Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung GdB
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Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
@antje

....kann ich so wie von Dir beschrieben überhaupt nicht bestätigen.

Der VDK wird sich hüten solche Aussagen zu treffen, schließlich unterstützen die einen in allen Belangen der Schwerbehinderung! Ich bin selbst VDK Mitglied und war mit der Unterstützung des Vereins für meine Belange sehr zufrieden.

Im Öffentlichen Dienst gibt es ein gut funktionierendes Wiedereingliederungsmanagement das von der Personalstelle und dem Schwerbehindertenbeauftragten überwacht und jeweils an die Bedürfnisse des Beschäftigten angepasst wird!

In der freien Wirtschaft mag das tatsächlich noch etwas anders aussehen, dazu kann ich leider nichts sagen!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
Ich hatte mal beim VDK und bei der Gewerkschaft nachgefragt. Von beiden wurde mir ganz dringend davon abgeraten. Obwohl Arbeitgeber einen Geldbetrag bezahlen müssen, wenn sie niemanden ohne Behinderung einstellen, tun sie dieses lieber als jemaden einzustellen. Und dieses selbst im Öffentlichen Dienst.
Und wenn Du eine neue Stelle anfängst und die Behinderung verschweigst bist Du genauso kündbar wie ein anderer Arbeitnehmer. Und soviel ich noch weiß kann das Verschweigen auch zur Kündigung führen.

Ich nahm davon Abstand dieses auch nur auszuprobieren.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
Alles beantragen, und wenn du unter 50 % eingestuft werden sollst, erst mal mit dem VDK besprechen, ob das so in Ordnung ist.
Oder gleich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da der Widerspruch nicht kostenpflichtig ist.
Widerspruchsfristen beachten, in der Regel einen Monat.
Bei mir kam nur durch den Widerspruch beim Regierungspräsidium heraus, das wohl das Landratsamt einen Rundungsfehler zu meinen Lasten vorgenommen hatte.

Erreichst du die 50 % nicht kannst du bei der Agentur für Arbeit Gleichstellung auch mit einem geringeren Grad der Behinderung beantragen. Anträge kannst du dort anfordern, aber erst wenn Bescheid vorliegt, bzw. wenn du den Widerspruch durch hast.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_1490/Dienststellen/RD-BW/Heidelberg/AA/Buergerinnen-und-Buerger/Menschen-mit-Behinderung/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Menschen.html
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
Also wegen der Rentenansprüche "lohnt" sich das erst ab einem GdB mit 50% . Der GdB hat keinen Einfluss darauf ob mal eine Rente wegen voller oder teilweiser EM gewährt wird. Ab einem GdB von 50% könntest Du dann, vorausgesetzt du hast auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Wie das Dein AG sieht weiß ich nicht. Aber soweit ich das aus meinem Umfeld weiß, unterliegst du dann auch einem besonderen Kündigugnsschutz. Ab welchem GdB dieser beginnt weiß ich jedoch nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
wow danke
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

in einem Seminar erfuhr ich gestern dass es sinnvoll sei, diesbezüglich den Antrag auszufüllen auch wenn kein Ausweis auf Schwerbehinderung ausgestellt wird, aber im Hinblick auf Rentenansprüche,angemessener Tätigkeitsbereich am Arbeitsplatz,erweiterter Kündigungsschutz (betrifft mich jetzt nicht),Zusatzurlaub

es erscheint einerseits makaber, wenn ich mich betrachte, meinen Gesundheitszustand-persönliches Gesundheitsempfinden und trotzdem entsprechend "behindert" eingestuft zu werden
könnte es nachteilig für mein Beschäftigungsverhältnis sein dies dem Arbeitgeber anzuzeigen, denn bis zur Erteilung der GdB weiß selbiger nichts von meinem Handicap