Wo ist denn der Zahnarzt, mit dem Schwerlaststuhl?
20.09.2022
@defycgn Mein neuester Kunde ist Hersteller von Bohrern und Fräser für den Dentalbereich. 😅
Bei genauerer Betrachtung des Sortiment wurde mir gestern ganz anders. 😵💫
Bei genauerer Betrachtung des Sortiment wurde mir gestern ganz anders. 😵💫
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.09.2022
@defycgn
Danke für die Nachforschungen und das Teilen Deiner Ergebnisse!
Alles Gute für Deine nun hoffentlich gut sanierten Zähne/Gebiss!👍
Danke für die Nachforschungen und das Teilen Deiner Ergebnisse!
Alles Gute für Deine nun hoffentlich gut sanierten Zähne/Gebiss!👍
Ich überlege gerade, was mit Zahnkliniken ist ???
Z.B die von den Universitäten.
Ich weiß, daß der ehemalige Bundeskanzler Kohl immer in der Zahnklinik Uni Bonn ging und der war auch nicht gerade ein Leichtgewicht.😏
Die haben ihn auf einen extra stabilen Stuhl gelegt....
( eine Freundin hat da früher im OP der Zahnklinik gearbeitet)
Z.B die von den Universitäten.
Ich weiß, daß der ehemalige Bundeskanzler Kohl immer in der Zahnklinik Uni Bonn ging und der war auch nicht gerade ein Leichtgewicht.😏
Die haben ihn auf einen extra stabilen Stuhl gelegt....
( eine Freundin hat da früher im OP der Zahnklinik gearbeitet)
19.09.2022
Also beim Hersteller habe ich jetzt nicht mehr wegen der Toleranzen gefragt, da ich durch die Behandlung schon nervös genug war. 😔 Aber ich kann immerhin vermelden, dass die scheinbar sehr verbreitete Dentsply Sirona Sinius Behandlungseinheit meine 200kg in vier Behandlungsterminen insgesamt bestimmt 6 Stunden problemlos verkraftet hat. Auch das hoch- und runterfahren und das Kippen hat nie zu einem spürbar überlasteten Motor geführt. Anscheinend sind (s. verlinkten Artikel) die Bewegungen auch eher das Kritische, ist der Stuhl in Behandlungsposition scheint der neuralgische Teil erst mal überwunden zu sein.
Was die genannten 30% angeht, weiß ich nicht, aber genau das wollte ich wissen. Die von mir genannte DIN Norm bezieht sich genau auf Zahnarztstühle, ich sehe aber nicht ein dafür 60 Euro bei Buhl zu zahlen.
Und ja, es ist eine reine Versicherungsfrage. Ich würde jedem empfehlen, bloß nicht vorher zu sagen was man wiegt oder es anzusprechen. Denn dann muss der Zahnarzt bei nachgewiesener Überschreitung der Beladungsgrenze die Behandlung verweigern. Tut er es nicht, geht er ins volle Risiko für alles. Und ich würde das als ZA nicht tun! Und die ZÄK Nordrhein kannst Du abhaken, mit deren Experten habe ich telefoniert. Die haben keine Daten über Stuhlbelastbarkeiten. Wo ich etwas gefunden hatte war bei der Berliner Kammer. Aber auch nur für deren Mitgliederbereich im jeweiligen Umland.
Zahnklinik habe ich in Köln angeschrieben. Belastbarkeit bis 180kg.
Was die genannten 30% angeht, weiß ich nicht, aber genau das wollte ich wissen. Die von mir genannte DIN Norm bezieht sich genau auf Zahnarztstühle, ich sehe aber nicht ein dafür 60 Euro bei Buhl zu zahlen.
Und ja, es ist eine reine Versicherungsfrage. Ich würde jedem empfehlen, bloß nicht vorher zu sagen was man wiegt oder es anzusprechen. Denn dann muss der Zahnarzt bei nachgewiesener Überschreitung der Beladungsgrenze die Behandlung verweigern. Tut er es nicht, geht er ins volle Risiko für alles. Und ich würde das als ZA nicht tun! Und die ZÄK Nordrhein kannst Du abhaken, mit deren Experten habe ich telefoniert. Die haben keine Daten über Stuhlbelastbarkeiten. Wo ich etwas gefunden hatte war bei der Berliner Kammer. Aber auch nur für deren Mitgliederbereich im jeweiligen Umland.
Zahnklinik habe ich in Köln angeschrieben. Belastbarkeit bis 180kg.
19.09.2022
Eine Überbelastung ist technisch sicher möglich. Aus dem Bauch heraus würde ich 30% sagen. Personenwaagen haben ja auch eine Messtoleranz und sind nach oben limitiert.
In der Risikobewertung muss der Hersteller dann dafür Sorge tragen, auch falls ein Patient lügt.
Was ja hin und wieder vorkommt.😜
Belegt ist das in EN ISO 13485 / Riskmanagement.
Versicherungstechnisch und hinsichtlich einer Haftung ist das natürlich eine andere Sache.
Die Auskunft über die kassenärztliche Vereinigung ist natürlich der Königsweg.
In der Risikobewertung muss der Hersteller dann dafür Sorge tragen, auch falls ein Patient lügt.
Was ja hin und wieder vorkommt.😜
Belegt ist das in EN ISO 13485 / Riskmanagement.
Versicherungstechnisch und hinsichtlich einer Haftung ist das natürlich eine andere Sache.
Die Auskunft über die kassenärztliche Vereinigung ist natürlich der Königsweg.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.09.2022
Schon alleine welche die 120kg aushalten sind stabil genug für mindestens 160kg .
Die Hersteller bauen immer eine Pufferzone der Tragfähigkeit ein.
Kannst Du das belegen?
Der TE sprach aber von einem Gewicht Ü200kg....und die Hersteller geben eine maximale Belastbarkeitsgrenze an, die nicht überschritten werden darf, nicht (nur) aus Sicherheitsaspekten, sondern vorallem aus versicherungstechnischen Aspekten.
Im Extremfall verliert der Zahnarzt seine Garantieansprüche.
Ich denke, dass das der Hauptgrund für die Ablehnung spezieller Patienten ist.
@defycgn
Hast Du noch etwas dazu rausfinden können?
Ich würde mich freuen, wenn Du das ggf hier teilen würdest..
Die Hersteller bauen immer eine Pufferzone der Tragfähigkeit ein.
Kannst Du das belegen?
Der TE sprach aber von einem Gewicht Ü200kg....und die Hersteller geben eine maximale Belastbarkeitsgrenze an, die nicht überschritten werden darf, nicht (nur) aus Sicherheitsaspekten, sondern vorallem aus versicherungstechnischen Aspekten.
Im Extremfall verliert der Zahnarzt seine Garantieansprüche.
Ich denke, dass das der Hauptgrund für die Ablehnung spezieller Patienten ist.
@defycgn
Hast Du noch etwas dazu rausfinden können?
Ich würde mich freuen, wenn Du das ggf hier teilen würdest..
Ich bin schon immer sehr moppelig gewesen und bis jetzt weiß ich das ca fünf Stuhlsorten und ein Sofa ich meiden muss.
Zahnarztstühle sind da eher weniger ein Problem.
Schon alleine welche die 120kg aushalten sind stabil genug für mindestens 160kg .
Die Hersteller bauen immer eine Pufferzone der Tragfähigkeit ein.
Zahnarztstühle sind da eher weniger ein Problem.
Schon alleine welche die 120kg aushalten sind stabil genug für mindestens 160kg .
Die Hersteller bauen immer eine Pufferzone der Tragfähigkeit ein.
04.09.2022
Ich werde wohl mal den Hersteller fragen müssen. Aber wahrscheinlich wird mir nicht gefallen was er sagt.. 🙄
Moaning Myrtle, oh ja, mir auch. Das war echt ein Tiefpunkt. War danach 10 Jahre nicht bei der Vorsorge, weil mir das so unangenehm war. Jetzt habe ich aber eine tolle Ärztin gefunden und fühle mich sehr wohl in der Praxis.
Beim Zahnarzt mach ich mir auch oft Gedanken. 🙄
Beim Zahnarzt mach ich mir auch oft Gedanken. 🙄
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
04.09.2022
Ich bin nicht ganz in den Gewichtsregionen, aber dennoch über der offiziellen Belastungsgrenze der allermeisten Behandlungseinheiten..
Das macht mir auch schon seit Jahren Sorgen, doch mein Zahnarzt geht da ganz entspannt mit um.
Leider ist er auf dem Weg in die wohlverdiente Rente und mir ist noch nicht klar ob die anderen Praxispartner mich bzw mein Gewicht auch tolerieren werden.
Sorgen, dass der Stuhl zusammenbricht mache ich mir nicht, doch dass der Motor versagt (wie im Artikel beschrieben) macht auch mir etwas Angst.
Leider gilt dieses Problem ja nicht nur für Zahnärzte sondern auch in der Gynäkologie :-(
Dort liegen die Grenzen etwas höher, da ja auch schwangere Frauen untersucht werden, aber das Problem ist ähnlich gelagert.
Mir wurde auch dort schon eine Untersuchung wegen Überschreitung der Belastungsgrenze verweigert ..
Das macht mir auch schon seit Jahren Sorgen, doch mein Zahnarzt geht da ganz entspannt mit um.
Leider ist er auf dem Weg in die wohlverdiente Rente und mir ist noch nicht klar ob die anderen Praxispartner mich bzw mein Gewicht auch tolerieren werden.
Sorgen, dass der Stuhl zusammenbricht mache ich mir nicht, doch dass der Motor versagt (wie im Artikel beschrieben) macht auch mir etwas Angst.
Leider gilt dieses Problem ja nicht nur für Zahnärzte sondern auch in der Gynäkologie :-(
Dort liegen die Grenzen etwas höher, da ja auch schwangere Frauen untersucht werden, aber das Problem ist ähnlich gelagert.
Mir wurde auch dort schon eine Untersuchung wegen Überschreitung der Belastungsgrenze verweigert ..
Ich glaube diese Fragen sind sehr speziell, gerade auch zu haftungstechnischen Zusammenhängen.
Da ist die "Zahnärzte- Kammer" bzw kassenzähnärztliche Vereinigung wohl eher der Ansprechpartner.
Vllt können da Sozialverbände zu Äuskünfte geben ???
Oder Patienten Schutzverbände ?
Viel Glück
Da ist die "Zahnärzte- Kammer" bzw kassenzähnärztliche Vereinigung wohl eher der Ansprechpartner.
Vllt können da Sozialverbände zu Äuskünfte geben ???
Oder Patienten Schutzverbände ?
Viel Glück
03.09.2022
Hallo zusammen,
ich weiß, es gibt schon zwei weitere Threads dazu, aber ich habe mich jetzt etwas fundierter mit dem Thema beschäftigt und hätte gerne eure Einschätzungen dazu.
Und zwar bin ich seit über zehn Jahren bei meinem aktuellen Zahnarzt in Behandlung. In dieser Zeit hat er die Praxisräume vier mal gewechselt. Immer mit unterschiedlichen so genannten ‚Behandlungseinheiten‘ (so heißt der Zahnarztstuhl offiziell).
Leider habe ich im Laufe der Jahre stark zugenommen. Inzwischen wiege ich etwas über 200kg. Mein Zahnarzt hat mich nie gefragt wie viel ich wiege.
Allerdings ist das für ihn wohl auch nicht ganz risikofrei, denn sollte etwas passieren, und ich im schlimmsten Fall verletzt werden, muss er das Risiko tragen. Daher müssen Zahnärzte vor der Behandlung nach dem Gewicht des Patienten fragen, wenn sie befürchten dass die maximale Belastung (‚Beladungsgrenze’) des Stuhls überschritten werden könnte. Und jetzt kommt es: sollte die zulässige Beladungsgrenze der jeweiligen Behandlungseinheit überschritten werden, MUSS der Zahnarzt aus Haftungsgründen die Behandlung ablehnen.
So ist es mir übrigens kürzlich geschehen, als ich eine neue Zahnärztin ausprobieren wollte, die in relativ neuen Praxisräumen praktiziert. Deren Behandlungseinheit hatte eine maximal zulässige Beladungsgrenze von 120 kg. Sie hat mich zwar wegen der akuten Situation behandelt, hat mir aber direkt gesagt, dass sie das nur wegen des notfalls tut, und dass sie mich danach leider nicht weiter behandeln kann.
Verwiesen wurde ich an die kassenzahnärztliche Vereinigung um einen Zahnarzt genannt zu bekommen, der auch stark übergewichtige Patienten behandeln kann. Davon gibt es in ganz Nordrhein-Westfalen nur zwei Stück. Einen von beiden habe ich in der vergangenen Woche aufgesucht. Ich hatte nicht den Eindruck dass sein Behandlungsstuhl stabiler war als der bei meinem bisherigen Zahnarzt.
Also, sicherer gefühlt habe ich mich bei ihm nicht. Daher werde ich bei meinem bisherigen Zahnarzt, obwohl er recht weit entfernt ist, bleiben. Dieser hat nun eine neue Behandlungseinheit von Sirona (Modell Sinius). Laut Internetseite des Herstellers ist die maximal zulässige Belastung 165 kg. Daher eigentlich für mich nicht geeignet. Was denkt ihr, wie hoch sind die Toleranzen in diesem Bereich?
Es gibt eine Industrienorm dazu, die kann ich nur leider nicht einsehen da sie nur gegen Geld kaufbar ist. Es ist die DIN EN ISO 6875:2011-10. mich würde sehr interessieren, wie die Toleranzen dort beschrieben sind. Doppeltes Gewicht, dreifaches Gewicht? Hat jemand eine Möglichkeit das herauszufinden?
Wie würdet ihr es nun handhaben? Weiter zum Zahnarzt gehen dem ihr vertraut obwohl die Einheit um knapp 40 Kilo überlastet ist? Ich mache mir auf jeden Fall ständig Sorgen, dass der Stuhl zusammenbricht (gerade weil der so einen ungünstigen langen Hebelarm hat, der bestimmt massiven Kräften ausgesetzt ist, wenn ich weit heruntergefahren werde) während er mit dem Bohrer in meinem Mund arbeitet. Eine Horror Vorstellung, gerade bei längeren Behandlungen.
Hier gibt es dazu einen interessanten Artikel, allerdings von 2016: https://www.zmk-aktuell.de/marktplatz/firmennachrichten/story/Uebergewichtige-patienten---die-anzahl-steigt-sind-die-praxen-technisch-darauf-eingerichtet4276.html)
ich weiß, es gibt schon zwei weitere Threads dazu, aber ich habe mich jetzt etwas fundierter mit dem Thema beschäftigt und hätte gerne eure Einschätzungen dazu.
Und zwar bin ich seit über zehn Jahren bei meinem aktuellen Zahnarzt in Behandlung. In dieser Zeit hat er die Praxisräume vier mal gewechselt. Immer mit unterschiedlichen so genannten ‚Behandlungseinheiten‘ (so heißt der Zahnarztstuhl offiziell).
Leider habe ich im Laufe der Jahre stark zugenommen. Inzwischen wiege ich etwas über 200kg. Mein Zahnarzt hat mich nie gefragt wie viel ich wiege.
Allerdings ist das für ihn wohl auch nicht ganz risikofrei, denn sollte etwas passieren, und ich im schlimmsten Fall verletzt werden, muss er das Risiko tragen. Daher müssen Zahnärzte vor der Behandlung nach dem Gewicht des Patienten fragen, wenn sie befürchten dass die maximale Belastung (‚Beladungsgrenze’) des Stuhls überschritten werden könnte. Und jetzt kommt es: sollte die zulässige Beladungsgrenze der jeweiligen Behandlungseinheit überschritten werden, MUSS der Zahnarzt aus Haftungsgründen die Behandlung ablehnen.
So ist es mir übrigens kürzlich geschehen, als ich eine neue Zahnärztin ausprobieren wollte, die in relativ neuen Praxisräumen praktiziert. Deren Behandlungseinheit hatte eine maximal zulässige Beladungsgrenze von 120 kg. Sie hat mich zwar wegen der akuten Situation behandelt, hat mir aber direkt gesagt, dass sie das nur wegen des notfalls tut, und dass sie mich danach leider nicht weiter behandeln kann.
Verwiesen wurde ich an die kassenzahnärztliche Vereinigung um einen Zahnarzt genannt zu bekommen, der auch stark übergewichtige Patienten behandeln kann. Davon gibt es in ganz Nordrhein-Westfalen nur zwei Stück. Einen von beiden habe ich in der vergangenen Woche aufgesucht. Ich hatte nicht den Eindruck dass sein Behandlungsstuhl stabiler war als der bei meinem bisherigen Zahnarzt.
Also, sicherer gefühlt habe ich mich bei ihm nicht. Daher werde ich bei meinem bisherigen Zahnarzt, obwohl er recht weit entfernt ist, bleiben. Dieser hat nun eine neue Behandlungseinheit von Sirona (Modell Sinius). Laut Internetseite des Herstellers ist die maximal zulässige Belastung 165 kg. Daher eigentlich für mich nicht geeignet. Was denkt ihr, wie hoch sind die Toleranzen in diesem Bereich?
Es gibt eine Industrienorm dazu, die kann ich nur leider nicht einsehen da sie nur gegen Geld kaufbar ist. Es ist die DIN EN ISO 6875:2011-10. mich würde sehr interessieren, wie die Toleranzen dort beschrieben sind. Doppeltes Gewicht, dreifaches Gewicht? Hat jemand eine Möglichkeit das herauszufinden?
Wie würdet ihr es nun handhaben? Weiter zum Zahnarzt gehen dem ihr vertraut obwohl die Einheit um knapp 40 Kilo überlastet ist? Ich mache mir auf jeden Fall ständig Sorgen, dass der Stuhl zusammenbricht (gerade weil der so einen ungünstigen langen Hebelarm hat, der bestimmt massiven Kräften ausgesetzt ist, wenn ich weit heruntergefahren werde) während er mit dem Bohrer in meinem Mund arbeitet. Eine Horror Vorstellung, gerade bei längeren Behandlungen.
Hier gibt es dazu einen interessanten Artikel, allerdings von 2016: https://www.zmk-aktuell.de/marktplatz/firmennachrichten/story/Uebergewichtige-patienten---die-anzahl-steigt-sind-die-praxen-technisch-darauf-eingerichtet4276.html)