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hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?
in einem Seminar erfuhr ich gestern dass es sinnvoll sei, diesbezüglich den Antrag auszufüllen auch wenn kein Ausweis auf Schwerbehinderung ausgestellt wird, aber im Hinblick auf Rentenansprüche,angemessener Tätigkeitsbereich am Arbeitsplatz,erweiterter Kündigungsschutz (betrifft mich jetzt nicht),Zusatzurlaub
es erscheint einerseits makaber, wenn ich mich betrachte, meinen Gesundheitszustand-persönliches Gesundheitsempfinden und trotzdem entsprechend "behindert" eingestuft zu werden
könnte es nachteilig für mein Beschäftigungsverhältnis sein dies dem Arbeitgeber anzuzeigen, denn bis zur Erteilung der GdB weiß selbiger nichts von meinem Handicap
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wow danke
„“ (Pseudonym)
Also wegen der Rentenansprüche "lohnt" sich das erst ab einem GdB mit 50% . Der GdB hat keinen Einfluss darauf ob mal eine Rente wegen voller oder teilweiser EM gewährt wird. Ab einem GdB von 50% könntest Du dann, vorausgesetzt du hast auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Wie das Dein AG sieht weiß ich nicht. Aber soweit ich das aus meinem Umfeld weiß, unterliegst du dann auch einem besonderen Kündigugnsschutz. Ab welchem GdB dieser beginnt weiß ich jedoch nicht.
„“ (Pseudonym)
Alles beantragen, und wenn du unter 50 % eingestuft werden sollst, erst mal mit dem VDK besprechen, ob das so in Ordnung ist.
Oder gleich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, da der Widerspruch nicht kostenpflichtig ist.
Widerspruchsfristen beachten, in der Regel einen Monat.
Bei mir kam nur durch den Widerspruch beim Regierungspräsidium heraus, das wohl das Landratsamt einen Rundungsfehler zu meinen Lasten vorgenommen hatte.
Erreichst du die 50 % nicht kannst du bei der Agentur für Arbeit Gleichstellung auch mit einem geringeren Grad der Behinderung beantragen. Anträge kannst du dort anfordern, aber erst wenn Bescheid vorliegt, bzw. wenn du den Widerspruch durch hast.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_1490/Dienststellen/RD-BW/Heidelberg/AA/Buergerinnen-und-Buerger/Menschen-mit-Behinderung/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Menschen.html
„“ (Pseudonym)
Ich hatte mal beim VDK und bei der Gewerkschaft nachgefragt. Von beiden wurde mir ganz dringend davon abgeraten. Obwohl Arbeitgeber einen Geldbetrag bezahlen müssen, wenn sie niemanden ohne Behinderung einstellen, tun sie dieses lieber als jemaden einzustellen. Und dieses selbst im Öffentlichen Dienst.
Und wenn Du eine neue Stelle anfängst und die Behinderung verschweigst bist Du genauso kündbar wie ein anderer Arbeitnehmer. Und soviel ich noch weiß kann das Verschweigen auch zur Kündigung führen.
Ich nahm davon Abstand dieses auch nur auszuprobieren.
„“ (Pseudonym)
@antje
....kann ich so wie von Dir beschrieben überhaupt nicht bestätigen.
Der VDK wird sich hüten solche Aussagen zu treffen, schließlich unterstützen die einen in allen Belangen der Schwerbehinderung! Ich bin selbst VDK Mitglied und war mit der Unterstützung des Vereins für meine Belange sehr zufrieden.
Im Öffentlichen Dienst gibt es ein gut funktionierendes Wiedereingliederungsmanagement das von der Personalstelle und dem Schwerbehindertenbeauftragten überwacht und jeweils an die Bedürfnisse des Beschäftigten angepasst wird!
In der freien Wirtschaft mag das tatsächlich noch etwas anders aussehen, dazu kann ich leider nichts sagen!
„“ (Pseudonym)
@ Antje
ich bin seit > 20 Jahren beim Freistaat unbefristet beschäftigt und mache mir um Beschäftigungsverhältnis keine Gedanken.
@ Opti-.....
tatsächlich ist es so wie Du es beschreibst in Bayern. Ich mache mir deswegen auch keine Gedanken, der AG bekommt sogar noch Zuschüsse, "Behinderte" einzustellen, als denn sie von Arge unterstützt werden müssten
und es ist sehrwohl nach meiner Information so, dass ich mich rechtzeitig beim Versorgungsamt um Einstufung GdB kümmern muss, weil dies im Verlauf meines Arbeitslebens, Rentenanspruchsalter auswirken wird- wir werden zwar alle älter aber nicht gesünder, selbst ein festgestellter Diabetes, als chron. Erkrankung bringt erneut % bei Einstufung
meine Diagnose wird mir zunächst vermutlich NUR 40% einbringen, aber ein Anfang, zeige ich dies heute nicht an, werde ich zu 100% belastbar am Arbeitsplatz eingesetzt und verplant....
„“ (Pseudonym)
hallo .....
ab einem behinderungsgrad von 30 % kannst Du Dich mit Schwerbehinderten auf Antrag gleichstellen lassen......der antrag läuft in diesem fall über das arbeitsamt......dieses befragt Deine personalstelle, personalrat, ect.....und entscheidet dann......
ich hatte einen GdB von 40 % und wurde trotz arbeitgeber öffentlichen Dienstes gleichgestellt......
nach einem unfall wurde meinerseits ein verschlechterungsantrag gestellt, der jetzt mit 50 % entschieden wurde.........
im bezug auf zukünftige entwicklungen am arbeitsmarkt würde ich in jedem fall, sofern Du gesundheitlich eingeschränkt bist dieses prozedere anlaufen lassen, da die mühlen der ämter gemeinhin eine zeitlang brauchen.........
„“ (Pseudonym)
ich hab auch einen behindertenausweis ;D
auch wenn man mir meine krankheiten nicht ansieht, da sind sie trotzdem und ich hab den BHA seit ich 14 bin.
grad der behinderung lag mal bei 60%, heute aufgrund von besserung trotzdem noch 50%
übrigens, kriegt man bei schwerbehinderung mehr urlaubstage im jahr ^^
„“ (Pseudonym)
wenn man dem arbeitgeber nichts von der behidnerung sagt dann hat man trotzdem den erhöhten kündigungsschutz, es sei denn, er hat beim einstellungsgespräch oder auf dem personalfragebogen nach der behinderung gefragt. hier muss man meines wissens die wahrheit sagen.
übrigens ist auch die bahncard ab einem grad von 70% günstiger.
außerdem bekommt man in in manchen bundesländern unterstützung vom integrationsfachdienst wenn berufliche probleme auftreten. ich hatte gespräche, unterstüzung bei der bewerbung und mir wurde auch angeboten, dass jemand mit mir zusammen mit meinem arbeitgeber spricht.
„“ (Pseudonym)
man sollte schon sagen was man hat ^^"
man ist dazu verpflichtet dem AG zu melden, das man einen schwerbehindertenausweis besitzt.
alleine schon durch die schwerbehinderten-quote, sowie die ersthelfer und zig anderen dingen.
„“ (Pseudonym)
mal ein wenig off topic... weiss jemand ob man bei taubheit auf einem ohr auch schon einen antrag stellen kann? Oder zählt so was nicht als behinderung?
„“ (Pseudonym)
ich denke, da dürfte das versorgungsamt der richtigere ansprechpartner sein......
der katalog zur beurteilung ist vielschichtig und ein forum wenig geeignet, da krankheiten und deren verläufe so unterschiedlich sind......
„“ (Pseudonym)
hätte ja sein können das es hier jemanden genau so geht....und bei taubheit auf einem ohr gibt es nicht so viele verschiedene verläufe... eigentlich gar keine... taub ist taub...
„“ (Pseudonym)
liebehex,
man muss einfach bedenken, dass sämtliche krankheiten betrachtet werden und wie diese sich untereinander auswirken...
ich habe z.b. ein ventil im kopf, einen sogenannten shunt.....wegen diesem habe ich damals 40 % Gdb bekommen.......
jetzt nach einem unfall wurde mein knie sehr in mitleidenschaft gezogen....alleine dass knie wären 20 % gewesen.....
durch die einschränkung durch dass knie eben hat dass versorgungsamt einen zusammenhang zu anderen krankheiten gesehen und deshalb haben die gesamtumstände 50 % ergeben....
einen antrag schreiben und dann bist Du auf der sicheren Seite......
„“ (Pseudonym)
Hallo zusammen,
mir wurde wegen meiner Erkrankung schon seit 15 Jahren angeraten eine Schwerbehindertenausweis aus stellen zu lassen. Ich habe es aber immer abgelehnt. 2007 hat sich meine Gesundheit sehr verschlechtert, so habe ich doch einen Antrag gestellt. Für mich hatte es nur Vorteile, wobei mein Chef getobt hat. Bei Eintrittspreisen hat man meistens Vergünstigungen, sowie bei der Steuererklärung. Der Nachteil ist, das man bei einem Neuen Arbeitsplatz eventuell schwieriger ist ihn zu bekommen.
Ich würde ihn immer wieder beantragen.
Das Integration Fachdienst kann dir beim jetzigen Arbeitsplatz behilflich sein, wenn da Probleme da sind. Sie helfen aber auch Arbeitgeber wenn sie Mitarbeiter mit einer Behinderung einstellen möchten.
Du bist nicht verpflichtet den Ausweis beim Arbeitgeber an zu geben.
Ich hätte ihn wahrscheinlich nicht gemacht, wenn ich nicht so starke Probleme mit meinen jetzigen Chef hätte. Bin halt in der Firma seit 24 Jahren, da kündigt man nicht so leicht.
Er hat Vorteile, aber halt auch Nachteile.
„“ (Pseudonym)
jaaa, aber wenn du ihn vorlegst, liebe antje, dann kriegst du 5tage mehr im jahr urlaub. und überall vergünstigungen ist auch falsch.
das kriegen welche die sehbehindert sind oder schlecht gehen können. die nämlich das G auf dem ausweis haben.
denn ich hab auch einen und krieg keinen rabatt.
und vorgelegt sollte er trotzdem werden. denn vielleicht hast du eine krankheit die plötzlich auftreten kann. und oft gibt es ersthelfer.
die wissen dann aber nicht was sie tun sollen, weil sie nicht wissen was du hast.
„“ (Pseudonym)
im bezug auf einen anderen arbeitsplatz habe ich bisher keine erfahrungen gemacht.....
da die bundeswehr aber massiv abbauen wird, auch im zivilen bereich mache ich mir derzeit schon so meine gedanken.......
theoretisch bin ich der traum.......
frau = wird derzeit bevorzugt
schwerbehindert = bei gleicher eignung bevorzugt.......
aber ich denke die realität wird anders aussehen......
ich würde meine prozente gerne wieder abgeben, wenn dafür meine gesundheit wieder hergestellt wäre......
bei nächster gelegenheit werde ich mal ein paar initiativbewerbungen schreiben und sehen was geschieht.....
„“ (Pseudonym)
Honeybunny,
ich hatte geschrieben; Bei Eintrittspreisen hat man MEISTENS Vergünstigungen, sowie bei der Steuererklärung.
Und die 5 Tage mehr Urlaub bekommst du ab 50%. Unter 50% kannst dich gleichstellen lassen, so hast du den Künigungsschutz.
Vergünstigungen bekomme ich in einigen Schwimmbädern, Ausstellungen, Tierparks, ich frage halt immer ob es Vergünstigungen gibt und manchmal ist es so. Aber nicht immer.
„“ (Pseudonym)
ich habe 50% und hatte mal 60%.
steuererklärung mach ich erst im nächsten jahr xD
mhhh, wenn ich schwimmen will, dann in den pool meiner mutter. tiere gibs im garten xD
bin kein typ für sowas. und meist kriegt man eh ein nein bei vegünstigungen.
letztens fragte man mich wie wild, ob ich denn, aufgrund des behindertenausweises auch auf den behindertenparkplatz parken darf xD
gibt schon lustige kollegen.
@ Antje nur mal so zur Info: Die Ministerien legen Wert darauf, dass im öffentlichen Dienst die Quote der Menschen mit Behinderung erfüllt wird und nicht durch Ausgleichszahlungen geschönigt wird. Tatsächlich wird sie sogar übertroffen.
@Honeybunny: Man darf auf dem Parkplatz für Menschen mit Behinderung parken sofern man im Ausweis das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung eingetragen ist. Der Ausweis, bzw. Kopie muss dann gut sichtbar im Fahrzeug abgelegt werden.
„“ (Pseudonym)
ich hab ja da G nicht.
und ich weiss auch wofür es steht :D
und trotzdem denken sie, nur weil ich den ausweis habe, darf ich da parken.
Ich habe seit 1993 einen Grad der Behinderung von 60 %.
Dadurch bekomme ich 5 Tage Urlaub im Jahr mehr und bei der Einkommensteuer wirkt es sich auch etwas aus. Einige Einitrittspreise werden daruch günstiger - ich frage immer nach.
Im Jahr 2006 wurde ich mit 51 Jahren arbeitslos. Es war ein befristetet Vertrag der durch betriebliche Umstände nicht verlängert wurde.
Drei Monate später habe ich mich auf eine Stelle beworben, zu der meine Qualifikationen ganz genau paßten. Dies sah das Unternehmen genauso, war aber spektisch - wegen dem höheren Kündigungsschutz - und haben mit erst einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag gegeben.
Als sie mich und meine Leistung besser einschätzen konnten wurde der Vertrag vorzeitig auf "unbefristet" geändert und ich hoffe, dass ich bis zu meiner Rente in diesem Unternehmen bleiben kann.
Ich denke, wenn alles paßt dann klappt das auch mit starkem Übergewicht und Schwerbehinderung. Vielleicht habe ich auch einfach nur Glück gehabt.
Gruß von Doni,
die sich unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetztes ganz wohl fühlt.
„“ (Pseudonym)
Doni, das kann ich nur bestätigen. Ich kenne Menschen mit Behinderung die leistungsfähiger sind, als Menschen die keine Behinderung haben.