiten oder zumindest sehr eng damit zu tun haben, möchte ich mein Problem kurz darlegen. Mein Ex-Mann ist Spanier, 1999 haben wir uns getrennt, 2000 habe ich einen Titel erhalten bzlg. Kindesunterhalt. Er zahlte aber nicht, ging nach Spanien, sämtliche Briefe vom Gericht zur Erlangung des Unterhalts konnten nicht zugestellt werden, der Titel hätte auch vom spanischen Gericht anerkannt werden müssen, sie kamen immer wieder als nicht zustellbar zurück. Nach 2 bis 3 Jahre hat mein Anwalt gemeint, man könne jetzt nichts machen, das bringt so nichts. Dann hab ich die Sache ruhen lassen. Nun lebt er ganz frisch scheinbar wieder in Deutschland ... meine Frage: ich möchte den Unterhalt nun rückwirkend einklagen, was sinnlos wäre, würde er Hartz IV erhalten. Ich weiß nicht, ob er einen Job hat bzw. würde mich interessieren, ob er vom Arbeitsamt ALG 1 bekommen würde? Er war in Deutschland immer berufstätig, bis Mitte 2000, wo er dann sozusagen abgehauen ist. Weiß vielleicht jemand, was einem in so einem Fall zusteht vom Arbeitsamt?