2 Wochen Arrest als erzieherische Maßnahme...
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
17.06.2012
Andreas, wäre nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt worden, wäre es auch anders ausgegangen. Dass kannst Du schlecht mit dem Straßenverkehr vergleichen.

Abgesehen davon, hat die Frau, die in Brandenburg mit ihrem Mercedes 14 (?) Menschen in einem Reisebus getötet hat bzw. dies verursacht hat, bloß ne Bewährungsstrafe bekommen...
Ich wäre hier für härtere Strafen, jemand dem im Straßenverkehr ein Fehler passiert, wird wenn dadurch jemand verletzt oder getötet wird, auch viel härter bestraft, obwohl keine böse Absicht vorhanden war.

Gewaltaufrufe, mit Tötungsabsicht (auch wenn dann nix passiert) sollten härter geahndet werden meiner Ansicht nach.
Das Strafmaß sollen Experten entscheiden, aber es muss sich schon irgendwie einreihen, die Absicht einen Menschen zu töten, kann sich nicht irgendwo in Bagatelldelikte einreihen.

Lg Andreas
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2012
... hinzu kommt, dass Ursache und Auswirkung immer getrennt betrachtet werden müssen....

In der Jugend-Rechtssprechung hätte es schließlich noch das Mittel der Jugendstrafe gegeben. - Meiner Ansicht nach wäre diese gänzlich unangebracht, da es sich weder um eine, in der Definition der Jugend-Rechstssprechung, besonders schwere Tat handelt, noch ein Hang zu dauerhaften Kriminalität festgestellt werden konnte.

Ich selbst bin zur Jugendschöffin bestellt und deshalb mit Strafmaßen bzw. dem JGG sehr gut vertraut.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2012
.... und viele Informaten gibt es in den Reihen der Exekutive für die Presse ?

Die wissen doch immer gleich Bescheid, wenn einer geschnappt wird. Da wird in der Polizei gerne weg gesehen.

Bis zur Verurteilung gilt im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, das wird oft nicht berücksichtigt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2012
Solche Leute bekommen 2 Wochen Arrest, aber die wirklichen Hetzer tastet man nicht an.


In der Bild war doch vom vermeintlichen Lena-Mörder tagelang das Bild abgedruckt, dadurch wurde doch die ganze Sache für den Unschuldigen erst richtig brenzlig.

Möchte nicht wissen, wie viele von den Leuten, die noch Selbstjustiz üben wollten erst durch das Foto in der Bild auf ihn aufmerksam geworden sind.


Aber die Bild genießt ja Narrenfreiheit.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.06.2012
Das Gericht hat sich im Rahmen des Urteils an das Jugendgerichtsgesetz gehalten, das den Entwicklungsstand und das soziale Umfeld des Jugendlichen / jungen Erwachsenen zu berücksichtigen hat.
Im Vergleich zum Erwachsenen-Strafrecht kann das JGG sehr flexibel angewendet werden.
Die Richter haben schon die Stufe der "Erziehungsmaßregeln" ausgelassen und sofort die nächst höhere Stufe der "Zuchtmittel" angewandt.
Wenn man berücksichtigt, dass Jugendarrest bis zu vier Wochen angewendet werden kann, ist das Urteil in seiner Verhältnismäßigkeit völlig in Ordnung.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
03.06.2012
Grundsätzlich muss angemerkt werden - das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Leute denken in ihrer Dummheit, die Anonymität würde sie schützen und da könnte man alles tun.

Der nun geahntete Lynchaufruf ist nur ein Beispiel für viele solcher Sachen, die in den Foren und Web 2.0 Anwendungen zu finden sind.

2 Wochen sind genug um Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken.

Die Vorbeugung ist da ja wichtiger als das Strafmaß selbst.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
31.05.2012
Ich finde das Strafmaß auch angemessen. Der junge Mann hat sich reuig gezeigt und bei seinem Opfer entschuldigt. Die schnelle Ermittlung und die zeitnahe Verurteilung hat hoffentlich auch mahnende Wirkung auf eventuelle Nachahmer hinterlassen.
Deutschland hat ganz andere "Baustellen" in der Rechtssprechung z.B. bei U- Bahn Schlägern oder Unfallverursachern mit Todesfolge, in denen die Täter auf Bewährung frei kommen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2012
*gefällt mir klick* adium. Mal abgesehen von der Strafzeit, bin ich froh das mal etwas unternommen wird.
Es ist wirklich erschreckend zu welchen Greueltaten aufgerufen wird und alle auch noch denken besser als der/die Täter/in zu sein.
Das nicht jedem recht ist wie Recht gesprochen wird ist klar, aber sollten wir alle froh sein in einem Rechtsstaat zu leben.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2012
Ich finde die Milde Strafe in Ordnung.
Man muß nicht alles schlimmer machen als es eh schon ist.
Wenigstens ist nichts passiert und dem jungen wirds ne Lehre sein!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2012
ich halte 2 Wochen für angemessen. Wenigstens wurde diesmal überhaupt ermittelt und bestraft.
Aufrufe zu Gewalt und Straftaten gibt's bei Facebook und Co ja im Sekundentakt.

In meiner Welt hätten sämtliche "Gefällt mir"-Klicker und diejenigen die dem Aufruf gefolgt sind ein mal Freizeitarrest (bzw. die Entsprechung im Erwachsenenstrafrecht) geniessen dürfen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2012
Also, ich finde für sowas zwei Wochen definitiv zu wenig....der Typ hat ja eine ganze Meute mobilisiert....vier Wochen fänd ich da angebrachter.
... für den Typen, der damals den jungen Mann lynchen wollte, welcher fälschlicherweise als "Lena-Mörder" festgenommen wurde.

Dann stellte sich ja seine Unschuld heraus.

Irgendwie ne komische Maßnahme.....
2 Wochen Arrest. *grübel*

Wie seht Ihr das?