Wahl der Kompressionsstrümpfe

in „Gesundheit & Wellness“

Zu diesem Thema gibt es 34 Antworten

„Waldkirch“ (Pseudonym)

@Laluna

;-) :-)

„Schaffhausen“ (Pseudonym)

Hey Ladies...
die Diskussion um die Kosten versteh ich nicht wirklich, tut mir leid :-)
Mrs. Bröselburger, wenn du die Strümpfe verschrieben bekommst (aufgrund von Ödemen o.ä.) musst du doch nicht 30 Euro zuzahlen, oder? Vielleicht meinst du auch nur Stützstrümpfe, um gegen "schwere Beine" vorzugehen, aber die kann man sich doch auch vom Arzt verschreiben lassen! Kostet das dann auch 30 Euro?? Wie gesagt, ich zahl 5 Euro, die Strümpfe sind aber auch maßangefertigt und vom Arzt verschrieben...

„Waldkirch“ (Pseudonym)

Hallo Sinnlichkeit76

Nun, ich bekomme die Strümpfe verschrieben, sie werden maßgefertigt (also richtige Kompressionsstrümpfe, wegen schwerer Wassereinlagerungen und Ödembildung) und müsste für ein normales Rezept natürlich nur die Rezeptgebühr bezahlen. Da ich jedoch auf Grund der chronischen Erkrankung und eines geringen Einkommens - bis auf eine minimale Selbstbeteiligung im Jahr, die ich immer schon zum Jahresanfang bei der KK einzahle - von den Zuzahlungen befreit bin muss ich selbst diese Rezeptgebühr nicht leisten. Nun ist es aber bei Hilfsmitteln - in dem Fall eben die Strümpfe (aber z.b. gilt das auch bei Schuheinlagen ect.) so, dass das Sanitätshaus eine wirtschaftliche Aufzahlung verlangen kann. Erklärt, bzw. gerechtfertigt wird das folgendermaßen:

*Tatsächlich aber zahlen viele Patienten deutlich mehr als 10,- Euro. Der Grund: Das Sanitätshaus oder der Schuhmacher berechnet meist eine so genannte "wirtschaftliche Aufzahlung". Diesen Betrag - 10,-, 20,- Euro oder noch mehr - soll der Patient aus eigener Tasche zahlen. Dieses Geld wandert direkt in die Kasse des Anbieters. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil hat das nichts zu tun. So müssen Kassenpatienten oft dreimal mehr zahlen, als das Gesetz es vorschreibt. Immer, wenn z.b. für Einlagen auf Rezept mehr als 10,- Euro verlangt werden, liegt das an so einem "Wirtschaftlichkeitsaufschlag".*

Mein bisheriges Sanitätshaus hat pro Paar Strümpfe also eine wirtschaftliche Aufzahlung von 29,90 ? verlangt. Die Zuschläge variieren jedoch von Handel zu Handel. Macht also bei zwei Paaren pro Halbjahr 60 ? die ich trotz Verschrieb und Befreiung selbst zahlen muss. Da kommt man nicht darum herum, es sei denn man tut, wie in meinem Fall jetzt geschehen, einen Anbieter auf der diesen Aufschlag nicht verlangt weil er mit dem Hersteller so abrechnen kann, das diese Aufzahlung nicht von Nöten ist. Auch die Apotheke könnte rein theoretisch diesen Aufschlag verlangen, tut sie aber nicht. Drum wandern meine Rezepte jetzt dahin. Denn warum soll ich 120 ? im Jahr zahlen, wenn ich nicht muss. :-) Allerdings sagt Dir vorher niemand, das man selbst suchen und Preise vergleichen sollte.

„Schaffhausen“ (Pseudonym)

Sachen gibts.... Das ist aber gemein, dass du von der KK von den Zuzahlungen befreit bist und dann aber für deine Strümpfe mehr bezahlen musst, als ich wo nicht befreit bin!
Deutsche Bürokratie eben!

OT:
Dafür zahlt meine KK meine Aquakurse nicht mehr bzw nur noch 1x jährlich 80 Euro, d.h. ich bleib auf jährlich 520 Euro sitzen, weil ich immer gleich 2 Kurse hintereinander mache! Hab den Fuzzi am Tel so zusammengefaltet und ihm gesagt, wenn er mich sehen würde, würde er sich bei mir entschuldigen, dass er mir die Kosten abgelehnt hat! Aber es gibt angeblich keine Einzelfallentscheidung :-(

„Waldkirch“ (Pseudonym)

Hallo Sinnlichkeit76

Tja, toll ist das nicht und ich muss hier auch in dem Fall mal meine KK in Schutz nehmen, denn;

*Irreführende Beratung
Vielen Versicherten ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und wirtschaftlicher Aufzahlung nicht klar. Sie zahlen, was ihnen berechnet wird, ohne nachzufragen - im Glauben, es müsse halt so sein. Schuld daran sind häufig die Verkäufer selbst. Eine Stichprobe zeigt: oft machen sie den Patienten im Beratungsgespräch nicht deutlich, wie viel sie wofür zahlen müssen. Erst auf Nachfrage wird der Wirtschaftlichkeitsaufschlag erklärt - und dann auch noch falsch. So versucht ein Verkäufer in einem Sanitätshaus, den Schwarzen Peter den Krankenkassen zuzuschieben. Er behauptet, die Kassen würden von ihm verlangen, den Zuschlag zu berechnen. Das ist schlicht falsch - die Kassen fordern, dass ihre Patienten ohne Aufzahlung behandelt werden.

Preisvorgaben von der Innung
Die Innung der Sanitätshäuser hatte Anfang 2005 Listen mit Preisempfehlungen für wirtschaftliche Zuzahlungen an ihre Mitglieder verschickt. Das sehe ganz nach einer verbotenen Preisabsprache aus, kritisierte das Bundeskartellamt - und die Innung musste zurückrudern, nach dem Motto: Alles nicht so gemeint.

Die Preisempfehlungen waren trotzdem in der Welt. Bei der Stichprobe haben sich fast alle Betriebe an die Empfehlungen gehalten und identische Zuschläge berechnet.
Nur wenige wollen keine Aufzahlung

Weil die Kassen verpflichtet sind, eine Versorgung zum Regelsatz sicherzustellen, haben sie Sanitätshäuser und Schuhmacher angeschrieben und gefragt, wer bereit ist, Einlagen ohne Aufzahlung herzustellen. Nur wenige haben sich dazu bereit erklärt; in ganz Niedersachsen etwa gerade einmal drei Betriebe. Abweichler haben einen schweren Stand

Manche Betriebe wollen das Spiel aber nicht mitspielen und verzichten auf Preisaufschläge - weil sie meinen, trotzdem zurechtzukommen, weil sie es ihren Kunden gegenüber nicht verantworten können, oder weil sie neue Kunden gewinnen wollen. Damit ziehen sie den Ärger ihrer Kollegen auf sich.
*

Somit ist der schwarze Peter zu Recht bei den Sanitätshäusen!

„Schaffhausen“ (Pseudonym)

da hab ich echt Glück, hab hier 2 Sanihäuser und bei beiden gleich viel bezahlt!

„Lindlar“ (Pseudonym)

So, also ich trage erst seit einem Jahr Kompressionsstrümpfe, habe aber auch schon meine Erfahrungen gemacht.

So habe ich lange Strümpfe von Juzo, die die dünnste Naht aller angebotenen Flachstricker haben, und bin mit Passform und Tragekomfort sehr zufrieden.

Zusätzlich habe ich noch Kniestrümpfe von Jobst, auch hier alles schön.

Zu dem Wirtschaftlichkeitsaufschlag möchte ich mal anmerken, dass Sanitätshäuser, die diesen nicht berechnen, keinesfalls "leer" ausgehen. Denn von den Krankenkassen bekommen sie einen Pauschalbetrag, den diese für jede Art von Strümpfen festgelegt haben.

Je besser also die Konditionen sind, die ein Sanitätshaus mit einem Hersteller aushandeln kann, desto größer ist auch der Gewinn.

Das fiel mir schon letztes Jahr bei meinem ersten Aufenthalt in einer Klinik auf (Zechlin), dass die zum Beispiel am liebsten nur Jobst verkaufen möchten. Hatte aber trotzdem auf Juzo bestanden ;-)

„Waldkirch“ (Pseudonym)

@ LaLunaBln

Natürlich ist es wichtig das zunächst einmal die Versorgung stimmt, denn sie ist das A und O und in manchem Fall sicher auch "lebenswichtig" (Lebenswichtig heißt für mich leben o. sterben). Dennoch soll es Menschen geben, denen es auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht gerade leicht fällt diese Zusatzleistung zu erbringen und die sich eben deshalb so orientieren das sie möglichst günstig dabei wegkommen, denn der Euro wächst ja bekanntermaßen nicht auf Bäumen. Darum ist es MIR z.b. nicht egal ob ein Sani.Haus seine Preise so kalkuliert das ich dabei - im Grunde ja völlig unnötig - drauf zahlen muss. Sollte ich Deinen letzten Post missverstanden haben, ist dieser Post von mir hinfällig. :-)

@Traumkugel

Danke für Deine Erfahrung und ja, genauso hat mir meine neue Apothekerin gestern ebenfalls erklärt warum SIE die Strümpfe ohne Aufzahlung heraus gibt. :-)