Kur abgelehnt
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Gesundheit & Wellness

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
@Hora--- kann dir nur zustimmen, dass mir meine Gesundheit wichtiger ist, als der Job!!!!

Wenn nützt dir dein Job, wenn du Gesundheitlich am Ende bist? Da kommt auch dein Arbeitgeber nicht und unterstützt dich... oder nimmt Rücksicht... im Gegenteil, dann bist du schneller raus... als dir lieb ist.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
Medizinisch wird der Arzt hier wahrscheinlich auch nicht viel ausrichten können, da erfahrungsgemäß die Rententröten ohne nachvollziehbaren Grund ablehnen und man nicht einmal nach Akteneinsicht erkennen kann, woran es objektiv liegen könne.

Und Schweigen ist das einzige Argument, das man nicht widerlegen kann.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
@Knusper

Okay, danke. Von dem RDG hatte ich schon gehört und ich hatte bei meinem Ratschlag an die TE auch gemeint, dass sie sich von ihrem Arzt halt Hilfe holt, was die medizinische Notwendigkeit und ggf. medizinischen Formulierungen angeht. Da wäre ich jetzt sehr erstaunt gewesen, wenn nichteinmal das hätte sein dürfen - aber das will ja auf der anderen Seite auch nichts heißen... man wundert sich ja inzwischen über so einige Dinge, die hier im Land vor sich gehen. Die von mir geschilderten Beispiele hatten sich seinerzeit auch um medizinische und nicht um juristische Dinge gehandelt. Hätte ich ein bissl eindeutiger formulieren können.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
Rechtsschutzversicherungen zahlen WENN sie Sozialrecht abdecken erst ab Gerichtsverfahren.

Hora-Li, google mal "RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)". Es ist in Deutschland als einzigem Land auf der Welt Nichtanwälten verboten, Rechtsberatung zu leisten, mit nur sehr wenigen Ausnahmen. So dürfen Steuerberater in Steuersachen beraten/vertreten, Rentenberater in Rentenangelegenheiten, eine Werkstatt darf mit Deiner Versicherung einen Haftpflichtschaden abrechnen. Mehr aber nicht.

Und ein Arzt hat die Finger von Rechtsberatung über die Bewilligung von Maßnahmen der Rentenversicherungsträger zu lassen. Wenn ein Arzt da unterstützt, dann ggf. indem er sagt, auf was es in medizinischer Sicht ankommt. Wenn aber herauskommt, dass er juristischen Rat erteilt, kommt er in Teufels Küche.

Auch die ehrenamtliche Rechtsberatung ist Fachleuten vorbehalten ...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
vielleicht hilft ja auch die rs-versicherung, wenn du sozialrechtsschutz mit drin hast, falls du eine hast....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
@Knusper

Rein interessehalber, weil ich davon noch nie gehört habe... ein Arzt darf tatsächlich keinen Widerspruch mit mir zusammen formulieren, auch nicht, wenn er quasi der Arzt ist, der die Kur als notwendig beantragt hat?

Ich kann jetzt nur von meinem alten Hausarzt sprechen, aber der hat gerne weiter geholfen und sich mit den Patienten zusammengesetzt, wenn es zu Ablehnungen gekommen ist (war bei meinem Vater und auch bei einer Freundin von mir z. B. so). Aber gut... wo kein Kläger da kein Richter, fällt wahrscheinlich unter die Kategorie "wertvolle Tipps für langjährige Patienten".
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
Bitte nicht zum Arzt gehen um ihn zu befragen, wie der Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu formulieren wäre. Das wäre erstens unerlaubte Rechtsdienstleistung und zweitens hat der Arzt davon aber überhaupt keine Ahnung.

Unbedingt Widerspruch einlegen ja, und wenn Du Dir die 120 EUR Rahmengebühr leisten kannst, ab zum Fachanwalt für Sozialrecht. Du kannst auch erstmal ohne Anwalt Widerspruch einlegen und solltest in jedem Fall Einsicht in bisherige Gutachten und die interne Stellungnahme anfordern.

Da wird außer einem kryptisch anmutenden Formblatt nicht viel drin sein. Dann musst Du die Entscheidungsgrundlage anfordern und hartnäckig bleiben, also Dich nicht abwimmeln lassen mit "steht im Internet", "steht auf der Homepage" oder ähnliches. Sondern der, der da bei Dir "nein" angekreuzt hat, muss dazu eine Entscheidungsgrundlage haben und genau DIE müssen sie Dir schicken.

Notfalls gehst Du dann vors Sozialgericht, und keine Angst, das kostet Dich keine Gerichtskosten und der Richter muss von Amts wegen alles ermitteln.

Schneller und besser gehts mit Fachanwalt für Sozialrecht. Gut, wenn der gleichzeitig auch noch den Fachanwalt für Medizinrecht hat, aber nicht Voraussetzung.

Wichtig: Lass Dich nicht abwimmeln! Ich habe schon die hahnebüchensten Ablehnungen gelesen, wie "keine Abnehmkur da die Antragstellerin weder an Anorexia noch an vervosa" litte. Anorexia Nervosa (also mit "n" und nicht mit"v", verschrieben hatten die sich auch noch) ist Magersucht. Und dass die Antragstellerin für die Abnehmkur nicht an Magersucht litt, war schon vorher klar und auch keine Voraussetzung für eine Kur.

Die DRB lehnt extrem vieles ab, die Leute da sind auch oft extrem tumpig und glücklicherweise gehen die vor Gericht oftmals - und zu Recht - baden. Schlimm nur, dass die es immer wieder darauf ankommen lassen. Aber deren Ausbildung ist auch - ähm - sagen wir ... nee sag ich lieber nix. Die haben meist eine extrem hohe Überzeugung von den eigenen Fähigkeiten, die dann aber reziprok proportional dazu ausfallen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
21.03.2011
Danke Sea. Ja, ich weiß, dass ich da ein "besonderer Fall" bin, was die Lohnfortzahlung angeht. Aber ich hatte die Sozialarbeiterin im Krankenhaus so verstanden, dass auch bei einer regulär beantragten Kur der Arbeitgeber für die Zeit einer Kur nicht zahlen muß, sondern man da dann auch das "Übergangsgeld" (so heißt es bei der Rentenversicherung) für die Dauer der Kur bekommt. So wurde es mir auch hier von einigen Patienten erzählt, die schon länger in festen Angestelltenverhältnissen stehen... auf den Unterlagen konnte man ankreuzen, ob der AG Lohnfortzahlung leistet oder eben das Ausfallgeld vom Kostenträger in Anspruch genommen wird.

Ich mag mich da aber auch vertun und das ganze kommt immer erst nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung zum tragen (ich weiß jetzt nicht, wie lange die einzelnen Patienten, die mir auch vom Übergangsgeld erzählt haben, vorher schon krankgeschrieben waren).

Dir und Deinem Arm auch weiterhin alles Gute Sea. Hoffentlich bist Du den Ärger damit bald los.
Schon klar Hora-Li...die Gesundheit geht vor...und sowas wie ein Bandscheibenvorfall ist ja auch ganz akut und verträgt keinen Aufschub, da würde ich auch auf Kur gehen.

Du bekommst sofort Ausfallgeld, weil der Arbeitgeber während der ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Lohnfortzahlungspflicht steht. Hätte das Arbeitsverhältnis bereits mehr als vier Wochen angedauert, müsste er 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. Ob er dann noch so großzügig wäre?

Dir auf jeden Fall gute Besserung!!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.03.2011
@Sea

Ganz ehrlich... MIR ist meine Gesundheit deutlich wichtiger, als jeder Job!! Hat bei mir eine Weile geduert, bis ich das geschnallt habe, aber inzwischen bin ich Gott sei Dank so weit.

Als ich meine Diagnose mit dem Bandscheibenvorfall bekam, war ich gerade eine Woche in meinem neuen Job (ich bin seit 31. Januar nun krankgeschrieben, angefangen im neuen Job habe ich am 24. Januar). Du kannst Dir sicherlich denken, was meine ersten Gedanken waren... den Job hatte ich natürlich abgeschrieben und es war mir zwar nicht egal, aber niemals hätte ich meine Reha deswegen nicht in Anspruch genommen. Zumal es den Arbeitgeber ja nichts kostet, sondern man während einer Reha vom Kostenträger sogenanntes Ausfallgeld gezahlt bekommt.

Ich habe wahrscheinlich großes Glück, dass mein Chef mir gesagt hat, dass ich mir keinen Kopf machen soll. Er wird mir nicht kündigen und wir starten von vorn, wenn ich wieder gesund bin. Ich bin mir allerdings nicht sicher wie das ausgesehen hätte, wenn die Firma für mich die ganze Zeit Lohnfortzahlung hätte leisten müssen.
Ich könnte auch gut eine Kur brauchen. Leider läuft man heute Gefahr, für eine Kur seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Deshalb kann ich es mir nicht leisten, eine Kur zu beantragen.

Sufriko...bist du sicher, dass das bei dir nicht passiert??
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.03.2011
Leider hat Berlin... oder die Herrschaften den Drang und eine sehr hohe Quote, erst einmal sehr viel abzulehnen!

Aber kann dir aus eigener Erfahrung sagen, schreibe auf jeden Fall einen Widerspruch!!!! Hatte ein ähnliches Krankenbild... wurde auch abgelehnt, habe Widerspruch eingelegt... wurde zum Gutachter geschickt... dieser hat nach wenigen Minuten zuhören nur gesagt: immer diese unvernünftige Sparerei... keine Sorgen, sie fahren zu Kur... ist eindeutig notwendig!!!

Und es ging... innerhalb weniger Wochen war ich in der Kur.
Die lehnen momentan jeden Kur Antrag erstmal ab um zu sparen...

Grundsätzlich wird geraten Widerspruch einzulegen - meistens klappt es dann oder beim nächsten Antrag den man einfach innerhalb kürzester Zeit stellen soll ...

Vielleicht mit dem Arzt besprechen wie man den Widerspruch schreiben soll und sonst einfach selbst schreiben warum die Kur so wichtig ist was man sich davon verspricht und welche Hilfe man braucht usw ... Wünsch dir viel Glück und starke nerven .... Es wird bestimmt werden!!! Nur nicht aufgeben das wäre das was die Damen und Herren aus Berlin damit erreichenmöchten!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2011
Ich danke Dir.
Und ich wünsche Dir alles Gute.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2011
Hallo Sufriko,

dann würde ich tatsächlich am ehsten zum Arzt mit dem Bescheid gehen und den Einspruch zusammen mit ihm einlegen. Ich denke, dass das auf jeden Fall mehr Aussicht auf Erfolg haben würde, als wenn Du das alleine versuchst.

Er sollte eigentlich dann auch wissen, wie er es am besten formuliert, dass man Dir aus Deiner bisherigen Abnahme keinen "Strick drehen" kann, sondern es eben so sieht, dass Du durchaus genug eigenen Willen hast und jetzt eben auf Hilfe angewiesen bist, damit es auch für Dich weiter gehen kann.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück. Ich bin nach einer Bandscheiben-OP gerade in einer Reha (allerdings läuft das bei mir als AHB, daher brauchte ich nicht einen Finger krumm machen in Sachen Beantragung und Genehmigung, da eine AHB nicht abgelehnt werden darf vom Kostenträger) und nach anfänglicher Skepsis soooo froh hier zu sein. Die Fortschritte für mich nach nur einer Woche sind enorm, von daher kann ich es gut nachempfinden, wenn Du Dir von einer vernünftigen Reha einiges an Hilfe für Dich versprichst. Lass nicht locker - auch wenn es einen Kampf für Dich bedeutet.

LG
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2011
Hallo Hora - Li
Ich habe die Kur zusammen mit meinem Arzt beantragt.
Ferner habe ich seit Dezember schon 12 Kilo abgenommen.
Vielleicht sollte ich das mal mitteilen? Aber aber dann die Befürchtung das sie sagen ,Na also geht auch ohne Kur.
Meine letzte und erste Kur liegt noch keine vier Jahre zurück,
es fehlen 5 Monate, war wegen Burn out mit Depressionen.
Ich habe schon im Netz geschaut. Aber das was dort geraten wird weiß ich dann auch.Aber ich danke Dir für Deine Antwort.
Lieber Gruß Sufriko
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2011
Hast Du die Reha mit Hilfe Deines Arztes beantragt? Wenn ja, dann gehe mit dem Ablehnungsbescheid zu ihm, er sollte wissen, wie ein entsprechender Einspruch auszusehen hat. Falls nicht, dann würde ich selber schriftlich Einspruch erheben und mich zwecks Formulierung vorher ein wenig mit Hilfe von Google schlau lesen, oder eben noch besser... mir spätestens jetzt entsprechende Hilfe von meinem Arzt holen, denn die Chancen auf eine Genehmigung sind ja viel, viel größer, wenn ein behandelnder Arzt die Reha aus medizinischer Sicht für dringend notwendig hält.

Generell ist es allerdings eher schwierig aufgrund von Adipositas und deren Folgeerkrankungen (und dazu werden so einige Deiner beschriebenen Schwierigkeiten zählen) eine Reha genehmigt zu bekommen. Meist möchte der Kostenträger vorher eine Eigeninitiative vom Patienten sehen, in dem dieser von selbst erstmal anfängt was zu tun. Sozusagen als Test, was Deine Disziplin angeht, denn die wird ja ohne Frage auch hinterher von Nöten sein. Oftmals wird auch ein Gutachten von einem "Vertrauensarzt" gefordert, der die Reha auch noch entsprechend befürworten sollte.

Wenn Deine letzte Reha noch keine 4 Jahre her ist und die Gründe damals schon die gleichen waren, dann stelle Dich auf einen längeren Kampf ein. Denn der Kostenträger fasst es offensichtlich so auf, dass Du Dich nach der letzten Reha zu Hause wieder in alte Verhaltensmuster hast fallen lassen und somit das Geld "verschwendet" war.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
18.03.2011
Nach 8 Wochen Wartezeit habe ich heute die Ablehnung meiner Reha aus Berlin erhalten.
Die Ablehnung hat den Tenor sie sind nicht krank und brachen damit keine Kur.
Auch sind noch keine volle vier Jahre seit der letzten vergangen.
Ich bin jetzt sagen wir mal etwas depressiv.
Ich wollte die Kur um das abnehmen vorranzutreiben.
Ich leide unter Adipositas,Bluthochdruck,habe eine Senkung mit allem was dazu gehört.
Habe oft Kopfschmerzen,leide unter Ein,-und Durchschlafstörungen und habe meine depressiven Phasen.
Was soll ich tun.?
Einspruch ? aber wie ? Hat jemand Erfahrung?