Adieu, Herr Friedrich
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Politik und Weltgeschehen

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.02.2014
Die Bundestagsabgeordneten haben eine parlamentarische Immunität, die sie vor der Strafverfolgung bewahrt. Der Ursprungsgedanke war der, dass Abgeordnete vor willkürlichen Anklagen und Festnahmen im Rahmen einer Rede beschützt werden, was nicht mehr dem heutigen Zeitgeist entspricht.

Das Recht der freien Meinungsäußerung ist allseits bekannt, die natürlich nicht in das Unermessliche hinaus gehen darf, weshalb eine Verleumdung oder gar ein Rufmord unerlaubt sind.

Nach derzeitiger Rechtsprechung muss die Immunität aufgehoben werden, so dass mit den Ermittlungen frühestens 48 Stunden nach der schriftlichen Unterrichtung des Bundestagspräsidenten begonnen werden darf.

Der Abgeordnete verliert dann automatisch seine Immunität. In der BRD ist alles vorgeschrieben, was den Sach- und Rechtsverhalt erklärt. Es besteht gegen Herrn Friedrich der Anfangsverdacht gemäß § 353b, STGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/353b.html

Und ein Anfangsverdacht heißt noch nicht, dass ein Geheimnisverrat durch Herrn Friedrich begangen worden ist, da es eine Unschuldsvermutung gibt.

Quellverweis:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article125200824/Ex-Bundesminister-Friedrich-verliert-Immunitaet.html

Wie die Zeitung an solche Informationen kommt, ist auch noch abzuklären, da der Bundestagspräsident Herr Lammert ja keine Briefe am schwarzen Brett aushängt, die an ihn adressiert sind.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.02.2014
Warum dürfen Menschen eigentlich Nacktbilder von Kindern kaufen ?

Es beginnt mit der Argumentation, dass Künstler ein Kunstwerk schaffen, so dass die Aktmalerei eine Ausnahme darstelle. Wenn wir uns nun vorstellen, dass sich ein Kind vor der fremden Person entkleidet, damit der Maler seine "künstlerischen" Neigungen ausleben kann, nämlich intensivst das Objekt zu betrachten, um es 1:1 abzumalen, ist das Kind nur Mittel zum Zweck. Da wird die Frage in den Raum gestellt, was die Eltern überhaupt daran verdienen ?
Für mich sind diese Eltern vollkommen ungeeignet, ein Kind groß zu ziehen, da es an der entsprechenden Fürsorgepflicht und Wertevermittlung mangelt.

Das Kind wird nicht nur als einfache Geldquelle vermarktet, sondern es geht einer Arbeit nach, um "beschenkt" zu werden oder Kohle herbei zu schaffen. Und Kinderarbeit ist in der BRD verboten ! Ich würde mich als Erwachsener nie unbekleidet ablichten lassen wollen. Denn wie es um mich bestellt ist, ist für mich etwas sehr Intimes und Privates. Und dann gibt es Kunden, die das Kunstwerk gegen Geld erwerben oder fasziniert von dem Werk sind...

Wenn Kinderbilder von einem Erwachsenen gekauft werden, dann kann es hier auch um was ganz anderes als wie vermutet gehen, nämlich dass man einfach in die Rolle eines Kindes schlüpft, um mit "Gleichaltrigen" in Kontakt treten zu können ! Man baut ein "Vertrauen" mit dem gutgläubigen Kind auf, so dass hier Gefahren aller Art eintreten könnten, nicht nur Aktbildertausch zwischen vermeintlich "Gleichaltrigen"! Es kann auch zu Dates kommen, bei dem das Kind in die Wohnung des anderen kommt und bös überrascht wird.
Ich erwähne diesen Punkt, da viele User und Userinnen eben Kinder haben und nicht jeder die ganze Bandbreite der Internetgefahren kennt.

Herr RA G. Gysi stimmt mir und vielen anderen zu, dass das Handeltreiben mit Nacktbildern von Kindern zu unterbinden ist. Die Bundesregierung kann ein entsprechendes Gesetz jederzeit auf den Weg bringen.

Und doch muss es Hindernisse geben. Denn ansonsten hätte man eben das Gesetz schon lange auf dem Weg gebracht-oder ?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.02.2014
Hallo Austrian,

ein Bundesinnenminister ist für die innere Sicherheit und für den Schutz der Verfassung verantwortlich, so dass das Ministerium des Innern vom BKA etc. pp. unterstützt wird. Ferner ist es z. B. für den Öffentlichen Dienst zuständig, um einen knappen Auszug vom großen Aufgabenspektrum zu benennen. In diesem Zusammenhang herrscht eine fortlaufende Informationsflut, so dass die Bewahrung von Dienstgeheimnissen unabdingbar ist.

Als Chef des BMI hat man zudem eine Vorbildfunktion für Untergebene. Und wenn Herr Friedrich von den internationalen Ermittlungen seit längerer Zeit wusste und über ein Teilergebnis informiert worden ist, kann er sein Wissen natürlich nicht in ein Gespräch mit einfliessen lassen, welches er mit Dritten führt. Es kann allerdings auch ein Notstand gemäß GG vorgelegen haben...

Ich zitiere einmal den ehemaligen NSU-Ausschussvorsitzenden:

„Wer glaubt, er könne irgendwas unter den Teppich kehren, der muss damit rechnen, irgendwann über den Teppich zu stolpern“.

Quellverweis:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/nsu-untersuchungsausschuss-verliert-geduld-behoerden-2506985.html

Das Zitat stammt also von Herrn Edathy höchstpersönlich...

Das ist eben das Abstrakte an dem Ausplaudern vom Dienstgeheimnis, was die faire Eingruppierung so schwierig macht, da mir Hintergrundwissen fehlt.

Die jugendpolitische Sprecherin der Linken-Stadtverordnetenfraktion nenne ich als positives Beispiel, wie man sich denn richtig verhält, wenn man mit so einem Material von Minderjährigen plötzlich konfrontiert wird:

http://www.fr-online.de/rhein-main/ermittlungen-wegen-nacktbildern-von-minderjaehrigen-auf-facebook,1472796,22281454.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.02.2014
Nur weil in Österreich der Sumpf der Korruption noch tiefer ist als hierzulande, dürfen die Verbrechen der Herren Edathy und Friedrich weder verharmlost noch gegeneinander aufgerechnet werden. Verwerflich ist beides.

Dass in Bayern Ex-Innenminister Friedrich bereits vor einem Comeback stehen soll, ist ein weiterer Skandal, der einmal mehr belegt, dass den Regierenden die demokratischen Grundsätze unseres Landes, wie sie auf dem Papier stehen, den sprichwörtlichen feuchten Kehricht interessieren.

Aber wen wundert es. Ich kann zumindest von mir sagen, dass ich keinen dieser Vögel gewählt habe.
Ich finde die Diskussion in der Öffentlichkeit ein wenig befremdlich, okay was Friedrich gemacht hat, war vielleicht nicht ganz legal, dass die Weitergabe der Daten, aber das größere Problem ist, als die Pädophilie, auch in der Politik, das halte ich für schwierig.

Ich denke dass man sich dem Tabuthema Pädophilie mehr widmen müsste, denn es ist einfach nicht so, dass es nur irgendwelche "Barbaren aus der Gosse" betrifft, sondern, wie mehrere Fälle gezeigt haben, bis in höchste Kreise vorkommt.

Was mir auch auffällt ist, dass in Deutschland das "Eis" für Minister viel Dünner ist als in Österreich, wenn ich denke welche Skandale, auch solche die Richtig viel Geld kosten, (z.Bsp. Hypo) Minister im Amt überleben können, denke ich dass man sich hier ein wenig nach Deutschland orientieren könnte.

Schöne Grüße
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.02.2014
Zur Anwendung kommt nach herrschender Rechtsauffassung u.. a. § 184 b, Abs. 1, Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 und Abs. 6, STGB:

Quellverweis zum § 184b:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21.11.2013, Aktenzeichen 2 StR 459/13 zählt das Posieren in sexualbetonter Körperhaltung zum § 184 b, Abs. 1, STGB. (vgl. Röder NStZ 2010, 113 ff. mwN.).

Die Neufassung des Gesetzes vom 31.10.2008 dient der Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie. Im Übrigen müssen die Darbietungen nicht von richtigen Kindern sein, da Mangas bzw. Puppen, die für den Betrachter wie Kinder wirken, ausreichen.

Wenn die Ermittler vermuten, dass die Person minderjährig ist, reicht dies bereits aus, um das STGB anzuwenden, selbst wenn die Person volljährig ist und es entsprechend hinterlegte Altersnachweise gibt.

Quellverweis:
Bundesgesetzblatt Teil 1, 2008, Seite 2149

Demzufolge darf der Kulturklassiker "Lolita" nicht mehr im TV ausgestrahlt werden, wenn man es genau nimmt.

Ich hörte etwas von Kategorisierung des BKA, was K-Porn anbetrifft. Dieser Punkt ist für mich wegen des Beschlusses vom zweiten Strafsenat am BGH nicht nachvollziehbar.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.02.2014
Du solltest dich vielleicht nicht ganz so in das Thema reinsteigern.
Ich denke, alle hier (auch die Mitleser) teilen die Ansicht,
dass Kinderpornographie eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt ist.

Ich finde, die Gesetze und vor allem die Strafen müssten um einen
vielfachen Faktor verschärft und angehoben werden.

Jemand wie im Beispiel Jörg Tauss lacht sich über ein paar Monate auf Bewährung
(der musste ja nicht einmal in U-Haft) kringelig.
Der fördert die Verbreitung von Kinderpornographie genauso, wie die Leute, die sich an den Kindern vergreifen und dann die Bilder und Filme im Umlauf bringen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.02.2014
allich bleibe dabei.
ich fange das kotzen an wenn ich höre das es eine Abstufung bei nackt Bilder von Kindern gibt die beurteilt ob sie illegal sind oder nicht.
An alle Eltern hier auf rf.
stellt euch das mal vor.
es klingelt an eurer Tür und da steht ein Kerl mit camera der euch fragt ob er nicht ein paar bilder eurer Kinder machen darf.
die kommen dann ins Internet und können als Paket gekauft werden.
Keine sorge, alles legal.
Es ist ja wohl das Eine, ob ich "Urlaubsfotos" von meinen Kinder mache, oder pornografische Fotos mir bestelle, damit handel oder tausche.
Eltern, die Fotos von ihren Kinder vom Strand, Schwimmbad oder im heimischen Garten machen sind doch völlig normal und alle Eltern machen das. DIESE ALLERDINGS ONLINE zu stellen finde ich, ist was ganz anderes.

Das Edathy gewarnt wurde steht für mich ausser Frage....das beweisen die zerstörten Festplatten. ABER...auch für IHN gilt erst mal die Unschuldsvermutung! Und solange es ihm nicht nachgewiesen werden kann, strafrechtlich, sollte man sich halt zurückhalten. SOLANGE bis....
Sein Ruf, sein Ansehen, seine Karierre sind eh dahin und werden auch nicht mehr so sein, wie früher.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.02.2014
Es gibt Eltern, die private Erinnerungsbilder von ihren Kindern schießen. Es gibt Leute, die auf eine freie Körperkultur stehen und Urlaubsbilder machen, die der Erinnerung dienen. Das ist unter Wahrung der Sitte und Gebräuche sowie Einhaltung vom Kinder- und Jugendschutzgesetz erlaubt, soweit kein Gesetz etwas anderes besagt. Denn auch die Persönlichkeitsrechte Dritter sind hierbei zu wahren, insbesondere die der abgelichteten Kinder.

Es ist möglich, dass ein Knabe aus der Familie mit Migrationshintergrund zu den Kinderopfern dazu gehört, so das Herr Edathy als Vertretungsbefugter nach Beweismitteln gesucht hat und Knabenbilder ab 2005-2010 einkaufte, um an ein Beweismittel zu gelangen bzw. die Tatbeteiligten zu überführen.

Denn er sprach von einer legalen Aktivität in den Medien. Allerdings fehlt so ein wichtiger Hinweis, dass er als Prozessbevollmächtigter agierte. Ich kann aus den Medien nicht entnehmen, dass er den zuständigen Polizeibehörden
die möglichen Opferbilder übergab, damit die mit den Ermittlungen beginnen können. Denn wenn es nach seiner Einschätzung keine Opfer sind, kann er dies als Unbeteiligter gar nicht wissen. Dies können nur die wissen, die hier beteiligt waren, zum Beispiel die Kinder und die "Fotografen".

Vor allem wird seit Oktober 2010 wegen Kindesmißbrauch ermittelt, also zu einem Zeitpunkt, wo Herr Edathy laut Medien seine Bestellungen einstellte. Aber auch hier teilte er laut bisheriger Medienangaben nichts mit, dass zum Beispiel er Kinderbilder aus Kanada erwarb und er als Zeuge zur Verfügung stünde. Seine Meinung ist, dass er nur legales Material erworben habe. Und niemand dürfe berichten, dass er Kinderbilder von Buben via I-Net ankaufte.

Wir haben schon gemeinsam auf RF über Homosexualtität gesprochen. Und mit Homophobie hat es nichts zu tun, wenn ein Kerl wie meinereiner dies als Normabweichung ansieht. Zur Normabweichung gehört auch, dass man sich intime Bilder von Knaben ansieht, da dies ein Indiz dafür sein kann, dass es nicht nur beim Ansehen bleibt, sondern auch härteres Material gekauft wird oder man sich nicht im Griff mit seinen Neigungen hat. Neugier kann hier ja auch dahinter stecken. Vielleicht träumte er als Kind von einer Karriere als Model.

Und ein Indiz ist noch kein Beweis. Dass die Durchsuchung erlaubt ist, wenn es z. B. um die Sicherstellung von möglichen Beweismaterial geht, damit die weiteren Kinderopfer und dessen Täter ermittelt werden können, steht dabei außer Frage. Mich wunderte es, dass sich Herr Edathy darüber beschwerte. Denn man darf den Polizei- und Justizbehörden natürlich bei der Aufklärung helfen, insbesondere den Kinderopfern !

Ich bin für einen weltweiten Bereinigungstag. Denn es gibt einfach zu vieles, was nicht ins I-Net gehört. Schließlich möchte ich sorgenfrei serven und bei meinen Aktivitäten nicht mit rechtswidrigen Material in Berührung kommen...

Im Idealfall teilt jeder mit, wann er was erfahren hat. Denn hier müssen jetzt erst mal Maulwurflöcher geschlossen werden. Ansonsten sind Abgeordnete zukünftig nicht mehr von laufenden Verfahren zu informieren, was also eine neue Strukturierung in den Stabstellen etc. erforderlich macht, aber auch in den Informationsflüssen, die engmaschig zu optimieren sind.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.02.2014
Mit der Kinderpornographie,
ist es vom Prinzip wie mit dem Nationalsozialismus...

Was geschehen ist, kann man nicht mehr rückgängig machen..
die Opfer leiden ihr Leben lang...
die Pflicht, die man hat,
ist aufzuklären.
um zu verhindern..
es niemals verharmlosen..
die Täter, auch die heutigen mit aller Härte zu "bestrafen"..
alles was es fördert in Bild und Ton aus dem Verkehr ziehen
damit es keine weiteren Opfer gibt..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.02.2014
Hab mir gerade jauch angesehen und ich muss sagen da kommt mir die Galle hoch.
Wie kann es denn sein das sich jemand im Internet nacktbilder von 9 jährigen Jungen bestellen kann ohne sich strafbar zu machen? ????
und dann wagt es dieser vogel auch noch sich ungerecht behandelt zu fühlen.
mir fehlen die Worte.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
16.02.2014
Herr Taus wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Das STGB ist für alle verbindlich. Es gibt besondere Personenkreise, die im Besitz von K-Porn sein dürfen. Dazu gehören z. B. Beschäftigte der ermittelnden Polizei- und Justizbehörden, wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Hannover bzw. Berlin. Es ist so, dass ein unparteilicher Richter immer einen gewissen Spielraum hat.

Und doch gibt es meist kein "gerechtes" Urteil, weil dies Täter und Opfer halt sehr unterschiedlich sehen.

Laut Medieninformationen vom 14.11.2013 wurden 386 Kinder gerettet, die zu Bild- und Videoaufnahmen gezwungen worden sind. Die Sexvideos sowie Sexfotos mit Kindern, ausschließlich Knaben stammen hauptsächlich aus Osteuropa. Demzufolge liegt massenhafter sexueller Kindesmißbrauch vor, so dass es sehr viele Festnahmen rund um den Globus gab: Die Polizei in Toronto, Kanada spricht nicht von leicht bekleideten Buben, die von Profis zu Werbezwecken abgelichtet worden sind, sondern eindeutig von K-Porn:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-11/weltweiter-kinderpornoring-zerschlagen

Zusätzliche Infos über die Suche nach Maulwürfen:

http://www.tagesspiegel.de/politik/der-fall-edathy-und-die-ermittler-staatsanwaltschaft-hannover-wir-sind-fassungslos/9486918.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
15.02.2014
Herr Edathy ist leider nicht der erste Politiker, der mit kinderpornographischen Material hantiert haben dürfte.

Es gab schon einmal einen SPD-Politiker, mit Namen Jörg Tauss, der so etwas auf seinen Computer hatte.

https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Tauss#Strafprozess

Leider werden gerade Politiker mit Samthandschuhen wie rohe, zerbrechliche Eier angefasst,
zu einer wirklichen Strafe in Form von Freiheitsentzug kommt es eigentlich nie.


Wie war das noch ??

All Animals are Equal.

But some Animals are more Equal.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
14.02.2014
Das Bundeskriminalamt informierte den Bundesinnenminister Herrn Friedrich darüber, dass in Kanada ein K-Pornring zerschlagen worden sei, wobei dabei u. a. der SPD Abgeordnete Herr Edathy ins Visier der Ermittler gekommen ist.

Via Kreditkarte des Herrn Edathy wurden Kinderbilder im Ausland gekauft, so die ersten Ermittlungsergebnisse. Herr Friedrich informierte Dritte über diese geheimen Informationen im Herbst 2013, was einen Geheimnisverrat darstellt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wurde zu Beginn ihrer Ermittlungen bereits vom Anwalt des Herrn Edathy zwecks Status Quo befragt, so dass also Dritte mehr als wie die Staatsanwaltschaft über den Fall wussten

Es erfolgte eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, bei dem nur noch wenig Beweismaterial sicher gestellt werden konnte.

Vom Bundestagsserver aus wurden laut Medienangaben Kinderbilder herunter geladen, so dass es noch sehr pikant werden kann.

Nach Herrn Edathy trat Herr Friedrich deshalb zurück.