Alterssicherungsmanagement oder Unsere Renten sind sicher...es kommt aber auf dessen Höhe an ! ^^
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Politik und Weltgeschehen

Danke Alphamännchen für Deine aufschlussreiche Darlegung der aktuellen Situation im Sozialsystem und auch dem was manche Menschen in ihrer sozialen Verantwortung daraus machen.

Die Abschiebepraxis von Demenzkranken in Heime und auch in Heime ins Ausland ist so ziemlich das Übelste was mit älteren Menschen passiert. Kurz vor der Entmündigung wird der kranke Mensch geradezu genötigt, sein Vermögen zu übergeben und dann wird sofort er entmündigt und ins Heim abgeschoben.
Gerade selbst erlebt - eine Frau wurde in ein Heim abgeschoben obwohl ihre ebenerdige Wohnung auf Lebenszeit gesichert war und sogar eine Pflegekraft bereit war, sie rund um die Uhr zu versorgen weil die dort wohnen konnte. Inklusive Versorgung wäre das kostengünstiger als das Heim gewesen aber die Angehörigen wollten sie außer ihrem Blickfeld haben. Selbst das Heim im Ort war ihnen zu nahe. Da wäre seitens der übrigen Ortsbewohner womöglich ein Verpflichtungsdruck entstanden, die Mutter zu besuchen.

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.

Moral von der Geschicht: Selbst wenn Deine Rente sicher ist, kannst Du nicht sicher sein, dass Du sie auch genießen kannst wenn es die böse Verwandtschaft nicht will.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.11.2012
Lieber Mino,

ich bin Urheber vom transparent ermittelten Existenzminimum. Und daran war keine Uni beteiligt oder das BMAS-Team. Nach Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht steht fest, dass der Gesetzgeber ein solches Werk zu erstellen hat.

Die Kosten der Unterkunft mit Heizung (KDU) wird seit 1.1.2011 in tatsächlichem Umfang gewährt. Orientierungspunkt ist dabei der ortsübliche Mietspiegel im mittleren Preissegment, der noch von der Anzahl der Personen abhängt, die zur BG gehören, weil unterschiedliche Wohnraumgrößen zu berücksichtigen sind. Für Singlehaushalte sind es 45 m², für zwei Personen 60 m². Daher dürfen auch größere Wohnungen angemietet werden, wenn sie die zulässige Höchstmiete nicht überschreiten. Das bedeutet in gewisser Weise, dass Leistungsberechtigte auch in Neubauten zu finden sind, die dann allerdings weniger als wie 45 m² haben, da die Höchstmiete entscheidend ist.

Die KDU wird auf die Köpfe verteilt, die zur Bedarfsgemeinschaft (BG) gehören. Jeder bezahlt den gleichen Mietanteil, egal ob es sich um Kinder, den Haushaltsvorstand oder die Mutter handelt.

Du hast ein Bild von Picasso, ein Luxusschiff oder andere Güter mit sehr hohen Werten. Diese können Einkommen darstellen, da du sie veräußern kannst. Deine Bedürftigkeit wird überprüft, um zu vermeiden, dass du als Euronär an zusätzliches Geld kommen willst, welches nur Bedürftigen zusteht.

Anzugeben sind alle Vermögen in Geld und Geldeswert. Ein Kind erzielt Eigeneinkünfte in Gestalt von Unterhalt, Kindergeld. Dies wird bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt.

So verhält es sich auch bei Rentnern und Rentnerinnen, die ihre Alterseinkünfte offenzulegen haben. Entweder erhalten sie zur Rente ein Wohngeld dazu oder sie erhalten eine Grundsicherung im Alter. Wenn ein Rentner eine Rente von 2000 € netto erhält, kann er trotzdem zum Kreis der Bedürftigen zählen, nämlich bei Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit. Die Heimkosten sind mit dieser Rentenhöhe nur teilweise finanzierbar.

Eine Behörde zieht seine Einkünfte von den Heimkosten ab und gewährt dem Bedürftigen ein sogenanntes "Taschengeld", dass für die Abdeckung der persönlichen Bedürfnisse gedacht ist. So wird man heute zum Sozialfall. Die Kinder werden an den Kosten mitbeteiligt, sofern sie über genügend Masse verfügen.

Da kommen so manche auf die Idee, Demenzkranke in das nahe Ausland unterzubringen, um sich den Eigenanteil zu ersparen...

Ich betrachte dies als soziale Verfehlung. Denn Demenzkranke können sich nicht mal mehr artikulieren, dass sie das gar nicht wollen, irgendwo im Ausland untergebracht zu werden. Und so verstehen sie das Pflegepersonal nicht. Sie vegetieren nur vor sich hin, ohne die Restressourcen zu erhalten, was gerade bei der Pflege ein Schwerpunkt ist.

Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) hängt zunächst vom Alter der Bedürftigen ab und von der Fallkonstellation. Es gibt Grundbedarfe wie den Strom, der bei Einzelhaushalten von einer Personen zu tragen ist, während sich ein Kostenvorteil im Mehrpersonenhaushalt ergibt.

Die Energieversorger sammeln Verbrauchsdaten, so dass genau mitgeteilt werden kann, wie der durchschnittliche Verbrauch bei Single- und Mehrpersonenhaushalten aussieht. Und so kann der mittige Strompreis aller Energieversorger ermittelt werden.

Die Gruppe von Gleichaltrigen ist in Bezug auf die Mittigkeit der Grundbedürfnisse von entscheidender Bedeutung. Daher ist die zeitnahe Lebenswirklichkeit zu berücksichtigen, da sich bei dem Grundbedarf von Zeit zu Zeit gewisse Wandlungen ergeben, die mit dem Fortschritt und Weiterentwicklung zu tun haben.

Früher gehörte der Fernseher und der PKW zum Luxusgut dazu. Heute klingt es unglaubwürdig, wenn es Einzelne gibt, die einen Besitz eines Fernsehers negieren.

Mino stützt sich auf meinen Quellverweis vom Datenreport 2011 des Statistischen Bundesamtes. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Sozialversicherung sind sehr niedrig, wie sich aus meinen benannten Quellverweisen ergibt.

Es ist das Bundesversicherungsamt und die vielen Ministerien zuständig, wie beispielsweise das Ministerum für Gesundheit im Sinne vom SGB V, die alle Zahlen und Fakten offen legen.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist sehr transparent verbestaltet. In diesem Zusammenhang habe ich um die BGE-Zahlen gebeten, die niemand veröffentlicht hat. Ich lese immer nur Text. Mein Schwerpunkt sind Bedürftige, die von dieser Grundsicherung ihre Existenz und ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen...

Und man kann wirklich froh sein, wenn man gesund genug ist, um einer Arbeit nachgehen zu können, mit der man seine Existenz selbst sicher stellen kann. Denn der Staat greift nur bei Hilfebedürftigen ein und nicht bei Wohlhabenden. Und so sind einige Beregelungen notwendig, wenngleich ich von den Sanktionierungen nichts halte, die letztlich fruchtlos sind.
Kleiner Nachsatz:

Die Bankenrettung hat mindestens 3 mal so viel gekostet wie die Einführung des BGE im Vorlauf kosten würde und wurde in wenigen Stunden beschlossen.

Von dem aufgewendeten Mitteln für die Bankenrettung ist die Chance davon 30% zurückzubekommen eine ausgesprochen optimistische Annahme.
Das nur mal zu den Prioritäten der Regierung und denen, die da mitbeschlossen haben.

Die Bad Banks gibt es immer noch und die sitzen immer noch auf wertlosen Papieren und das was die HRE auf dem Gewinn im Jahr als Steuern abführt ist weniger als 1 Promille der Schulden. Das reicht nicht mal um die supergünstigen Zinsen der Bundesbank für einen Monat zu bezahlen.
Zur Anmerkung: Die Zinsen für einen geduldeten Überziehungskredit betragen für den gewöhnlichen Bürger knapp 20% im Jahr!
Das BGE ist exakt so hoch wie das gesetzliche Existenzminimum. Darunter geht nicht und darüber wäre für die Einführung Unsinn, weil man sich der Reserven berauben würde.

Durch die flankierenden Maßnahmen ist das BGE kostenneutral. Das ist der Sinn der Modellrechnung.
Die Kennzahl ist übrigens nicht das BGE - das ist die gesetzliche Vorgabe.
Daraus resultieren dann die Kennzahlen für Steuersätze - MwSt / ESt sowie die anderer Finanzierungsquellen und die wurden dargestellt - im Bereich der möglichen Präzision.

Das mehrwertsteuerbasierte BGE-Konzept von Götz Werner ist im Übrigen genauso voll durchgerechnet und finanziert. Es eignet sich, um durch die dann gegenüber den Nachbarländern stark differierenden Mehrwertsteuersätze eher für die europaweite Einführung (es spricht eigentlich nichts dagegen) bzw macht dann flankierende Maßnahmen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr notwendig, die in Teilen schon vorhanden sind aber dann an die neuen Gegebenheiten (über zwischenstaatliche Verhandlungen/Europagesetze bzw Verordnungen) adaptiert werden müssen.
Diese Nachteile bringen aber auch Vorteile durch die Stützung des Exports und der Binnenwirtschaft von Beginn an.

Beide Modelle, entschlossen und umfassend nach den, zum Zeitpunkt aktuellen gesetzlichen Erfordernissen eingeführt, gewährleisten nicht nur die Altersversorgung sondern setzen auch Kräfte frei für die notwenige Anpassung der heimischen Wirtschaft an die sich abzeichnenden globalen Gegebenheiten.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.11.2012
Also die Zahl ist unklar aber es funktioniert, alles klar ... kannst das gerne als Polemik ansehen wenn es dir hilft.

Du musst die Zahlen für das System kennen wenn du behauptest das ihr es durchkalkuliert habt.

' [...] Sich ohne Vergleich an irgendwelchen Zahlen aufgeilen und stimmt nicht!, stimmt nicht! und Beweise! Beweise! rufen ohne selbst einen Gegenbeweis zu bringen, ist einfach nur kindisch. [...]'

Was ist deine Zahl, wie hoch ist das BGE ?
Ich werde jetzt ganz bewusst nicht auf deine Polemik eingehen, wenn du es nicht mal für nötig hältst, meine Kostenrechnung vollständig zu lesen und wenn du keine Zahlen für das jetzige System nennst - wie willst du dann vergleichen?

Sich ohne Vergleich an irgendwelchen Zahlen aufgeilen und stimmt nicht!, stimmt nicht! und Beweise! Beweise! rufen ohne selbst einen Gegenbeweis zu bringen, ist einfach nur kindisch.

Etwas mehr Ersthaftigkeit hätte ich von Dir schon erwartet.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.11.2012
zu:


1. Muß ich nicht, du mußt in den Beweis für deine Behauptung gehen und wie du sagts habt ihr es durchkalkuliert. Mit welchen Zahlen ?


2. '[...] Man kann also die Kosten so rechnen:
80 Millionen x 17% von 1450€ = 80.000.000 x 273,75€ x 12
= 243,6 Mrd €/Jahr [...]'


Das ist die begründete Widerlegung, nee oder ? Also 273,75 EUR ist das BGE pro Monat und davon 2/3 für Kinder ?


3. Ergo die Modellrechnung rechnet mit 273,75 EUR ?


4. Ehrlich gesagt das ist wie 3. bla blubb im Bezug auf die BGE Diskussion und Flucht in Worte um dem Konkreten aus dem Weg zu gehen.


Nochmal: Mit welchen _b_edingungslosen _G_rund_e_inkommen (pro Monat/Jahr pro Nase) werden die Modellrechnungen gerechnet ohne Flucht in die vermeintlichen Welterklärungen ?
@Mino

Halten wir fest:
1. Du kannst mir keine auf etwa 50 Mrd genaue Zahl der Kosten des jetzigen Systems liefern.

2. Deine Rechnung habe ich schon weiter oben wohl begründet widerlegt.

3. Die Modellrechnungen für das BGE über eine Zeit von 10 Jahren sind deutlich genauer als eine Hochrechnung auf Basis des heutigen Systems weil erheblich mehr Konstante darin vorkommen und die Bandbreite der Variablen schon recht begrenzt ist, womit das System BGE ziemlich frei von Seiteneffekten ist, was sich durch die Einfachheit des Systems rein logisch ergibt, wohingegen das kurieren eines komplexen Systems anhand von Symptomen erhebliche Seiteneffekte zeigt, die mittlerweile sogar lawinenartige Anzeichen zeigen.
20-30% weniger Exporterlöse, verursacht durch konkurrierende Schwellenländer reichen schon aus - und dafür gibt es nicht mal "Stellschrauben", um den Kollaps herbeizuführen.
Das BGE reduziert dagegen die Exportabhängigkeit durch die Stärkung der Binnennachfrage und die Förderung von Entwicklungskapazitäten entscheidend.

4. Wie unsicher das heutige System ist, zeigt sich an der trotz Krisen hohen Sparquote. Das ist Angstsparen nur das nützt im entscheidenden Augenblick auch nichts, so lange der Einlagensicherungsfond nicht ausreichend hoch ist und die Banken das Geld in Übersee verzocken und am Ende nichts als wertlose Papiere vorweisen können.
Bei höherer Existenzsicherheit wird der Part des Angstsparens gekappt und geht in den Konsum und dabei instinktiv in die nachhaltigere Binnenproduktion und werterhaltende Dienstleistung. Das ist -zigfach bewiesen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
13.11.2012
hmmm ... ich dachte ihr habt eine Modellrechnung und Kalkulation durchgeführt, aber anscheinend wurde da wohl nur mit x und y gerechnet um z zu bekommen.

So ist es zumindest klar das ohne genaue Zahlen natürlich sich alles irgendwie rechnet und die hypothetischen Annahmen mal so dir nichts mir nichts zum apodiktischen Faktum erklärt werden damit das Gedankenmodell funktioniert.
@Mino

Wenn Du mir die Summe der Kosten für das heutige Rentensystem, die KV und die Sicherung des Existenzminiimums samt Verwaltungskosten, Verfahrenskosten auf € genau nennst, dann kannst Du von mir auch eine mindestens genauso zuverlässige Summe haben.

Eines kann ich Dir aber jetzt schon sagen: Die Milchmädchenrechnung 81.890.000 * BGE-Satz ist es nicht, die Kritiker so gerne anführen. Das Leben folgt keiner Milchmädchenrechnung.

In meinen Ausführungen ist ja schon einiges abzulesen. Man muss schon das Ganze lesen. Da ist die Summe, um die es sich bewegt schon aufgestellt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2012
BGE = ??? Summe ???
@Alphamännchen

(zweiter Teil - wegen Begrenzung auf 32767 Zeichen)

Was die Break even-Analyse betrifft, ist der genaue Zeitpunkt nur schätzungsweise zu ermitteln, da zum Einen zunehmende gebrochene Erwerbsbiografien sich die Kosten nicht proportional ermitteln lassen und andererseits die Überalterung den Break even-Punkt zeitlich früher eintreten lassen denn die Kostenersparnis, nicht zu Letzt durch die breitere Basis der Bürgerversicherung und durch die Verfahrensweise beim BGE kommt dann früher zum Tragen.
Ich würde schätzen, dass spätestens bei Notwendigkeit regelmäßiger Rentenkürzungen der Punkt erreicht ist, denn dann wird die Rentenkürzung durch Lasten für Rentenaufstockung auf das Existenzminimum überkompensiert und die Verwaltungskosten gegenüber heute zusätzlich erhöht. Da kippt dann die Kostenkurve des aktuellen Systems steil nach oben.
Spätestens dann müsste ohnehin ein Systemwechsel und ein Paradigmenwechsel erfolgen um das System nicht in kürzester Zeit an die Wand zu fahren.
@Alphamännchen

Das BGE, das auf dem Konzept der Negativsteuer beruht, das bekommt ausnahmslos jeder. Bei Kindern ist der Satz reduziert (ca 2/3), weil hier rein rechtlich die Verfügung über bestimmte Kosten nicht dem Kind obliegt. Z.B. eine eigene Wohnung zu besitzen - für einen Vertrag dazu bedarf es der Volljährigkeit...
Ansonsten gibt es keine Einschränkung - es bekommt der Milliardär genauso wie der Bettler um es mal so auszudrücken.
Voraussetzung ist dazu nur ein legaler Aufenthaltsstatus der nicht durch andere Gesetze eingeschränkt wird und eine Meldung des Wohnsitzes mit dem dann zuständigen Finanzamt, dass die fallweise Auszahlung vornimmt.
Dieser Satz stellt sozusagen den Grundfreibetrag dar. Ist das Einkommen geringer, wird die Differenz ausgezahlt. Ist es höher und nur dann, fallen Steuern auf das Einkommen, das diesen Satz übersteigt darauf an. Das BGE bleibt also jeden und nur wer etwas dazuverdient bzw. ein höheres Einkommen erzielt, zahlt dafür ESt-Steuer. Die Steuer, die wir damals (ist schon einige Zeit her) bei der Modellrechnung und der Kalkulation dazu machten, wird durch eine einzige (Polynom-)Formel berechnet und setzt ein bei 16% und steigt stetig bis 50% um ab dann praktisch linear zu bleiben (Asymptote).
Stufentarife sind komplizierter und haben den Nachteil, dass Sprünge vorkommen oder aber die Berechnung wesentlich komplizierter wird, da mit variablen Stufenbeträgen und abschnittsweiser Berechnung eine Kalkulation undurchsichtig wird.
Anzumerken ist dazu, dass alle Einkunftsarten demselben Steuersatz unterliegen (das ist heute zwar pro forma auch so aber de fakto ist Kapital erheblich geringer besteuert)
Wir sind auch davon ausgegangen, dass die Staatsbürgerschaft einem Deutschen auch was wert ist und alle deutschen Staatsbürger der ESt unterliegen (wie das schon immer für Amerikaner gilt), allerdings differenzbesteuert. Im Ausland gezahlte Steuer kann gegen Bescheidvorlage abgezogen werden. Wird im Ausland ein höherer Satz verlangt, fällt natürlich keine Steuer an aber es gibt auch nichts zurück weil davon ausgegangen wird, dass die höhere Steuer für bessere soziale Leistungen in dem Land verwendet wird und damit die höhere Last als Mehrwert zur Verfügung steht.
Die Besteuerung ist insofern berechtigt, da die Auslandvertretung auch kostet und im Gegenzug für Leistung bereitsteht.
Was die Renten- und Krankenversicherung angeht ist es so vorgesehen, wie Du oben schon beschrieben hast und die bieten dafür die Basisleistung. Wer eine höhere Rente oder mehr Leistung im Krankheitsfall möchte, kann das als Zusatzversicherung entweder Zusatzeinkommensabhängig oder mit festen Prämien abschließen und das wird bei abhängig Beschäftigen auch direkt an die Versicherung gezahlt.
Die bisherigen Renten werden, weil ja Bestandsschutz gilt weitergezahlt und nur die unter dem Satz liegenden Renten auf den BGE-Satz aufgestockt.

Was die Kosten betrifft: Bei der Modellrechnung wurde davon ausgegangen, dass die Kosten dafür, die Kosten der ersetzenden Sozialsysteme und Beihilfen samt höheren Verwaltungskosten zum Zeitpunkt der Einführung ersetzen und damit gleich bleiben.
Als zusätzliche kleine Steuerreform ist der damit erhöhte Grundfreibetrag - der dann im Übrigen für alle gleich gilt und bei Geringverdienern durch den geringeren Einstiegssatz eine geringere ESt bedeutet und Richtung höheren Einkommen abschmilzt. Als Zusatzeinnahme für die Startfinanzierung des BGE sind die höhere ESt bei Höchstverdienern, die Anpassung der Quellensteuer und die Ausländischen Einkünfte, die auch allfällige, fallweise Ausnahmen zur Kostenübernahme möglich machen - Z.B. Behinderten- oder Chroniker- o.ä.- Mehraufwand, der separat zentral geregelt und lokal betreut wird um da ein Flickwerk am durchgängigen Basis-Gesamtkonzept zu vermeiden.
Zu beachten ist, dass das BGE eine reine Existenzsicherung darstellt und gemäß Erfahrung durch vielfältige Erhebungen praktisch zur Gänze unmittelbar in den Konsum geht und dadurch über Steuern und Abgaben noch in Monatsfrist zwischen 80 und 85% zurückfließt.

Ersparnisse durch die Einführung eines BGE:
a) Deutlich geringere Verwaltungskosten durch die Vereinheitlichung

b) Die Ausnahmen werden durch kompetente Fachkräfte fallweise betreut und alles andere kann, da außer Einrechnung von Zuverdiensten vom zuständigen Finanzamt durchgeführt werden, die ja auch heute schon damit befasst sind. Die ARGEn können sich auf Vermittlung konzentrieren und müssen nicht einen Parallelbetrieb zu den Finanzämtern betreiben die heute auch völlig andere Abrechnungsschemata verwenden als dies bei Finanzämtern zum Einsatz kommt - nur um diese in den Bedarfssatz einzurechnen, was in vielen Fällen neben Kürzungen zu extrem teuren Sozialgerichtsinterventionen führt, wobei dann zu 50% die Kürzungsentscheidungen kassiert werden.

c) Das Finanzamt kriegt eine, nach Finanzamtsschema aufgestellte Verdienstabrechnung und wenn der Verdienst den BGE-Satz unterschreitet, wird aufgestockt und ansonsten Steuer eingehoben anstatt wie jetzt Aufwendungen nochmals nach anderem Schema bearbeiten zu müssen und ggf. Kürzungen mit Zusatzverdiensten noch einmal zu verrechnen.

d) Für das freiwerdende Verwaltungspersonal können Dienstleistungszentren geschaffen werden, die kleine Selbständige administrativ betreuen. Hier ist noch ein riesiger Mangel, für kleine Selbständige (auch Gruppen bis zu 5 Leuten), die dafür weder die nötige Kompetenz noch die Zeit haben weil sie in dieser Zeit echte Werte schaffen können die ihren Qualifikationen entsprechen. Allein die Kostenersparnis + gewonnener höherer Wertschöpfung hier war seinerzeit durch Erhebung bei über 1000 Selbständigen in der Hochrechnung ein zweistelliger Milliardenbetrag ermittelt worden! Man darf nicht vergessen, dass in diesen Bereich auch höchstbezahlte freie Entwickler z.B. aus der Elektronik-, Maschinenbau-, Bau-/Ausbau- und Pharmabranche fallen (Tendenz zunehmend), die sich ständige Angestellte zu Beginn eines Entwicklungsprojektes nicht leisten können und nach Erfolg eines Projektes nicht leisten wollen, wenn nicht schon ein Anschlussprojekt vorliegt, die das aber gerne einen kompetenten Dienstleister überlassen würden.
Heute dürfte der Betrag um ein Vielfaches höher liegen.
Dass so ein Dienstleister durch Kompetenz und Übersicht ganze Existenzen und Projekte retten kann, wurde noch gar nicht mit einkalkuliert, da hypothetisch und eine genaue Wertzumessung damit nicht möglich war. Der Mangel ist heute mittlerweile so groß, dass neben Verwaltungsangestellten auch einige freigesetzte Bankangestellte darin eine Betätigung finden können und immer noch ein Kostenvorteil bestehen bleibt.
d) Nicht beziffert werden kann das deutliche Motivationspotential, das in dem neuen System steckt und eine deutlich erhöhte Selbständigkeit schaffen kann.
Heute verfallen viele Transferempfänger die arbeitswillig sind in Lethargie, weil die Perspektivlosigkeit durch das komplexe Verfahren mit der Anrechnung, jemals wieder aus der Talsohle zu kommen übermächtig ist.
Selbst für Arbeitgeber, die seriös arbeiten ist das Konzept von Vorteil, weil klar und planbar die Kosten und der Einsatz der Mittel ersichtlich ist und jene Arbeitgeber damit ausgebremst werden, die heute ungerechtfertigte Vorteile aus der Abhängigkeit der Beschäftigten und staatlichen Subventionen ziehen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2012
genau die haben wir wie gesagt verinnerlicht.. lachtsichweg. Oh Himmel egal für was wir sind, es kommt erstens immer anders und zweitens als man denkt
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2012
Wir haben Millionen Eier in der Hose und ebensoviele (Follikel) Säcke
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2012
Die Frage von Hauptstadtfrau in Bezug auf die Abschaffung der GKV und PKV wird so beantwortet, dass die Zusammenlegung in einen Dachverband "Bürgerversicherung" erfolgt, in dem es eine Beitragsbemessungsgrenze wie bisher gibt. Jede Person bezahlt einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens ein. Mit dem einheitlichen Vergütungs- und Leistungssystem kann es zu den erwünschten Beitragsabsenkungen kommen, von denen sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber provitieren.

Die Bedürftigen erhalten eine Grundsicherung. Diese besteht als erstes aus der KDU und HLU. Die abzuführenden Beiträge für die GKV werden nicht an die Bedürftigen ausbezahlt, damit sie jene wieder in die GKV einbezahlen können. Diese werden bereits im behördlichen Zusammenspiel ermittelt und abgeführt. So ist das auch bei den heutigen Rentnern und Rentnerinnen, die aber bei ihren Bescheiden sehen, wie hoch die gesetzlichen Beiträge für die KV und Pflegeversicherung sind, die einbehalten wurden.

BGE-Fragen für Philosoph:
Wie viele Menschen sollen das BGE erhalten ?
Welche Gesamtkosten wurden ermittelt ?
Wo gibt es die transparente Breakevenanalyse ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
12.11.2012
lol
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.11.2012
wir haben die eier schon verinnerlicht, die bambeln nicht draussen rum und verkühlen sich :D
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.11.2012
Was sind denn "Eier in der Hose?" Soll das bedeuten, daß nur Männer charakterstark sein sollen??????
Du hast zwar hinsichtlich der gegenwärtigen Problematik überhaupt kein Konzept entgegenzusetzen und reitest den toten Gaul einfach weiter.
Kontrolle und Willkür hat schon in der DDR nicht funktioniert und Du willst mir kommunistische Realitätsferne unterstellen?
Da beißt sich was ganz kräftig.
Es ist Dein Konzept, das sich den Kommunismus á la DDR und Stalinismus in Riesenschritten annähert. -
Alle sind gleich und ein paar, die die Macht und das Geld haben sind gleicher und dazu der Kontroll- und Überwachungswahn mit täglicher Machtdemonstration um die eigene Macht mit Zähnen und Klauen zu vertreten. Auch die überbordende Verwaltung des Mangels mit dem billigen Argument des Sachzwangs und der Alternativlosigkeit ist so ein Zeichen des typischen DDR-Sozialismus nur mit anderer Lackierung.

Soziale Marktwirtschaft kommt in Deiner Auffassung von Volkswirtschaftlichen Konzepten überhaupt nicht vor sondern Deine Argumente gegen ein BGE strotzen nur so vor ausufernder Marktwirtschaft - Preise, die Angebot und Nachfrage außer acht lassen und Löhne, die jeder Realität entbehren.
Das ist der typische Popanz, den die macht- und kontrollversessenen Erzkommunisten an die Wand malen, was Du da machst.

Was die Anzahl der BGE-Modelle betrifft - Ich habe immer zwei große Linien dargestellt. Du bist aber so von Dir eingenommen und hast noch nicht mal das festgestellt.
Was die Schwachstellen betrifft, sind das Schwachstellen die Du gerne hättest, die es aber nicht sind. Das zieht sich durch die ganze Diskussion.
Kritik ist ja ganz schön aber das ist keine Kritik mehr sondern Opposition um der Opposition willen, indem immer dieselben, längst widerlegten Argumente aufgewärmt werden.

Soziale Marktwirtschaft ist nun mal das freie Spiel der Marktkräfte mit Innovation und Kreativität und das Ganze mit starker ethischer Komponente die durch einen weiten aber festen Rahmen gesichert wird und die auf Detailrestriktionen und Totalüberwachung innerhalb des Rahmens verzichtet und fallweise Ungleichgewichte im Inneren mit der Tendenz zur Verstärkung werden durch Regelungen für den Einzelfall abgedeckt.
Sämtliche BGE-Konzepte in der engeren Wahl folgen den Rahmengesetzen der sozialen Marktwirtschaft exakt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.11.2012
Au man. Marco hat wenigstens Eier in der Hose. Du hingegen setzt nur noch immer einen drauf. Ich bin natürlich wirklich doof, alle anderen müssen das natürlich objektiv auch erkennen, denn deine Meinung beruht selbstverständlich nicht auf deiner völlig verqueren kommunistischen Interpretation und Realitätsferne und so wird aus deiner fiesen Unterstellung gleich noch obendrauf gesetzt ein unumstößlicher Fakt. Wie geil. Und Konsequent dass du so tust als gäbe es nur ein einziges BGE Modell und als wären meine Kritikpunkte aus der Luft gegriffen. Oder hast du nur einfach kein Argument weil ich genau die Schwachstellen aufgezeigt habe?!

Wie hier vielfach angemerkt wurde haben wir bereits das existenzsichernde Grundeinkommen für jedermann und nur dadurch dass man es künftig ohne Kontrolle jedermann auszahlt und den Einkauf aller Waren und Dienstleistungen verzweieinhalbfacht zuzüglich Mehrkosten auf Arbeitnehmerseite wird nicht plötzlich alles super.
@marco, der momentan nichts sucht

Ja ich nehme Deine Entschuldigung an und entschuldige mich meinerseits dafür, Dich als Troll bezeichnet zu haben.

@``<< Hauptstadtfrau >>``

Du kommst von Deinen Vorurteilen nicht weg. Gestern war es - das BGE wird dann vom Lohn abgezogen, heute ist es die Krankenversicherung - was wird morgen abgezogen?
Du würdest gut daran tun, dich ein wenig anderweitig zu informieren, wenn Du mir schon nicht glaubst. Es ist nicht alles so lächerlich, wie Du es hinstellst. Ich hatte eigentlich ernstere Gegenargumente von Dir erwartet.

Ich habe Dir im Übrigen nichts unterstellt, was Du nicht selbst so dargestellt hast und die Vorurteile sind nun wirklich aus jedem Beitrag herauszulesen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
11.11.2012
Und wieso fällt keine kv mehr an? Sind wir alle bedingungslos gratis versichert? Ich zahle 550 EUR dafür. Wenn das künftig vom BGE abgezogen wird... lol.

Und Philosoph wer so krass austeilen kann wie du , der du mir dreist Dinge unterstellst, der sollte nicht zum Mädchen werden, wenn andere auch mal daneben treffen. Aber wenn zwei dasselbe tun, ist es ja nicht das Gleiche...
Gehört jetzt nicht zum Thema - aber - es war spät am Abend, ich hab meinen Tagesfrust mit hochprozentigem hinuntergespült was sich leider weiter oben (Gehirnregion)bemerkbar gemacht hat. Ich hab nicht mehr richtig gelesen und Philosoh hat recht. Ich hab Ihn beleidigt und das tut mir leid, weil es eigentlich nicht meinem Naturell entspricht. Aber ich hab tatsächlich (fälschlicherweise) herausgelesen dass er Hauptstadtfrau als stinkfaul bezeichnet hat und das hat mich einfach empört. OK - Philosoph - zuerst wollte ich dir einfach ne Nachricht schicken und mich entschuldigen - nur, ich hab mich öffentlich daneben benommen und will mich jetzt auch öffentlich bei dir entschuldigen. Wäre schön, wenn du meine Entschuldigung annehmen könntest. Ja, mehr fällt mir dazu nicht ein.