Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung GdB
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Gesundheit & Wellness

Ich denke jeder Schwerbeschädigte wäre lieber gesund!
Aber wenn man nun mal eine Krankheit oder Einschränkung hat, sollte man den Antrag auf SchwbG auch stellen.
Man hat einen Steuerfreibetrag und ab 50% Einstufung 5 Urlaubstage mehr im Jahr. Mit steigender prozentualer Anerkennung des Leidens, steigen auch die Vergünstigungen in verschiedenen Bereich, wie Autosteuerfreiheit, GEZ Gebühr Befreiung ect. Abgesehen von ermäßigten Eintritten u.s.w.(immer abhängig vom Krankheitsbild)
Besonders wichtig erscheint mir aber, dass man ab 50% auch früher seine offizielle Rente beantragen kann, macht oft nur ein paar Monate aus, aber wenn man gesundheitlich nicht oben auf ist, kann dies sehr wichtig für einem werden.Nur auch bei Ablehnung kann man nach Ablauf von einem Jahr ( wie sonst auch) einen Verschlimmerungsantrag im Versorgungsamt stellen.
Ich denke wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte das für sich nutzen, denn schon 5 Tage mehr Urlaub haben einen Erholungseffekt.
Als ich meinem Ausweis bekam, meinten Kollegen: Hast Du es gut 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Ich sagte ich schenke Euch die 5 Tage mehr Urlaub und noch 3 von meinem restlichen dazu, wenn Ihr mir meinen Gesundheitszustand dafür abnehmt.

Was nützt einem Schwerbehinderten der Nachteilsausgleich durch vergünstigte Eintrittspreis im Museum, zur blauen Nacht, zu den Stadtverführungen oder der langen Nacht der Wissenschaften, wenn aufgrund des Gesundheitszustands nicht teilnehmen kann?

Bestimmt würden die meisten Schwerbehinderten gerne auf Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub sowie vergünstigte Eintrittspreise verzichten und dafür GESUND sein.

Die Freundin einer Userin aus dem Thread "Ich zünde eine Kerze an" würde bestimmt auf alle "Nachteilsausgleiche" verzichten und noch was oben auf legen, wenn ihr Kind das durch einen Fahrradunfall erblindet ist wieder sehen könnte.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.08.2011
Hallo zusammen,
wenn ich mir versuche objektiv Eure Beiträge durchzulesen, komme ich mir schon fast so vor, als ginge es hier rum, wer mehr zu bieten hat... :-(
Die Erfahrungen habe ich leider schon des Öfteren machen müssen.
Seit 1999 besitze ich den SBA (von mir liebevoll Blödelpappe) genannt.
Ich kenne bislang nur die Regelung, wenn Du nicht die Vergünstigungen eines Schwerbehinderten nutzen möchtest, bist Du nicht dazu verpflichtet einem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du Ausweisbesitzer bist...

Und ja natürlich gibt es auch im öffentlichen Leben Vergünstigungen für Schwerbehinderte, aber da wurde zumindest in NRW viel reduziert. Oftmals gibt es nur Vergünstigungen, wenn ein B im Ausweis steht. Die eingeschränkte Person zahlt zb Kinoeintritt und die Begleitperson kommt umsonst rein...

Dann gab es meist ab 60% günstigere Eintrittspreise, doch das ist auch sehr häufig auf 80% angehoben worden.

Umso höher der GdB, umso höher der Steuerfreibetrag den man geltend machen kann, sowie Pauschbeträge für die Steuererklärung.

Fakt ist, Immer Antrag stellen und Verschlimmerungen melden.
Gehst Du als Held durchs Leben und willst später, wenn es gar nicht mehr so gut ist, Prozente bekommen, wird es schwieriger...
Leidiges Thema bei meinem Vater...!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
19.07.2011
@ FacePoker: Nur mal als Tipp - ich habe als Typ 2 Diabetiker in diesem Mai auf Anhieb 50 Prozent bekommen; es gibt neue Regelungen. Vielleicht wäre es für dich von Interesse, einen neuen Antrag zu stellen, denn mit höheren Prozenten steigen z.B. deine steuerlichen Vorteile.
Ich habe einen GdB von 50 %.
Diabetes Mellitius Typ I - 40 %
3 Bandschscheibenvorwürfe & Gleitwirbel - 10 %

Ich würde sagen, die Beantragung hat sich für mich nur gelohnt.

5 Tage mehr Urlaub
Mittlerweile Rücksichtnahme bei Verteilung der Überstunden

Trotzdem sollte man sich nicht immer auf seine Schwerbehinderung berufen. Man hat den Status, sollte ihn aber nicht immer in den Vordergrund stellen. Man bleibt weiterhin ein ganz normaler Mensch.
Ich arbeite seit 20 Jahren im Schichtdienst und werde es trotz Schwerbehinderung noch weitere 20 Jahre tun !

LG

Dirk
kleiner tipp: aus meiner erfahrung lohnt sich ein widerspruch gegen den bescheid des versorgungsamtes immer, wenn man der meinung ist, dass der GdB zu gering eingestuft wurde. hab ich selber zwei mal durch und beide male wurde extrem nachgebessert ... ich hab das dann für ein paar freunde auch noch übernommen, und bis auf zwei wurde auch da abgeholfen ...

wie die meisten schon schreiben, unter 50 bringt der gdb nicht all zu viel, es sei denn man schafft bei 40 ne gleichstellung (bei 30 ist das wohl recht schwierig).

im arbeitsleben gibts außer dem sonderurlaub und dem kündigungsschutz noch für bewerbungsverfahren einen vorteil, denn der schwerbehinderte bewerber muss zb von öffentlichen arbeitgebern zum vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn die eignung nicht vorher definitiv ausgeschlossen werden kann.

ich hab mich mit dem thema recht ausführlich beschäftigt, es gibt auch einen sehr ausführlichen ratgeber vom BMAS dazu, der recht viel erklärt. das einzige was ich noch nicht so ganz verstanden habe, war das thema "persönliches budget" ...
Steuerfreibetrag wegen der Behinderung und den dadurch anfallenden Arztkosten/Medikamenten etc. gleich beantragen.

Bei 50% Behinderung kann es unter umständen bis zu 3700€ Steuerfrei geben pro Jahr.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
20.06.2011
Doni, das kann ich nur bestätigen. Ich kenne Menschen mit Behinderung die leistungsfähiger sind, als Menschen die keine Behinderung haben.
Ich habe seit 1993 einen Grad der Behinderung von 60 %.

Dadurch bekomme ich 5 Tage Urlaub im Jahr mehr und bei der Einkommensteuer wirkt es sich auch etwas aus. Einige Einitrittspreise werden daruch günstiger - ich frage immer nach.

Im Jahr 2006 wurde ich mit 51 Jahren arbeitslos. Es war ein befristetet Vertrag der durch betriebliche Umstände nicht verlängert wurde.

Drei Monate später habe ich mich auf eine Stelle beworben, zu der meine Qualifikationen ganz genau paßten. Dies sah das Unternehmen genauso, war aber spektisch - wegen dem höheren Kündigungsschutz - und haben mit erst einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag gegeben.

Als sie mich und meine Leistung besser einschätzen konnten wurde der Vertrag vorzeitig auf "unbefristet" geändert und ich hoffe, dass ich bis zu meiner Rente in diesem Unternehmen bleiben kann.

Ich denke, wenn alles paßt dann klappt das auch mit starkem Übergewicht und Schwerbehinderung. Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück gehabt.

Gruß von Doni,
die sich unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetztes ganz wohl fühlt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.06.2011
ich hab ja da G nicht.
und ich weiss auch wofür es steht :D

und trotzdem denken sie, nur weil ich den ausweis habe, darf ich da parken.
@ Antje nur mal so zur Info: Die Ministerien legen Wert darauf, dass im öffentlichen Dienst die Quote der Menschen mit Behinderung erfüllt wird und nicht durch Ausgleichszahlungen geschönigt wird. Tatsächlich wird sie sogar übertroffen.

@Honeybunny: Man darf auf dem Parkplatz für Menschen mit Behinderung parken sofern man im Ausweis das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung eingetragen ist. Der Ausweis, bzw. Kopie muss dann gut sichtbar im Fahrzeug abgelegt werden.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
07.06.2011
ich habe 50% und hatte mal 60%.
steuererklärung mach ich erst im nächsten jahr xD

mhhh, wenn ich schwimmen will, dann in den pool meiner mutter. tiere gibs im garten xD
bin kein typ für sowas. und meist kriegt man eh ein nein bei vegünstigungen.

letztens fragte man mich wie wild, ob ich denn, aufgrund des behindertenausweises auch auf den behindertenparkplatz parken darf xD
gibt schon lustige kollegen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2011
Honeybunny,

ich hatte geschrieben; Bei Eintrittspreisen hat man MEISTENS Vergünstigungen, sowie bei der Steuererklärung.

Und die 5 Tage mehr Urlaub bekommst du ab 50%. Unter 50% kannst dich gleichstellen lassen, so hast du den Künigungsschutz.

Vergünstigungen bekomme ich in einigen Schwimmbädern, Ausstellungen, Tierparks, ich frage halt immer ob es Vergünstigungen gibt und manchmal ist es so. Aber nicht immer.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2011
im bezug auf einen anderen arbeitsplatz habe ich bisher keine erfahrungen gemacht.....
da die bundeswehr aber massiv abbauen wird, auch im zivilen bereich mache ich mir derzeit schon so meine gedanken.......
theoretisch bin ich der traum.......
frau = wird derzeit bevorzugt
schwerbehindert = bei gleicher eignung bevorzugt.......
aber ich denke die realität wird anders aussehen......
ich würde meine prozente gerne wieder abgeben, wenn dafür meine gesundheit wieder hergestellt wäre......
bei nächster gelegenheit werde ich mal ein paar initiativbewerbungen schreiben und sehen was geschieht.....
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
06.06.2011
jaaa, aber wenn du ihn vorlegst, liebe antje, dann kriegst du 5tage mehr im jahr urlaub. und überall vergünstigungen ist auch falsch.
das kriegen welche die sehbehindert sind oder schlecht gehen können. die nämlich das G auf dem ausweis haben.

denn ich hab auch einen und krieg keinen rabatt.

und vorgelegt sollte er trotzdem werden. denn vielleicht hast du eine krankheit die plötzlich auftreten kann. und oft gibt es ersthelfer.
die wissen dann aber nicht was sie tun sollen, weil sie nicht wissen was du hast.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
05.06.2011
Hallo zusammen,

mir wurde wegen meiner Erkrankung schon seit 15 Jahren angeraten eine Schwerbehindertenausweis aus stellen zu lassen. Ich habe es aber immer abgelehnt. 2007 hat sich meine Gesundheit sehr verschlechtert, so habe ich doch einen Antrag gestellt. Für mich hatte es nur Vorteile, wobei mein Chef getobt hat. Bei Eintrittspreisen hat man meistens Vergünstigungen, sowie bei der Steuererklärung. Der Nachteil ist, das man bei einem Neuen Arbeitsplatz eventuell schwieriger ist ihn zu bekommen.
Ich würde ihn immer wieder beantragen.
Das Integration Fachdienst kann dir beim jetzigen Arbeitsplatz behilflich sein, wenn da Probleme da sind. Sie helfen aber auch Arbeitgeber wenn sie Mitarbeiter mit einer Behinderung einstellen möchten.
Du bist nicht verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber an zu geben.

Ich hätte ihn wahrscheinlich nicht gemacht, wenn ich nicht so starke Probleme mit meinen jetzigen Chef hätte. Bin halt in der Firma seit 24 Jahren, da kündigt man nicht so leicht.

Er hat Vorteile, aber halt auch Nachteile.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2011
liebehex,

man muss einfach bedenken, dass sämtliche krankheiten betrachtet werden und wie diese sich untereinander auswirken...
ich habe z.b. ein ventil im kopf, einen sogenannten shunt.....wegen diesem habe ich damals 40 % Gdb bekommen.......
jetzt nach einem unfall wurde mein knie sehr in mitleidenschaft gezogen....alleine dass knie wären 20 % gewesen.....
durch die einschränkung durch dass knie eben hat dass versorgungsamt einen zusammenhang zu anderen krankheiten gesehen und deshalb haben die gesamtumstände 50 % ergeben....
einen antrag schreiben und dann bist Du auf der sicheren Seite......
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2011
hätte ja sein können das es hier jemanden genau so geht....und bei taubheit auf einem ohr gibt es nicht so viele verschiedene verläufe... eigentlich gar keine... taub ist taub...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2011
ich denke, da dürfte das versorgungsamt der richtigere ansprechpartner sein......
der katalog zur beurteilung ist vielschichtig und ein forum wenig geeignet, da krankheiten und deren verläufe so unterschiedlich sind......
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2011
mal ein wenig off topic... weiss jemand ob man bei taubheit auf einem ohr auch schon einen antrag stellen kann? Oder zählt so was nicht als behinderung?
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
30.05.2011
man sollte schon sagen was man hat ^^"
man ist dazu verpflichtet dem AG zu melden, das man einen schwerbehindertenausweis besitzt.

alleine schon durch die schwerbehinderten-quote, sowie die ersthelfer und zig anderen dingen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.05.2011
wenn man dem arbeitgeber nichts von der behidnerung sagt dann hat man trotzdem den erhöhten kündigungsschutz, es sei denn, er hat beim einstellungsgespräch oder auf dem personalfragebogen nach der behinderung gefragt. hier muss man meines wissens die wahrheit sagen.
übrigens ist auch die bahncard ab einem grad von 70% günstiger.
außerdem bekommt man in in manchen bundesländern unterstützung vom integrationsfachdienst wenn berufliche probleme auftreten. ich hatte gespräche, unterstüzung bei der bewerbung und mir wurde auch angeboten, dass jemand mit mir zusammen mit meinem arbeitgeber spricht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.05.2011
ich hab auch einen behindertenausweis ;D
auch wenn man mir meine krankheiten nicht ansieht, da sind sie trotzdem und ich hab den BHA seit ich 14 bin.

grad der behinderung lag mal bei 60%, heute aufgrund von besserung trotzdem noch 50%

übrigens, kriegt man bei schwerbehinderung mehr urlaubstage im jahr ^^
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
29.05.2011
hallo .....
ab einem behinderungsgrad von 30 % kannst Du Dich mit Schwerbehinderten auf Antrag gleichstellen lassen......der antrag läuft in diesem fall über das arbeitsamt......dieses befragt Deine personalstelle, personalrat, ect.....und entscheidet dann......
ich hatte einen GdB von 40 % und wurde trotz arbeitgeber öffentlichen Dienstes gleichgestellt......
nach einem unfall wurde meinerseits ein verschlechterungsantrag gestellt, der jetzt mit 50 % entschieden wurde.........
im bezug auf zukünftige entwicklungen am arbeitsmarkt würde ich in jedem fall, sofern Du gesundheitlich eingeschränkt bist dieses prozedere anlaufen lassen, da die mühlen der ämter gemeinhin eine zeitlang brauchen.........
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.05.2011
@ Antje
ich bin seit > 20 Jahren beim Freistaat unbefristet beschäftigt und mache mir um Beschäftigungsverhältnis keine Gedanken.

@ Opti-.....
tatsächlich ist es so wie Du es beschreibst in Bayern. Ich mache mir deswegen auch keine Gedanken, der AG bekommt sogar noch Zuschüsse, "Behinderte" einzustellen, als denn sie von Arge unterstützt werden müssten

und es ist sehrwohl nach meiner Information so, dass ich mich rechtzeitig beim Versorgungsamt um Einstufung GdB kümmern muss, weil dies im Verlauf meines Arbeitslebens, Rentenanspruchsalter auswirken wird- wir werden zwar alle älter aber nicht gesünder, selbst ein festgestellter Diabetes, als chron. Erkrankung bringt erneut % bei Einstufung

meine Diagnose wird mir zunächst vermutlich NUR 40% einbringen, aber ein Anfang, zeige ich dies heute nicht an, werde ich zu 100% belastbar am Arbeitsplatz eingesetzt und verplant....