
Steuerfreibetrag wegen der Behinderung und den dadurch anfallenden Arztkosten/Medikamenten etc. gleich beantragen.
Bei 50% Behinderung kann es unter umständen bis zu 3700€ Steuerfrei geben pro Jahr.

kleiner tipp: aus meiner erfahrung lohnt sich ein widerspruch gegen den bescheid des versorgungsamtes immer, wenn man der meinung ist, dass der GdB zu gering eingestuft wurde. hab ich selber zwei mal durch und beide male wurde extrem nachgebessert ... ich hab das dann für ein paar freunde auch noch übernommen, und bis auf zwei wurde auch da abgeholfen ...
wie die meisten schon schreiben, unter 50 bringt der gdb nicht all zu viel, es sei denn man schafft bei 40 ne gleichstellung (bei 30 ist das wohl recht schwierig).
im arbeitsleben gibts außer dem sonderurlaub und dem kündigungsschutz noch für bewerbungsverfahren einen vorteil, denn der schwerbehinderte bewerber muss zb von öffentlichen arbeitgebern zum vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn die eignung nicht vorher definitiv ausgeschlossen werden kann.
ich hab mich mit dem thema recht ausführlich beschäftigt, es gibt auch einen sehr ausführlichen ratgeber vom BMAS dazu, der recht viel erklärt. das einzige was ich noch nicht so ganz verstanden habe, war das thema "persönliches budget" ...

Ich habe einen GdB von 50 %.
Diabetes Mellitius Typ I - 40 %
3 Bandschscheibenvorwürfe & Gleitwirbel - 10 %
Ich würde sagen, die Beantragung hat sich für mich nur gelohnt.
5 Tage mehr Urlaub
Mittlerweile Rücksichtnahme bei Verteilung der Überstunden
Trotzdem sollte man sich nicht immer auf seine Schwerbehinderung berufen. Man hat den Status, sollte ihn aber nicht immer in den Vordergrund stellen. Man bleibt weiterhin ein ganz normaler Mensch.
Ich arbeite seit 20 Jahren im Schichtdienst und werde es trotz Schwerbehinderung noch weitere 20 Jahre tun !
LG
Dirk

„Radebeul“ (Pseudonym)
@ FacePoker: Nur mal als Tipp - ich habe als Typ 2 Diabetiker in diesem Mai auf Anhieb 50 Prozent bekommen; es gibt neue Regelungen. Vielleicht wäre es für dich von Interesse, einen neuen Antrag zu stellen, denn mit höheren Prozenten steigen z.B. deine steuerlichen Vorteile.

„Niederösterreich“ (Pseudonym)
Hallo zusammen,
wenn ich mir versuche objektiv Eure Beiträge durchzulesen, komme ich mir schon fast so vor, als ginge es hier rum, wer mehr zu bieten hat... :-(
Die Erfahrungen habe ich leider schon des Öfteren machen müssen.
Seit 1999 besitze ich den SBA (von mir liebevoll Blödelpappe) genannt.
Ich kenne bislang nur die Regelung, wenn Du nicht die Vergünstigungen eines Schwerbehinderten nutzen möchtest, bist Du nicht dazu verpflichtet einem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du Ausweisbesitzer bist...
Und ja natürlich gibt es auch im öffentlichen Leben Vergünstigungen für Schwerbehinderte, aber da wurde zumindest in NRW viel reduziert. Oftmals gibt es nur Vergünstigungen, wenn ein B im Ausweis steht. Die eingeschränkte Person zahlt zb Kinoeintritt und die Begleitperson kommt umsonst rein...
Dann gab es meist ab 60% günstigere Eintrittspreise, doch das ist auch sehr häufig auf 80% angehoben worden.
Umso höher der GdB, umso höher der Steuerfreibetrag den man geltend machen kann, sowie Pauschbeträge für die Steuererklärung.
Fakt ist, Immer Antrag stellen und Verschlimmerungen melden.
Gehst Du als Held durchs Leben und willst später, wenn es gar nicht mehr so gut ist, Prozente bekommen, wird es schwieriger...
Leidiges Thema bei meinem Vater...!

Als ich meinem Ausweis bekam, meinten Kollegen: Hast Du es gut 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Ich sagte ich schenke Euch die 5 Tage mehr Urlaub und noch 3 von meinem restlichen dazu, wenn Ihr mir meinen Gesundheitszustand dafür abnehmt.
Was nützt einem Schwerbehinderten der Nachteilsausgleich durch vergünstigte Eintrittspreis im Museum, zur blauen Nacht, zu den Stadtverführungen oder der langen Nacht der Wissenschaften, wenn aufgrund des Gesundheitszustands nicht teilnehmen kann?
Bestimmt würden die meisten Schwerbehinderten gerne auf Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub sowie vergünstigte Eintrittspreise verzichten und dafür GESUND sein.
Die Freundin einer Userin aus dem Thread "Ich zünde eine Kerze an" würde bestimmt auf alle "Nachteilsausgleiche" verzichten und noch was oben auf legen, wenn ihr Kind das durch einen Fahrradunfall erblindet ist wieder sehen könnte.

Ich denke jeder Schwerbeschädigte wäre lieber gesund!
Aber wenn man nun mal eine Krankheit oder Einschränkung hat, sollte man den Antrag auf SchwbG auch stellen.
Man hat einen Steuerfreibetrag und ab 50% Einstufung 5 Urlaubstage mehr im Jahr. Mit steigender prozentualer Anerkennung des Leidens, steigen auch die Vergünstigungen in verschiedenen Bereich, wie Autosteuerfreiheit, GEZ Gebühr Befreiung ect. Abgesehen von ermäßigten Eintritten u.s.w.(immer abhängig vom Krankheitsbild)
Besonders wichtig erscheint mir aber, dass man ab 50% auch früher seine offizielle Rente beantragen kann, macht oft nur ein paar Monate aus, aber wenn man gesundheitlich nicht oben auf ist, kann dies sehr wichtig für einem werden.Nur auch bei Ablehnung kann man nach Ablauf von einem Jahr ( wie sonst auch) einen Verschlimmerungsantrag im Versorgungsamt stellen.
Ich denke wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte das für sich nutzen, denn schon 5 Tage mehr Urlaub haben einen Erholungseffekt.