Hallo Finchen,
unabhängig von dem Grund /oder deiner gesundheitlichen Probleme, die mir nicht bekannt sind:
ich habe das auch schon mal gehabt, das eine Reha von der Rentenversicherung abgelehnt wurde. Da ich aber dringend eine Kur brauchte, war mir ein langes Sozialverfahren nicht hilfreich.
Ich habe mich dann von meiner Ärztin in ein Krankenhaus einweisen lassen, das formell wie in einer Rehamaßnahme genauso Rehamäßig (Krankenhaus kann ich dir auf Wunsch nennen) agiert. Das dauert dann 4 Wochen statt 5 Wochen und wird von der Krankenkasse gezahlt. Diese "REHA" war die beste, die ich jemals hatte.
Also das wäre mein Rat, wenn du dringend ärztliche Hilfe benötigst.
Im übrigen hat es mir schon mal geholfen, den Antrag im Januar abzugeben, bzw. neu zu stellen mit neuen Arztberichten. Die RV arbeitet in der Tat nach Budget, und wenn das Budget leer ist, dann wird abgelehnt was nur geht....
Ich wünsche dir alles Gute
unabhängig von dem Grund /oder deiner gesundheitlichen Probleme, die mir nicht bekannt sind:
ich habe das auch schon mal gehabt, das eine Reha von der Rentenversicherung abgelehnt wurde. Da ich aber dringend eine Kur brauchte, war mir ein langes Sozialverfahren nicht hilfreich.
Ich habe mich dann von meiner Ärztin in ein Krankenhaus einweisen lassen, das formell wie in einer Rehamaßnahme genauso Rehamäßig (Krankenhaus kann ich dir auf Wunsch nennen) agiert. Das dauert dann 4 Wochen statt 5 Wochen und wird von der Krankenkasse gezahlt. Diese "REHA" war die beste, die ich jemals hatte.
Also das wäre mein Rat, wenn du dringend ärztliche Hilfe benötigst.
Im übrigen hat es mir schon mal geholfen, den Antrag im Januar abzugeben, bzw. neu zu stellen mit neuen Arztberichten. Die RV arbeitet in der Tat nach Budget, und wenn das Budget leer ist, dann wird abgelehnt was nur geht....
Ich wünsche dir alles Gute
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
28.11.2017
Guten Morgen,
bezüglich VDK muss ich mich leider meinen Vorrednern anschließen. Es mag am jeweiligen Ort/Bundesland verschieden sein, aber in meiner Rentenangelegenheit haben sie mich ziemlich im Regen stehen lassen.
Der Bescheid der Rentenversicherung kam, die Erwerbsminderung wurde teilweise genehmigt und ich habe sage und schreibe erst sechs Wochen später einen Termin bekommen, weil der Kollege soviel zu tun hatte.
Ich möge schon einmal schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung reichen wir dann gemeinsam nach. Für dieses Verfahren zahlt man in Bayern noch einmal 40 € pauschal.
Ergebnis: Ich bin jetzt Besitzer der entsprechenden Gutachten, da es aber um medizinische Aspekte geht, muss ich es mit meinen Ärzten klären und auch hier gibt es Probleme.
Viele Fragen, auch Fragen bezüglich Krankenversicherung, Arbeitsverhältnis, Nahtlosigkeit habe ich mir selbst erarbeitet.
Insofern bist Du wohl gut beraten, dieses kostenlose Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um zu sehen wie die Kompetenz vor Ort ist.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, krank zu sein und im Endeffekt allein mit Bürokratie zu kämpfen, die auch für mein Krankheitsbild nicht förderlich sind. Mein Eindruck ist mitunter auch die Menschen mürbe zu machen, weil man an einen Punkt kommt, wo man für seine eigene Genesung nur noch seine Ruhe möchte.
Ich bin augenblicklich noch Mitglied beim VDK, weil ich in einem laufenden Verfahren jetzt daran nichts ändern möchte, aber nach Abschluss der ganzen Rentenangelegenheit werde ich wohl kündigen.
Die Frage ist, inwieweit Du Akteneinsicht bekommen kannst um diese Unterlagen dann mit Deinem Hausarzt zum Beispiel zu beurteilen.
Bleib dran und alles Gute !
bezüglich VDK muss ich mich leider meinen Vorrednern anschließen. Es mag am jeweiligen Ort/Bundesland verschieden sein, aber in meiner Rentenangelegenheit haben sie mich ziemlich im Regen stehen lassen.
Der Bescheid der Rentenversicherung kam, die Erwerbsminderung wurde teilweise genehmigt und ich habe sage und schreibe erst sechs Wochen später einen Termin bekommen, weil der Kollege soviel zu tun hatte.
Ich möge schon einmal schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung reichen wir dann gemeinsam nach. Für dieses Verfahren zahlt man in Bayern noch einmal 40 € pauschal.
Ergebnis: Ich bin jetzt Besitzer der entsprechenden Gutachten, da es aber um medizinische Aspekte geht, muss ich es mit meinen Ärzten klären und auch hier gibt es Probleme.
Viele Fragen, auch Fragen bezüglich Krankenversicherung, Arbeitsverhältnis, Nahtlosigkeit habe ich mir selbst erarbeitet.
Insofern bist Du wohl gut beraten, dieses kostenlose Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um zu sehen wie die Kompetenz vor Ort ist.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, krank zu sein und im Endeffekt allein mit Bürokratie zu kämpfen, die auch für mein Krankheitsbild nicht förderlich sind. Mein Eindruck ist mitunter auch die Menschen mürbe zu machen, weil man an einen Punkt kommt, wo man für seine eigene Genesung nur noch seine Ruhe möchte.
Ich bin augenblicklich noch Mitglied beim VDK, weil ich in einem laufenden Verfahren jetzt daran nichts ändern möchte, aber nach Abschluss der ganzen Rentenangelegenheit werde ich wohl kündigen.
Die Frage ist, inwieweit Du Akteneinsicht bekommen kannst um diese Unterlagen dann mit Deinem Hausarzt zum Beispiel zu beurteilen.
Bleib dran und alles Gute !
Hallo,
ich würde von beiden Vereinen abraten und einen Anwalt beauftragen. Der erhebt die Klage vor dem
Sozialgericht und schaut holt sich zuerst mal deine Akte von der Rentenversicherung. Das bringt Klarheit, wo im Gericht erfahren angesetzt werden kann. Es läuft bei diesem Gerichtsverfahren eh darauf hinaus, dass das Gericht einen Gutachter bestimmt, der dich untersucht und dann feststellt, ob eine Reha Sinn ergibt oder nicht.
Zu den Kosten: wenn du Rechtsschutzversichert bist, zahlt das die Versicherung, ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung. Ist dein Gehalt zu niedrig oder du beziehst Sozialleistungen, kannst du prozesskostenhilfe beantragen. Dann wird der Anwalt aus der Staatskasse bezahlt. Sollte beides nicht in Frage kommen, entstehen die voraussichtlich kosten in Höhe von € 700,00.
Bitte beachte, dass du nur einen Monat Zeit hast für die Klagerhebung beginnend ab Eingang des Widerspruchsbescheides bei dir.
Liebe Grüße
Kirsten
ich würde von beiden Vereinen abraten und einen Anwalt beauftragen. Der erhebt die Klage vor dem
Sozialgericht und schaut holt sich zuerst mal deine Akte von der Rentenversicherung. Das bringt Klarheit, wo im Gericht erfahren angesetzt werden kann. Es läuft bei diesem Gerichtsverfahren eh darauf hinaus, dass das Gericht einen Gutachter bestimmt, der dich untersucht und dann feststellt, ob eine Reha Sinn ergibt oder nicht.
Zu den Kosten: wenn du Rechtsschutzversichert bist, zahlt das die Versicherung, ggf. abzüglich einer Selbstbeteiligung. Ist dein Gehalt zu niedrig oder du beziehst Sozialleistungen, kannst du prozesskostenhilfe beantragen. Dann wird der Anwalt aus der Staatskasse bezahlt. Sollte beides nicht in Frage kommen, entstehen die voraussichtlich kosten in Höhe von € 700,00.
Bitte beachte, dass du nur einen Monat Zeit hast für die Klagerhebung beginnend ab Eingang des Widerspruchsbescheides bei dir.
Liebe Grüße
Kirsten
Mit dem VdK habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Abgesehen davon, entstehen keine weitere Kosten, bis auf den Mitgliedsbeitrag bei denen -> 50-70,-- €/Jahr je nach Bundesland.
Von dem Sozialverband habe ich zwar noch nichts gehört, aber unterm Strich ist m. E. wurst, wie die Institution heißt.
Fachliche Beratung ist m. E. nicht zu unterschätzen. Diese sozialen Themen sind so feingliedrig, dass ich mit fachlicher Beratung wesentlich mehr erreichen konnte als auf eigene Faust.
Nachdem meine Reha nach 4monatiger Bearbeitungszeit abgelehnt wurde, habe ich mit fachlicher Unterstützung nochmals einen Antrag gestellt. Der war nach 6 Wochen genehmigt.
Von dem Sozialverband habe ich zwar noch nichts gehört, aber unterm Strich ist m. E. wurst, wie die Institution heißt.
Fachliche Beratung ist m. E. nicht zu unterschätzen. Diese sozialen Themen sind so feingliedrig, dass ich mit fachlicher Beratung wesentlich mehr erreichen konnte als auf eigene Faust.
Nachdem meine Reha nach 4monatiger Bearbeitungszeit abgelehnt wurde, habe ich mit fachlicher Unterstützung nochmals einen Antrag gestellt. Der war nach 6 Wochen genehmigt.
Da der VDK hier mehrfach erwähnt wurde. Eine Alternative: Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Ich habe persönlich mit beiden keine Erfahrung.
Ich habe persönlich mit beiden keine Erfahrung.
Vom VdK würde ich auch abraten, da habe ich noch nie was gutes von gehört. Wenn du Arbeitnehmerin bist, bist du doch sicherlich in einer Gewerkschaft...da bekommst du kompetente Rechtsberatung und wirst auch vor dem Sozialgericht vertreten...ist im Beitrag inbegriffen...
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.11.2017
Was sagt denn dein Arzt dazu? Ich würde das zunächst mal mit dem besprechen und überlegen woran es gescheitert sein könnte, ob er an seinen Ausführungen noch etwas ändern kann, Luft nach oben sieht usw. und wenn er eine Chance sieht das Ruder noch herum zu reißen würde ich mich auch erstmal noch an anderer Stelle beraten lassen (VdK) und dann ggf. einen Anwalt hinzu ziehen. Auf eine Klage würde ich mich ohne fundierten Beistand auf jeden Fall nicht einlassen, das mindert deine Chancen sicher erheblich.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
26.11.2017
Vom vdk würde ich erstenmal abraten, ich hab mit dem Laden nur schlechte Erfahrung gemacht!
Auf deine Ablehnung kannst du inerhalb der dir genannten Frist Widerspruch einlegen, musst das aber begründen. Da reicht es nicht zu behaupten, dass du der Meinung bist, dass die reha dir helfen würde, sondern da müssen Fakten genannt werden...von ÄrzteN!
Einen Anwalt nehmen ist der leichteste Weg aber sei dir bewusst, das du das alles selber finanzieren musst. Auch wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, springt die erst ab dem Gang zum Sozialgericht ein.
Hab keine Hoffnung, das dass dann in ein paar Wochen erledigt ist, die sozialgerichte sind dermassen ausgelastet, das es Jahre dauern kann. Ich kenne Anwälte, die solche Fälle gar nicht mehr annehmen, da die auch mal in Rente gehen wollen.
Auf deine Ablehnung kannst du inerhalb der dir genannten Frist Widerspruch einlegen, musst das aber begründen. Da reicht es nicht zu behaupten, dass du der Meinung bist, dass die reha dir helfen würde, sondern da müssen Fakten genannt werden...von ÄrzteN!
Einen Anwalt nehmen ist der leichteste Weg aber sei dir bewusst, das du das alles selber finanzieren musst. Auch wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, springt die erst ab dem Gang zum Sozialgericht ein.
Hab keine Hoffnung, das dass dann in ein paar Wochen erledigt ist, die sozialgerichte sind dermassen ausgelastet, das es Jahre dauern kann. Ich kenne Anwälte, die solche Fälle gar nicht mehr annehmen, da die auch mal in Rente gehen wollen.
Ich würde Dir empfehlen, Dich beim VdK beraten zu lassen.
https://www.vdk.de/deutschland/
Eine erste Beratung kannst Du auch als Nicht-Mitglied kostenlos in Anspruch nehmen, danach musst Du Dich entscheiden, ob Du dort beitreten möchtest oder nicht. Manchmal reicht aber die eine Beratung bereits aus, um etwas klarer zu sehen.
Viel Erfolg!
https://www.vdk.de/deutschland/
Eine erste Beratung kannst Du auch als Nicht-Mitglied kostenlos in Anspruch nehmen, danach musst Du Dich entscheiden, ob Du dort beitreten möchtest oder nicht. Manchmal reicht aber die eine Beratung bereits aus, um etwas klarer zu sehen.
Viel Erfolg!
26.11.2017
Hallo. Bei mir wurde jetzt zum zweiten mal eine Reha nicht genehmigt. Die Rentenversicherung meint das es nicht notwendig wäre. Jetzt möchte ich rechtliche Schritte gegen die Rentenversicherung einlegen. Das heißt Sozialgericht. Meine Frage. Soll ich das alleine machen oder einen Anwalt hinzuziehen. Dankeschön für eure Nachrichten und eure Hilfe schon mal im voraus. LG